Eine "garantierte" Rückerstattung für Person A? Auf das Wort garantiert kann ich keine Garantie geben
, nur meine persönliche Einschätzung
Zu 1
Ja - was aber einer Abmeldung des Beitragskontos nach sich ziehen würde (wenn Widerspruch stattgegeben wird). Wird Aussetzung der Vollziehung stattgegeben, gilt dieser bis über den Widerspruch beschieden wurde.
Zu 2
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit von Punkt A und B der Klage
Alle die unter Vorbehalt gezahlt haben, mit der Begründung Punkt A + B, profitieren und können ihre Beiträge zurückfordern.
Alle die gar nicht gezahlt haben wegen abgelehntem Widerspruch Punkt A + B (ohne Klage, aber mit der Unsicherheit das Vollstreckung betrieben wird, bis ein BverfG urteilt/entscheidet, kann es Jahre dauern) sollten nach meinem Verständnis im nachhinein Recht bekommen, unabhängig ob und in welchem Status die Beitreibung der Beiträge sich befindet.
Alle die gar nicht gezahlt haben wegen eigener Klage Punkt A + B (in der Regel wurde auch Aussetzung der Vollziehung dadurch stattgegeben bis zur gerichtlichen Klärung), müssen nach meinem Verständnis nicht rückwirkend bezahlen.
Diejenigen die die Begründungspunkte A+ B nicht aufgeführt haben, schauen meiner Meinung nach in die Röhre und müssen versuchen, die Gerichte von Ihren eigenen Begründungen zu überzeugen, damit sie profitieren.
Ist meine persönliche Einschätzung und Meinung unter zur Hilfenahme der Erklärung bei akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitragund dem Artikel bei Focus:
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html (alle 3 Seiten durchlesen)
Ein globales Urteil/Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit wird es meines Erachtens nicht geben. Immer nur auf explizite Begründungspunkte, die den Vertrag damit Verfassungswidrig machen können und der Gesetzgeber aufgefordert wird, dies zu ändern.
Darum ist es auch so immens wichtig, Begründungen zu finden für die Klage
Ebenso wichtig neben eigenen Begründungen, die Begründung unter Hinweis auf die anhängigen Klagen von Geuer, Rossmann und Co sich zu beziehen, da man dann evtl auch profitiert.
Alle bis zur eigenen Klageeinreichung anhängigen Verfahren mit Aktenzeichen in der eigenen Begründung mit aufführen, da man ebenfalls der Ansicht sei.