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Autor Thema: Was genau ist der Beitragsbescheid?  (Gelesen 3605 mal)

B
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Was genau ist der Beitragsbescheid?
Autor: 04. Oktober 2013, 18:26
Hallo zusammen,

Person A's  bisheriger Plan war, so vorzugehen, wie im Online-Boykott beschrieben:

Zitat
    Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
    Zahlungen ab 2013 einstellen.
    Mahnungen kassieren.
    Beitragsbescheid abwarten.
    Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 1)
    Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
    Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

Zahlung einstellen war nicht nötig, Person A hat nicht gezahlt. Ergo keine Mahnungen.

 - das erste Standardschreiben - Betreff: "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" vom 08.05.2013
 - das zweite Standardschreiben - Betreff: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" vom 17.06.2013
 - das dritte Standardschreiben/Einschüchterungsschreiben - Betreff: "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" vom 19.07.2013

Daraufhin kam nichts mehr. Person A befürchtet gerade, A hätte auf das erste Schreiben schon reagieren sollen - es fand sich jedoch an keiner Stelle im Schreiben der Begriff "Beitragsbescheid", so hat A natürlich auch keinen Einspruch erhoben. A hat fest damit gerechnet, dass noch ein Brief mit dem Beitragsbescheid eintrudeln würde.

Wie geht A jetzt vor? Kommt dieser Beitragsbescheid noch oder ist es schon zu spät?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2013, 19:09 von Uwe«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Was genau ist der Beitragsbescheid?
#1: 04. Oktober 2013, 20:56
Zahlung einstellen war nicht nötig, Person A hat nicht gezahlt. Ergo keine Mahnungen.

 - das erste Standardschreiben - Betreff: "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" vom 08.05.2013
 - das zweite Standardschreiben - Betreff: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" vom 17.06.2013
 - das dritte Standardschreiben/Einschüchterungsschreiben - Betreff: "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" vom 19.07.2013

Daraufhin kam nichts mehr. Person A befürchtet gerade, A hätte auf das erste Schreiben schon reagieren sollen - es fand sich jedoch an keiner Stelle im Schreiben der Begriff "Beitragsbescheid", so hat A natürlich auch keinen Einspruch erhoben. A hat fest damit gerechnet, dass noch ein Brief mit dem Beitragsbescheid eintrudeln würde.

Wie geht A jetzt vor? Kommt dieser Beitragsbescheid noch oder ist es schon zu spät?

Erst mal Glückwunsch, Berioldir, zum (zumindest passiven) WIDERSTAND! ;)

Ein BeitragsBESCHEID (und auch jegliche andere Formen von Zahlungsaufforderungen o.ä.) kann meiner Auffassung nach ja nur an einen konkreten sogenannten "BeitragsSCHULDNER" adressiert sein.
Solange also noch kein "BeitragsSCHULDNER" bestimmt wurde, kann es also keinen BeitragsBESCHEID geben.

Ob und wann nach dem 3. Brief bzgl. "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" eine "Zwangsanmeldung" aufgrund der "Vermutungsregelung" ("Wohnungsinhaber" = "Beitragsschuldner") vorgenommen wird, bleibt abzuwarten.

Aber auch dann ist damit zu rechnen, dass nicht sofort ein BeitragsBESCHEID erlassen wird, sondern
1. Zahlungsaufforderung
2. Zahlungserinnerung
3. Beitragsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung)

Zwingende Voraussetzung für diesen Ablauf ist wohl auch hier, dass man nicht zahlt - ansonsten gibt's weder das eine noch das andere...

Solange noch kein BeitragsBESCHEID (mit Rechtsbehelfsbelehrung) ergangen ist, fällt das Verfahren lt. akademie.de
FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag
unter ZIVILrecht - und kann auch da schon bei Bedarf mit zivilrechtlichen Schritten angegangen werden.

Mit Erlass des BeitragsBESCHEIDs (mit Rechtsbehelfsbelehrung) ist lt. akademie.de das Verfahren ins VERWALTUNGSrecht erhoben, gegen welchen man
- WIDERSPRUCH einlegen und letztendlich bei zu erwartendem
- negativem, d.h. ablehnenden WIDERSPRUCHSBESCHEID
- KLAGE vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
erheben kann.

Weitere Kurz-Infos zu diesem Thema findest Du u.a. auch hier
Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6832.msg50891.html#msg50891

und auch sehr gut aufbereitet durch themob unter
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Ebenfalls sehr gut dokumentiert mit Beispiel-Bescheid unter
Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.0.html

Einige wenige sind bei genau dieser Klage schon angekommen.
Für andere - insbesondere bisher noch nicht "Registrierte" wie Dich - kann das noch Wochen oder gar Monate dauern...

Geduld, Gelassenheit & Persistenz sind hier die allerersten Tugenden... ;)

Und zwischenzeitlich
MITSTREIKEN! EINTRAGEN!! WEITERSAGEN!!!
Zitat
Dieser *Bonzokratie-Sumpf* und diese *mediale Völlerei* müssen ausgetrocknet werden!
1.930+ Streikende = 342.000+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge - man könnte auch sagen:
2 untere Intendanten-Jahresgehälter ;)

Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs - die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!

Bei www.ZAHLUNGSSTREIK.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder...

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK?
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?

Für *diesen* Rundfunk zahlen wir nicht!
Für ein öffentlich-rechtliches Modell jenseits der Sender.

We won't pay for this broadcasting!
For a public service model beyond the stations.
http://www.zahlungsstreik.net/english/

Böyle bir televizyon için para ödemek istemiyoruz!
http://www.zahlungsstreik.net/tuerkisch/

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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