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Autor Thema: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten  (Gelesen 29649 mal)

w
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Danke für das Einstellen DIESES Gutachens!!!
Ich empfehle allen, die ernsthaft bis vor das BVerfG wollen und Singles sind, S. 38 genüsslich zu lesen. Das braucht man mit der vorhergehenden Argumentation nur abzuschreiben.

Zitat aus dem Gutachten S.38:
"Dies spricht nachdrücklich dafür, im Grundsatz jeden Menschen .... beitragspflichtig zu stellen." "Weil praktisch jeder Volljährige über Möglichkeiten zum Rundfunkempfang verfügt, ...., sollte nach diesen Maßgaben also insoweit grundsätzlich (eier, eier - Anm.d.Ver.) jeder Vollljährige .... beitragspflichtig gestellt werden."
Ergo: Die Zusammenfassung von mehreren Personen in einen Haushalt (wer ist das eigentlich - ich bin kein Haushalt) ist extrem gleichheitswidrig und ich wette, dass das der Punkt ist, an dem das ganze scheitern wird.

(Bei mir wird das die Hauptbegründung - weil ich mir nicht wirklich zutraue, "gerichtsfest" zu belegen, dass das Programm seinen "Staatsauftrag" nicht erfüllt und dies - wie auch meine weiteren Argumente der sinnlosen Geldverschwendung für Schrottsendungen, Fußballübertragungsrechte etc. wohl erfordern würde, dass man Aktenberge sammelt und vorlegen müsste, die zu sammeln, sortieren und auswerten ich alleine nicht imstande bin. Wenn aber jemand wirklich diese allgemeineren Angriffspunkte zur Hauptbegründung einer Klage machen will, helfe ich gerne beim Sammeln mit)


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

S
  • Beiträge: 550

Zitat
Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten.

Immer weniger Röhrenfernseher werden gekauft. Das spricht eindeutig dafür, dass sich die Leute selber welche bauen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen!


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Ich habe den Eindruck, dass der Beitrag und deren Beitragserhebung deshalb auf so eine breite Basis gestellt wird (kaum Ausnahmen, doppelte Beitragspflicht bei Zweitwohnung, noch mehr Beiträge für Betriebsstätten), weil  Gewinnmaximierung, verbunden mit enorm hohen Einkommen der Intendanten und Mitarbeiter des örR, das Ziel der verantwortlichen Gesetzgeber ist. Deshalb wird auch kein vernünftiger Weg gefunden die Beiträge zu erheben, weil diese Herren jeden schröpfen wollen. Alle, die keinen Beitrag zahlen wollen oder können, werden unter Generalverdacht gestellt, betrügen zu wollen. Wir werden zu Sklaven in diesem System gemacht, wer hier wohnt hat gefälligst zu zahlen. So eine Gesetzgebung mit entsprechender Rechtsprechung ist nur möglich, weil die Profiteure ihre Gesetze selbst machen. Eine solche Regelung wäre für Sky,  RTL, Spiegel, Bildzeitung usw. niemals möglich.


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p
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Zitat
Wir werden zu Sklaven in diesem System gemacht, wer hier wohnt hat gefälligst zu zahlen. So eine Gesetzgebung mit entsprechender Rechtsprechung ist nur möglich, weil die Profiteure ihre Gesetze selbst machen.

Nicht mit allen, die möchten es so gern... Aber... Was nun? Soll das Volk eigene Panzer bauen?
Wieso nicht? Lieber da Geld investieren ;-) 8 Milliarden das ist eine unvorstellbare Summe.


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In Kapitel C II wird in dem Gutachten von Staatsferne geschrieben, aber auf Seite 33 steht geschrieben:
Zitat

Anders als bei der voraussetzungslos erhobenen Steuer ist also ein bestimmtes staatliches Leistungsangebot an den Bürger tatbestandlich.

Es ist also ein staatliches Programmangebot, Staatsferne wird demzufolge nur vorgeschoben um den ganzen Schund zu rechtfertigen.



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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Anna Terschüren

Enttäuschendes Auftragsgutachten. Hatte mir einen interessanteren Diskussionsbeitrag erhofft.

mehr auf:
https://twitter.com/AnnaTerschueren


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R
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  ...
Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!

Wir wir uns hier doch gleichen! Genau das ist mir auch sofort sauer aufgestoßen.

 Ein Gutachten, dass bereits in den ersten Zeilen (wir sind hier gerade mal auf Seite 3!) von unbewiesenen Behauptungen lebt, ist kein Gutachten sondern ein Schlechtachten. Auch Herr Prof. Dr. Kube doktert lediglich an den Symptomen herum, ohne mal nach der Ursache zu forschen. Das aber wäre die Aufgabe eines unabhängigen Medienwissenschaftlers und nicht eines Jura-Professors.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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  ...
Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!

Wir wir uns hier doch gleichen! Genau das ist mir auch sofort sauer aufgestoßen.

 Ein Gutachten, dass bereits in den ersten Zeilen (wir sind hier gerade mal auf Seite 3!) von unbewiesenen Behauptungen lebt, ist kein Gutachten sondern ein Schlechtachten. Auch Herr Prof. Dr. Kube doktert lediglich an den Symptomen herum, ohne mal nach der Ursache zu forschen. Das aber wäre die Aufgabe eines unabhängigen Medienwissenschaftlers und nicht eines Jura-Professors.

Und wie widerspricht man diesem Unsinn des Juristen aus Heidelberg und eventuell künftigen Verfassungsrichters (Kirchhof Nachfolger)?

Durch Klagen und Einreichen von Petitionen an Landtage.


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Zitat Gutachten: "Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten."
 
Nachweise gäbe es für diese Behauptung, wenn sie stimmen würde:
Die GEZ Spitzel haben doch bestimmt Statistiken zu Zwangsanmeldungen. Sind die Zahlen dazu gestiegen > könnte stimmen, wenn nicht aktiv noch Personal aufgestockt wurde und/oder anderweitig nachgeholfen wurde, Schwarzhörer/seher zu finden.

Gleichbleibend/ gesunken>Einfach nur eine unbegründbare Vermutung, da die Rundfunknutzung an sich rückläufig ist.

Ich nehme aber an (weil die Statistik nicht erwähnt wird) dass die Zahlen gleichbleibend bis rückläufig waren. Auch in Hinblick auf den Systemwechsel hat man sich in den letzten Jahren schon nicht mehr so angestrengt, "Betrüger" zu finden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
"Als Vorzugslast ist die Rundfunkgebühr eine Sonderlast. Eine Sonderlast muss anders als eine Gemeinlast (Steuer) einen Gruppenbezug aufweisen, der bislang durch die Gruppe der Rundfunkteilnehmer gegeben war, also durch diejeningen, die Rundfunkgeräte zum Empfang bereithielten. Durch das Empfangsgerät ist Rundfunkempfang möglich, so entsteht der Sondervorteil, den man vergüten bzw. abschöpfen kann. Ein Sondervorteil, welcher der Allgemeinheit unterschiedslos zukommt, ist per Definition ein Gemeinvorteil und daher nur als Gemeinlast (über eine Steuer) finanzierbar."
http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html

"Herr Kirchhof unterstellt in seinem Gutachten, dass der Rundfunk jedem einem Vorteil bietet."
"Jedem" weist keinen Gruppenbezug auf.

In Gutachten von Hanno Kube wird "Sondervorteil" nur ein mal erwähnt.

Auch gut  ;)
Zitat
Wer das Rundfunkangebot erhält, hat dafür zu zahlen.¹¹?
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf
¹¹? Dieser Zusammenhang setzt nicht zwingend die tatbestandliche Anknüpfung an Geräte voraus
Und wenn ich das Rundfunkangebot unfreiwillig erhalte? Muss ich auch dafür zahlen?

Zitat
So deuten die Gebote der Programmautonomie und Staatsferne klar auf eine Finanzierungsstruktur, bei der sich die jeweilige Anstalt und der finanzierende Nutzer möglichst unmittelbar gegenüberstehen, Parlament und exekutive Aufsicht also im Hintergrund bleiben.

Das Beispiel der Erhebungsform der Kirchensteuer belegt, dass eine Trennung trotz Aufgabenübernahme möglich ist.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Zitat
So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten.
Es spricht alles dafür, dass die Großstädter in großer Zahl erkannten, was für ein Mist da gesendet wird und lieber was besseres in ihrer Freizeit machten. Vieles spricht dafür, dass der Kleinstadt- und Dorfbewohner mangels Alternative öfters das Angebot der örR in Anspruch nehmen wollte.
Großstädter sind in Bezug auf Schwarzsehen nicht krimineller als der Rest der Welt.
Ich verstehe nicht, warum so ein Generalverdacht als Begründung herhalten darf, jedem seine verfassungsmäßig garantierte Freiheit zu nehmen. Dann müßte jeder Politiker eingesperrt werden, denn was man denen allgemein so vorwirft...  :police:


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Der ÖRR ist viel näher am Staat als mal glaubt.
Prof. Kube macht sich sehr viel mühe, eine Staats ferne zwischen dem ÖRR und dem Staat über die Finanzierung herzustellen.

Der Staat hat das Monopol der Frequenzvergabe über die Bundesnetzagentur, diese teilt auch den ÖRR ihre Frequenzen zu, somit sind die ÖRR in direkter Abhängigkeit vom Staat., Ohne zugeteilte Frequenzen keine Ausstrahlung, da spielt dann die Finanzierung auch keine Rolle mehr. 


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" - wie bei der alten "Rundfunkgebühr" - nicht um eine Steuer, sondern um eine sog. "Vorzugslast" handeln soll. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat
(3) Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird. Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer öffentlichen Leistung.
http://dejure.org/gesetze/LGebG/2.html

Steht davon irgendwas in Gutachten von Hanno Kube?
Ok muss dann doch ganz durchlesen.


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Im Gutachten von Herrn Koblenzer steht, dass Leistungen, die der Allgemeinheit dienen, nicht dem Einzelnen auferlegt werden dürfen. Daraus kann man schließen, dass der Beitrag so nicht erhoben werden darf. Ich glaube, wenn noch mehr Ungerechtigkeit ans Licht kommt, werden sich noch mehr wehren. Der örR ist so gut wie erledigt, für mich jedenfalls. Ich werde nie mehr persönlich zahlen, nur noch indirekt über Steuern, wenn unsere gierigen Machthaber das mal hinkriegen. So hab ich ruhe, auch 2014 noch.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hat ARD oder ZDF schon offiziell die Stellung dazu genommen? Dienen die Leistungen von ÖRR der Allgemeinheit oder sind die nur im Interesse des Einzelnen?


Zitat
Der Rundfunkbeitrag, wie er durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltet wurde, ist ein Beitrag in diesem Sinne. Er wird im Vertrag wie auch in der Amtlichen Begründung durchgängig als „Beitrag“ bezeichnet. Der charakteristische Gegenleistungsbezug wird in der Amtlichen Begründung verdeutlicht, wenn es dort heißt: „Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.“136

136 Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), S. 5 f http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Zitat
Dass dieses Angebot nicht nur an ganz bestimmte Personen, sondern an die Allgemeinheit derjenigen adressiert ist, die zum Rundfunkempfang befähigt sind, steht der Einordnung als Beitrag nicht entgegen.http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

 "die zum Rundfunkempfang befähigt sind"
Zitat
Die Zahlen sprechen dabei für sich: So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.

Ich werde jetzt pauschalieren
"die zum Rundfunkempfang befähigt sind" = Allgemeinheit, weil 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät verfügen.

Was der Allgemeinheit gehört, gehört allen zusammen, niemandem allein, ist aber oft von jedem einzelnen nutzbar.
Der logisch einwandfreie Begriff der „Allgemeinheit“ beschreibt einfach die Tatsache, dass eine Wirtschaftsgesellschaft – „von innen“ betrachtet – keine Einheit, sondern eine Vielheit ist.


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