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Autor Thema: Gründe wegen Grundgesetzverstößen  (Gelesen 29328 mal)

  • Beiträge: 3.238
Gründe wegen Grundgesetzverstößen
Autor: 19. September 2013, 23:51
In diesem Forum sind viele Gründe gegen den B-Service zu finden.
Einiges wurde von den anderen Forumschreibern gut begründet, manches diente mir als Denkanstoß.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Begründungen in hoffentlich einwandfreiem Deutsch aufzuschreiben. Das meiste, was ich als Grund gegen den B-Service gelesen habe, habe ich recherchiert und hier zusammengestellt. Es war mir aber nicht möglich alles zu überprüfen. Deshalb ist vieles meine persönliche Meinung zu dem Thema und soll nur das eigene Denken des Lesers anregen. Niemand kann diese Gründe alle zusammen auf sich beziehen.
Es sind Vorschläge dabei, wie man auf diese dümmlichen Textbausteine des B-Service antworten kann. Da die meisten Textbausteine des B-Service nur der Volksverdummung dienen ohne Rechtswirkung, haben meine Gegenantworten in keinster Weise rechtlichen Charakter, ich möchte nur meine informative Meinung kundtun, ungefragt und ohne Hintergedanken. Jeder ist verantwortlich, selbst zu überprüfen, ob ich Fehler gemacht habe in diesen Begründungen. Verwendung also auf eigene Gefahr.

Wegen der Beschränkung auf 60000 Zeichen in diesem Forum habe ich diese Gründe thematisch aufgeteilt.



Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nicht willens bin Ihnen Beiträge zu zahlen!

Begründungen:

1.) Verstöße gegen das Grundgesetz

1.1)
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz!
Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, ich rechne mit einem Urteilspruch zu ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso, wie Sie meine Meinung oder Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstöße geht zählen nur Fakten, Gesetze und Gerichtsurteile.

1.2)
Da der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist, ergibt sich hier ein Problem gegen das Grundgesetz. Nach Art. 72 GG haben die Länder kein Recht, im Bereich der Rundfunk- und Fernsehgesetze Gesetze zu erlassen. Dieser Vorwurf kann nur durch Beweis mit dem entsprechenden Gesetz widerlegt werden.

1.3)
Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen.
(vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12)
Dieser Vorwurf kann durch ein Gerichtsurteil entkräftetet werden. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

1.4)
Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen.

1.5)
In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden von der Beitragspflicht. Man wird befreit, weil man nicht „Frei“ ist. Die gemeinten Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz in Art. 2 garantiert, werden mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grob verletzt. Ich lasse mir meine Freiheit nicht von einem Fernsehsender und deren Beitragsservice nehmen, auch nicht durch Gerichtsurteil oder Landesrecht. Hierfür wäre ein Gesetz notwendig, welches dieses Grundrecht der Freiheit einschränken muss. Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es zudem unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 2 GG verletzt wird. Dieses Gesetz existiert nicht. Meine Freiheit ist weiterhin im Grundgesetz, Artikel 2, verankert. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.

1.6)
Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

1.7)
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen ( Art. 5 GG ).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art.5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird.
Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 5 GG verletzt wird, ansonsten wäre dieses Gesetz weiterhin ungültig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.

1.8 )
Der Rundfunkbeitrag verletzt die Religionsfreiheit.
Als Atheist weigere ich mich religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von
übertragenen Gottesdiensten, Predigten, bspw. das „Wort zum Sonntag“, zu finanzieren. Dies verletzt meine Religionsfreiheit nach Art.4 GG. Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlichen Rundfunk ablehnt, wird durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, diesen zu finanzieren. Das verletzt die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.

1.9)
Eine Befreiung von der Beitragszahlung aufgrund der Religionsfreiheit wird durch den Beitragsservice abgelehnt, weil es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft. So wird verschleiert, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Religionsfreiheit einschränkt. Wer dagegen Widerspruch einlegt, wird gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit genötigt dennoch zahlen, da erst bei Ablehnung des Widerspruchs mitgeteilt wird, dass es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft, Befreiung aus Religiösen Gründen zu gewähren. Es ist in diesem Vertrag nicht festgeschrieben, ob religiöse Gründe ausgenommen sind oder nicht. Wenn jemand aus Gründen der Religionsfreiheit Widerspruch einlegt, sollte der Beitragsservice sich auf Seiten des Grundgesetzes stellen und nicht im Sinne dieser dubiosen „Absichten des Gesetzgebers“. Dieses Vorgehen ist zutiefst sittenwidrig und gegen das Grundgesetz: Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verschleiert die Aberkennung der Religionsfreiheit, der Beitragsservice verweigert die Befreiung aufgrund von vorher nicht erkennbaren, verschleierten Absichten des Gesetzgebers, obwohl die Religionsfreiheit laut Grundgesetz gewährleistet ist, ohne richterlichen Beschluss kann der Beitragsservice zwangsvollstrecken - gegen das Grundgesetz. Als Begründung für diese Grundgesetzwidrige Widerspruchsablehnung durch den Beitragsservice selbst wird der finanzielle Nachteil für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk angeführt, der sich ergibt, wenn dann jeder dieses Recht für sich in Anspruch nehmen würde, Missbrauch nicht auszuschließen wäre und die Finanzierung zusammenbräche. Im schlimmsten Fall wird damit der gesamten Bevölkerung das Recht der Religionsfreiheit genommen, zugunsten von Radio- und Fernsehsendern, die Eigenmächtig, als Beitragsempfänger und Beitragseintreiber, solche Gesetze erlässt, ohne sich an das Grundgesetz zu halten. Dieser Punkt ist nicht widerlegbar, da er gängige Praxis ist. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

1.10)
Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist erkennbar, dass vom Beitragsservice keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu Unrecht Geld abzunehmen. Bei Vorliegen von Befreiungsgründen wegen Pflegegeldbezug wird erst nach Vorlage der Originalbelege der ausstellenden Behörde der Beitragsschuldner von der Beitragspflicht befreit, nicht schon bei Erlangen der Pflegebedürftigkeit, auch nicht rückwirkend, was ich als sehr ungerecht empfinde. So können viele Monate zu Unrecht Beiträge erhoben werden, die dem Beitragsservice nicht zustehen. Ich habe Beweise, dass das kein Einzelfall ist und politisch so gewollt ist (Gier der Politiker). Gesetzlich mag das erlaubt sein, aber es ist nicht zu vereinbaren mit meinem Rechtsempfinden und meinem Gewissen, eine Organisation wie den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zu unterstützen, der sich offensichtlich an wehrlosen Menschen bereichert. Da dies wegen dem Gleichheitsgebot bei allen Wehrlosen geschieht, werde auch ich bald betroffen sein. Um beim Gleichheitsgebot zu bleiben: Der Beitragsservice verlangt rückwirkend Beiträge von Beitragspflichtigen, die sich zu spät anmelden. Der Beitragsservice verzichtet im Gegensatz dazu aber nicht rückwirkend auf ihm nicht zustehende Beiträge. Eine weitere Ungerechtigkeit, die nur mit Gier zu erklären ist: der Beitragsservice verlangt weiterhin Beiträge, obwohl man sich längere Zeit im Ausland aufhält. Diese gesetzlich durchaus erlaubte Bereicherung ist jedoch nur möglich, weil der Öffentlich-rechtliche Rundfunk so eng mit der Politik verwoben ist, dass der Volksmund das Wort "verfilzter Sumpf" für solche Systeme kreiert hat. Beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht seit langem ein "Meinungskartell" und eine "selbstverfügte Gleichschaltung“. Die Politik hat hier eine Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geschaffen, die sich jeder öffentlicher Kontrolle entzieht, mit einem Gebührensystem, das offensichtliche Mängel aufweist, und einer riesigen Senderauswahl, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundversorgung zu tun hat. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert sich selbst, macht sich selbst die Gesetze und handelt nach seinem eigenen Rechtsempfinden. Teilweise wird dieses Vorgehen gerechtfertigt mit Artikel 5 GG, welches eigentlich nur die Zensur verhindern soll, aber nicht verpflichtend diesem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk solche Macht gibt. Besonders bedenklich ist hierbei, dass nicht auszuschließen ist, dass der Öffentlich Rechtliche Rundfunk in weiten Teilen die Meinung in Deutschland mitbestimmen und lenken kann und dies auch zugibt zu tun. Auch ist es eine Tatsache, dass Politiker und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in einem zu 100% unabhängigen Verhältnis zueinander stehen.
Es besteht die Gefahr, dass die politischen Machthaber es schaffen, mit dem jetzigen System ein Medienimperium aufzubauen, welches die Meinung in der Bevölkerung nach deren Gusto beeinflussen kann. Es gibt genügend Beweise, dass Intendanten und Chefredakteure Nachrichten zurückgehalten haben, weil es gegen deren politische Meinung war. Einfluss genommen haben die politischen Machthaber auch auf das Beitragssystem, weil das Beitragssystem de facto keine weiteren Ausnahmen zulässt als Armut. Jeder muss zahlen, wenn er eine Wohnung und Geld hat, unabhängig vom Gebrauch des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nur so können sich die politischen Machthaber ihre Pfründe sichern. Wen die Politik schon in die Armut getrieben hat, wird großzügig von der Gebühr befreit. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nach meiner Überzeugung übertrieben weit ausgebaut, obwohl dieses überteuerte System das Ziel, seinen Grundauftrag sicherzustellen, längst erreicht und übererfüllt hat. Es ist weithin bekannt, dass politische Machthaber nach ihrer politischen Karriere im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine weitere machtbeeinflussende Position innehaben. Davon wird im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich nicht berichtet, genauso wenig wie über die Probleme die sich mit dem derzeitigen Beitragsservice ergeben. Durch gezielte Rückhaltung von Informationen findet durch diese Politiker und Intendanten eine Zensur statt, Reporter und Korrespondenten dürfen nicht alles senden, was wichtig wäre zur freien Meinungsbildung der Bürger. Es wird das Motto „Einfach für Alle“ immer wieder propagiert, obwohl es schwieriger geworden ist für sehr viele alte Leute. Darüber darf nicht berichtet werden. Junge Leute in meinem Bekanntenkreis bekommen es sogar mit der Angst zu tun. Weil der Vater nicht bereit ist zu zahlen, bekommen es deren Kinder mit der Angst um ihren Ausbildungsplatz zu tun, wenn dieser Ausbildungsplatz ein städtischer ist. Da ist doch mehr Deutlichkeit nicht nötig: dieses System muss ABGESCHAFFT werden, weil es von wenigen Machthabern ausgenutzt wird und unkontrollierbar ist. Es wird die Angst geschürt: wenn man keinen Beitrag zahlt, verliert man seine Arbeit oder landet man im Knast. Die Schlagzeilen der ausländischen Presse sind dann sicherlich einstimmig: „Deutsche Andersdenkende werden vor Gericht gezerrt, weil sie Fernsehen und Rundfunk verweigern. Wer Widerstand leistet wird verhaftet und ins Gefängnis gesperrt. Der Deutsche wird mit Methoden regiert, die aus der Vorkriegszeit stammen. Ein zweites Mal verbinden sich Politik und meinungsbildende Konzerne um den Deutschen zu unterdrücken.“ Die Bundesregierung hat die Landesregierungen da zu etwas ermächtigt, was in der Theorie ganz gut funktionieren könnte, aber in der Praxis leider durch Macht- und Geldgier der Politiker zu einem Zusammenbruch der gesamten deutschen Nation führen kann, weil alle Deutschen willkürlich der Gesetzgebung der Länder unterworfen sind, ohne weiteren Einfluss der Legislative. Dass auch Politiker nur Menschen sind, beweist das Beispiel Christian Wulff und Karl-Theodor zu Guttenberg ganz deutlich, und Menschen machen oft Fehler. Da bei all diesen schwer nachweisbaren Vorwürfen trotzdem der eigene Verstand eingesetzt werden kann und muss, komme ich zu dem Schluss, diese machtbesessene Selbstbedienungsmentalität der Politiker und Intendanten nicht zu unterstützen, ganz im Gegenteil, ich muss es sogar nach meiner Überzeugung und nach meinem Gewissen verhindern. Bei Auflösung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gefahr einer Unterversorgung mit Rundfunk und Fernsehen oder gar ein Meinungsmonopol bei der aktuellen Medienvielfalt nicht gegeben. Eher ist nur davon auszugehen, dass eine finanzielle Unterversorgung der ausgedienten Politiker stattfindet. Da diese Politiker sich zu sehr auf die Dummheit der Bürger verlassen haben, ist das aber nicht weiter schlimm. Da niemand in der Lage ist, den Politikern ins Gewissen zu reden, ist so ein Widerstand meinerseits absolut gerechtfertigt und verständlich, ja geradezu NOTWENDIG.
Da niemand gezwungen werden kann gegen sein Gewissen zu handeln, und niemand gegen sein Gewissen handeln muss (Artikel 4 GG.), steht dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur die Möglichkeit offen, mir darzulegen, dass es keinen Grund mehr gibt, dass ich gegen mein Gewissen handeln muss, weil das System sozialverträglich, fair, ehrlich und mit dem Grundgesetz vereinbar umgeändert wurde. Dazu gehören z.B. bessere, unabhängige Kontrollinstanzen, die derzeitigen Kontrollinstanzen haben offensichtlich versagt. Wenn eine Zensur nicht statthaft ist, kann das nicht bedeuten, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht kontrolliert werden muss. Der Missbrauch findet in aller Öffentlichkeit statt, das muss ein Ende haben. Ein System, welches sich selbst kontrolliert, ist Unkontrollierbar und entzieht sich der Kontrolle des deutschen Volkes, für das es ja geschaffen wurde. Weiterhin muss die Beitragserhebung umgeändert werden, auf ein System, mit dem jeder zufrieden sein kann, zumindest dass es nicht mehr Grundgesetzwidrig ist. Eine Veränderung kann selbstverständlich nur in der Zukunft passieren, rückwirkend bekommt der Beitragsservice/Öffentlich-rechtliche Rundfunk mein Geld nicht.



1.11)
Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Wenn Artikel 5 GG nach jetziger Gesetzeslage ausgelegt werden muss, betrifft das alle privaten Sender gleichermaßen, jeder Sender hat dann das Recht auf Zwangsgebühren, sonst findet eine Ungleichbehandlung statt, gegen Artikel 3 GG. Jedem Fernsehsender und Radiosender würden Beiträge aus der Beitragszahlung zustehen, auch wenn zufällig kein Politiker dort seine Finger im Spiel hat. Auch Presseerzeugnisse werden in Art. 5 GG wohlwollend erwähnt ohne ein Zwangsabonement aus Erzeugnissen der Bundesdruckerei für alle Bürger daraus abzuleiten.



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Re: Gründe wegen Grundversorgung
#1: 19. September 2013, 23:52
2. Begründungen wegen dem Auftrag zur Grundversorgung:

2.1)
Die Bereitstellung einer Grundversorgung in diesem Ausmaß ist in der derzeitigen Konstellation von TV- und Radio aus heutiger Sicht nicht mehr notwendig. Es gibt genügend alternative Angebote und Möglichkeiten. Da ARD und ZDF eine unüberschaubare Sender- und Hierarchiestruktur unterhält, die weit über den Grundversorgungsauftrag hinausgehen, handelt es sich bei diesen Sendern offensichtlich um ein Vollprogramm, gleichzusetzen mit den privaten Sendern wie RTL, Pro7, Sat1 usw. Dieses Vollprogramm will ich nicht mitfinanzieren, weil ich es nicht nutze und nicht nutzen kann. Es ist ein Unternehmen wie jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen und es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet diese Sender von mir mit Zwangsbeiträgen finanziert und alimentiert werden sollen. Der Intendant Thomas Bellut sprach zur Eröffnung des internationalen Medienkongresses am 09.09.2013 "Mit einem Hauptkanal allein kann das ZDF seinen Auftrag in einer fragmentierten Medienlandschaft nicht erfüllen."  Diese These ist freilich nicht bewiesen, genauso wenig wie dargelegt wurde, wie viele Sender denn nötig wären. Ich bitte daher um Beweise.

2.2)
Dazu gibt es ein Urteil:
Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten." Ich bitte um Beweise, dass dieses Urteil erfüllt wurde. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

2.3)
Da die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programmangebot weitestgehend den privaten Sendern angepasst haben und umgekehrt ebenso, ist kein Unterschied mehr zu den Privaten zu erkennen. Ein Sender, der die Grundversorgung laut Grundversorgungsauftrag übernimmt und ernsthaft unabhängig von Politikern betreibt, wäre sicherlich mit einem Bruchteil der jetzigen Beiträge zu finanzieren. Ich bin weder willens und noch in der Lage, dieses Überangebot zu finanzieren. Ich bitte um Beweis durch Gerichtsurteil, dass dieses Überangebot zum Auftrag der Grundversorgung gehört. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


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Re: Gründe wegen Sittenwidrigkeit
#2: 19. September 2013, 23:53
3. Begründung wegen Sittenwidrigkeit:

Der Beitragsservice verstößt in vielen Fällen gegen die guten Sitten!

Zunächst einmal die Definition für Sittenwidrigkeit (Quelle: www.juraforum.de):

Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders gestärkt.

Definition: Sittenwidrig – Verwaltungsrecht

Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Demzufolge ist es nicht notwendig, gegen diesen ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.

3.1)
Meine Unerfahrenheit und mein Mangel an Einschätzungsvermögen bezüglich dieser Thematik wird von ihnen dazu genutzt, sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Anstatt konkreter und verständlicher Antworten erhielt ich bisher nur vorgefertigte, nichtssagende Textbausteine. Ich fühle mich mit jedem Brief durch den Beitragsservice an mich für dumm verkauft, die Sittenwidrigkeit ist hier fühl- und erlebbar. Als Beweise habe ich Ihre an mich gesendeten Antworten. Hier kann nur ein Gerichtsurteil klären, ob es sich um Sittenwidrigkeit handelt. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


3.2)
Ich wurde nicht darüber informiert, auf welcher Gesetzesgrundlage der Vertrag zustande kam und warum das Zitiergebot missachtet wird. Ich bekam den Text des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erst im Sommer 2013 zugesandt. Keiner der Antwortbriefe des Beitragsservice trug eine Unterschrift. Das Gesetz, der Vertragspartner und der Ansprechpartner werden verschleiert in der Absicht, zu verhindern, dass man sein Recht wahrnimmt und um sich der Verantwortung zu entziehen. Denn offensichtlich ist niemand vom Beitragsservice bereit, die Verantwortung für diese Briefe zu übernehmen, weil ich übervorteilt werden soll um mein Geld zu Unrecht kassieren zu können. Das ist sittenwidrig.

3.3)
Ich lasse mich nicht zwangsenteignen.  Wenn die Bundesregierung möchte, dass jeder Bundesbürger, mit den bekannten Ausnahmen, einen Beitrag zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistet, dann selbstredend per gültigen Gesetzen und nicht durch „geltendes Landesrecht“. Diese Gesetze sollten dann auf dem üblichen Wege zustande kommen, ein Gesetz dieser Tragweite mit den vielen Rechtbrüchen gegen das Grundgesetz kann nicht durch Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 der Öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert werden muss, aber das muss Gesetzeskonform geschehen, ohne verschleiernde Vertragsbestimmungen und Klauseln, ohne Verstöße gegen das Grundgesetz. Es wird verschleiert, ob es sich um ein Gesetz, einen Vertrag oder gültiges Recht handelt. Es wird verschleiert, ob es sich um einen Beitrag, eine Gebühr oder eine Steuer handelt. Ich verlange, dass die Begriffe gesetzlich einwandfrei den Normen entsprechend verwendet werden. Die Begriffe wurden so gewählt, dass Verwechselungsgefahr besteht. Diese Schönfärberei ist sittenwidrig, weil es darum geht, zu verschleiern wofür und auf welcher Gesetzesgrundlage ich zahlen soll. Es soll verhindert werden, dass ich mein Recht wahrnehme, da ich nicht klar erkennen kann, auf welche Begriffe sich die Euphemismen beziehen und welche Rechtswirkung sie dadurch erlangen. Es wird absichtlich erschwert, gegen den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gerichtlich vorzugehen, weil schon im Vorfeld klar war, dass er nicht mit dem Grundgesetz im Einklang ist. Das finde ich äußerst sittenwidrig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

3.4)
Da der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht wurde und kein Gesetz ist, gibt es kein Gesetz, das mich zwingt, Beiträge zu zahlen. Wenn der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Recht geworden ist, ist es immer noch kein Gesetz, sondern Recht ohne die Kraft eines Gesetzes. Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde nicht veröffentlicht wie ein Gesetz. Ich kann in diesem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Gesetz erkennen. Wenn es dieselbe Rechtswirkung hat wie ein Gesetz, bitte ich um konkreten Nachweis. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

3.5)
Da der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht wurde und kein Gesetz ist, gibt es kein Gesetz, das sie ermächtigt, von mir Beiträge zu verlangen. Deshalb ist ein Gerichtsurteil nötig, um mich zur Zahlung zu zwingen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

3.6) 
Die Politiker, die diesen Vertrag beschlossen haben, sind nicht unabhängig vom Öffentlich Rechtlichen Rundfunk. Nach ihrer Politikerkariere bekommen diese Politiker sehr häufig führende Positionen in dieser Einrichtung und werden mit üppigen Gehältern und abstrusen Pensionen vergütet.

Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html
"Der Rundfunk in Deutschland ist vom Ziel der Staatsferne weiter entfernt denn je. Staatsnahe Rundfunkräte sind eher die Regel als die Ausnahme." Zu diesem Ergebnis kommt der Medienwissenschaftler Boris Eichler in einer Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung. Deshalb ist es möglich, dass diese Politiker, die den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben, nicht unbeeinflusst gehandelt haben, nicht zum Wohl des Deutschen Volkes sondern um ihren eigenen Wohlstand zu sichern.


Quelle:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a-914701.html
Hamburg - Die Intendanten von ARD und ZDF verfügen durch ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Tochterfirmen der Sender über teils beträchtliche Nebeneinnahmen - und haben dadurch persönliche Einnahmen in einer Höhe, die etwa Beamten und Ministern nicht zustünden. Nach SPIEGEL-Informationen konnte etwa die kürzlich aus dem Amt geschiedene WDR-Intendantin Monika Piel ihr Einkommen im Jahr 2012 auf diese Weise um 58.922 Euro aufstocken.
ZDF-Intendant Thomas Bellut erhielt im vergangenen Jahr 33.291 Euro zusätzlich - und da war er noch nicht das komplette Jahr im Amt. NDR-Chef Lutz Marmor kommt auf 27.000 Euro Zuverdienst jährlich (darunter auch Mandate bei zwei Banken und einer Versicherung), MDR-Intendantin Karola Wille 2012 auf knapp 22.000 Euro, SWR-Intendant Peter Boudgoust auf 14.000 Euro. Selbst der Chef des kleinen Saarländischen Rundfunks konnte noch gut 16.000 Euro im Jahr extra verbuchen. Dagmar Reim, die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, verdiente 12.000 Euro zusätzlich, von denen sie 3000 Euro spendete.
Dieses Vorgehen der Intendanten und Politiker halte ich für sittenwidrig, weil es nicht dem Wohle Deutschlands dient, sich solche üppigen Gehälter und Pensionen zu sichern.


3.7)
Die Antworten des Beitragsservice sind hohle, nichtssagende Textbausteine. Sollten die Mitarbeiter des Beitragsservice gezwungen werden, mir solche Antworten zu schreiben, in denen ich für dumm verkauft werde oder in denen ich genötigt werde, Beiträge zu zahlen, ist deren Arbeitsvertrag sittenwidrig. Solche Antworten zeigen mir ganz deutlich, dass es dem Beitragsservice nicht auf Aufklärung, sondern auf Einschüchterung ankommt. Auch hier versagen offensichtlich die Kontrollinstanzen.
Die Antworten des Beitragsservice sind beleidigend und sittenwidrig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


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Schlussbemerkungen
#3: 19. September 2013, 23:55











Schlussbemerkungen


4.1)
Der Rundfunkbeitrag entspreche „einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit“. Daher sei davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht „nicht standhalten würde“. Insgesamt, so Anna Terschüren, „ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen“.
Da der NDR schon Stellung genommen hat zu dieser Dissertation von Anna Terschüren, ist Ihnen die Dissertation sicherlich sehr wohl bekannt. Die Rechtsprechung wird sich schwer tun, diese Dissertation in der Urteilsfindung zu ignorieren. Deshalb ist davon auszugehen, dass Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.

4.2)
Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von beteiligten Akteuren im Vorfeld angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der
Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag eingerichtet.

4.3)
Aufgrund der erheblichen rechtlichen Unklarheiten sind mehrere Verfahren gegen den neuen
Rundfunkbeitrag anhängig, u.a.:
Popularklage von Ermano Geuer
Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 8-VII-12, eingereicht Mai 2012.
Popularklage von Drogeriekette Rossmann
Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 24-VII-12, eingereicht Januar 2013.
Klage eines Fuhrunternehmers
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Az.: VGH B 35/12, eingereicht November 2012.
Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az.: 4 A 5/13, eingereicht Januar 2013


4.4)
Viele meiner Begründungen sind bereits per Gesetz geregelt, so dass es offensichtlich ist, dass sie gesetzwidrig handeln, weil Sie sich an diese bekannten Gesetze nicht halten. Wenn sie mir die Gesetzmäßigkeit beweisen wollen, sind Sie verpflichtet, für jeden strittigen Punkt, für den Sie keine Beweise vorlegen können, vor Gericht ein Gerichtsurteil erwirken, dass mir beweist, dass Sie so handeln dürfen. Ein Satz wie: Wir können keine (Sittenwidrigkeit - Grundgesetzverstoß - Vertragsgesetzverletzung) erkennen[…], ist hinreichend zu begründen, da ansonsten kontraproduktiv. Sie wollen meinen Beitrag, beweisen Sie mir dass sie im Recht sind, Punkt für Punkt, und widerlegen sie meine Einwendungen auf Gesetzesgrundlagen, aber nicht durch subjektive, nicht stützbare Behauptungen. Wenn sie anderer Auffassung sind, müssen sie Beweise vorlegen. Wenn Sie in einzelnen Punkten nicht meiner Meinung sind, müssen Sie Gegenbeweise vorlegen.
Da ich in vielen Punkten, vielleicht nicht in allen, Recht bekommen werde, verweigere ich es bis zur Urteilsverkündung, den Großkonzernen Geld zu zahlen ohne Rechtsgrundlage. Ich werde nicht akzeptieren, dass ich bis zur Klärung vor Gericht ihre Machenschaften finanziell zu unterstützen habe. Da sie in Kenntnis derlei vieler Rechtsverstöße sind, wäre es Betrug, sollten sie weiter versuchen, mir Geld abzupressen, es sei denn, sie widerlegen mir eindeutig anhand von entsprechenden Gesetzen, dass ich in allen Punkten unrecht habe. Zum Betrugsvorwurf passt auch, dass Antworten durch den Beitragsservice nicht unterschrieben werden, weil aufgrund der Gesetzesverstöße niemand die Verantwortung für diese Straftaten übernehmen will. Da auch der Vorwurf der offensichtlichen Sittenwidrigkeit im Raum steht, ist, bis zu deren Klärung, kein Beitrag durch den Beitragsservice einzuziehen oder einklagbar.
Wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk nun finanziert werden soll ohne meinen Beitrag, ist nicht meine Angelegenheit bei all diesen zu klärenden Rechtsverstößen. Wie eine Grundversorgung auszusehen hat, kann ich Ihnen sagen, aber ich bezweifle, dass Sie dies interessiert.
Selbst wenn Sie naturgemäß keine Rechtsverstöße erkennen können, sollten sie mir detailliert antworten und ihre Äußerungen auch begründen können. Ich sehe mich in meiner Freiheit beraubt und meine Grundrechte werden missachtet. Mir ist bewusst, dass das System der Rundfunkfinanzierung zusammenbricht, wenn ich nicht zahle, aber das rechtfertigt nicht, mich auszubeuten und zu versklaven. Sollten die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Sendebetrieb einstellen müssen aufgrund meiner Zahlungsverweigerung, werden die privaten Sendeanstalten sicherlich hilfreich einspringen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


4.5)
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden.
Bei www.juraforum.de kann man dazu folgendes lesen:

Rechtswidrigkeit bei Rechtsverordnungen

Wenn sich eine Rechtsverordnung nicht an den Rahmen der Ermächtigungsnorm hält, gilt sie als rechtswidrig.
Dasselbe gilt, wenn eine Rechtsverordnung unvereinbar mit höherrangigen Rechten ist, wie beispielsweise den Grundrechten, das Recht der Europäischen Gemeinschaft, dem Gleichheitssatz und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Eine rechtswidrige Rechtsnorm ist als nichtig anzusehen.
Da hier gegen viele höherrangigen Rechte verstoßen wird, ist diese Rechtsnorm rechtswidrig und als nichtig anzusehen.


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ed

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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#4: 20. September 2013, 06:32
Danke, Roggi, das war Fleißarbeit und ist bestimmt für viele Betroffene hilfreich!! Auf jeden Fall für mich.

Ich habe fristwahrenden Widerspruch eingelegt, leider bisher ohne Antwort. Da ich noch nie mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hatte, nicht vorbestraft bin und auch wegen der Zwangsabgabe nicht vorbestraft werden will, werde ich demnächst eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und danach in Ruhe eine Widerspruchsbegründung verfassen zu können. Ich habe wenig Hoffnung, dass dem stattgegeben werden wird. So stelle ich mich innerlich auf eine Klage ein.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#5: 20. September 2013, 09:40
Wunderbar und vielen Dank für diese umfassende Fleißarbeit, Roggi!

Wenn in einem gesunden und notwendigen Organ, zum Beispiel des menschlichen Körpers, im Laufe der Zeit Krebszellen entstehen deren Wucherung zu spät entdeckt wird, so droht der gesamte Organismus an diesem Krebsgeschwür zugrunde zu gehen.
Die Metapher, dass es sich bei ÖRR, ARD, ZDF usw. letztlich um ein fürchterliches Krebsgeschwür handelt, scheint nur jenen Akteuren zu dämmern, die aktiv Widerstand leisten.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#6: 20. September 2013, 11:12
@Roggi

Absolut Weltklasse. Vielen Dank.
Diese Zusammenfassung wird sicherlich sehr vielen Klagewilligen helfen.

Nur eine Verständnisfrage, was ist das Zitiergebot ?
Das erscheint recht häufig in deinen Texten, worum handelt es sich hierbei ?

Mit kämpferischen Grüßen,
ViSa


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themob

Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#7: 20. September 2013, 11:36
@Roggi

Absolut Weltklasse. Vielen Dank.
Diese Zusammenfassung wird sicherlich sehr vielen Klagewilligen helfen.

Nur eine Verständnisfrage, was ist das Zitiergebot ?
Das erscheint recht häufig in deinen Texten, worum handelt es sich hierbei ?

Mit kämpferischen Grüßen,
ViSa

Etwas ausführlicher und vor allem mit den richtigen Grundlagen, Voraussetzung und Einschränkungen steht es hier geschrieben:
Quelle: http://hdr.bmj.de/page_c.9.html

Zitat
Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Dieses Zitiergebot soll sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen. Der Gesetzgeber soll sich über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein und die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen (Warn- und Besinnungsfunktion).
Zitat
Das Zitiergebot ist nicht bei allen Grundrechten zu beachten. Es gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei Grundrechten, die auf Grund einer ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen:
Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person),
Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes (Trennung des Kindes von der Familie),
Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit),
Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis),
Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes (Freizügigkeit),
Artikel 12 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (Arbeitszwang und Zwangsarbeit),
Artikel 13 Absatz 2 bis 5, Absatz 7 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung),
Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (Ausbürgerung, Auslieferung).
Zitat
Das Zitiergebot gilt dagegen nicht bei solchen grundrechtsrelevanten Regelungen, mit denen der Gesetzgeber einem im Grundgesetz vorgesehenen Ausgestaltungsauftrag oder Regelungsauftrag nachkommt:
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht der freien Meinungsäußerung),
Artikel 6 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Ehe und Familie),
Artikel 9 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit),
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit),
Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentum, Erbrecht und Enteignung),
Artikel 16a des Grundgesetzes (Asylrecht),
Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (Rechtsschutz).


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#8: 20. September 2013, 12:47
Das Zitiergebot ist das kleinste Problem. Ich hoffe, dass die meisten Begründungen bestand haben werden. Ein guter Grund würde schon reichen.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#9: 20. September 2013, 13:48
In der Theorie sicher alles richtig, in der Praxis aber wird das die gelenkte brd-justiz nicht im mindesten jucken.

Diese Erfahrung werden auch noch die Geuers, Terschürens etc. machen müssen...leider


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#10: 20. September 2013, 14:47
Da könntest du Recht haben, Florian. Aber irgendwie muss man ja anfangen sich zu wehren. Wenn sich viele wehren, hat das vielleicht mehr Gewicht, als bei wenig Widerstand. Die werden mich rundlutschen und ausspucken. Und einige Gründe sind für mich als Laien vermutlich nicht durchsetzbar. Dennoch muss der B-Service mir erst mal für einige Punkte Beweise vorlegen, bevor es weitergeht. Bei den Gesetzen, wo das zitieren fehlt, fehlt meistens das komplette Gesetz. Ich habe keine Beweise dass deren Handlungsweise rechtens ist. Selbst wenn nicht zitiert werden muss, dass das Grundgesetz verletzt wird, muss doch hoffentlich irgendwo stehen, dass ich mein im Grundgesetz geschütztes Recht das Klo runterspülen kann. So etwas steht aber nirgendwo in diesem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Auch nicht im Rundfunkstaatsvertrag. Wenn doch, dann hab ichs noch nicht gefunden. Wie schon erwähnt, meine Möglichkeiten in solchen Dingen sind begrenzt. Wer schon genau weiss, dass ein bestimmter Punkt nicht haltbar ist, kann das ja auch hier schreiben, oder wer einen Punkt als erwiesen erkennt, schreibt ebenfalls. Widerstand ist naturgemäss nie einfach, auch nicht mit solch vielen Gründen, wenn man keine Ahnung hat.


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#11: 20. September 2013, 15:23
In der Theorie sicher alles richtig, in der Praxis aber wird das die gelenkte brd-justiz nicht im mindesten jucken.

Diese Erfahrung werden auch noch die Geuers, Terschürens etc. machen müssen...leider

Das heißt jetzt was ?
Wir stecken die Hände die Taschen tun nix und jammern rum ?

Ich will das was du sagst nicht grundsätzlich abstreiten, es würde mich nicht mal wirklich wundern wenn du recht haben solltest. Aber solche Posts sind nicht wirklich Hilfreich. Wir haben (wenn auch nur eine kleine) Chance.

Es war nur ein einziger Mann der die alte KM-Pauschale (ab dem 20.ten KM) wieder vor dem BGH zu Fall brachte.
Hätte der genau so eine Einstellung gehabt wäre NICHTS passiert so wie es bei den ÖR/GEZ seit vielen Jahren der Fall ist. Hier passiert auch nichts. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Wir sind mehrere und nicht bloß einer. Also cool bleiben, die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)

Gruß,
ViSa


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#12: 20. September 2013, 16:49
Das heißt jetzt was ?
Wir stecken die Hände die Taschen tun nix und jammern rum ?
Das meine ich in keinem Fall. Im Gegenteil, ich drücke Euch allen ganz fest die Daumen, nur möchte ich  der kommenden Enttäuschung etwas vorbeugen.

Es war nur ein einziger Mann der die alte KM-Pauschale (ab dem 20.ten KM) wieder vor dem BGH zu Fall brachte.
Freilich, bei Pillepalle-Angelegenheiten besteht durchaus die Chance, vor Gericht "Recht" zu bekommen; beim ÖRR jedoch geht es für das "System" ums Eingemachte, ist dieser doch kaum zu entbehrendes Einlullungs- und Propagandainstrument.
Folglich würde absolut niemals ein "Gericht" dem brd-Staat ein solches Ei ins Nest legen, indem es die Finanzierungsmodalitäten des ÖRR für "rechtswidrig" erklärt.

Die Angelegenheit kann letztlich wohl nur politisch entschieden werden, von den "etablierten Parteien"(CXUFDPSPDGRUENE etc.) ist da bekanntlich nichts zu erwarten, sage ich jetzt nur mal so im Hinblick auf übermorgen.

Beste Grüße


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Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#13: 20. September 2013, 17:40
Auch wenn unsere Richter und die Politiker nichts tun,wir lassen uns nicht von unserem Weg abbringen.Wenn in Deutschland nichts zu erreichen ist,müssen wir das auf der europäischen Bühne weiter tun.
Unsere Politiker verkaufen nicht nur uns,sondern auch das Vaterland.Erst Kabel-BW,jetzt auch noch Kabel Deutschland,wie geht es weiter?Wird es so wie mit der DDR Sommerschlussverkauf?Jetzt sind 23 Jahre rum und die Löhne und Renten immer noch nicht gleich,wie soll da eine Einigkeit herrschen?
Ich hoffe nur das alle aufwachen am Sonntag und diesen Schmarotzern die dunkelrote Karte zeigen.
Über große Vorhaben und Entscheidungen muss das Volk entscheiden und nicht diese Volksverräter.


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koppi1947

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Gründe wegen Grundgesetzverstößen
#14: 20. September 2013, 22:09
Roggi,

willst Du Dein geniales Gutachten zuerst nur als Widerspruch für den Gebührenbescheid benutzen und damit dann weiterhin nur diesen Klageweg bestreiten?

Weil vom Beitragsservice, sozusagen als Prügelknabe vom örR, werden darauf vielleicht nur Textbausteine kommen (?)

Mir schwebt da vor, damit auch gleich solche richtigen Drahtzieher (z. Bsp. Dr. iur. Bräutigam, Abteilungsleiter -Recht und Justiz-, SWR oder Dr. Hahn, Justitiar des NDR) zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten?
(Natürlich nur per E-Mail und/oder Fax, wir wollen für deren Vergehen ja nicht unbedingt Geld ausgeben.)

Hattest Du Dir sowas schon überlegt?

Markus


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