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Autor Thema: Gründe wegen Grundgesetzverstößen  (Gelesen 29445 mal)

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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#15: 20. September 2013, 22:28
Zunächst mal Danke für deine Einschätzung es wäre ein Gutachten. Ist aber nur eine grobe Zusammenstellung, bin Laie in solchen Dingen.
Ich habe sowas nicht überlegen können, weil ich keine Information darüber habe. Nun habe ich diese Information und ich werde mich auch damit genauer beschäftigen, weil es wohl sehr schwer wird zu gewinnen selbst mit guten Argumenten. Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, dem Beitragsservice mit seinen politischen und richterlichen Helfern beizukommen. Darum habe ich das hier veröffentlicht, um weitere Ideen und Hilfe zu bekommen. Ich werde hier solange aktiv sein, bis es ein endgültiges Urteil gibt, wird wohl lange dauern.


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zuwider

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#16: 21. September 2013, 11:18
Hallo Roggi!
Danke für die Zusammenfassung der Gründe!
Ich hatte zwar auch schon wichtige Zitate in einer Datei gespeichert, aber ich wäre viel zu faul, diese so schön strukturiert zu ordnen - Respekt!


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themob

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#17: 21. September 2013, 14:48
Wenn ich mir die Antworten so anschaue, unterstelle ich mal folgende Möglichkeiten:

Niemand hat sich die zeitaufwendige Ausführung des Autors von Pkt. 1.1 bis  Pkt. 4.5 richtig und in Ruhe durchgelesen.

Alle springen auf den Zug Meinungsmache auf, haben den Text im Ansatz überflogen, passt ins eigene Gedankengut, super.

Niemand kennt die aktuelle Gesetzeslage, womit schon der eine oder andere Aspekt in den Ausführungen ad absurdum geführt werden kann und somit eine Korrektur durch den Autor an seiner Zusammenfassung.

Keiner traut sich, konstruktiv Kritik zu üben oder zumindest Hinweise oder Hilfe zu geben, aus welchen Gründen auch immer.

Viele die es evtl. dennoch verstehen, lassen den Autor ins offene Messer laufen indem nicht auf diesen oder jenen Punkt hingewiesen wird.

Bei Begründungen, wie ausführlich diese auch immer ausfallen mögen, sollte trotz allem darauf geachtet werden, der Gegenseite (Rundfunkanstalt - Verwaltungsgemeinschaft - Gerichte) zu signalisieren, dass man im Ansatz die aktuellen Gesetze oder auch gegebenfalls Urteile kennt.

Beispiel Pkt 1.2 - Da niemand etwas dazu schreibt, unterstelle ich mal, dass ALLE diese Meinung vertreten, richtig?  (Oder gar nicht gelesen?)
Zitat
Da der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist, ergibt sich hier ein Problem gegen das Grundgesetz. Nach Art. 72 GG haben die Länder kein Recht, im Bereich der Rundfunk- und Fernsehgesetze Gesetze zu erlassen. Dieser Vorwurf kann nur durch Beweis mit dem entsprechenden Gesetz widerlegt werden.

Auch die Sache mit dem Zitiergebot - so gern es in die eigene Vorstellung passen würde. Aber die Einhaltung der Rechtsförmlichkeit im Bezug des Zitiergebots bei einem dermaßen lange existierenden Basisgesetz darf man den unzähligen juristischen Experten durchaus unterstellen. Auch wenn ich kein Jurist bin, so denke ich doch das solche Sachen als Grundlegendes Handwerkszeug während dem Studium durchgearbeitet werden. Natürlich kann sich jeder mit dem Thema beschäftigen, aber eben dann mit dem richtigen Basis - Grundwissen zum Thema.


Der Autor lädt zur Diskussion ein, hat sich viel Zeit genommen und Mühe gemacht. Er gibt unumwunden zu, dass er vieles auch aus Unwissenheit geschrieben hat und schließt selbst Fehler in der Argumentationskette nicht aus. Gleichzeitig ruft er auf zu Ideen, Verbesserungen und Hilfe.

Warum nimmt niemand wirklich aktiv an der Diskussion teil? Mit all den hier geäußerten Antworten wird weder dem Autor noch der Gemeinschaft geholfen.

Würde sich eine entsprechend sachliche Diskussion entwickeln, mit entsprechenden Nachweisen und Quellenangaben die die eigene Aussage unterstützen, die auf die Punkte im Text eingehen, wäre der Autor am Ende in der Lage, einen Begründungstext hier abzuliefern, von dem nicht nur er profitiert, sondern wir alle.

Couchpotatoes sitzen nicht nur bei ARD und ZDF in der ersten Reihe, anscheinend vermehrt auch hier....... kein Wunder das nichts auf die Beine gestellt wird (mit Ausnahme Dresden). Ohne Gemeinschaftssinn und Teamfähigkeit, ohne vernünftige und sachliche Diskussionskultur, wird es immer nur bei einem bleiben:

Hallo, ich habe keine Lust und Zeit was zu machen, bin im Job vereinnahmt.... wo finde ich denn auf dem schnellsten Weg die Lösung für mein Problem hier im Forum? Bitte nicht SuFu oder ähnliches. Dazu habe ich keine Nerven. Ich will die passende Lösung für mein spezielles Problem und mich hier nicht zu Tode suchen müssen.

Einfordern ist wohl eine spezielle Fähigkeit, besonders hier im Forum, sich einordnen und mitmachen, aktiv gestalten, dass überlässt man dann lieber doch den anderen.

Mein Respekt gegenüber dem Autor, er versucht es wenigstens.

PS: zu Deinem Pkt. 1.2
beschäftige Dich grundsätzlich mit den Rundfunkurteilen (Rundfunkentscheidungen). Insbesondere mit der 1. Rundfunkentscheidung
z.B. Google Rundfunkurteile Deutschland
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung

http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/    (Die Links führen direkt zu den ausführlichen Erläuterungen)

Mir fällt auf, dass Du des öfteren davon sprichst, deren subjektive Meinung zähle nicht. Versuch Dich mal mit dem Aspekt anzufreunden und entsprechend anders zu argumentieren: Die Rundfunkanstalten oder die Verwaltungsgemeinschaft berufen sich zu Recht auf folgendes: Sie wenden nur geltendes Recht an, welches ihnen an die Hand gegeben wurde. Versuchen sie zu überzeugen, bringt rein gar nichts. Das Gesetz existiert und kann nicht einfach geleugnet werden weil es so dem eigenen Gusto nach am einfachsten wäre.

Oftmals agieren sie allerdings auch ganz bewusst nach dem Motto: Wir bewegen uns mal neben dem geltenden Recht, die Erfahrung hat uns gezeigt: Viel Geschrei - unternommen wird eh nix. Wo kein Kläger da kein Richter
 

Genau darum ist es wichtig, unzählige viele "nachvollziehbare" Klagebegründungen zu erarbeiten mit der Hoffnung das wenigstens einer durchkommt. Dazu bedarf es dann aber wieder der sachlichen Gemeinschaftsarbeit  ;)



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six2seven

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#18: 21. September 2013, 16:32
Zitat themob:
Niemand hat sich die zeitaufwendige Ausführung des Autors von Pkt. 1.1 bis  Pkt. 4.5 richtig und in Ruhe durchgelesen.

Hallo themob

…..ich hab mir die  Roggi Sache am 20.09. ausgedruckt
 und 2 Stellen gemarkert, aber bislang noch nicht
die Zeit genommen, in Ruhe dran zu bleiben.

Was ich mehr bemängele ist die Tatsache, dass wir keine !!
gesetzessichere Stimme auf der Plattform ausmachen können.
Nach all der Zeit und bei dieser Beteiligung müsste zumindest
eine Person ( weil juristisch gebildet ) die ungefähre
Richtung anzeigen können.
Ich bin Fotograf und auf meinem Gebiet gefordert,
gebe ich bereitwilligst Hilfestellung, bewege mich aber auf juristischer Ebene,
wie die Kuh auf dem Eis.
Es ist kaum glaubhaft, dass sich unter uns nicht mal ein
Jurastudent ( weiter wollen wir gar nicht greifen ) aufhält.

Will sagen, Herr Lehrer ich hab meine Hausaufgaben nicht
gemacht, bin aber guten Willens dabei, kann aber auch nur
die Ausführungen von Roggi mit themenbezogenen Links aus der
GEZ SM abgleichen.
Ich hoffe es reicht trotzdem für eine glatte 4.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#19: 21. September 2013, 21:37
Solche Links wie von themob sind genau das, was ich brauche, um die Begründungen überprüfen zu können. Da ich nicht genau weiss, wie und wo man solche Urteile oder Gesetze findet, sind diese Hinweise hilfreich, googeln kann ich zwar, aber wohl nicht richtig gut. Ich habe nichts Wichtiges zum 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag finden können, weil dieser Vertrag anscheinend das Gesetz ist, auf dem sich die ganzen Vorwürfe beziehen. Wenn das so ist, dann halte ich einige Vorwürfe für Gerechtfertigt. Bis es zum Widerspruch kommt, werde ich diese Liste bereinigt haben, damit nur die relevanten Vorwürfe aufgezählt werden müssen.
Die meisten Urteile und Gesetze kann ich so weit verstehen und interpretieren, um eine Begründung ausschliessen oder Rechfertigen zu können, oder meine Begründung wird umformuliert. Zweifelhafte Vorwürfe kann man anbringen, muss man aber nicht anbringen.
Auch für die nicht entkräfteten Vorwürfen ist der Hinweis von themob gut, dass ich die Gegenseite mit den entsprechenden Gesetzen konfrontiere, es soll ja nicht der Eindruck entstehen, ich würde mich abwimmeln lassen.
Ich schreibe denen deshalb hinter fast jedem Vorwurf/Begründung, dass deren subjektive Meinung nicht von Interesse ist, damit kein Textbaustein kommt in der Form von: Sie sind der Auffassung... Das können wir nicht erkennen...
Der Beitragsservice ist durchaus in der Lage, vernünftige Antworten zu geben, die auf Gesetzen und Urteilen beruhen, damit ist mir ja dann richtig geholfen, wenn das überprüfbar ist. Deshalb verlange ich von denen so oft, dass das entsprechende Gesetz oder Urteil genannt wird. Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag scheint mir etwas dünn, um all diese Grundgesetzverstöße rechtfertigen zu können. Deshalb bin ich überhaupt darauf gekommen, Beweise gegen den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu sammeln.
Ich werde demnächst damit anfangen, die Liste abzuarbeiten. Dann schreibe ich hier, Punkt x.x) ist entkräftet, mit genauer Begründung. Das mache ich für jeden Punkt einzeln, sobald ich Erkenntnisse habe, nicht erst wenn ich alle Punkte abgearbeitet habe. Wer von euch solche Gesetze oder Urteile gefunden hat, kann das auch hier posten, ist ja erwünscht. Gültige Gesetze und Urteile GEGEN den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden wir schwerlich finden. Deshalb ist das hier nachher eine Ausschlussliste, die vor Gericht geklärt werden muss.



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zuwider

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#20: 22. September 2013, 17:14
Neben dem Grundgesetz liegen auch Verstöße laut Bürgerlichem Gesetzbuch vor - Stichwort unbestellte Leistung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

Wurde bereits in einem anderen Thread schon mal angesprochen.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#21: 22. September 2013, 20:59
Unbestellte Leistung wird wohl schwierig zu beweisen sein, obwohl es ja stimmt.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#22: 22. September 2013, 21:03
zu 1.3)
Weitere Beweise, ob Steuer oder nicht, werden hier sehr ausführlich diskutiert,
trotzdem antwortet der B-Service falschinformierend es sei keine Steuer.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html
Kurzinfo dazu: Es ist eine Steuer, weil Steuern ohne Gegenleistung erhoben werden können. Wer auf Radio/Fernsehen verzichtet, erhält keine Gegenleistung und zahlt demzufolge eine Steuer statt Beiträge. Die Zweckbestimmung, dass es nur für ÖRR ist und nicht für allgemeine Aufgaben, macht noch keinen Beitrag aus der Steuer, es ist also nur die halbe Wahrheit und deshalb: FALSCH.
Diese betrügerische Fehlinformation den Beitragsverweigerern gegenüber sollte man direkt gegen die verwenden.

Weitere Antworten des B-Service, deren Briefe hier im Forum als gescannte Bilder hochgeladen wurden, habe ich abgeschrieben.
Mit diesen gescannten Briefen ist mir nun endgültig klar, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für diese Grungesetzverstöße verantwortlich ist, weil darin keine Paragraphen zu finden sind, die es rechtfertigen oder erlauben, gegen die Grundgesetze zu verstoßen.

Deshalb sehe ich folgende Punkte als erwiesen an:
1.5) ...Hierfür wäre ein Gesetz notwendig, welches dieses Grundrecht der Freiheit einschränken muss.
1.6) Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt.
1.7) Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus...
1.8 ) Der Rundfunkbeitrag verletzt die Religionsfreiheit...
1.10) Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen...

Meine Interpretation muss freilich noch vor Gericht erstritten werden, aber wenn es nicht im Gesetz steht, ist es nunmal nicht vorhanden als Rechtsgrundlage.

Und hier nun sind die Antworten vom Beitragsservice, wie immer schreiben die ohne zu beweisen dass es einen Paragraphen zu deren Aussagen gibt und ohne Erwähnung wer etwas Verfassungsrechtlich geprüft hat:
Die Rechtschreibfehler habe ich nicht korrigiert  ;D
Frau Klein, Abt. Recht und Personal vom 09.07.2013

Ihre Argumentation zielt darauf ab, dass sie die Rechtsgrundlage zum Beitragseinzug in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen wollen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Zustimmung aller Länderparlamente zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich geregelt worden ist. Damit ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 01.01.2013 geltendes Recht und somit die juristisch unstreitig gültige Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages.
Die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurden zu unmittelbar geltendem Landesrecht durch Zustimmungsgesetz. Die Beitragspflicht ist demzufolge staatsvertraglich festgesetzt und wurde Verfassungsrechtlich bestätigt.  Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Beitragspflicht für ihr Beitragskonto zu Recht, während die von ihnen vorgebrachten Einwände juristisch haltlos sind.
Unseres Erachtens handelt es sich bei den von ihnen mitgeteilten Argumenten lediglich um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Beitragspflicht.
Das von ihnen versandte Schreiben und die darin beinhaltete Argumentation ist uns bereits bekannt, da es in regelmäßigen Abständen bei uns eingeht.Die bloße Wiederholung der selben Argumente macht die Angaben jedoch nicht richtiger und entbindet auch sie nicht von der Beitragspflichtpflicht.
Im übrigen besteht zwischen dem Beitragszahler und der zuständigen Landesrundfunkanstalt kein Vertragsverhältnis. Auch ist weder der Saarländische Rundfunk oder eine andere öffentlich-rechtliche-Rundfunkanstalt noch der nicht rechtsfähige ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice oder die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, sondern dieser wird allein durch die Landtage der Bundesländer ratifiziert.
Diese zunächst etwas kompliziert anmutende Konstruktion begründet sich dadurch, dass das Medienrecht grundsätzlich Landesrecht ist. Damit könnte theoretisch jedes Bundesland einen eigenen Beitrag festsetzen, so dass je nach Wohnort unterschiedliche Beiträge zu zahlen wären. Um solche nicht gewollte Unterschiede zu verhindern, schließen die Bundesländer daher einen gemeinsamen Staatsvertrag, mit dem einheitliche Rundfunkbeiträge festgesetz werden.Da auch Bundesländer Vertragspartner eine Staatsvertrages sein können, ist diese Konstruktion rechtlich zulässig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das von ihnen verwendete Schreiben von den Beitragszahlern aus Unwissenheit übernommen wird, da es auf den ersten Blick beeindruckend klingt und gute Argumente dafür zu liefern scheint, dass grundsätzlich für niemanden eine Verpflichtung besteht, Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Wir gehen davon aus, dass Sie nunmehr erkennen können, dass hinter diesem Schreiben lediglich der Versuch steckt, ihnen vorzutäuschen, dass die Rundfunkbeitragspflicht nicht besteht und werden ihnen auch künftig Informationen zu ihrem Beitragskonto bzw. Beitragsbescheide zukommen lassen.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#23: 22. September 2013, 23:31
Um nochmal auf die Frage von UnGEZahlt einzugehen, ob ich mir überlegt habe, den Justiziaren des ÖRR zu schreiben, kann ich nun antworten, dass ich erst in der Widerspruchsbegründung die für mich wichtigen Gründe angeben werde und diese für den gesamten Klageweg benutzen werde. Ändern können die Justiziare sowieso nichts, egal wie sehr ich Recht habe. Mitlesen tun die hier sowieso, können sich schon mal mit Vitamin B bei ihren Kumpels der Seilschaften bei Wein und Musik aus dem Radio über die sich abzeichnende Katastrophe ausquatschen. Da wird wohl sehr viel Rechtsverdrehung nötig sein damit die das abwenden können. Das wird aber letztendlich der Europäische Gerichtshof nicht mitmachen. Und bis dahin haben hoffentlich die anderen großen Kläger Erfolg, die lassen sich ja auch nicht die Butter vom Brot nehmen. Meine Kernaussage ist: Ich bin nicht der Sklave dieses Systems, ich geh nicht arbeiten damit die sich ein schönes Leben machen können, zumal die sich die Gesetze selber machen.
Punkt 4.5) sehe ich ebenfalls als bewiesen an


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zuwider

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#24: 23. September 2013, 17:29
Solange die ÖR sich selbst nicht an den Vertrag halten, sehe ich keinerlei Grund zu zahlen - siehe hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6760.0.html?PHPSESSID=ou87p8joc1luhjt02gkkd98ho5

http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html


...hat sich in den letzten Wochen mehr als bestätigt - das war doch Wahlmanipulation pur mit dem Ergebnis, daß totgeschwiegene Parteien wie die AFD es fast geschafft hätten - Stichwort Protestwähler!

Die ÖR-Feudalherren kümmern sich im übrigen auch nicht um Artikel 20 des Grundgesetzes und schüren damit sozialen Unfrieden:

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus...

aber übersehen dabei Punkt:

(4)Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(und im Moment sehe ich keine andere Abhilfe)


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#25: 23. September 2013, 18:04
Genauso sehe ich das auch, lieber zuwider, aber das Problem dabei ist ja dass man nicht so ohne Weiteres nachweisen kann, dass die Ordnung in Gefahr ist. Deshalb meine Begründung mit der Gewissensfreiheit, da baue ich darauf dass sie mir beweisen müssen, dass ich guten Gewissens zahlen kann. Die Aufdeckung und Nichtunterstützung von diesem ganzen nichtnachweisbaren Filz ist ja gerade das, was mit diesem Grundgesetz  bezweckt werden könnte. Sonst könnten ja die Landesparlamente einen Schritt weiter gehen und sofortzugriff auf jedes Konto der Bürger per Gesetz beschliessen zugunsten eines jeden ÖRR-Mitarbeiters. Die Macht dafür haben die ja offensichtlich.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#26: 24. September 2013, 22:58
Roggis Gründe, 1. Verstöße gegen das Grundgesetz, Punkt 10 Gewissensgründe,

haben mich auf den Gedanken gebracht, ob es angebracht wäre, hier noch mal massiv
die Ernsthaftigkeit und Unabwendbarkeit unseres Anliegens zu untermauern.

Markus

Bspw. so:
Zitat
Meine seit Geburt andauernde unbescholtene Lebensweise erfolgte stets nur aufgrund meines starken Gerechtigkeitssinns und meiner Gewissenhaftigkeit.

Ehrlich und anständig zu leben, ist ausschließlich mein persönlicher Wunsch.

Deshalb ist es für mich ein elementares Bedürfnis, die durch den 15. Rästv. gesetzlich gezwungene finanzielle Unterstützung des korrupten deutschen öffentl.-rechtl.-Rundfunkssystems komplett zu verweigern.

Bei allen Angriffen gegen mein gutes Gewissen werde ich, alle Konsequenzen in Kauf nehmend, mit allen mir möglichen Mitteln, Selbstverteidigung üben.




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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#27: 25. September 2013, 00:52
Eine weitere Antwort vom 15.08.2013 durch Frau Breuer auf einen Widerspruch, (den Widerspruchsgrund habe nicht vorliegen):

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist Art.4 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15.Staatsvertrag zur Änderungrundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Recht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten.
Sie sind Inhaber einer Wohnung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verpflichtet.
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.
Die von Ihnen genannten Klagen sind derzeit nur anhängig oder angekündigt, die Gutachten sind nur zur Information veröffentlicht worden. Momentan gibt es keinerlei höchstrichterliche Entscheidungen oder Verlautbarungen des Gesetzgebers, wonach an der Gültigkeit des Gesetzes zu zweifeln wäre.
Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden.
Entgegen ihrer Ansicht ist der Rundfunkbeitrag nicht als Steuer zu qualifizieren. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sondern der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden.
Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen-Rundfunk dient. Die Bundesländer waren daher zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berechtigt.
Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht dabei für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353]). Deshalb knüpft der Rundfunkbeitrag an die Möglichkeit an, innerhalb der abgabepflichtigen Raumeinheiten mit den dort typischerweise vorhandenen Rundfunkgeräten Rundfunk zu empfangen.
Ob und welche Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind und ob und welche Art von Rundfunk dort empfangen wird, ist unerheblich.

Der Gesetzgeber muss bei Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug nicht jedem konkreten Einzelfall gerecht werden. Er ist zu generalisierenden und typisierten Lösungen befugt, solange nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert wird.
Nachdem laut statistischer Erhebung in nahezu 100 % der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG nicht vor.

Anhand dieser Antworten wird deutlich, dass nur bei sicheren Gegenargumenten mit Gesetzen oder Urteilen inkl. Paragraphen gegengehalten wird. Bei nicht widerlegbaren Argumenten gegen den Beitrag wird nur geantwortet, dass kein Grund zu erkennen ist, oder die Gesetze werden verdreht dargestellt, oder es wird einfach bestimmt, dass man zahlen muss. Dem Widersprechendem wird unterstellt, sich nur vor der Beitragszahlung drücken zu wollen, dass er seine Grundrechte einfordert, wird komplett ignoriert und mit hohlen Floskeln abgewertet.

Aber hier ein deutlicher Beweis, dass gegen das Grundgesetz Artikel 3, verstoßen wird.
Der Gesetzgeber muss bei Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug nicht jedem konkreten Einzelfall gerecht werden. Er ist zu generalisierenden und typisierten Lösungen befugt, solange nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert wird.
Nachdem laut statistischer Erhebung in nahezu 100 % der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG nicht vor.


Wenn z.B. nur eine kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert wird, sollte es kein Problem sein für den ÖRR, sein Programmangebot um diesen kleinen Teil zu reduzieren und auf diesen kleinen Teil zu verzichten. Für den Tangierten stellt es etwas sehr großes, schwerwiegendes dar, durch ein Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug um sein Geld gebracht zu werden, wenn er nicht generalisiert und typisiert werden kann. Wenn der Gleichheitsatz nicht für eine einzelne Person oder wenige Personen gelten kann, dann gilt dieser Gleichheitssatz gar nicht, er ist aus dem Gesetz gestrichen, wertlos: alle Menschen sind gleich! Bis auf den EINEN, der sich wehrt und dieses Recht in Anspruch nehmen möchte? Sehr entlarvend diese Antwort, deshalb sehe ich es als erwiesen an, dass der 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz Artikel 3 verstößt. Wer hat den ÖRR und seinen helfenden Gesetzgebern befugt, diesem EINEM seine Grundrechte zu verletzen? Wenn ja, wo steht das?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#28: 25. September 2013, 04:16
Diese Textbausteine kommen mir irgendwie bekannt vor... ;)

KLAGEVERFAHREN/ GUTACHTEN

Neu für mich diese Formulierung:
Die von Ihnen genannten Klagen sind derzeit nur anhängig oder angekündigt, die Gutachten sind nur zur Information veröffentlicht worden.
Momentan gibt es keinerlei höchstrichterliche Entscheidungen oder Verlautbarungen des Gesetzgebers, wonach an der Gültigkeit des Gesetzes zu zweifeln wäre.
Aber genau die "anhängigen oder angekündigten" Klageverfahren und angeblich "nur zur Information veröffentlichten" Gutachten untermauern ja die Zweifel - dazu bedarf es keiner "höchstrichterlichen Entscheidungen"!

Und die Gutachten wurden nicht nur lediglich "zur Information" veröffentlicht (welch Unterstellung!!!), sondern u.a. von folgenden namhaften Verfassern für folgende ebenfalls schwergewichtige Auftraggeber/ Anlässe:

Degenhart - Mitglied d. Sächs. Verfassungsgerichtshofs (!!!) - Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
Geuer - Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
Hilker - Gutachten für Die Linke (!!!) - vorgelegt zum Expertengespräch:
"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
Waldhoff - Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen (!!!)

Hier also noch Behauptung falscher Tatsachen!

"Höchstrichterliche Entscheidungen" hätten im Übrigen wenn dann wohl nicht nur "Zweifel" sondern in der Tat eine Widerlegung der "Gültigkeit des Gesetzes" zur Folge gehabt.

Auch hier: Unpräzise und offensichtlich mutwillige Text-Eierei bis Falschbehauptungen zur Verschleierung der Tatsachen und zur Ermüdung des Lesers.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

ZWECKSTEUER

Entgegen ihrer Ansicht ist der Rundfunkbeitrag nicht als Steuer zu qualifizieren. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sondern der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden.
Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen-Rundfunk dient.
Die Bundesländer waren daher zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berechtigt.
Ja, ja, ja - auch das hatte ich gehört.
Ich hatte allerdings explizit auf ZWECKsteuern abgestellt - was etwas anderes ist als Steuern im Sinne von "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sondern der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt" werden.
Kein Wort also zur (Rundfunk-)ZWECKsteuer, die aber - genau! - "ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen-Rundfunk dient" ;)
Liegt da etwa tatsächlich der Hund begraben...?!? Ein Schelm, wer so etwas auch nur denken könnte... ;)
Auch hier also: Nebelkerzen zur Verschleierung der Tatsachen und zur Ermüdung des Lesers.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

GLEICHHEITSATZ/ ZITIERGEBOT

Um aber die Verstrickung in Widersprüchen komplett zu machen, dann noch das:
Aber hier ein deutlicher Beweis, dass gegen das Grundgesetz Artikel 3, verstoßen wird.
Zitat
Der Gesetzgeber muss bei Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug nicht jedem konkreten Einzelfall gerecht werden. Er ist zu generalisierenden und typisierten Lösungen befugt, solange nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert wird.
Nachdem laut statistischer Erhebung in nahezu 100 % der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG nicht vor.
Wenn z.B. nur eine kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert wird, sollte es kein Problem sein für den ÖRR, sein Programmangebot um diesen kleinen Teil zu reduzieren und auf diesen kleinen Teil zu verzichten. Für den Tangierten stellt es etwas sehr großes, schwerwiegendes dar, durch ein Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug um sein Geld gebracht zu werden, wenn er nicht generalisiert und typisiert werden kann. Wenn der Gleichheitsatz nicht für eine einzelne Person oder wenige Personen gelten kann, dann gilt dieser Gleichheitssatz gar nicht, er ist aus dem Gesetz gestrichen, wertlos: alle Menschen sind gleich! Bis auf den EINEN, der sich wehrt und dieses Recht in Anspruch nehmen möchte? Sehr entlarvend diese Antwort, deshalb sehe ich es als erwiesen an, dass der 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz Artikel 3 verstößt. Wer hat den ÖRR und seinen helfenden Gesetzgebern befugt, diesem EINEM seine Grundrechte zu verletzen? Wenn ja, wo steht das?
Es wird also quasi eingestanden, dass eine zumindest "kleine Anzahl von Einzelfällen hierdurch im Gleichheitssatz tangiert" wird...?
Daran dürften nach meinem laienhaften juristischen Verständnis hohe Anforderungen gestellt sein - mediales HalliGalli dürfte jedenfalls nicht dazuzählen ;)

...und man wäre obendrein wohl auch wieder beim sogenannten "Zitiergebot", oder?

Na, wenn da der oben genannte Verweis im Widerspruchsbescheid auf die angeblich "zulässige Generalisierung und Typisierung" in Bezug auf den "Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG" nicht mal zum Eigentor wird... ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot
Zitat
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.
Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig.
Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.


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z

zuwider

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#29: 25. September 2013, 08:27
Zitat:
"Entgegen ihrer Ansicht ist der Rundfunkbeitrag nicht als Steuer zu qualifizieren. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sondern der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden.Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen-Rundfunk dient."

..und genau da liegt der Fehler! Durch die Staatsnähe der Rundfunkräte tragen sie eben doch zur Erfüllung staatlicher Aufgaben (Propaganda) bei - also S T E U E R !!!

http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html


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