Auch der Umstand, dass ein Teil der Internetnutzer die Verbreitung von Rundfunkdarbietungen über das Internet als "aufgedrängte Leistung" empfindet, der man sich nicht anders als durch Abschaffung des PCs entziehen kann, verleiht den einer Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internetzugang gegenläufigen privaten Interessen kein Durchsetzungsvermögen gegenüber dem gesetzgeberischen Ziel, Finanzierung und Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
Im Übrigen ist die Erstreckung der Rundfunkgebührenpflicht auf Computer mit Internetzugang notwendige Folge der Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen des dualen Systems.
Vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. März 2009, a.a.O., juris Rn. 63; VG Würzburg, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., juris Rn. 26; VG Ansbach, Urteil vom 10. Juli 2008, a.a.O., juris Rn. 22.
Denn mit ihren Internetauftritten kommen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, soweit sie bereits bestehende Programme über das Internet ausstrahlen, ihrem Auftrag nach, die Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk auch in der Zukunft zu gewährleisten.
Quelle:
http://www.aufrecht.de/urteile/sonstiges-recht/rundfunkgebuehren-bei-pcs-mit-internetanschluss-ovg-muenster-urteil-vom-26052009-az-8-a-73209.htmlIch glaube mit "Benutzername oder Passwort" hat man auch keine Chance. Kann schnell geknackt werden und man hat dann irgendwo im Inet die Logindaten für ÖRR-Seiten stehen.
Gibt es dazu Alternativen? Wie ist das dann rechtlich gesehen, wird in diesem Fall die Rundfunkfreiheit gewährleistet oder nicht?
Mit TV-Verschlüsselung sieht es schon besser aus. Es kann als "aufgedrängte Leistung"(§ 241a BGB - Unbestellte Leistungen) gesehen werden weil die Verschlüsselung der Sender einfach möglich ist. Sowohl das Pay-TV, als auch die Pay-per-view Angebote sind Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Beide Rundfunkformen fallen unter den Regelungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags. Es gibt also kein Verstoß gegen Rundfunkfreiheit.
Gibt es genug Konsumenten wenn die Sender verschlüsselt werden? Leidet die Programmvielfalt darunter?
Die Interesse des Gesetzgebers ist die Gewährleistung der Programmvielfalt. Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist nicht der höchste in ganz Europa.(in Österreich für ca 24 Euro pro Monat)
Ich bin gespannt was als nächstes kommt und wie es mit ÖRR Finanzierung weiter geht.
Ich tippe auf eine Steuer statt Beitrag, weil die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, nicht beitragsfähig sei.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
Privathaushalte in 2011 = 40.439 Millionen
mit einer Person = 40% (müssen dem Grunde nach 17,98€ monatlich bezahlen)
mit 2 Personen = 34% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 8,99€ bezahlen)
mit 3 Personen = 13% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 5,99€ bezahlen)
mit 4 Personen = 9% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 4,49€ bezahlen)
mit 5 Personen und mehr = 3% (müssen dem Grunde nach pro Person 3,60€ oder weniger bezahlen)
40% müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%. (Sie haben auch alle Lebenshaltungskosten alleine zu tragen).
"...kein Durchsetzungsvermögen gegenüber dem gesetzgeberischen Ziel, Finanzierung und Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen" <-- ist das so?
Was meint Ihr dazu? Kann ÖRR als "aufgedrängte Leistung"(§ 241a BGB - Unbestellte Leistungen) durchgehen, weil die Verschlüsselung möglich ist?
Die Rundfunksteuer ist das nächste Mitglied für "Kirchensteuer-Solidaritätszuschlag-Verein".
Das Einfachste wäre es, das Ganze aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren, weil alle Wohnungsinhaber sowieso Steuern zahlen. Das käme einer Steuererleichterung gleich. Dann nur noch ÖRR optimieren und das war's.(unnötigen Ballast abwerfen - verschlüsseln - privatisieren)
Da der Funktionsauftrag dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist, darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden.
Mir gefällt das Wort
"dynamisch" nicht. Irgendwann muss doch Schluss sein.