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Autor Thema: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid  (Gelesen 33784 mal)

s
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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#15: 09. Oktober 2014, 18:11
Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.

Wieso muss man plausible Gründe vorbringen?

Die Beweislast liegt nicht beim Schuldner. Das wissen die "alten Hasen" hier ja schon. ;)


Und der beweist dann, dass er x Briefe abgeschickt hat. Dito der Vollstrecker. Da erfahrungsgemäß nur wenige Briefe wirklich verlorengehen, wird das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass fast alle der nachweislich abgeschickten Briefe sehr wohl angekommen sind.
Es sei denn, man erklärt, warum es gerade in diesem Haus immer wieder Probleme mit der Postzustellung gibt.

Wenn man es damit übertreibt, hilft die pfiffigste Ausrede nicht mehr weiter. Richter sind nicht völlig doof.


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K
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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#16: 09. Oktober 2014, 19:10
Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.

Wieso muss man plausible Gründe vorbringen?

Die Beweislast liegt nicht beim Schuldner. Das wissen die "alten Hasen" hier ja schon. ;)


Und der beweist dann, dass er x Briefe abgeschickt hat. Dito der Vollstrecker. Da erfahrungsgemäß nur wenige Briefe wirklich verlorengehen, wird das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass fast alle der nachweislich abgeschickten Briefe sehr wohl angekommen sind.
Es sei denn, man erklärt, warum es gerade in diesem Haus immer wieder Probleme mit der Postzustellung gibt.

Wenn man es damit übertreibt, hilft die pfiffigste Ausrede nicht mehr weiter. Richter sind nicht völlig doof.

Ich verstehe deine Argumentation ss32, aber es sind auch nur Vermutungen und ein Richter darf keine Entscheidung auf Vermutungen treffen. Er hat sich an die Verwaltungsvorschriften zu halten. Da waren die Richter am AG Nagold wohl doch nicht so helle wie man zu glauben gedenkt. ;)

Pfiffige Ausreden no Problem, aber schlüssige mit Gesetzen untermauert sind noch besser. ;)

Tatsache ist nunmal, dass Verwaltungsakte nach dem jeweiligen LandesVwZG zugestellt werden müssen. Wenn der Vollstrecker das Ersuchen mit der normalen Post verschickt und darauf keine Antwort bekommt, weis er auch nicht mehr als der BS. Wenn GV was will, soll er gefälligst persönlich vorbeikommen oder eben sein Schreiben persönlich in den Briefkasten stecken.

Sofern er ihn findet. ;)  >:D

Wo bitte steht geschrieben, dass man einen Briefkasten haben muss, dass ein Briefkasten namentlich gekennzeichnet sein muss?

Als Bürger dieses Landes kann ich immer noch selbst entscheiden, wer mir was in den Briefkasten stecken kann. Ich könnte z.B. bei sämtlichen Vertragspartnern eine Postadresse hinterlassen (Familienangehörige, ect.), wohin dann meine Post gesendet wird. Alle anderen interessieren mich nicht und somit sind auch die Namensschilder am Briefkasten überflüssig. ;)

Genauso könnte man einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen, dass seine Post zu einer anderen Adresse geschickt wird als zur Meldeadresse.

Also sagt mir, für was man eigentlich einen eigenen Briefkasten braucht?

Man muss nur eine ladungsfähige Anschrift haben!


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L
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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#17: 09. Oktober 2014, 23:42
Zitat
Verbraucherschützern zufolge 70.000 Briefe täglich verloren
Post verliert täglich Tausende Briefe und Pakete
Frankfurt/Main (rpo). Verbraucherschützer gehen gegen die Deutsche Post in Stellung. Ihnen zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste. Die Post selbst verweigert genaue Angaben.
Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/post-verliert-taeglich-tausende-briefe-und-pakete-aid-1.1618825
Auch gut als Argumentationsstütze.

http://www.berliner-zeitung.de/panorama/aerger-mit-der-post-briefe--die-nie-ankommen,10808334,26448536.html
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/postraub-in-stahnsdorf-brieftraeger-liess-post-verschwinden,10809148,25444622.html
Vielleicht ist der Mitarbeiter BEZ-Hasser ;)


Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.
Och, ich habe jeden Tag sehr viel Werbung in Briefkasten. Denn auch die Post trägt inzwischen Werbung aus. Da kann schon mal so ein unscheinbarer Umschlag dazwischen rutschen und übersehen werden.
https://www.deutschepost.de/de/d/dialogmarketing.html
https://www.deutschepost.de/de/m/werbepost-massenversand.html

Zumal die Werbung sofort in die Tonne wandert.

Natürlich würde ein AMTLICH zugestellter (gelber) Brief meine Aufmerksamkeit wecken, zumal er mir ja persönlich überreicht wird.
Aber das war bisher nicht der Fall. Ich leide nicht unter Alzheimer, aber man kann ja schon mal was vergessen.
Der Gläubiger kann bestimmt den Zugang nachweisen. 

Wie? Sie meinen, ich hätte jeden Umschlag genau betrachten sollen?
Es kann schon sein, dass da mal 1 Brief von so einer komischen Organisation namens Beitragsservice dabei war.
Aber ich habe nichts bestellt, sonst hätte ich mehr Sorgfalt walten lassen, und bekomme meine Vereinsnachrichten, für die ich einen freiwilligen Beitrag zahle, fernmündlich ...

Abgesehen davon ist meine Frau / mein Mann / mein Partner / mein Mitbewohner manchmal etwas schusselig und verbummelt das eine oder andere Schreiben.
Natürlich würde ein persönlich zugestelltes Schreiben anders gehandhabt.

Wie? Ich sollte wissen dass ich seit 01.01.13 eine Zahlungspflicht für die ÖR habe?
Ja, woher denn? Ich sehe nicht fern und höre nur CDs

Aber wie dem auch sei, sollte man da dann nicht einen Beitragsbescheid ZUGESTELLT bekommen?
-> weiter: s.o.
 >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 23:46 von La Volpe da Firenze«
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

K
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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#18: 10. Oktober 2014, 20:33
Ich verstehe die Argumentation von ss32 schon und kann auch nachvollziehen wie er argumentiert oder sich in einen Richter hinein denkt. ;)

Die Sache ist doch die. Bis zu einem Beitragsbescheid verschickt der BS ca. 5-6 Schreiben an den Schuldner (Ignoranten).

Wenn jetzt halt mal ein Beitragsbescheid verschwinden kann, dann sind nach dem Bescheid immer noch ein Feststetzungsbescheid und eine Mahnung im Umlauf.

Also wird das auch ignoriert, weil man ja nicht zahlen will.

Jetzt kommt von der Vollstreckungsbehörde mit normaler Post ein Schreiben und auf das wird dann plötzlich reagiert?

Was ist wohl glaubwürdiger vor Gericht, alle Post zu ignorieren bis der GV persönlich zustellt oder in Angesicht zu Angesicht das Vollstreckungsersuchen eröffnet oder doch plötzlich auf normale Post weils von GV kommt zu reagieren?

Der Schuldner weis ja, was nach dem Vollstreckungsersuchen folgt und dann werden eben die Namensschilder vom Briefkasten entfernt. ;)

Wiie man Postwurfsendungen umleiten kann hatte ich ja schon oben beschrieben.

Es geht hier nicht um ein Vertuschen, sondern nur um die Glaubwürdigkeit vor Gericht und um Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html



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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#19: 10. Oktober 2014, 23:52
Jetzt kommt von der Vollstreckungsbehörde mit normaler Post ein Schreiben und auf das wird dann plötzlich reagiert?

Was ist wohl glaubwürdiger vor Gericht, alle Post zu ignorieren bis der GV persönlich zustellt oder in Angesicht zu Angesicht das Vollstreckungsersuchen eröffnet oder doch plötzlich auf normale Post weils von GV kommt zu reagieren?

So gesehen hast du natürlich recht. Wenn man schon behauptet, vom BS nie was bekommen zu haben, dann sollte das seltsame Postverschwinden nicht nur diesen einen Absender betreffen.


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Heinz-Werner

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#20: 11. Oktober 2014, 10:40
Freunde ihr macht alles viel zu kompliziert. Die Schreiben vom BS sind nicht unterschrieben, fertig. Da braucht man nicht darauf reagieren, denn die zählen nur als Entwurf, bzw. Kladde.


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#21: 11. Oktober 2014, 11:44
Freunde ihr macht alles viel zu kompliziert. Die Schreiben vom BS sind nicht unterschrieben, fertig. Da braucht man nicht darauf reagieren, denn die zählen nur als Entwurf, bzw. Kladde.
Das mag in deinem Bundesland vielleicht so, in anderen (z.B. in dem ich wohne) aber nicht !


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

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Heinz-Werner

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#22: 11. Oktober 2014, 12:12
Hi Calimero,

Freunde ihr macht alles viel zu kompliziert. Die Schreiben vom BS sind nicht unterschrieben, fertig. Da braucht man nicht darauf reagieren, denn die zählen nur als Entwurf, bzw. Kladde.
Das mag in deinem Bundesland vielleicht so, in anderen (z.B. in dem ich wohne) aber nicht !

dann gilt in deinem Bundesland nicht das BGB? Lies da mal den Art. 125 und 126 und 126A.
Hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html
und hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
und hier der 126A: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html
Solltest du oder ein anderer Mitstreiter hier einen Text benötigen den ich verwende wenn ich Behörden o.ä. anschreibe, PN an mich.



Edit "Bürger":
User "Heinz-Werner" sollte wissen, dass hier die Argumentation mit dem BGB ins Leere greift, da Verwaltungsrecht greift - und nicht etwa Handels- oder Vertragsrecht.
Er wurde bereits vor Tagen in Kenntnis gesetzt, dass seine Thesen den Forenregeln entgegenstehen, insbesondere Punkt
11. Themen wie Selbstverwaltung,  Souveränität, Deutsches Reich, Verschwörungstheorien usw.
vergleiche auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Von einer Kontaktaufnahme per PN für solch irreführende Informationen raten wir dringend ab.
Dem User "Heinz-Werner" wird hiermit untersagt, solcherlei regelwidrige Informationen innerhalb des Forums zu verbreiten und wird hiermit öffentlich verwarnt.
Eine Sperrung bleibt nach weiterer interner Prüfung ausdrücklich vorbehalten.
Dieser Thread bleibt vorübergehend geschlossen.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 12:47 von Bürger«

 
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