Als hätten dies gelesen
Brief Nr. 5 gerade aufgemacht, immer noch keine Rechtsbelehrung drinnen.
War das nicht so - zumindest eine Zeitlang - daß bereits der 3. Brief eine Rechtsbelehrung, auf die man dann mit Widerspruch reagieren musste, dabeihatte ?
Ist vermutlich die mehrfach erwähnte Hinhaltetaktik, weil sie Urteile abwarten wollen oder ?
Empfiehlt sich dann eine Untätigkeitsklage oder braucht man das nicht so dringlich zu machen ?
Zur Sicherheit erzähl ich mal, was dem Brief beiliegt:
Vorderseite heißt "Bestätigung der Anmeldung", auf der Rückseite noch "einige Informationen für Sie", informieren wenn sich Anschrift geändert hat, daß man Beitragsnummer angeben soll usw, sieht alles nicht nach Rechtshilfebelehrung aus.
Dann noch ein Bogen den man ausfüllen soll, ob man bereits angemeldet ist oder ein Mitbewohner, Inhaber des Beitragskontos..auf der Rückseite dann wollen sie Angaben zur Zahlungsweise und Erteilung einer Einzugsermächtigung..was mich freut die haben ja noch gar gar nix von mir
Also zu den Akten das Dingen oder ?