Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Links wurde eben nur kurz überflogen, weil diese ja doch etwas ausführlicher sind und momentan kein Zeit ist.
Das die ganzen gezahlten Beiträge quasi "futsch" sind, damit hat sich Person X bereits abgefunden.
X möchte für die Zukunft jedoch nicht mehr zahlen (müssen) bzw. erhofft sich, anhand einer gewissen Vorgehensweise, den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können. Allerdings befürchtet X, dass die Anstalt gleich mit der Vollstreckung kommt, wenn X die Zahlung einstellt.
Einer Vollstreckung im rechtlichen Sinne bedarf einiger Voraussetzungen (da vergehen einige Monate nachdem eine Zahlung eingestellt wurde). Die Befürchtung das die Anstalt gleich mit der Vollstreckung kommt, brauch Person X nicht haben. Vollstreckung nicht verwechseln mit Vollstreckungsandrohung oder ähnlichen Wortlauten die sich in Zahlungsaufforderungen befinden können. Diese dienen lediglich dazu, den Betroffenen einzuschüchtern, was leider oft genug passiert.
Wenn eine x beliebige Person die Zahlung einstellt, werden Zahlungsaufforderungen kommen. Diese haben rechtlich keinen Bestand und dienen der Einschüchterung oder der reinen Information. Reagiert Person X darauf nicht, kommt erst der Gebühren-/Beitragsbescheid. Erst mit diesem Bescheid muss Person X innerhalb 4 Wochen reagieren.
Und wie, steht in den Links die ich nannte. Den Kopf aus der Schlinge ziehen, ohne eigene Anstrengungen wird es nicht gelingen.
Also, wenn X es möchte, Einzugsermächtigung widerrufen und vorgehen wie beschrieben.
Zeit investieren und sich hier einlesen. Jeder der hier antwortet und versucht Hilfestellung zu geben, investiert ebenfalls Zeit und macht sich Gedanken über die Fallgestaltung