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Autor Thema: Vorschlag für Liste  (Gelesen 26301 mal)

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Re: Vorschlag für Liste
#15: 22. Oktober 2013, 17:21
Zitat
Dass sollte es hier dazu erst mal gewesen sein.

Vielen Dank für den hilfreichen Link. Deine Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.


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Re: Vorschlag für Liste
#16: 23. Oktober 2013, 19:09
Habe jetzt mal 3 Anwälte hier in Frankfurt angeschrieben und einen positiven Bescheid bekommen:

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

ich kann Ihnen zunächst einen Beratungstermin am Dienstag, den 6.11.2013, 16 Uhr ,anbieten.
In der Regel prüfe ich in dem Beratungstermin auch die Erfolgsaussichten einer Klage auf Grund der Sachverhaltsdarstellung sowie auf Grund der mir vorgelegten Dokumente.

Das Beratungsgespräch kostet 190 EUR zuzüglich 19% USt. Die Zahlung ist nach Beendigung des Gesprächs fällig.
Alternativ kann eine Bestätigung der Rechtsschutzversicherung vorgelegt werden, dass sie die Gebühr in der vorbezeichneten Höhe übernimmt.

Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, bitte ich um Bestätigung des Termins.

Mit freundlichen Grüßen"


Ist aber schon ganz schön stolz, der Preis, ne ? Ich mein ist vielleicht normal, aber wenn das so anfängt und am Ende vom Gespräch sagt er vielleicht: sorry, das bringts nicht.

?



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Re: Vorschlag für Liste
#17: 23. Oktober 2013, 19:33
uiuiui... ;)

Ich hatte mal vernommen, dass diese Art Verwaltungsklageverfahren für Anwälte nicht sonderlich "lukrativ" sind, da sich deren Honorierung an der Gebührentabelle orientiert und der Streitwert am unteren Limit liegt.
Wenn da also was verdient werden will, dann offensichtlich eher über "Beratungshonorare" in dieser (wenn auch vielleicht nicht unüblichen?) Höhe.

Vielleicht darf man es auch als "Absage durch die Blume" verstehen... ;)

Ein stolzes "Angebot", das man nicht unbedingt annehmen muss...
Zumal in der 1. Instanz ja keine Anwaltspflicht besteht -
und gegenseitige Unterstützung durch Gleichgesinnte, gute Recherche etc. schon viel bewegen können.


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Re: Vorschlag für Liste
#18: 23. Oktober 2013, 19:42
Ist aber schon ganz schön stolz, der Preis
?

Laut http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/anwalt/
komme ich bei den Eingaben:
-Auftraggeber 1
-Streitwert in Euro 430 (2 Jahre Zwangsbeitrag ? )
-Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
-Allgemeine Beratung
-Soll eine kurze Beratung in nur einem Termin stattfinden? Ja.
-Lassen Sie sich als Verbraucher oder als Unternehmer beraten? Verbraucher.

nur auf 30 € !
Das sieht so aus, als hätte der eine 0 zuviel geschrieben. 23 wären wahrscheinlich okay!
Vielleicht will und kann er nicht helfen.

Ja, Markus, da würde ich auch lieber noch abwarten, ob bessere Angebote kommen.

Namensvetter Markus


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Re: Vorschlag für Liste
#19: 23. Oktober 2013, 20:52
Ohne Garantie!

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebVerwaltungsgericht.html#ErstBer

Zitat
Erstberatungsgebühr § 34 RVG
 Die Erstberatungsgebühr ist keine Gebühr, sondern nur ein Höchstbetrag. Bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen.
 Seit dem 01.07.2006 gibt es für die ausschließliche Beratung keine Gebührenvorschriften mehr. Diese Kosten sind frei aushandelbar. Der Anwalt soll hier auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinarbeiten. Er muss dabei lediglich eine angemessene Vergütung aushandeln, die in einem Verhältnis zu Aufwand und Haftung steht. Beratungen zu Mini-Preisen wird es daher auch in Zukunft nicht geben. Die Vereinbarung kann nach Stundensätzen oder auch nach Pauschalhonoraren gehen. Es kann auch eine bestimmte Gebühr abhängig vom Streitwert vereinbart werden.
Ohne eine Gebührenvereinbarung ist die Beratung jedoch noch immer nicht kostenlos.
Vielmehr sind die üblichen Kosten für eine solche Beratung zu zahlen. Was üblich ist, richtet sich nach Dauer und Schwierigkeit der Beratung und auch der Bedeutung für den Mandanten. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen.
Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - jedoch 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Ist ein Gutachten anzufertigen sind 250,00 € zzgl. Post- und Telekommunikation und MwSt. also 321,30 € nicht zu überschreiten.
 Allerdings dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren, die Erstberatungsgebühr also abbedingen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen, kommt es zu weiteren Terminen, weiteren Bearbeitungen der Angelegenheit (Urteilsrecherche, Rückruf o.ä.) oder ist der Mandant Unternehmer, so entfällt diese Höchstgrenze.

Money money money
must be funny
in the rich man's world
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always sunny
in the rich man's world
ahaaa
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2013, 21:02 von Viktor7«

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Re: Vorschlag für Liste
#20: 23. Oktober 2013, 22:03
Ich danke euch liebe Mitkämpen :laugh:

weil dann lass ich das lieber doch erstmal sausen und sage dem Anwalt ab wie ihr geraten habt. Hab ja Verständnis das ein Anwalt mehr verdient als ein Krankenpfleger aber nach Viktor's Anwaltsgebührensätzen, sind die 190 ja am obersten Ende, die Mwst kommt ja noch obendrauf.

Der Anwalt hatte halt sehr viele positive Bewertungen für Frankfurt, war einer der besten auf Anwalt.de. Naja, seine Klientel waren wahrscheinlich auch alles Onassis' Erben und Rothschilds.

Ich versuchs nochmal(fühl mich halt sicherer mit Anwalt, auch in der 1. Instanz kann man bestimmt schon vieles vermasseln) hier für Frankfurt, und wenn nicht dann doch Herrn Tschuschke. Erfahrungsberichte mit ihm in Sachen Beitragsgebühr und Klagen gibt es nicht oder ?


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Re: Vorschlag für Liste
#21: 23. Oktober 2013, 23:31
Zitat
Ich versuchs nochmal(fühl mich halt sicherer mit Anwalt, auch in der 1. Instanz kann man bestimmt schon vieles vermasseln) hier für Frankfurt, und wenn nicht dann doch Herrn Tschuschke. Erfahrungsberichte mit ihm in Sachen Beitragsgebühr und Klagen gibt es nicht oder ?

themob hatte etwas Allgemeines über ihn gefunden:
Zitat
Was RA Tschuschke betrifft, hier ein Blog einer Mandantin von ihm zum Thema GEZ, die über Ihre Vorgehensweise und Erfahrungen im allgemeinen berichtet:
http://www.rafa.at/47gez.htm


Laut
oberpfalznetz.de ist der Anwalt Sammet aus Weiden auch gegen den Rundfunkbeitrag vor den Bayr. Verfass.gerichtshof gezogen.
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/3536462-118-rundfunkbeitrag_prof_klotz_klagt,1,0.html
Seine Preisstaffelung ist anders. Kann sein, dass es dann erst beim zweiten Gespräch teuer wird.
http://www.nicklassammet.de/00000198670090b1b/2255539cd509ccd0b/index.html
Aber er ist ja noch weiter von Dir weg.


Du hast doch bestimmt noch etwas Zeit, bevor der Widerspruchsbescheid kommt?
Deine persönlichen Gründe von der Eingangspost fand ich schon so in Ordnung. Vielleicht geht es bei der 1. Instanz zur Not doch allein?
Z. Bsp. nur darauf hinweisen, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist (zusammen mit Hinweis auf Terschürens Doktorarbeit, http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf z. Bsp.?)

Ab der 2. Instanz gibt es dann sowieso Anwaltspflicht. Bis dahin ist viel Zeit, gute anwaltliche Hilfe zu finden.

Markus


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Re: Vorschlag für Liste
#22: 24. Oktober 2013, 23:38
Ja, habe erst den einen Infobrief oder wie man das nennen soll, bekommen, Zeit ist schon.
Wenn ich euch dann nerven darf mit meinen überpedantischen Fragen dann lass ich mich eben drauf ein und klage vor dem Verwaltungsgericht alleine. Also letztlich tu ich dort ja nur meine Begründung hinschicken, die ich dem Beitragsservice ja auch schon geschickt habe, ne ? Ohne das es da dann groß eine Verhandlung gibt oder ?
Habe heute auch mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert(Debeka), die übernehmen die 100 Euro der ersten Instanz, nicht aber die Beratungsgebühr von Rechtsanwälten..ein Grund mehr auf euch zu hören:)


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Re: Vorschlag für Liste
#23: 28. November 2013, 23:08
Person A hat vorhin einen 3. Brief aus dem Briefkasten geholt und ist sich nicht sicher, was das für einer ist.

Der Betreff ist:

"Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"

und dann gehts so weiter:

"Sehr geehrter Herr *hicks*"

auf unsere Schreiben haben Sie bisher nicht reagiert.

Uns fehlt immer noch folgende Angabe:" usw usw

Auf der Rückseite steht "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich"

Das 2. Blatt ist der Antwortbogen.

Sieht aus als wäre da nur nochmal ein Bettelbrief oder, nichts worauf Person A antworten müsste ?
Weil von Paragraphen, die auf eine Rechtshilfebelehrung hindeuten würden, sieht Person A nirgendwo was.
Der Stand ist, daß Person A bisher noch nicht geschrieben und alles ignoriert hat, gezahlt auch keinen Pfennig.

Person A ist halt immer noch etwas unsicher, ob sie nun einen Anwalt nehmen soll oder nicht für die 1. Instanz.

Angenommen sie nimmt keinen, könnte sie mit folgender Argumentation vor Gericht bestehen ? Hier der Brief, den Person A plant als Widerspruch an den örR zu schicken und auch als Argumentation vor Gericht zu verwenden:


Westdeutscher Rundfunk
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Widerspruch gegen den  Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ihre Zuordnung XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Beitragsbescheid vom TT.MM.JJJJ (Zustellung am TT.MM.JJJJ)Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung.

1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert und beschimpft.
2. Ich möchte den ÖRR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert.

3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008, da ich damals an dem islamkritischen Kongress in Köln teilgenommen hatte und als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den ÖRR beschimpft, wenn man für die Demokratie  und Menschenrechten auch in Zukunft eintritt . Hier ist der Begriff “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.

4. Ich habe einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen.

5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 verspricht: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

In diesem Zusammenhang kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 nun per Gesetz dazu verpflichtet werden soll, durch einen Rundfunkbeitrag eine staatsnahe Institution finanziell zu unterstützen, deren Wirken völlig konträr zu meinen tiefsten religiösen und Gewissensüberzeugungen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


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Re: Vorschlag für Liste
#24: 29. November 2013, 00:13
Person A braucht auf diesen Bettelbrief nicht reagieren, ist ja keine Zwangsmaßnahme angedroht.

Wenn mal irgendwann ein Bescheid kommt, kann Person A bei Anstalt C Widerspruch einlegen, Punkt 4 und 5 ist aber vermutlich nicht haltbar. Punkt 3 bietet gute Gründe, um aus Gewissensgründen die Zahlung zu verweigern, dieser Punkt ist ausbaufähig und Punkt 5 kann zur Bekräftigung mit einbezogen werden, Punkt 2 sollte ebenfalls darin aufgehen.
Zitat
1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert
Zu Punkt 1: erfolgreicher scheint mir, wenn in der Ich-Form begründet wird: "Gegen meine Menschenwürde", "Ich werde diffamiert!", "Ich lehne den örR ab!" Wenn Person A persönliche Gründe hat, sollte nicht "man sich wehren" sondern "Ich wehre mich" usw. verwendet werden.
Zitat
3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008
"Ich schaue kein Fernsehen" und alternativ "Ich lehne den örR aus Gewissensgründen zutiefst ab" ist auch ein Unterschied vor Gericht, ebenso ob Person A etwas möchte oder ob Person A etwas will. Klare Kante zeigen ist wichtig.
Letztendlich werden die Begründungen im Widerspruch abgelehnt, aber für eine Klage sind sie zu gebrauchen. Einen Anwalt kann man sich in der 1. Instanz sparen, bis es soweit ist sind vermutlich höchstrichterliche Urteile gesprochen worden. Im Anschluss daran kann sich Person A und Service B orientieren, ob eine nächste Instanz nötig wird.


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Re: Vorschlag für Liste
#25: 29. November 2013, 01:51
Person A sagt Dankeschön für die Verbesserungsvorschläge und hat sie schon übernommen (#)
Dann heißts also weiter warten und hier mitlesen und auf dem Laufenden bleiben, auch gut.
Nur, wer ist Service B ? Eine Seite im Internet, die "Boykott" im Namen hat und bereits zahllose Menschen gegen die Segnungen der Zivilisation, gegen den örR aufgehetzt hat ?


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Re: Vorschlag für Liste
#26: 29. November 2013, 05:47
Manche sagen statt Service B lieber Beitragsservice  >:D


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Re: Vorschlag für Liste
#27: 29. November 2013, 08:41
Manche sagen statt Service B lieber Beitragsservice  >:D

Da hätt ich ja fast was verwechselt ! Hoffen wir mal, daß aus Betrug Bankrott wird 8)


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Re: Vorschlag für Liste
#28: 12. Dezember 2013, 20:39
Hat jemand eigentlich schon mit Anwalt Tschuschke Kontakt aufgenommen wegen Rechtsbeistand ?
Er wurde hier ja im Forum empfohlen und seine Homepage ist ja auch offenbar gegen den Beitragsservice.
Habe mal eine email an ihn geschrieben aber seit einer Woche warte ich, keine Antwort.
Oder wohnt jemand auch in Frankfurt und kennt sich besser aus, und würde als Rechtsbeistand mitgehen vors Verwaltungsgericht ?


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Re: Vorschlag für Liste
#29: 12. Dezember 2013, 20:58
Laut den Berichten auf rafa.at soll Ra Tschuschke sich eigentlich darum kümmern.
Da ist es zwar in der äußersten Umgangssprache beschrieben, aber soweit scheint klar, was die Verfasserin damit meint:

( http://www.rafa.at/47gez.htm )
Zitat
...........
08.02.2013
...Heut hab ich dann gleich den Anwalt kontaktiert: Am Donnerstag nächste Woche hab ich einen Termin bei ihm. Er meinte, in der 1. Instanz werd ich wohl nicht durchkommen, für die 2. Instanz ist es auch noch fraglich, denn es ist halt juristisches Neuland. Insgesamt - Anwaltskosten plus Gerichtskosten und pipapo - kommt die ganze Soße auf ungefähr 500 € plusminus. Selbst wenn ich gewinne, werden diese Kosten nur zur Hälfte vom Beklagten erstattet.
.........

30.09.2013
Auf den allerletzten Drücker hat der Anwalt heute Widerspruch eingelegt. Auf den rechtsmittelfähigen Bescheid mit Datum vom 01.09.2013 (eingegangen am 05.09.13) ist eine Frist von 4 Wochen für den Widerspruch angegeben, und diese Frist hat er bis zum letzten Tag verstreichen lassen, um dann grad auf den letzten Drücker noch "fail!" zu melden.
........


Vielleicht meldet er sich ja noch. Solange, wie es nicht als sehr dringend gilt, lässt er sich da vielleicht noch etwas Zeit.
Aber Nürnberg ist ja relativ weit weg von Frankfurt.
Laut dieser Internetseite werden die Kosten bei ihm auf 500 € geschätzt (?)

Aber ein bißchen Zeit hast Du doch sicher noch (?)
 Mit dem Widerspruchsbescheid wird die HR-Anstalt doch sicher nicht allzu schnell sein (?)


Markus


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