Hallo,
ein Zahlungsunwilliger "Alf" hat seit einigen Jahren schon Probleme mit der GEZ und weigert sich, zu zahlen.
Mal im Groben seine Geschichte:
Alf war von 2008 bis 2010 auf einer durchgehenden Fortbildung, er hat deswegen auch ab 2009 seinen Wohnsitz dorthin verlegt in ein Wohnheim, welches zur Lehranstalt gehörte. In dieser Zeit hatte er weder ein Auto, noch einen Fernseher sowie einen PC oder Laptop. Auch kein Radio. Es war ja alles in der Schule und im Wohnheim öffentlich zugänglich, und das auch kostenlos.
Nun kam die GEZ drauf, ihm für diesen Zeitraum Forderungen zu stellen. Seine Bemühungen, ihn wegen Erhaltens von BAfög befreien zu lassen, wurde verweigert. Stattdessen kamen immer mehr Bescheide mit Zahlungsaufforderungen. Seit 2009 also hat er sich geweigert, die Gerichtsvollzieher waren deswegen schon 2mal bei ihm, das erste Mal hat ihm die Vollzieherin sogar geraten, nichts zu zahlen, da das alles Abzocke sei etc.
Nun gut, es kam auch immer wieder ein leichter Schriftverkehr auf, soll heißen, die GEZ schickte eine Forderung und Alf schrieb zurück, dass er nicht zahle, da auf seine Abmeldung nicht eingegangen wurde.
Auch schickte ihm die GEZ letztens eine Kopie von seinem damaligen Antrag bei der GEZ, den er in seiner ersten Wohnung abgeschlossen hatte, leichtgläubig etc. Allerdings wohnt Alf in dieser Wohnung seit Jahren nicht mehr und die GEZ kann doch auch gar nicht wissen, welche Geräte er seitdem hatte oder nicht. Auf seine Schreiben, die GEZ solle ihm bitte erst einmal nachweisen, dass er irgendwelche Geräte habe, wurde nicht eingegangen, lediglich ein neuer Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung kam zu ihm zurück.
Mittlerweile bekam er ein Schreiben von der GEZ eigenen Inkassoabteilung Creditreform Mainz. Zahltermin ist der 11.10.13.
Diese Forderung wird Alf auch nicht begleichen.
Habt ihr Tipps, wie er sich da mit welchen Paragraphen wehren kann? Er würde gern ein Antwortschreiben an die Creditreform schicken...
Vielen Dank,
Nick