Da auch ich der Meinung bin, dass die Rundfunkbeiträge nicht verfassungskonform sind, will ich sie nicht ohne Weiteres bezahlen.
Hallo Consystor - herzlich willkommen
Deine Einstellung teilen und begrüßen wir!
Ein guter Einstand, sozusagen
Nun habe ich gelesen, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht dazu ausreicht, dass man seine Beiträge wieder zurück bekommt, wenn die laufenden Klagen zum Erfolg führen.
Soweit ich es verstanden habe, muss man einen Widerspruch einreichen und zwar gegen den Beitragsbescheid.
Eine
nicht geleistete Zahlung muss man
gar nicht erst zurückfordern. Das macht die Sache
im Nachgang auch etwas einfacher (
"A bird in the hand is worth two in the bushes...")
Aber nicht nur das!
Auch eine
unter Vorbehalt getätigte Zahlung *ist*
Geld für ARD-ZDF-GEZ, mit welchem *die* (perfide genug!!!)
*ihre* Desinformation und *ihren* Kampf gegen die Kritik auch der "widerwilligen" Zahler
weiter finanzieren können.Das wäre, wie wenn man einem Steinewerfer ständig "unter Vorbehalt" wieder Steine geben würde, nur weil dieser behauptet, er hätte einen "grundgesetzlich verankerten Anspruch darauf"... Ja, klar doch...
Auch dazu gibt's sicher passende Sprichwörter, die mir nur gerade nicht einfallen.Nun habe ich auch hier im Forum viel kreuz und quer gelesen aber einen richtigen roten Faden nicht gefunden.
Dass Du augenscheinlich
tatsächlich "viel kreuz und quer gelesen" hat, merkt man nicht nur Deiner Fragestellung an - es ehrt Dich auch, denn manch einer versucht, diese "Mühe" zu vermeiden und stellt entsprechend unpräzise oder bereits mehrfach beantwortete Fragen.
Dass es in dem Sinne
keinen "richtigen roten Faden" gibt, hast Du
richtig erkannt
Das ist auch gar nicht so sehr einer vermeintlichen "Unorganisiertheit" geschuldet, sondern vielmehr der tatsächlich
vielen unterschiedlichen Konstellationen der Betroffenen - und wohl auch der
unpräzisen (Un-)Rechtsgrundlage. Da ist eben leider
überhaupt nichts "einfach".
Die Wege, die von den Leuten eingeschlagen werden, sind auch
so bunt wie deren unterschiedlichen Lebensläufe/ Ansochten/ Temperamente, etc.Das muss aber nicht von Nachteil sein!!!Es bietet uns die
Möglichkeit, ARD-ZDF-GEZ von
verschiedenen Seiten in die Zange zu nehmen - und mit
verschiedensten Mitteln und auf verschiedensten Wegen herauszufordern.Und das macht es
für ARD-ZDF-GEZ nahezu unmöglich, den
*einen* vermeintlichen "Königsweg" dann
gezielt "auszuschalten".
Wir haben in der bunten Mischung ein großes Potenzial!!!Ich würde auch die 105€ für eine erfolglose Anfechtungsklage riskieren.
Zumindest will ich es den Verursachern nicht zu einfach machen, diesen Irrsinn durchzudrücken.
Ob "105€" die
tatsächlichen Kosten sein werden, ist
noch nicht ganz gesichert. Da gibt es bisher
verschiedenste Prognosen. Das werden aber die
ersten Kläger demnächst genauer berichten können.
Es
ehrt Dich jedenfalls auch, diese
Kosten nicht zu scheuen - wenn es denn
"so sein soll".
Für Leute, denen das absolut nicht möglich ist, haben wir dennoch Verständnis.
Jeder sollte das tun, wozu er in der Lage ist - aber am besten auch nicht weniger!Ansonsten kommen andere noch auf die Idee und verlangen Parkplatzbeiträge von allen Wohnungseinheiten und andere wiederum...
Das ist
*einer* der Gründe, für den
breiten WIDERSTAND...Was würdet Ihr also tun:
- Das Antwortschreiben ordnungsgemäß ausfüllen und als Zahlungsweise per Überweisung wählen, woraufhin man
deren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen mit dem Hinweise widerspricht, dass ein Beitragsbescheid gewünscht wird, gegen den man klagen kann. - Nichts tun und deren Mahnungen abwarten.
Vorab:
Der
Zahlungsaufforderung und der
Zahlungserinnerung zu
"widersprechen" und einen
"Beitragsbescheid zu wünschen", ist m.E.
nicht nötig und wahrscheinlich immernoch nur
"Ressourcenverschwendung", denn
*die* haben ihre eigene "Zeitrechnung" und
bestimmen *selbst*, wann sie das zusenden.
Der Beitragsbescheid solte nach einem gewissen Zeitraum der Nichtzahlung
theoretisch "unaufgefordert" kommen.
Allenfalls könnte man ggf. die mit dem Beitragsbescheid üblicherweise einhergehende
Säumnisgebühr von 8€ schon
im Vorhinein nicht anerkennen, wenn
nicht umgehend ein Beitragsbescheid zugesendet wird.
Nur so eine "Idee" - ohne Gewähr.
Da es
genügend Mitbürger gibt, die diese Angelegenheit
*nicht* pro-aktiv angehen, die
Vielfalt der Wege aber ein Potenzial birgt und außerdem eine entsprechend
große Anzahl an Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklagen (im Gegensatz zur Verzögerungstaktik) entsprechend
großen *Handlungsdruck* aufbaut, hielte ich es für
wünschenswert, wenn soviele wie möglich *genau* dies tun:
Widerspruch + Klage --- getreu der oben bereits genannten Haltung:
Jeder sollte das tun, wozu er in der Lage ist - aber am besten auch nicht weniger!Es ist und bleibt auch eine
Überzeugungsfrage... - die wohl
keiner für einen anderen treffen kann.
Gute Infos u.a. auch hier:
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.htmlUns allen
GUTE ERFOLGE!!!