Person A hat einen Widerspruchsbescheid gegen den Widerspruch bekommen.
Die Vollziehung ist bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt.
Sollte Person A trotzdem die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen oder reicht es tatsächlich, bis zum Abschluß zu warten?
Vorerst
Glückwunsch zur
positiven Entscheidung des Antrags auf
"Aussetzung der Vollziehung" Wenn Person A
nicht innerhalb 4 Wochen nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage einreicht, dürfte das Widerspruchsverfahren im Sinne des (offensichtlich negativen = abschlägigen = ablehnenden) Widerspruchsbescheids
nach Ablauf der Frist automatisch "abgeschlossen" sein - allerdings dann
im Sinne des negativen Widerspruchsbescheids, d.h. der per BeitragsBESCHEID
festgesetzte Betrag wäre dann zu zahlen.Für
ARD-ZDF-GEZ wäre damit das
Widerspruchsverfahren in
derem Sinne abgeschlossen.
Da aber zu vermuten steht, dass Person A genau *das* nicht möchte, müsste sie also wohl
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.[Anm.: Das zuständige Verwaltungsgericht wird üblicherweise in der Rechtsbehelfsbelehrung benannt.]Um die
Frist zu wahren, kann man auch
formal die Klage einreichen, sich jedoch
"ausdrücklich eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten".ACHTUNG!Auch gegen demnächst zugestellte weitere Bescheide ist analog dem ersten ersten Widerspruch ebenfalls Widerspruch einzulegen.Die
Klage kann bei (vermutlich wiederholt negativem) Widerspruchsbescheid meines Wissens nach dann entsprechend
*erweitert* werden. Es ist also wohl
nicht jedesmal eine "erneute" Einzelklage erforderlich (und würde vom Gericht wohl auch nicht als solche bearbeitet werden).
Weitere interessante Infos u.a. unter
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.htmlZu Details sollte ggf. auch das Verwaltungsgericht bzw. ein Rechtsbeistand konsultiert werden.
Gute Erfolge!
Gemeinsam knacken wir diese Nuss!