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Autor Thema: Brauche Vorschläge zur Stärkung eines Arguments  (Gelesen 10981 mal)

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503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Brauche Vorschläge zur Stärkung eines Arguments
Autor: 13. Oktober 2013, 23:10
Hallo Gleichgesinnte  ;D

Ich brauche eure Vorschläge zur Stärkung eines Arguments

Jedes Argument besteht aus 3 Teilen: Einer Behauptung, einer Begründung der Behauptung und
einem Beispiel mit jeweils entsprechenden Verbindungen zwischen diesen Elementen.



Argument 1 (ÖRR): „Ein Nachweis, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich vorhält, ist kaum noch möglich. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen entsprechende Geräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat.“

Ge­gen­ar­gu­ment 1: Eine Typisierung und Pauschalisierung sei unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre.

Durch eine Typisierung und Pauschaliierung hervorgerufene Härten sind leicht vermeidbar wenn man alle oder nur ein Teil der Sender verschlüsselt.
Die Verschlüsselung der Sender würde die Kosten senken, Bürokratie abbauen und Datenschutz stärken.
Das Allgemeinwohl setzt sich aus dem Wohl aller Einzelnen zusammen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Interesse einer einzelnen Person in bestimmten Fällen nicht schwerer wiegen kann als die entgegenstehenden Interessen mehrerer anderer Personen.
Nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" soll es sich um eine sog. "Vorzugslast" handeln. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird(Laut §2 des Landesgebührengesetzes).

Die Leistung wird aber nicht in meinem Interesse erbracht. Wenn Sie der Ansicht sind, dass der neue Rundfunkbeitrag auf einem Solidarmodell basiert, dann lesen Sie Gegenargument 3.

Die Masse an öffentlich rechtlichen Fernsehsendern und Radiosendern hat nichts mehr mit "Grundversorgung" zu tun.
Was sich nach Grundversorgung anhört ist für mich eine "Lieferung unbestellter Leistungen" (BGB 241a).
Das Internet, DVD-Filme, Videospiele, Zeitungen und der private Rundfunk bieten sämtliche Möglichkeiten der Information und der Unterhaltung.
Die Veranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die demgegenüber ein Überangebot darstellt, verflüchtigt sich vor diesem Hintergrund zu einem Selbstzweck, der in der Verwirklichung des Selbsterhaltungsinteresses liegt.
 Dieses Ziel wird mittels „Rundfunkbeitrag" verwirklicht. Das mit der Abgabenpflicht einhergehende Ziel mag für sich zwar zulässig und mit Art. 5 GG vereinbar sein, ist aber nicht schützenswert, weil es zu einer Mehrbelastung des Bürgers kommt, die unnötig ist. Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.

Wenn durch eine Typisierung und Pauschaliierung hervorgerufene Härten leicht vermeidbar sind und die Leistung nicht im Interesse des Einzelnen erbracht wird, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei.
Nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig. Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz.

Argument 2 (ÖRR):„Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Allgemeinheit verpflichtet.“

Gegenargument 2: In Bezug auf die Grundversorgung der Bevölkerung wurde bereits herausgestellt, dass diese zugunsten der Allgemeinheit erbracht wird. Der einzelne Abgabenpflichtige hat lediglich als Teil der Allgemeinheit teil an dieser Leistung, die schließlich je nach Nutzungsgewohnheit auch nur möglicherweise einen Vorteil für ihn vermittelt.
Diese der Allgemeinheit erbrachte Leistung der Rundfunkanstalten hat insgesamt keinen individuellen Bezug zum Einzelnen. Steht die Grundversorgung damit in keinem Leistungsverhältnis zum Einzelnen, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei.
Nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig. Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz.

Argument 3 (ÖRR):„Der neue Rundfunkbeitrag basiert auf einem Solidarmodell und ist einfach und gerecht verteilt – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Gegenargument 3:Vergleichbar dem den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde liegenden Gedanken des Solidarausgleichs reduziert sich das Verhältnis zwischen dem Beitragsschuldner und den Rundfunkanstalten im Einzelfall darauf, dass der Einzelne zugunsten anderer eine Abgabe leistet, ohne selber einen Vorteil zu ziehen.
Nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" soll es sich um eine sog. "Vorzugslast" handeln. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.  Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird.
Mit Blick auf die Rundfunkfinanzierung kann aber (im Gegensatz zur Sozialversicherung) keine besondere Verantwortung des einzelnen Abgabenpflichtigen festgestellt werden, den sozial Schwachen einen sozialverträglichen Rundfunk zu finanzieren. Außerdem liegt dem "Rundfunkbeitrag" nicht der Gedanke zugrunde, dass das Risiko der fehlenden Leistungsfähigkeit des Einzelnen auf eine Gemeinschaft umverteilt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2013, 23:17 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo 503,

die Gegenargumente sind schon sehr gut ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7073.msg52328.html#msg52328 ).
Falls keine Verbesserungsvorschläge kommen sollten, liegt es wohl daran, dass das alles nun wirklich schon hieb- und stichfest genug ist.

Das Problem ist möglichweise eher, dass wir auf diese Gegenargumente wiederum keine Antworten bekommen (?)
Wohl, weil dem Beitragsservice und den Anstalten die Antworten dafür fehlen.
Das geht soweit, dass sogar "Höchstrichterliche" diese Gegenargumente einfach mit irgendwelchen Ausreden ("...nicht substantiiert genug...") unbeantwortet lassen!
( http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ )

Ich glaube, wir brauchen jetzt aber eher mal ehrliche Antworten von denen.
Beitragsservice, Anstalten oder BundverfG, wer auch immer... Hauptsache es kommt mal endlich nur eine
vernünftige Antwort!. Nur eine, das wäre doch schon mal was.

Diese zu bekommen, wird, glaube ich, sogar sehr viel schwieriger, als Deinen ohnehin guten Text noch weiter zu verbessern.

Markus


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s

six2seven

Hallo    503
Hallo    unGEZahlt

……danke für die Beiträge/Argumente, unbezahlbar.

Hoffentlich kommen viele, durch diese Anregungen
aus den Socken und werden aktiv.

Feudalistische Strukturen, wie wir Sie jetzt überall beobachten,
können nur durch das Phlegma des Volkes entstehen.
Es wird nirgendwo Einhalt geboten, oder zumindest
hinterfragt, was mit unserem abgeführten Geld passiert.
Klar, dass sich Intendanten und Pfaffen unkontrolliert
aus dem Topf bedienen können.

Hoffentlich erklärt mir jemand, wie der Papst, umgeben von
Pracht und Reichtum Seinen Berufskollegen zu
Demut und Sparsamkeit anhalten will.
Genauso ergebnislos bleibt, wenn ich die Sau an den Trog führe
und Sie bitte, nicht zu fressen.


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k
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Wie Du schon sehr gut erkannt hast,das alte Prinzip von BS,Kirche und unsere Politiker nicht zu vergessen,Frau Merkel mit Raute-Handhaltung,Deutschland geht es gut,damit meint sie,sie sei Deutschland und was die andere Richtung betrifft,Wasser predigen und Wein saufen.
Wenn die Trägheit der Menschen nicht wäre,hätten wir es leichter,es sind schon zu viele abgestumpft und ergeben sich ihrem Schicksal,aber wir nicht.
Wann erklingen wieder die Sprechchöre wie in Leipzig zu den Montagsdemos,"Wir sind das Volk"?


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koppi1947

R
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Zitat
Die Verschlüsselung der Sender würde die Kosten senken, Bürokratie abbauen und Datenschutz stärken.

Dazu noch ein paar Zahlen:

http://www.digitalfernsehen.de/Hintergrund-ARD-ZDF-Verschluesselung-spart-100-Millionen-Euro.64634.0.html

Dort mal auf den Link gehen und sich durch den Artikel hangeln.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

k
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In diesem Artikel zeigt sich eindeutig,dass es hier einen weiteren Punkt der Ungleichbehandlung auf Europaebene gibt.
Jeder Bürger in Deutschland,zahlt für alle Länder,in denen über Satellit ARD und ZDF empfangbar ist mit,soll das Gerecht sein?
Ein weiterer Punkt für eine Klage an das Europäische Gericht,falls das Bundesverfassungsgericht hier nicht greifen sollte.

http://www.digitalfernsehen.de/Hintergrund-ARD-ZDF-Verschluesselung-spart-100-Millionen-Euro.64634.0.html

Ein toller Beitrag unter diesem Link,sollte sich jeder mal zu Gemüte führen.
Die Herrschaften haben angeblich keine Zahlen,es sei alles gesagt usw.
Hauptsache ist,dass sie wissen,wie hoch ihre Gehälter sind,alles andere interessiert sie nicht.
Wenn ich diese Selbstverherrlichung und Überheblichkeit dieser Typen sehe,könnte ich......ich sags lieber nicht.


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koppi1947

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@ koppi1947

Zitat
http://www.digitalfernsehen.de/Hintergrund-ARD-ZDF-Verschluesselung-spart-100-Millionen-Euro.64634.0.html

Da geht es nur um die Sat Verschlüsselung.

Von 38,1 Millionen TV-Haushalte in Deutschland gibt es 18 Millionen Satellitenhaushalte, 16,70 Millionen Kabel-Haushalte, 1,26 Millionen IPTV-Haushalte und 2,05 Millionen DVB-T Haushalte. (2012)

"Im Jahr 2011 nahm die GEZ für die Rundfunkanstalten 7,533 Mrd. € ein, erzeugte dabei eigene Kosten von 163 Mio. €, das sind 2,16 % des Gesamtertrags"<---  das wurde nicht mitgerechnet.
Seit 2009 produzieren einige Fernsehhersteller nicht ohne CI+ http://de.wikipedia.org/wiki/Common_Interface
Es muss aber eine SmartCard für alle(Sky,Private,öffentlich-rechtliche) geben. (Gleichberechtigung, alle verschlüsseln)
Zitat
Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als ein Pay-TV-Angebot zu entschlüsseln, soweit diese unterschiedliche Verschlüsselungen anwenden (Twin- oder Multi-CAM), z. B. Arena+Sky oder ORF+SF+SkyAT.

Zitat
Satellitenkunden von Sky mit Wohnsitz in Deutschland können mit ihrem Sky HD-Receiver das HD+ Angebot mit den privaten Fernsehsendern RTL HD, SAT.1 HD, ProSieben HD, VOX HD, kabel eins HD, RTL II HD, SPORT1 HD und sixx HD in brillanter Qualität empfangen. Der Clou: Sky Kunden brauchen kein zusätzliches Gerät oder eine neue Smartcard. HD+ wird ganz einfach auf der vorhandenen Sky Smartcard freigeschaltet http://www.hd-plus.de/#/hd-plus/news/hd-plus-ueber-sky

Man könne zum Beispiel Sky Smartcard für alles nutzen. Öffentlich-rechtliche und private werden dann einfach auf der vorhandenen Sky Smartcard freigeschaltet.
Ich schätze, dass ca. 13 Millionen Haushalte einen TV-Gerät mit CI+ haben.
 "Insgesamt kletterte die Zahl der HD-Haushalte 2012 auf 13,1 Millionen." http://www.digitalfernsehen.de/Astra-TV-Monitor-Erstmals-ueber-18-Mio-Satellitenhaushalte.98820.0.html

So einfach ist das alles nicht. Vielleicht würde es die Kosten nicht senken aber es wäre gerechter. Eine Studie dazu wäre nicht schlecht.

Eine SmartCard für alle(Sky,Private,öffentlich-rechtliche) wäre eine gute Basis für die Zukunft.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

W
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Zitat
In diesem Artikel zeigt sich eindeutig,dass es hier einen weiteren Punkt der Ungleichbehandlung auf Europaebene gibt.
Jeder Bürger in Deutschland,zahlt für alle Länder,in denen über Satellit ARD und ZDF empfangbar ist mit,soll das Gerecht sein?
Ein weiterer Punkt für eine Klage an das Europäische Gericht,falls das Bundesverfassungsgericht hier nicht greifen sollte.

Und genau da fängt das Problem an. Wer sollte denn klagen? Ich selbst denke schon seit geraumer Zeit über eine Klage an, bin mir aber über die Finanzierung nicht im Klaren. Man muß sich darüber bewußt sein, dass eine Klage vor einem deutschen Gericht nur insofern Sinn macht, dass dadurch der Weg zur nächsthöheren Instanz geöffnet wird. Ich glaube nämlich nicht, dass hier in Deutschland irgendein Gericht gegen den Rundfunkbeitrag urteilen wird - nicht einmal das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wissen durchaus, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist - aber die Richter werden genau von den Parteien in ihr Amt bestellt und befördert, die auch den Rundfunkbeitrag beschlossen haben. Warum sollen sie sich also selbst ans Bein pinkeln? D.h. wenn ich klagen will, dann nur mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof. So, bis man erst einmal dorthin kommt, laufen wohl sicherlich Prozesskosten im fünfstelligen Bereich an. Das muß erstmal erwirtschaftet werden - ohne Rechtsschutz geht da beim Normalbürger leider gar nix.


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g
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wäre Verschwendung der Gelder auch ein Argument?


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  • Wir sind das Volk
Hallo Wutbürger und gugstdu,zu Dir guggst Du,Verschwendung ist ein schwaches Argument,auch wenn es so ist,solltest Du Dich lieber auf die Gutachten stützen,die hier zu finden sind,welche eine Verfassungswidrigkeit darstellen.
Was Dich anbelangt lieber Wutbürger,ich bin auch wütend,was mir aber nicht weiterhilft,ist meine Argumentation ein Teil der Berechtigung und da die Kabelanbieter von Kabel Deutschland(zukünftig Vodafon) und Kabel bw(Unitymedia) auch gegen den BS rebelieren,sind wir nicht alleine.
Man sollte alle Fakten bündeln um gestärkt in die Argumentation,gegen den BS zu gehen.
Jeder Einzelne zählt deshalb,egal wie die Formulierung oder Argumentation aussieht.
Deshalb nicht einschüchtern lassen,Vorwärts.



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koppi1947

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
 Weder Bund noch Länder können Steuern regeln oder schaffen, die nicht dem Steuerkatalog des Art. 106 GG unterfallen.
Weil der Rundfunkbeitrag keiner der in Art. 106 GG genannten Steuern entspricht, scheidet auch insofern eine Zuständigkeit der Bundesländer zur Regelung dieser Abgabe aus.
Die fehlende Gesetzgebungskompetenz führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag keinen finanzverfassungsrechtlichen Bestand hat.
Eine Steuer ist durch ihre Gegenleistungsfreiheit gekennzeichnet (vgl. § 3 Abs. 1 Abgabenordnung - AO).
Der Rundfunkbeitrag ist eine Zwecksteuer weil die Abgabe keinen Bezug zu einer Gegenleistung aufweist. Die Zweckgerichtetheit der Abgabe, ganz allgemein den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, mache die Eigenschaft als Zwecksteuer aus.

Argument 4 (ÖRR):„Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht dabei für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353]). Deshalb knüpft der Rundfunkbeitrag an die Möglichkeit an, innerhalb der abgabepflichtigen Raumeinheiten mit den dort typischerweise vorhandenen Rundfunkgeräten Rundfunk zu empfangen.“ (da steht nur "Rundfunk", kein Wort über "öffentlich-rechtlichen Rundfunk") http://www.bilderhost.eu/images-i5878buv44p.jpg

Gegenargument 4: Von einem Vorteil, der aus der Möglichkeit des Empfangs öffentlich-rechtlichen Rundfunks resultiert, kann keine Rede sein.
Ein mögliche Vorteil tritt in den Hintergrund, wenn der Einzelne sich ausschließlich aus privaten Rundfunkprogrammen informiert und dort Unterhaltung findet oder zu diesem Zweck gänzlich andere Quellen(z.B.:Internet,Presse) als den Rundfunk nutzt. Auch dann, wenn die Nutzungsgewohnheit des Einzelnen dahin geht, sein Empfangsgerät nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen und sich nicht anderweitig zu informieren und zu unterhalten, bietet die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, keinen beitragsrechtlichen Vorteil.
Im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt das Internet ein vorteilhafteres Angebot zur Verfügung.

Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen einem Überangebot gleich, das in jedem Fall für eine umfassende Versorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung nicht erforderlich ist.
Ein Überangebot kann eine Beitragserhebung nicht rechtfertigen. Es lassen sich Parallelen zum Beispiel im Erschließungsrecht finden. Die baurechtliche Erschließung nach §§ 123 ff. BauGB ist wegen des mit der Erschließung einhergehenden Aufwandes zu optimieren. Die Grenze der (zulässigen) Beitragserhebung, welche die Kostendeckung zum Ziel hat, ist daher erreicht, wenn die Erschließung im Sinne einer Luxus- oder Übermaßerschließung über den Bedarf hinausgeht. http://dejure.org/gesetze/BauGB/123.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2013, 00:19 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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503

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1) ich brauche noch mehr Argumente gegen "Pauschalierung ist zulässig"
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist nicht der höchste in ganz Europa. Was würde die Verschlüsselung der Sender kosten? Man kann alles verschlüsseln, außer DVB-T. DVB-T hat auch weniger Sender und kein HDTV. Mit DVB-T2 wird es auch HDTV geben und die Verschlüsselung wird auch möglich.  ÖRR LITE(Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln) und ÖRR PLUS (pay-TV, verschlüsselt) wäre auch eine Option. Menschen mit bescheidenen finanziellen Mitteln("Sozial schwache Menschen") könnten ÖRR Plus bekommen.
"DVB-T mit Abstand teuerster Übertragungsweg, 30 mal so teuer wie Satellit"  http://www.mediengruppe-rtl.de/de/pub/presse/i47085_1.cfm
Zitat
Nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" soll es sich um eine sog. "Vorzugslast" handeln. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird(Laut §2 des Landesgebührengesetzes).

Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine aufgezwungene Inanspruchnahmemöglichkeit und einen aufgezwungenen Vorteil.
Da es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um ein Solidarmodell sondern um eine individuell zurechenbare Leistung handelt und der Rundfunkbeitrag ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient, gibt es keine Argumente gegen eine Verschlüsselung der Sender. Sollte ÖRR der Allgemeinheit dienen, dann gibt es ein Problem. --> Der Allgemeinheit erbrachte Leistung der Rundfunkanstalten hat insgesamt keinen individuellen Bezug zum Einzelnen. Steht die Grundversorgung damit in keinem Leistungsverhältnis zum Einzelnen, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei. Nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig. Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz.

2) ich brauche noch mehr Beispiele, dass ein "Überangebot" eine Beitragserhebung nicht rechtfertigen kann.

3) Ich denke es gibt noch ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch die Rundfunkanstalten ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6924.msg51598.html#msg51598


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Ich vermag im Rundfunkangebot keinen Vorteil zu erkenne. Wenn der ganze technische Firlefanz zum Empfang des Rundfunks in wie auch immer gearteter Form auf dem Baum wachsen würde und ich müsste ihn nur pflücken - o. k. Kann man verstehen.

Aber wenn ich zum Empfang des Rundfunks ein Gerät kaufen muss, ist es schon vorbei mit dem wirtschaftlichen Vorteil. Und mit dem Kauf des Gerätes ist es nicht getan. Wer keine Schüssel am Mehrfamilienhaus anbringen darf, tappt schon mal in die Kabelfalle und blecht dann dafür auch noch. Selbst wenn er bisher kein Emfpangsgerät hatte.

Wer im Außenbereich wohnt und aufgrund der örtlichen Topografie keinen Empfang hat - Kabel liegen da für gewöhntlich auch nicht in der Straße - hat auch schon das Nachsehen.

Und wenn dann das Empfangsgerät im Haus ist, müssen in der Regel noch Kabel gezogen, Löcher gebohrt, Schalter und Anschlussdosen installiert werden. Ist das im Preis/Rundfunkbeitrag bereits enthalten?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
auch Interessant (vielleicht hat das wenig mit Rundfunkbeitrag zu tun)

Aufgedrängte Bereicherung
Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen. http://www.lexexakt.de/glossar/aufgedraengtebereicherung.php http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

Unbilligkeit
Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach billigem Ermessen bestimmt werden muss. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann unwirksam, wenn diese offensichtlich unbillig ist (§ 319 BGB). http://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unbilligkeit.htm



Ich fordere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Verschlüsselung der Sender statt eine Pauschalierung mitsamt der negativen Folgen für viele Haushalte.
Wenn die Verschlüsselung der Sender abgelehnt wird, dann muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anders geregelt werden.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
Zitat
Privathaushalte in 2011 = 40.439 Millionen

mit einer Person = 40% (müssen dem Grunde nach 17,98€ monatlich bezahlen)
mit 2 Personen = 34% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 8,99€ bezahlen)
mit 3 Personen = 13% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 5,99€ bezahlen)
mit 4 Personen = 9% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 4,49€ bezahlen)
mit 5 Personen und mehr = 3% (müssen dem Grunde nach pro Person 3,60€ oder weniger bezahlen)

40% müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%. (Sie haben auch alle Lebenshaltungskosten alleine zu tragen).



Gehören Sport, Unterhaltung oder Kochsendungen zur Demokratieförderung?
Was ist demokratiefördernder? TV oder Internet?

TV liefert nur eine Meinung (kann leicht manipuliert werden)
Internet liefert breiten Meinungsspektrum (für jeden was dabei)

Im Jahr 2012 verfügten über 85% der privaten Haushalte über einen Internetzugang. Und es werden mehr.


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„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

T
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Und genau da fängt das Problem an. Wer sollte denn klagen? Ich selbst denke schon seit geraumer Zeit über eine Klage an, bin mir aber über die Finanzierung nicht im Klaren. Man muß sich darüber bewußt sein, dass eine Klage vor einem deutschen Gericht nur insofern Sinn macht, dass dadurch der Weg zur nächsthöheren Instanz geöffnet wird. Ich glaube nämlich nicht, dass hier in Deutschland irgendein Gericht gegen den Rundfunkbeitrag urteilen wird - nicht einmal das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wissen durchaus, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist - aber die Richter werden genau von den Parteien in ihr Amt bestellt und befördert, die auch den Rundfunkbeitrag beschlossen haben. Warum sollen sie sich also selbst ans Bein pinkeln? D.h. wenn ich klagen will, dann nur mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof. So, bis man erst einmal dorthin kommt, laufen wohl sicherlich Prozesskosten im fünfstelligen Bereich an. Das muß erstmal erwirtschaftet werden - ohne Rechtsschutz geht da beim Normalbürger leider gar nix.
[/quote]

Danke,

für diese sachlich fundierte Information. Ich sollte meinen, dass die Tage der GEZ (und der ganze Kram, der dranhängt) gezählt sind. Ich fürchte, Vernunft kommt nicht durch... wir haben es mit üblen Interessen zu tun. Höflich formuliert!!! Nein, wenn ich alles zusammenpacke...

mir wird echt schlecht, wenn ich das lese. Vor Entsetzen.  Ich wusste ja, dass D ein unglaubliches Land ist, in dem im Jahre 2013 wirklich vieles, sehr vieles in katastrophal schlimmen Zuständen ist, nur war mir nicht so weit klar, dass es immer noch schlimmer geht, als vermutet.

Wenn das wahr ist, was du schreibst, und ich habe leider keinen Zweifel daran zu hegen, dann werden wir nur noch drangsaliert. Die Sklavenschinder sitzen mittlerweile überall, einer hilft dem anderen. Wie lange werden sich die Menschen diese Ausbeutung noch gefallen lassen? Rundfunkbeitrag, dass ist mittlerweile nur noch ein Thema unter vielen, sie alle zusammen rechtfertigen es mehr als ausreichend, sich von diesem Sauhaufen, genannt Gesellschaft, wo es nur geht, soweit es nur geht, sich zu distanzieren. Das heisst, ziviler Ungehorsam durch Aussteigen aus der Gesellschaft. Je weniger wir uns in diese Maschinerie einspannen lassen, desto besser.

Die Menschen sollen doch immer mehr leisten, immer mehr konsumieren, bei ständig sinkender Kaufkraft (trotz steigenden Nominallöhnen!), alles nur deshalb, weil einige nie genug haben. Man braucht sich die Führungsriege doch nur ansehen. Gut, an sich ist dieses Phänomen ja nicht neu, sondern immer gewesen. Aber zeigt uns das nicht zwingend auf, dass der Kampf der Menschen gegen Ausbeutungsversuche seit Abschaffung der Sklaverei mitnichten zu Ende ging, sondern stets weitergeführt werden muss? Die Sklaverei findet heute doch nur auf einer anderen Ebene statt. Und Rundfunk, Beitragsfinanzierung, das sind doch gerade mal Mosaiksteinchen des Versuches, die Menschen auszubeuten?

Für den Einzelnen ist es deshalb doch fast aussichtslos, dagegen vorzugehen? Wenn Recht an Zahlungsfähigkeit geknüpft ist, können die Ausbeuter sich ja freuen. Gut ausgeheckt! Ich werde trotzdem klagen. Habe nur den Eindruck, dass die nicht nur Geld abpressen, sondern auch Zeit schinden wollen.

TLB


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