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Autor Thema: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten  (Gelesen 29355 mal)

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hallo zusammen,

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich ein neues Gefälligkeitsgutachten gekauft:

Der Rundfunkbeitrag
Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung


Rechtsgutachten
erstellt im Auftrag von
ARD, ZDF und Deutschlandradio

Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.

Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, 
Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Juni 2013

http://www.ard.de/download/401140/index.pdf


Edit "Bürger":
Link aktualisiert. Dokumentangaben ergänzt.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Gutachten: Rundfunkbeitrag ist "verfassungsrechtlich unproblematisch"

Zitat
Der Mainzer Rechtswissenschaftler Hanno Kube hält den neuen Rundfunkbeitrag für "verfassungsrechtlich unproblematisch". Die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthaltenen Regelungen seien im Grundsatz angemessen, schreibt Kube in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten, das er im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfasst hat.

http://m.evangelisch.de/artikel/88853/gutachten-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsrechtlich-unproblematisch


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wtfacow

Das ganze zeigt nur wieder das wir Erfolg haben mit dem was wir machen.
Warum sonst sollten Sie einen Gutachter beauftragen?
Der Druckt nimmt immer mehr zu. :)


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b
  • Beiträge: 9
So schließt sich ein Kreis, Hanno Kube:

Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)

Paul Kirchhof düfte jedem Forumsmitglied ein Begriff sein:

G U T A C H T E N
über
DIE FINANZIERUNG DES
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.

Da hat sich die alte Seilschaft wohl bezahlt gemacht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 19:59 von Uwe«

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ja genau,so schließt sich der Kreis!

mehr auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube


So schließt sich ein Kreis, Hanno Kube:

Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)

Paul Kirchhof düfte jedem Forumsmitglied ein Begriff sein:

G U T A C H T E N
über
DIE FINANZIERUNG DES
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.

Da hat sich die alte Seilschaft wohl bezahlt gemacht.


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t

themob

Es ist ein gekauftes abhängiges Auftragsgutachten.

Seinen Lehrstuhl hat Prof. Dr. Kube an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz.

Zufällig sitzt das ZDF ebenfalls in Mainz.

Es gibt starke Verbindungen zwischen dem ZDF sowie den ÖRR und der Universität:

Der Justitiar des ZDF, Peter Weber hat dort Rechtswissenschaften studiert.
http://www.zdf.de/Peter-Weber-26369364.html

Einige Absolventen der Uni, die heute bei den ÖRR sind, sind hier aufgelistet.
http://www.journalistik.uni-mainz.de/552.php

Außerdem gibt es wissenschaftliche Zusammenarbeiten zwischen dem ZDF und der Uni
http://www.m3-exchange.org/de/was_ist_m3.htm
Edit "Bürger": toter Link, ersatzweise dieser hier
http://www.uni-mainz.de/presse/archiv/zope.verwaltung.uni-mainz.de/presse/mitteilung/2002/02_02_05mainz.html

Karl Holzhamer hatte einen Lehrstuhl an der Uni, er war der erste ZDF Intendant
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Holzamer

Als erstes Kirchhof mit seinen weit verzweigten Netzwerken.

Wegen der 23 unzufriedenen wurde nun also ein abhängiges Auftragsgutachten mit Schwerpunkt "Steuer" erstellt. Auch hier besteht ein starkes Netzwerk, nicht nur zwischen Gutachtenersteller und ÖRR wegen der Uni. Er ist auch Prozessbevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Netzwerke sind sicherlich nicht zu unterschätzen.

Wann aber wird endlich einmal ein UNABHÄNGIGES Gutachten erstellt?

Auf alle Fälle wird das Gutachten sicherlich für Bayern und evtl. darüber hinaus benutzt. Als Gegengutachten zu Degenhart und Terschüren, deren Dissertation ja von Bayern angefordert wurde im Fall Rossmann & Geuer.

Die Nerven der ÖRR beginnen an zu flattern. Jetzt heißt es dranbleiben.

Das Gutachten ist es zumindest wert, einmal sorgfältig durchzulesen. Es würden sich einige Änderungen bei einer Novellierung ergeben, würde sie umgesetzt. (Aber die Kontra Punkte wurden ja schon beim Kirchhof Gutachten geflissentlich außer acht gelassen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2014, 00:33 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
Sie haben beliebig viel Geld (von uns), um ihr beliebig großes Einkommen (aus unserer Arbeit) zu verteidigen. Etwas anderes wäre gegen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit.

Die Uni-Mainz mag eine Dienerin der Rundfunkanstalten sein, diese Professoren sind aber eine Schande für die Uni Heidelberg!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 22:05 von Uwe«

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Mein Gutachten

bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla
bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla

Zusammenfassung der Ergebnisse

Jeder steuerpflichtige Bundesbürger zahlt Steuern und es wird davon ausgegangen, dass 99% der Haushalte rundfunkfähige Geräte besitzen, deswegen wird die Rundfunkfinanzierung ab 1 Januar 2014 durch allgemeine Steuermittel erfolgen. Hierdurch soll Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden. GEZ(Beitragsservice) wird abgeschafft. Bereits 2010 lagen die Aufwendungen der GEZ bei 2,13 Prozent der Gebührenerträge.
KEF - Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bleibt weiterhin bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verletzt wird.
Das führt dazu, dass die Bürger deutlich mehr Geld für Konsum zur Verfügung haben und das wiederum stützt die Konjunktur.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 22:54 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

w
  • Beiträge: 24
Zitat aus dem Ding (Seite 26): "Im Unterschied zu Gebühren entgelten Beiträge keine konkrete staatliche Leistung,
sondern ein bevorzugendes Leistungsangebot, dessen Annahme im Ermessen des Abgabenpflichtigen
steht.
"

Das Gutachten ist ein Witz. Ich habe schon beim Überfliegen zehn Stellen gefunden, die der "Kernaussage" widersprechen. Das da oben ist aber der Knaller und darauf sollte man sich dringend berufen. Ein Beitragspflicht ist nämlich genau das Problem an der Sache.

Edit:
Ich möchte anfügen, dass der werte Herr Prof. Dr. Hanno Kube folgendes im Lebenslauf stehen hat:
1995-1996
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)
...
1999-2003   
Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)
Jean Monnet Fellow am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz, Department of Law (Jan.-Jun. 2001)
Habilitation an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (2003; Berichterstatter: Prof. Dr. Paul Kirchhof, Prof. Dr. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung, Mohr Siebeck Verlag)   
Weitere Funktion: Mitglied des Vorstands der Stiftung Mainzer Universitätsfonds (von dem das ZDF das Grundstück für sein Sendestudio 1967 gekauft hat)

KANN Zufall sein, muss aber nicht ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2013, 00:06 von woesch«

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
sondern ein bevorzugendes Leistungsangebot, dessen Annahme im Ermessen des Abgabenpflichtigen
steht.

Typisierung und Pauschalierung ist ein Problem.

Zitat
Erwägungen, mit denen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Typisierung und Pauschalierung und damit eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann, stehen dem Einwand eines Beitragsschuldners, er nehme am Rundfunk nicht teil, jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. Eine Typisierung und Pauschalisierung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Rundfunkverweigerer diese Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen.

Ab ungefähr 90 Prozent, sagt die Jurisprudenz, kann man das machen.

Zitat
Degenhart, Rundfunkbeitrag

Hierin liegt eine unzulässige Typisierung. Der Rundfunkbeitrag im
nicht-privaten Bereich
verstößt auch deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG
sowie als unzulässige Belastung gegen Art. 2 Abs. 1 GG.

Neue Haushaltsabgabe verstößt wegen einer Ungleichbehandlung und wegen einer unzulässigen Typisierung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Ich denke ,dass es auch im privaten Bereich so ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2013, 00:30 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

  • Beiträge: 3.232
Ich habe zunächst die ersten Seiten gelesen. Auf Seite 9 unter Punkt C wird deutlich, dass der Staat unbedingt und gegen jedes andere Grundrecht Rundfunk zu produzieren hat:
"Die verfassungsrechtliche Würdigung der Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung hat von den Maßgaben des Rundfunkverfassungsrechts auszugehen."
Alle anderen Grundrechte werden laut diesem Gutachten also missachtet.

Auf Seite 10 unter Punkt C-II wird der Sollzustand beschrieben, aber es wird mal wieder so getan als wäre es der Istzustand.
Sollzustand: Staatsferne
Istzustand: Der Staat lenkt den örR
"Dass die staatlichen Vertreter in den Entscheidungsgremien nur beschränkt Einfluss ausüben dürfen"
Die staatlichen Vertreter dürfen nicht, tun es aber trotzdem! Auf die Beschränkung wird gar nicht erst näher eingegangen, ist klar warum.

Seite 12 Punkt C-IV: 1. Funktionsgerechte Finanzierung
Es wird so getan, als ob der örR unabhängig von der Werbeindustrie ist, aber das Gegenteil ist der Fall, der örR ist angewiesen auf gute Werbeeinnahmen.
Unter dem nachfolgenen Punkt II wird auch noch suggeriert, es wird der Gleichheitssatz eingehalten, obwohl wieder nur der Sollzustand beschrieben wird:
Diese Abgabenbelastungen sind freiheits- und gleichheitsgrundrechtlich zu mäßigen.
Die Abgabenbelastung ist keineswegs freiheits- und gleichheitsgrundrechtlich gemäßigt.
Dieser Gutachter zitiert auch immer wieder seinen aus damaligen verfilzten Zeiten kennengelernten Freund Paul Kirchhof. Dadurch wird das Gutachten offensichtlich zum Gefälligkeitsgutachten.

Dass der gesetzmäßige Sollzustand der Beitragserhebung nicht erreicht ist wird schon auf den ersten Seiten deutlich, dieses Gutachten können die Anstalten getrost das Klo runterspülen. Es wird keinesfalls der Istzustand beschrieben. Ich werde es nutzen, um den Anstalten vorzuwerfen, was sie versäumt haben.






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  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dass der gesetzmäßige Sollzustand der Beitragserhebung nicht erreicht ist wird schon auf den ersten Seiten deutlich, [...] Es wird keinesfalls der Istzustand beschrieben.
Ich werde es nutzen, um den Anstalten vorzuwerfen, was sie versäumt haben.
Richtig!
Seit Jahrzehnten fahrlässige bis vorsätzliche REFORMVERSCHLEPPUNG - ein *IMMENSER REFORMSTAU*!!!
Mehrmals auch angemahnt und in Aussicht gestellt von der Politik, vergleiche
Muster - Petition gegen
RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag/
15. RundfunkÄNDERUNGSstaatsvertrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.msg32775.html#msg32775

"Versäumnisse"
Zitat
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö.-r. Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgaben darstellen kann.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden werden. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Quelle: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

Stattdessen:
Das einzige, was regelmäßig "reformiert" = erweitert wurde, ist die "Finanzierungsgrundlage".

Jetzt ist SCHLUSS mit lustig!
Jetzt wird heimGEZahlt!


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  • Beiträge: 647
Hallo,

das ist doch nicht deren Ernst oder?
Wie doof sind die den eigentlich? Die graben immer größeres Grab für sich selbst...

Es wird wohl sehr interessant werden...


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Zitat
Erwägungen, mit denen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Typisierung und Pauschalierung und damit eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann, stehen dem Einwand eines Beitragsschuldners, er nehme am Rundfunk nicht teil, jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. Eine Typisierung und Pauschalisierung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Rundfunkverweigerer diese Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen.

Hier wird Verletzung des Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als Härtefall erwähnt. Und die Verletzung der anderen unerwähnten Grundrechten halte ich für viel, aber viel härter. Was ist Gleichbehandlung um EUR 18 monatlich verglichen mit Informations-, Meinungs- und Gewissensfreiheit? Es ist wirklich irre, wie diese Grundrechte von den Rundfunkanstalten und der Politik völlig misachtet werden. Auch das Wort "Rundfunkverweigerer" hier sagt viel: es setzt voraus, es sei so selbstverständlich Rundfunk zu konsumieren, dass jene, die nicht konsumieren, so beschimpft werden dürfen. Ich esse kein Fleisch, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung es tut: bin ich Fleischverweigerer? Ich esse keine billigen Fette wie Margarine, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung es tut: bin ich Margarineverweigerer? Ist mit dieser Beschimpfung nicht deutlich, dass die Informations- und Meinungsfreiheit hier gering geschätzt wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2013, 12:04 von Sophia.Orthoi«

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503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Die Zahlen sprechen dabei für sich: So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.

Dennoch bleibt zu bedenken, dass sich das Entgelt, das zur Gemeinlast der Steuer hinzutritt, auch im Fall des vom konkreten Nutzen abstrahierenden Beitrags allein durch
den individuellen Vorteilsausgleich rechtfertigt, nicht durch die Finanzierungsbedürftigkeit einer bestimmten Einrichtung.
Dies gilt auch dann, wenn diese Einrichtung –
wie hier – gewichtige Grundrechte gewährleistet und die Wahl der Finanzierung über einen isolierten Entgeltkreislauf einem bedeutsamen, seinerseits grundrechtswesentlichen Anliegen dient, hier der Staatsferne der Rundfunkanstalten. So fragt sich, ob es aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere die im Haushaltsbezug des Tatbestands gefasste Vermutung für den Rundfunkempfang widerleglich auszugestalten, also eine Möglichkeit vorzusehen, die es dem einzelnen Haushaltsinhaber erlaubt nachzuweisen, dass die Haushaltsmitglieder kein öffentlichrechtliches Rundfunkangebot erhalten, weil sie nicht über die Voraussetzungen dafür verfügen.
Der abgabenrechtliche Wirklichkeitsmaßstab drängt auf die Eröffnung einer solchen Möglichkeit. Dieser Maßstab fragt danach, ob der Sondervorteil im einzelnen Fall gewährt oder nicht gewährt worden ist. Als tatbestandsausschließendes Kriterium bietet sich dabei der Nachweis an, dass aus bestimmten Gründen keinerlei Zugangsmöglichkeit zum öffentlichrechtlichen Rundfunk besteht.
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Ein Fernsehgerät ist auch für Filme und Videospiele da. Der Besitz eines Fernsehgerätes ist keine Rechtfertigung dafür, den Rundfunkbeitrag zu verlangen. Das ist doch völlig absurd.
Solange es die Möglichkeiten der gerechten Beteiligung an der Rundfunkfinanzierung gibt, sehen die Abzocker keinen Cent von mir.

Zitat
--Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
--Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
--Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2013, 13:09 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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