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Autor Thema: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand  (Gelesen 7632 mal)

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Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
Autor: 04. Januar 2008, 08:04
Mit der Einführung des/eines neuen Gebührenmodells ist voraussichtlich ab 2013 zu rechnen. Hinfällig sind mittlerweile eine Steuerfinanzierung sowie eine Pro-Kopf-Pauschale. Noch im Gespräch sind eine Pauschale pro Haushalt und eine Weiterentwicklung des derzeitigen Gebührenmodells. Es bleibt spannend...

Bemerkenswert finde ich die Vorschläge, Gebühren selbst von Personen zu fordern, die KEINE Geräte bereithalten. So insbesondere Bündnis 90/die Grünen und FDP. Diese beiden Parteien haben außerdem folgendes vorgeschlagen:
a.   Bündnis90/die Grünen: Zahlung pro Haushalt (d.h. Anzahl der Personen irrelevant). Gebühreneinzug weiterhin über GEZ.
b.   FDP: Medienabgabe pro Kopf. Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen zahlen nichts. Einzug unmittelbar über die Finanzämter (Abschaffung der GEZ).

Möglicherweise werden die Vorschläge der genannten Parteien dem ein oder anderen die Entscheidung bei der nächsten Wahl erleichtern…


Quellangabe zu den Fakten:
   MMR (Multimedia & Recht) vom 15.12.2007, Beitrag von Simon Möller/Jean-Paul Feidt = unter http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=4F360ACAA8EA42B98CFDFF5A16521998&docid=248420&docClass=NEWS&site=MMR&from=mmr.10 und dem dortigen Link zu Hintergrundinformationen, nämlich:
   in epd-medien Nr. 83 vom 20. Oktober 2007 = unter http://www.epd.de/medien/medien_index_52424.html
 


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Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#1: 04. Januar 2008, 10:18
Hallo,

Fakt ist sicherlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht abgeschafft wird. Fakt ist damit auch, dass es ein Finanzierungsmodell muss.

Beim aktuellen Modell sind die Rundfunkgebühren an die Rundfunkgeräte gebunden. Grundsätzlich ist erst einmal jedes Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Das hat natürlich eine gewisse Logik und ich persönlich habe auch nichts gegen dieses Modell, aber etwas gegen die Art und Weise der Umsetzung.

Zum Modell der Grünen: Die Gebühren an einen Haushalt zu koppeln, ist auch eine Möglichkeit, wenn wir mal von der Forderung absehen, dass auch Haushalte ohne Rundfunkgeräte bezahlen sollen. Vorteil der Haushaltslösung: Bei den Eltern lebende Kinder mit eigenem Einkommen wären nicht mehr gebührenpflichtig. Ein wichtige Einnahmequelle der Gebührenbeauftragten wäre versiegt. Gleiches würde für Wohngemeinschaften gelten.

Zu dem FDP-Vorschlag ist zu sagen, dass nicht ganz einsichtig ist, warum beispielsweise ein Hotel mit 100 Zimmern (und dazugehörigen Rundfunkgeräten) keine Rundfunkgebühren bezahlen sollte. Immerhin wirbt das Hotel ja auch damit. Bei einer Pro-Kopf-Lösung sollte es auch eine Pro-Unternehmen-Lösung geben. Zudem sollte sehr klar definiert werden, wer sich befreien lassen kann und wer nicht. Wer über kein eigenes Einkommen verfügt, kann auch nicht gezwungen werden, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Der Gebühreneinzug über das Finanzamt wäre zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Vorteil wäre allerdings, dass die provisionsgeilen Gebührenbeauftragten nicht mehr erforderlich wären.

Viele Grüße
Flappi


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madmarkus

Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#2: 04. Januar 2008, 12:55

Wegen Meckerei gelöscht.
 


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Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#3: 04. Januar 2008, 14:33
Zitat
Interessant wird es auch was ein "Haushalt" denn ganz konkret ist. Ist jeder Student im Studentenwohnheim ein "eigener" Haushalt?  Oder jedes Zimmer im Altersheim? Gilt 1 Haus als 1 Haushalt - auch wenn mehrere Wohnungen dort sind in dem z.B. erwachsene Kinder leben?

Was ist wenn ich eine Zweitwohnung habe - und dort lebt jemand?

Dieses Definitionsproblem existiert jetzt schon, es ist also kein Argument gegen die Haushaltslösung. Und darauf müßtest du GEZler doch am besten Antworten geben können!

Zitat
Solange die Gebühren in irgend einer Weise geräteabhängig bleiben wird irgendjemand irgendwie "prüfen" müssen ob tatsächlich keine Geräte vorhanden sind.

Wohl eher prüfen (oder "prüfen"), ob Geräte vorhanden sind. Es kann also bestenfalls immer nur positiv geprüft werden, denn ob man keine Geräte hat, geht die Gebühremafia nichts an. Keine Geräte bedeuten zudem keine Auskunftspflicht. Der Nicht-Rundfunkteilnehmer muß sich nicht, muß sich für nichts rechtfertigen. Eine offizielle Prüfung, ob "keine Geräte" vorhanden sind, kann es demnach gar nicht geben.

Zitat
Kennst Du jemanden der irgendwo in Deutschland lebt und kein Einkommen hat?

Es gibt allein in Deutschland hundertausende Obdachlose ("Nichtseßhafte"), von denen mindestens zehntausende betteln und nur davon leben. Nur ein Ignorant kann dieses Phänomen nicht bemerken (wollen).

Zitat
D.h. alleine die reinen Verwaltungskosten würden um ca. 50% steigen.

Eine unglaubhafte Aussage, wo doch die vielen Spambriefe, die die GEZ****** verschickt, eingespart würden.

Zitat
Bis jetzt macht das - tatsächlich mit teilweise sehr zweifelhaften Methoden - der Außendienst der LRAen.

Nennen wir das Kind mal beim Namen: mit teilweise schon kriminellen Methoden.

Zitat
Wenn die wegfallen werden es meinetwegen irgendwelche Finanzamtmitarbeiter sein. Die werden nicht "provisionsgeil" sein - weil sie ihr volles Gehalt automatisch erhalten werden.

Auch Finanzbeamte sind bekanntlich Raffzähne.

Zitat
Vielleicht wird dann irgendwann "Schwarzsehen" ein Straftatbestand sein und die Staatsgewalt dann relativ einfach mit einem Durchsuchungsbeschluss an der Haustür stehen.

Genau, zumal eine bloße Nichtanmeldung dann natürlich einen begründeten Verdacht auf eine schwarze Rundfunkteilnehmerschaft bedeuten wird. Und recht bald wird Deutschland dann auch wieder flächendeckend mit Lagern bestückt sein. Von einem Staat, der in grenzenloser Arroganz ein Kulturgut zwangsdeformiert und einen Volksentscheid ignoriert sowie die Privatsphäre verfassungswidrig teilabschafft (und damit letzlich auch Freiheit und Demokratie), sind diesbezüglich gar keine großen Verschlechterungen mehr nötig, um wieder dorthin zu gelangen, wo wir vor einem Menschenalter schon mal standen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 14:55 von Schergenschreck«

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Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#4: 04. Januar 2008, 16:39
@madmarkus

Zitat
Aber ob es "gerecht" ist wenn z.B. eine alleinstehende Person die nur 1 Radio und nur ein geringes Einkommen hat genausoviel zahlen muss wie ein größerer Haushalt in dem mehrere TV-Geräte sind und mehrere Einkommensbezieher leben dürfte die Frage sein.

Im Wesentlichen ist das doch heute auch so: Ein Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro und einem Fernseher in jedem Zimmer der 300 Quadratmeter-Villa zahlt genauso viel, wie die alleinlebende Oma mit 800 Euro Rente und einem Fernseher in ihrer 50 Quadratmeter-Wohnung. Ist also auch nicht gerechter.

Zitat
Kennst Du jemanden der irgendwo in Deutschland lebt und kein Einkommen hat

Ja, kenne ich (zumindest kein regelmäßiges Einkommen): Schüler / Studenten beispielsweise, die nach dem FDP-Vorschlag mit dem 18. Geburtstag automatisch gebührenpflichtig wären.

Zitat
Wenn die wegfallen werden es meinetwegen irgendwelche Finanzamtmitarbeiter sein. Die werden nicht "provisionsgeil" sein - weil sie ihr volles Gehalt automatisch erhalten werden.

Ja, nicht auf provisionsbasis arbeitende Gebührenbeauftragte halte ich tatsächlich für die bessere Lösung! Polizisten, Polizistinnen und Politessen werden auch nicht nach der Anzahl der ausgestellten Strafzettel bezahlt.

Zitat
Die Kosten der GEZ für den Gebühreneinzug liegen bei ca. 2,3% des Gebührenaufkommens.

Die Kosten der Finanzämter für den Einzug der Kirchensteuern liegen im Schnitt bei etwas über 3%.

Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen: Die Kirchensteuer ist eine einkommensabhängige Steuer. Sie muss also für jeden Steuerzahler individuell berechnet werden. Eine einkommensunabhängige Abgabe könnten auch Finanzämter sehr effektiv einziehen.

Ansonsten ist es relativ müßig sich um Detailfragen zu streiten: Die einzelnen Vorschläge sind jedenfalls bisher viel zu wage und ungenau. Ich habe mit meinem ersten Beitrag in diesem Thread nur meine Gedanken zu diesem Thema vorgestellt.

Viele Grüße
Flappi



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madmarkus

Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#5: 04. Januar 2008, 17:39

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Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#6: 04. Januar 2008, 23:15
@madmarkus,

Zitat
Ja. Aber das machen normaler Weise die Arbeitgeber! Die berechnen die Lohn- und Kirchensteuer und leiten diese Beträge an die Finanzämter weiter!

Leider falsch: Die Arbeitgeber überweisen pauschal abhängig vom Gehalt die Lohn- und Kirchensteuer. Gerade bei Kirchensteuerzahlern gilt (falls keine anderen einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind), dass der Arbeitgeber in der Regel zu viel Steuern an das Finanzamt überweist. Also gibt dieser Steuerzahler im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung ab und bekommt die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Noch komplizierter wird es, wenn noch weitere steuerpflichtigen Einkünfte, wie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalerträgen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Veräußerungsgewinnen etc. dazukommen (und das kommt häufiger vor als man vielleicht denkt). Die überweist der Arbeitgeber nämlich nicht im Vorraus! Und auch diese Einkünfte sind, falls man Mitglied einer Kirche ist, kirchensteuerpflichtig und müssen daher individuell berechnet werden.

Zitat
Die Kosten liegen aber auch ganz woanders: "teuer" sind z.B. die Befreiungen. Die müssen (zumindest heute noch) per Hand individuell bearbeitet werden.

Richtig, dort liegen aber auch die Kosten bei den Finanzämtern. Einkommenssteuererklärungen müssen auch heute noch individuell per Hand bearbeitet werden. Ich wette, die deutschen Finanzämter bearbeiten mehr Einkommenssteuererklärung als die GEZ Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung? Da finde ich einen Kostenanteil von 3 % gar nicht so schlecht. Vor allem wenn ich an den armen Finanzbeamten denke, der meine Steuererklärung immer auf den Tisch bekommt.

Viele Grüße
Flappi   


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Re: Neuregelung Rundfunkgebühr, Sachstand
#7: 05. Januar 2008, 16:36
@all

Dem Gebühreneinzug durch den Staat hat das Bundesverfassungsgericht einen endgültigen Riegel vorgeschoben (vgl. Klarstellung vom 11. Sept. 2007, 1 BvR 2270/05). Danach hat die Gebührenfestsetzung zwingend staatsfern zu erfolgen. Dementsprechend ist sowohl die Steuerfinanzierung als auch eine sonstige Einziehung über den Staat (also zwar Nichtsteuer, aber gleichwohl z.B. über die Finanzämter) hinfällig. Denn auch letztere kann zu einer Abhängigkeit führen, die es laut BVerfG gerade zu vermeiden gilt. Spätestens seit der Klarstellung sind alle dahingehenden Lösungen endgültig vom Tisch. Ebenso hinfällig ist im übrigen dadurch, dass das bislang nur als bloße Ordnungswidrigkeit verfolgbare Schwarzsehen künftig als Steuerhinterziehung - und somit als Straftat - kriminalisiert/geahndet werden könnte.
   
Da weder öffentlicher Rundfunk noch eine Geldleistungspflicht abgeschafft werden wird - wie Sie, Flapi, zutreffend anführen - kann es in der Tat letztlich nur darum gehen, welches der beiden nun nur noch zur Diskussion stehenden Modelle im Ergebnis weniger gravierende Nachteile hat oder - umgekehrt - eher akzeptabel ist. Dazu folgendes:


I. Zum Modell „Haushalts/Wohnungs- bzw. Unternehmensabgabe“
Auch ich sehe die mit dieser Lösung einhergehenden Definitionsprobleme (Haushalt, Unternehmen…), die Sie, Flappi und Madmarkus, bereits angesprochen haben. (Begriffe Haushalt/Wohnung, Unternehmen. Wie verhält es sich bei Hotels, wie bei Filialen/Niederlassungen?) Jedoch ließen sich diese durch sorgfältige Formulierung von spitzfindigen Juristen mitunter einer zumindest vertretbaren Lösung zuführen. (Bis 2013 dürfte jedenfalls ausreichend Zeit zur Verfügung stehen…).

Allerdings birgt dieses Modell zudem ein Grundproblem, das sich durch keine gleich wie geartete Sorgfalt hinweg definieren oder schmälern lässt, nämlich den völligen Verzicht auf das Bereithalten von Geräten. Jedes Gebührenmodell, das darauf verzichtet, muss scheitern. Zu den Bedenken:

Zitat madmarkus:
Aber ob es "gerecht" ist wenn z.B. eine alleinstehende Person die nur 1 Radio und nur ein geringes Einkommen hat genausoviel zahlen muss wie ein größerer Haushalt in dem mehrere TV-Geräte sind und mehrere Einkommensbezieher leben dürfte die Frage sein..]
=> Eben. Ergänzend: Jede Begünstigung von Mehrpersonenhaushalten führt zwangsläufig zu einer unangemessenen Mehrbelastung der Singlehaushalte. Denn das Gebührenaufkommen (zur Zeit sollen es etwa 7 Milliarden Euro p.a. sein). MUSS ja im Gesamtergebnis gleich hoch bleiben. Was den Mehrpersonenhaushalten zu Gute kommt, muss von den Singlehaushalten mit getragen werden. (Motto: woher nehmen, wenn nicht stehlen…).

Insbesondere aber ist dieses Gebührenmodell juristisch aus folgendem Grund nicht haltbar. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass die Geldleistungspflicht gerade wegen des Anknüpfens an den Teilnehmerstatus - also das Bereithalten von Geräten - rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG 1 BvR 1013/99 vom 6.9.1999). Ein Modell und/oder eine Regelung, das/die auf eben dieses Kriterium verzichtet, verstieße demgegenüber gegen elementare Grundrechte (Art. 2 GG). Ein gleichwohl ins Leben gerufenes Modell, das Geld von Nichtteilnehmern fordert, wäre also praktisch „für die Katz“. Es würde umgehend (und mit Erfolg) wieder „hinweg geklagt“.

Zitat Flappi:
IEin Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro und einem Fernseher in jedem Zimmer der 300 Quadratmeter-Villa zahlt genauso viel, wie die alleinlebende Oma mit 800 Euro Rente und einem Fernseher in ihrer 50 Quadratmeter-Wohnung. Ist also auch nicht gerechter.
=> Ja, Sie haben Recht, Flappi. Das klingt in der Tat nicht ansatzweise gerecht. Um insofern für Fairness zu sorgen, ohne auf das (verfassungsrechtlich zwingende) Vorhandensein von Geräten zu verzichten, bliebe wohl nur, die Gebühr nach Einkommenshöhe zu staffeln. Aber was ist mit der Überprüfbarkeit? Wer möchte denn schon die Höhe seines Einkommens- und/oder gar Vermögens nachweisen müssen? Den Aufschrei (den ich übrigens aus voller Kehle verstärken würde) möchte ich nicht hören…! Und allein der äußere, ohne Nachweise erkennbare Anschein kann - wie so oft - leicht trügen. Das kann also auch kein taugliches Prüfkriterium sein (z.B. die Villa wird von einem Mieter und/oder von Personen mit Dauerwohnrechten bewohnt oder das Eigentümer-Paar ist völlig überschuldetet und/oder hat i.E. vielleicht sogar weniger Bargeld zur Verfügung als besagte Oma…).




II. Zum Modell „Vereinfachte Rundfunkgebühr“
Obgleich mit der Anknüpfung an das Vorhandensein von Geräten geradezu zwangsläufig eine Prüfung eben dieses Merkmals verbunden ist, würde ich diese Lösung - gewissermaßen als geringstes aller möglichen Übel (siehe soeben) - bevorzugen. Entsprechende Nachteile würde ich somit zwangsläufig in Kauf nehmen.

Zitat Flappi:
Grundsätzlich ist erst einmal jedes Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Das hat natürlich eine gewisse Logik und ich persönlich habe auch nichts gegen dieses Modell, aber etwas gegen die Art und Weise der Umsetzung.

Zitat madmarkus:
Bis jetzt macht das - tatsächlich mit teilweise sehr zweifelhaften Methoden - der Außendienst der LRAen.

Zitat Schergenschreck:
Nennen wir das Kind mal beim Namen: mit teilweise schon kriminellen Methoden.


=> Ja, was die Art und Weise der Umsetzung betrifft, sind wir uns offenbar alle vier einig. Insofern wäre es sicher im Sinne des Bürgers, „überschießendes“ Verhalten von mit der Überprüfung beauftragten Personen eben nicht durch Provisionen zu forcieren bzw. zu belohnen. Hier ist durchaus noch Handlungs-, sprich Regelungsbedarf…



Im Ergebnis bestätigt unsere Diskussion hier nochmals die Prognose, dass es auch in 2013 keine Lösung geben wird, die jeden in allen Punkten glückselig macht. Wie so oft, kann und wird es „nur“ darum gehen, durch Abwägung die Lösung mit den geringsten Nachteilen zu finden.

In diesem Sinne: weiterhin schönes Wochenende!
doc


P.S. @madmarkus:
Da weder FDP noch Grüne in naher (und ferner) Zukunft einen Ministerpräsidenten stellen wird werden sie, sofern sie in einer Landesregierung an der Macht sind, sich genauso verhalten wie in den letzten 50 Jahren: sie werden dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen - vollkommen egal wie er aussieht.

=> Na, na, na… ;) Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass sich zumindest eine der Parteien über Ihre Zeitangabe in gewissem Maße und nur ganz vielleicht freuen könnte... (von wegen Gründung der Grünen in den 1970ern und so)


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