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Autor Thema: Vorgehen eines Neulings  (Gelesen 6128 mal)

C
  • Beiträge: 38
Vorgehen eines Neulings
Autor: 19. Oktober 2013, 20:50
Hallo zusammen,

ich wurde heute vom Beitragsservice angeschrieben und soll einen Antwortbogen ausfüllen.
Da auch ich der Meinung bin, dass die Rundfunkbeiträge nicht verfassungskonform sind, will ich sie nicht ohne Weiteres bezahlen.
Nun habe ich gelesen, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht dazu ausreicht, dass man seine Beiträge wieder zurück bekommt, wenn die laufenden Klagen zum Erfolg führen. Soweit ich es verstanden habe, muss man einen Widerspruch einreichen und zwar gegen den Beitragsbescheid.
Nun habe ich auch hier im Forum viel kreuz und quer gelesen aber einen richtigen roten Faden nicht gefunden.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich würde auch die 105€ für eine erfolglose Anfechtungsklage riskieren.
Zumindest will ich es den Verursachern nicht zu einfach machen, diesen Irrsinn durchzudrücken. Ansonsten kommen andere noch auf die Idee und verlangen Parkplatzbeiträge von allen Wohnungseinheiten und andere  wiederum...
Ich hoffe deshalb auf Eure Hilfe.

Was würdet Ihr also tun:
  • Das Antwortschreiben ordnungsgemäß ausfüllen und als Zahlungsweise per Überweisung wählen, woraufhin man deren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen mit dem Hinweise widerspricht, dass ein Beitragsbescheid gewünscht wird, gegen den man klagen kann.
  • Nichts tun und deren Mahnungen abwarten.


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Re: Vorgehen eines Neulings
#1: 20. Oktober 2013, 01:19
Da auch ich der Meinung bin, dass die Rundfunkbeiträge nicht verfassungskonform sind, will ich sie nicht ohne Weiteres bezahlen.
Hallo Consystor - herzlich willkommen :)
Deine Einstellung teilen und begrüßen wir!
Ein guter Einstand, sozusagen :)

Nun habe ich gelesen, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht dazu ausreicht, dass man seine Beiträge wieder zurück bekommt, wenn die laufenden Klagen zum Erfolg führen.
Soweit ich es verstanden habe, muss man einen Widerspruch einreichen und zwar gegen den Beitragsbescheid.
Eine nicht geleistete Zahlung muss man gar nicht erst zurückfordern. Das macht die Sache im Nachgang auch etwas einfacher :)
("A bird in the hand is worth two in the bushes...")
Aber nicht nur das!
Auch eine unter Vorbehalt getätigte Zahlung *ist* Geld für ARD-ZDF-GEZ, mit welchem *die* (perfide genug!!!) *ihre* Desinformation und *ihren* Kampf gegen die Kritik auch der "widerwilligen" Zahler weiter finanzieren können.
Das wäre, wie wenn man einem Steinewerfer ständig "unter Vorbehalt" wieder Steine geben würde, nur weil dieser behauptet, er hätte einen "grundgesetzlich verankerten Anspruch darauf"... Ja, klar doch...  ::) :)
Auch dazu gibt's sicher passende Sprichwörter, die mir nur gerade nicht einfallen.

Nun habe ich auch hier im Forum viel kreuz und quer gelesen aber einen richtigen roten Faden nicht gefunden.
Dass Du augenscheinlich tatsächlich "viel kreuz und quer gelesen" hat, merkt man nicht nur Deiner Fragestellung an - es ehrt Dich auch, denn manch einer versucht, diese "Mühe" zu vermeiden und stellt entsprechend unpräzise oder bereits mehrfach beantwortete Fragen.
Dass es in dem Sinne keinen "richtigen roten Faden" gibt, hast Du richtig erkannt :)
Das ist auch gar nicht so sehr einer vermeintlichen "Unorganisiertheit" geschuldet, sondern vielmehr der tatsächlich vielen unterschiedlichen Konstellationen der Betroffenen - und wohl auch der unpräzisen (Un-)Rechtsgrundlage. Da ist eben leider überhaupt nichts "einfach".
Die Wege, die von den Leuten eingeschlagen werden, sind auch so bunt wie deren unterschiedlichen Lebensläufe/ Ansochten/ Temperamente, etc.
Das muss aber nicht von Nachteil sein!!!
Es bietet uns die Möglichkeit, ARD-ZDF-GEZ von verschiedenen Seiten in die Zange zu nehmen - und mit verschiedensten Mitteln und auf verschiedensten Wegen herauszufordern.
Und das macht es für ARD-ZDF-GEZ nahezu unmöglich, den *einen* vermeintlichen "Königsweg" dann gezielt "auszuschalten".
Wir haben in der bunten Mischung ein großes Potenzial!!!

Ich würde auch die 105€ für eine erfolglose Anfechtungsklage riskieren.
Zumindest will ich es den Verursachern nicht zu einfach machen, diesen Irrsinn durchzudrücken.
Ob "105€" die tatsächlichen Kosten sein werden, ist noch nicht ganz gesichert. Da gibt es bisher verschiedenste Prognosen. Das werden aber die ersten Kläger demnächst genauer berichten können.
Es ehrt Dich jedenfalls auch, diese Kosten nicht zu scheuen - wenn es denn "so sein soll".
Für Leute, denen das absolut nicht möglich ist, haben wir dennoch Verständnis.
Jeder sollte das tun, wozu er in der Lage ist - aber am besten auch nicht weniger!

Ansonsten kommen andere noch auf die Idee und verlangen Parkplatzbeiträge von allen Wohnungseinheiten und andere  wiederum...
Das ist *einer* der Gründe, für den breiten WIDERSTAND...

Was würdet Ihr also tun:
  • Das Antwortschreiben ordnungsgemäß ausfüllen und als Zahlungsweise per Überweisung wählen, woraufhin man
    deren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen mit dem Hinweise widerspricht, dass ein Beitragsbescheid gewünscht wird, gegen den man klagen kann.
  • Nichts tun und deren Mahnungen abwarten.
Vorab:
Der Zahlungsaufforderung und der Zahlungserinnerung zu "widersprechen" und einen "Beitragsbescheid zu wünschen", ist m.E. nicht nötig und wahrscheinlich immernoch nur "Ressourcenverschwendung", denn *die* haben ihre eigene "Zeitrechnung" und bestimmen *selbst*, wann sie das zusenden.
Der Beitragsbescheid solte nach einem gewissen Zeitraum der Nichtzahlung theoretisch "unaufgefordert" kommen.
Allenfalls könnte man ggf. die mit dem Beitragsbescheid üblicherweise einhergehende Säumnisgebühr von 8€ schon im Vorhinein nicht anerkennen, wenn nicht umgehend ein Beitragsbescheid zugesendet wird.
Nur so eine "Idee" - ohne Gewähr.

Da es genügend Mitbürger gibt, die diese Angelegenheit *nicht* pro-aktiv angehen, die Vielfalt der Wege aber ein Potenzial birgt und außerdem eine entsprechend große Anzahl an Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklagen (im Gegensatz zur Verzögerungstaktik) entsprechend großen *Handlungsdruck* aufbaut, hielte ich es für wünschenswert, wenn soviele wie möglich *genau* dies tun:
Widerspruch + Klage
--- getreu der oben bereits genannten Haltung:
Jeder sollte das tun, wozu er in der Lage ist - aber am besten auch nicht weniger!

Es ist und bleibt auch eine Überzeugungsfrage... - die wohl keiner für einen anderen treffen kann.

Gute Infos u.a. auch hier:
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Uns allen GUTE ERFOLGE!!! :D


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xrw

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Re: Vorgehen eines Neulings
#2: 20. Oktober 2013, 03:19
Der Beitragsbescheid solte nach einem gewissen Zeitraum der Nichtzahlung theoretisch "unaufgefordert" kommen.

Solang die Beitragspflicht und dass niemand sonst für den Tatbestand schon zahlt, nicht belegt ist, sollte da eigentlich kein Beitragsbescheid kommen. Und die Indizien mit Telefonanrufen und Einschreiben deuten ja darauf hin, dass sie tatsächlich zumindest einen Anlass suchen, bevor sie zwangsanmelden. Und ohne Anmeldung wird das mit einer Klage nichts.

Übrigens hat die KEF in ihrem letzten Bericht gemeint, dass es eher optimistisch wär, von Anfang 2013 bis Ende 2016 auch nur 50% der ruhenden Teilnehmerkonten zu "aktivieren". Mir ist nicht ganz klar, was die ruhenden Teilnehmerkonten (von denen es an die 680'000 gibt) genau sind, aber es handelt sich wohl im Prinzip um Leute, die dem Drücker den Finger gezeigt haben oder so (wobei sich die Frage stellt, mit welcher Berechtigung sie da die Daten sammeln).

Wenn schon die seit Langem namentlich bekannten mutmaßlich schon bisher gebührenpflichtigen Verweigerer nur sehr langsam und unvollständig verknackt werden können, spricht das ziemlich gegen eine rasche flächendeckende Zwangsanmeldung. Wobei das die Auffassung der KEF ist; die Ministerpräsidenten haben da ehrgeizigere Ziele gehabt.

Mir ist es jedenfalls Recht. So leicht kriegen sie kein verwertbares Lebenszeichen von mir. Ich bin zwar zu härteren Gegenmaßnahmen bereit, aber so masochistisch, dass ich mir das unbedingt antun müsste, bin ich dann doch nicht.


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Re: Vorgehen eines Neulings
#3: 20. Oktober 2013, 04:08
Der Beitragsbescheid solte nach einem gewissen Zeitraum der Nichtzahlung theoretisch "unaufgefordert" kommen.
Solang die Beitragspflicht und dass niemand sonst für den Tatbestand schon zahlt, nicht belegt ist, sollte da eigentlich kein Beitragsbescheid kommen. Und die Indizien mit Telefonanrufen und Einschreiben deuten ja darauf hin, dass sie tatsächlich zumindest einen Anlass suchen, bevor sie zwangsanmelden. Und ohne Anmeldung wird das mit einer Klage nichts.
Dem stimme ich zu.
Die prinzipielle Feststellung eines sogenannten "Beitragsschuldners" hatte ich intuitiv vorausgesetzt.
Da aber im fiktiven Fall die Rede war von "Antwortschreiben ordnungsgemäß ausfüllen und als Zahlungsweise per Überweisung wählen", wäre ja eine Anmeldung vollzogen. Die danach folgende Aussetzung der Zahlungen hätte dann in der Tat nach Zahlungsaufforderung und Zahlungserinnerung und weiterer Zahlungsverweigerung den (gewünschten) Beitragsbescheid "automatisch" zur Folge, nicht wahr?


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Re: Vorgehen eines Neulings
#4: 20. Oktober 2013, 12:14
Moin zusammen und vielen Dank für die langen Willkommensbeiträge!

Außerdem einen herzlichen Dank Dir, Bürger, für die vielen Komplimente. Da fühlt man sich gleich wohler, als wenn man auf eine FAQ verwiesen wird. ;)
Ich habe mir vorgenommen zu klagen, wenn es denn bis zum Beitragsbescheid kommt. Ob es dann 100€ mehr werden, ist mir egal, obwohl auch ich es nicht dicke habe (werde gerade mit dem Studium fertig). Aber ich will das Rad (was die grobe Vorgehensweise und die Formalitäten angeht) nicht immer wieder neu erfinden müssen (schon weil ich nicht viel Zeit habe aber wer hat die schon). Deshalb freue ich mich über jegliche Hilfe.

Gut, um die Klage geht es jetzt nicht. Deshalb ist auch mein Beitrag im falschen Unterforum, wie ich es eben bemerkt habe. Eine Entschuldigung an die Moderatoren mit der Bitte um Verschiebung! Wurde verschoben wie gewünscht, Danke für den Hinweis /themob

Nun erst zum Anmeldeformular , weshalb wir gesetzestreu wieder hypothetisch werden: :)
Die Ex-GEZ suggeriert eine Mitwirkungspflicht. Es stellt sich mir somit die Frage, wie sinnvoll es ist, dieser vermeintlichen Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen, wenn man letztendlich gegen den Beitragsbescheid klagen will. Sprich: Ich könnte mir vorstellen, dass ein Bußgeld wg. mangelnder Mitwirkung fällig wird (Ordnungswidrigkeit?). Diesem dann zu widersprechen und dagegen zu klagen wäre ja am Ziel vorbeigeschossen, denke ich.  ;)

Ich habe deshalb angenommen, dass es für jemanden, der gegen den Beitragsbescheid klagen will, erst einmal besser wäre, das Anmeldeformular ordnungsgemäß auszufüllen, die Zahlung per Überweisung zu wählen, den Zahlungsaufforderungen (Mahnungen usw.) zu widersprechen, nicht zu bezahlen und dabei jedes Mal den Beitragsbescheid einzufordern, gegen den man klagt. Die Mahngebühren, die sich bis zum Beitragsbescheid anhäufen, sind ja dann nicht dem Zahlungsunwilligen geschuldet, denn der verlangt ja nur seinen Beitragsbescheid, auf den er ja ein Recht hat.

Deshalb ganz kurz:
Würdet Ihr, rein hypothetisch, deren Anmeldeformular (wie beschrieben) ausfüllen oder erst einmal gar nichts tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2013, 12:26 von themob«

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503

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Re: Vorgehen eines Neulings
#5: 20. Oktober 2013, 13:08
Zitat
Deshalb ganz kurz:
Würdet Ihr, rein hypothetisch, deren Anmeldeformular (wie beschrieben) ausfüllen oder erst einmal gar nichts tun?

Laut Gesetzgeber besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der Landesrundfunkanstalt.  Ich bin nur meinen Pflichten nachgekommen und habe meine Wohnung angemeldet. Ob es so richtig war weiß ich nicht. Ich denke man kann auch warten. Bin mir aber nicht sicher, ich denke es kommen 3. Schreiben bis man zwangsangemeldet wird.

So wars bei mir:
15 - 20 Juli 2013 - der erste Brief
19 - 21 Juli 2013 - online meine Wohnung angemeldet.
22 - 24 Juli 2013 Bestätigung der Anmeldung
02 - 07 August 2013 - "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Brief. (Bitte zahlen Sie den Betrag von xx EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.
04 - 15 Oktober 2013 - "Zahlungserinnerung" Brief


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Vorgehen eines Neulings
#6: 20. Oktober 2013, 13:19
Hallo 503,

danke für die Darstellung Deiner Vorgehensweise.
Dann sehe ich zumindest keinen Grund zu hetzen und warte erst einmal ab, dass ich zwangsangemeldet werde... :)
Meiner Auskunftspflicht nachkommen kann ich bei Bußgeldandrohung o.ä. dann immer noch.

Grüße und allen einen schönen Sonntag!


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Re: Vorgehen eines Neulings
#7: 20. Oktober 2013, 16:01
Die Ex-GEZ suggeriert eine Mitwirkungspflicht. Es stellt sich mir somit die Frage, wie sinnvoll es ist, dieser vermeintlichen Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen, wenn man letztendlich gegen den Beitragsbescheid klagen will. Sprich: Ich könnte mir vorstellen, dass ein Bußgeld wg. mangelnder Mitwirkung fällig wird (Ordnungswidrigkeit?). Diesem dann zu widersprechen und dagegen zu klagen wäre ja am Ziel vorbeigeschossen, denke ich.

Es besteht nicht nur eine Mitwirkungspflicht, sondern eine Anzeigepflicht. Wenn man insbesondere auch gegen die klagen will, wär es schon konsequent, sie zu verletzen und dann gegen den Bußgeldbescheid zu klagen (formal Beklagte ist dann die zuständige Verwaltungsbehörde, in Bayern z.B. die Kreisverwaltungsbehörde). Bloß wird man den praktisch nicht so leicht kriegen, auch wenn sie ständig damit drohen. Eventuell kann man einen provozieren, indem man ihnen explizit schreibt, dass man der Anzeigepflicht nicht nachkommen wird. Man riskiert dabei halt, dass man dann zwei Fronten hat, falls sie parallel auch zwangsanmelden. Nicht die Rundfunkanstalt als Prozessgegner zu haben, kann aber u.U. ein taktischer Vorteil sein.

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Vermutlich ja, aber die freiwillige Anmeldung war ja nur eine der beiden zur Auswahl stehenden Möglichkeiten.


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Re: Vorgehen eines Neulings
#8: 20. Oktober 2013, 16:29
Hallo xrw!

Ich verstehe die Logik hinter Deinem Beitrag. Ja, es wäre wohl konsequent, gar nichts auszufüllen und ggf. bereits gegen den Bußgeldbescheid zu klagen.
Allerdings ist gegen eine Anzeigepflicht wohl auch dann nichts einzuwenden, wenn die Folge davon ein unberechtigter Beitragsbescheid ist.

Nun möchte ich den Beitragsbescheid aus dem Grunde juristisch anfechten, um meine Beiträge, nach einem für mich positiven BVerfG-Urteil, erstattet zu sehen.
Wie Du schreibst, wäre es dann zwar konsequent, die Anzeigepflicht zu verletzen, aber für den Ausgang der Beitragsbescheid-Klage letztendlich unerheblich.
Zudem würde dieser Vorgang die ganze Angelegenheit teurer machen und womgl. auch einen Rechtsanwalt bedürfen, den ich mir zumindest derzeit nicht leisten kann/will.

Ich danke Dir aber für Deinen Hinweis, der durchaus seine Berechtigung hat, wie ich finde.


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