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Autor Thema: Abmeldung nicht durchgeführt / GEZ Antwortschreiben  (Gelesen 7167 mal)

t
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Abmeldung nicht durchgeführt / GEZ Antwortschreiben
Autor: 19. September 2013, 21:53
Folgender Sachverhalt:

Eine Zahlung unter Vorbehalt wurde Anfangs des Jahres abgelehnt, sodass Zwangsbeitragszahler sich per Musterbrief abgemeldet hat (per Einschreiben+Rückschein).

Die Antwort:
"Eine Abmeldung aus diesem ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Seit 01.01.13 gilt der....Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob und wieviele Rundfunkgeräte....

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung daher nicht durchgeführt haben.

Das Beitragskonto weist einschließlich 10.2013 einen Rückstand von 177.82€ auf....
Bitte überweisen Sie.... "

Sollte Zwangszahler antworten oder einfach ignorieren? Was wären die weiteren Schritte?

Vielen vielen Dank im voraus!  ::)




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j

jetzt_reicht_es

Eine Abmeldung eines Teilnehmerkontos erreicht man auf 2 Wegen:
1) Abmeldung aus Deutschland hinschicken (oft eine einfach Variante, mit anschließende Anmeldung und Nichtreaktion auf die Schreiben der GEZ). Hier verstößt man uU gegen das Meldegesetz (OWI).

2) Abmeldung aufgrund eines Umzugs zu einem anderen Beitragszahler in die Wohnung; oft machbar, wenn man den Nachbar sehr gut kennt; oder wo anders hat.

Beitragskonto muss aber in jedem Fall bei Abmeldung ausgeglichen sein, sonst erfolgt die Abmeldung nicht!


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Also muss immer erst gezahlt werden, um eine Abmeldung durchzuführen? Das habe ich nirgends gelesen und fände es besser, mit dem Geld zu klagen.

Im Januar wurde Antrag auf Zahlung unter Vorbehalt gestellt (und abgelehnt) ,  als das Beitragskonto noch ausgeglichen war. Dann hat GEZ die Abmeldung zwei Monate ignoriert und nun muss zunächst gezahlt werden, um sich abmelden zu können?

Was ist nun zu tun? Zahlen oder Ignorieren bis der richtige Bescheid kommt?


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themob

Was zu tun ist, muss die betreffende Person eigenständig entscheiden.

Welche Möglichkeiten es gibt, steht unter anderem hier:

Gebühren-/Beitragsbescheid abwarten - Widerspruch inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, gegebenfalls Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz bei bei ablehnendem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, - Klage bei negativem Bescheid des Widerspruchs

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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Danke für die prompte Antwort!

Wie kann Person A verhindern, dass die Gebühren stetig ansteigen, während Person A auf den Bescheid wartet?

Wie sieht der Gebührenbescheid aus?

Gibt es in Berlin eine Anlaufstelle, wo Person A sich vor Ort unabhängig informieren kann, wie weiter vorzugehen ist, denn ohne Information kann Person A schlecht eigenständig entscheiden.



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themob

Danke für die prompte Antwort!

Wie kann Person A verhindern, dass die Gebühren stetig ansteigen, während Person A auf den Bescheid wartet?

Wie sieht der Gebührenbescheid aus?

Gibt es in Berlin eine Anlaufstelle, wo Person A sich vor Ort unabhängig informieren kann, wie weiter vorzugehen ist, denn ohne Information kann Person A schlecht eigenständig entscheiden.

Solange Person A nicht befreit oder abgemeldet ist, keine Zahlungen leistet, steigen die Beitragsforderungen von Quartal zu Quartal.

Gebühren-Beitragsbescheid findet Person A z.B. hier hinter den Links:  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html 

Ob es in Berlin etwas gibt, weiss ich nicht. Es gibt ein Thema hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6796.0.html , mit dem Themenersteller könnte sich Person A mal per PM in Verbindung setzen.

Allein die Informationen aus meinem ersten Link inkl. der darin befindlichen Hinweise und Links wäre es rein theoretisch möglich, Schritte einzuleiten. Insofern verstehe ich die Aussage "...denn ohne Information kann Person A schlecht eigenständig entscheiden" nicht.

Welche Art Information benötigt Person A denn genau, um die nächsten Schritte zu gehen? Um eigenständig entsprechende Schritte einzuleiten, reichen die entsprechenden Themen (die sich damit beschäftigen) hier im Forum zu 100% aus.


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Ganz konkret: Soll Person A nun zahlen oder nicht?
Die erste Antwort besagt, dass Person A zahlen müsste, um sich korrekt abmelden zu können.

Abmeldung und Zahlung unter Vorbehalt wurden abgelehnt, Brief mit Überschrift "Gebühren - /Rundfunkbescheid"  ist bisher nicht eingegangen, jedoch Zahlungsaufforderungen.

Vielen Dank für die Hilfe!


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themob

Ganz konkret: Soll Person A nun zahlen oder nicht?
Die erste Antwort besagt, dass Person A zahlen müsste, um sich korrekt abmelden zu können.

Abmeldung und Zahlung unter Vorbehalt wurden abgelehnt, Brief mit Überschrift "Gebühren - /Rundfunkbescheid"  ist bisher nicht eingegangen, jedoch Zahlungsaufforderungen.

Vielen Dank für die Hilfe!
Ganz konkret: Will Person A bezahlen, soll Person A bezahlen. Will Person A klagen, muss Person A Bescheid abwarten und entsprechende Wege gehen. Dies ist ganz alleine die Entscheidung von Person A. Die Entscheidung kann nicht abgenommen werden.

Noch konkreter: Es stand, soweit ich das aus dem ersten Post lesen kann, nirgendwo geschrieben, dass Person A eine Abmeldung bekommt, wenn Person A bezahlt hat.

Es steht lediglich: "Eine Abmeldung aus diesem ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Seit 01.01.13 gilt der....Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob und wieviele Rundfunkgeräte.... "

Wieso denkt Person A das eine Abmeldung durchgeführt wird, sobald bezahlt wurde? Dies ist ein Trugschluss.

Zum Thema Zahlung unter Vorbehalt verweise ich nochmals auf den Link in meiner ersten Antwort. Dort insbesondere auf den Link von Akademie de. Es steht alles relevante zum Thema Zahlung unter Vorbehalt.... auch dazu, welche Relevanz oder Stellenwert eine Aussage hat wie: Zahlung unter Vorbehalt ist nicht möglich, wird abgelehnt oder ähnliches.

Person A muss sich in die Materie einlesen, aus den vielen Links und Hinweisen ergeben sich oftmals automatisch die Antworten.


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Person A möchte nicht zahlen und basierend auf den Infos hier in diesem Forum, möchte Person A lieber klagen anstatt zu zahlen. Der Ablauf las sich zu Beginn wie folgt:

"Der Klageweg ist einfach.

-Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten. (ganz sicher?)
-Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
-Es ist kein Rechtsanwalt notwendig."

Wenn Person A nun weiter wartet, bis z.B. der geforderte Betrag über 300 liegt (inkl. Säumniszuschlag), was passiert dann mit den zu erwartenden Klagekosten?

Derzeit verlangt der GEZ-Apparat 180€ von Person A.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ich würde Dir mal raten die Links die themob gepostet hat auch zu lesen!!

6. Anfechtungsklage (eigene Erfahrung)
Zitat
Kein Anwaltszwang, Kosten mit Zustimmung durch Entscheid des Einzelrichters bei einem Streitwert bis 300€ bei 75€. Ausführliche Begründung mit entsprechenden Nachweisen in Kopie und Quellenangaben. Alles inkl. einer Abschrift die der Beklagten durch das Verwaltungsgericht zugestellt wird. (Wird keine Abschrift beigefügt können Extrakosten entstehen durch Anfertigung einer Abschrift durch das VG). Die Beklagte ist immer die zuständige Stelle (Rundfunkanstalt) wie in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt. Es kommt eine Eingangsbestätigung des VG mit Aktenzeichen, kurz darauf eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse die innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden muss. Kosten 75€ + eventuelle Portokosten für Einschreiben mit Rückschein (ich gebe alles immer persönlich ab und lasse mir alle Schreiben mit entsprechender Eingangsbestätigung des Schreibens für mich quittieren)


Person A möchte nicht zahlen und basierend auf den Infos hier in diesem Forum, möchte Person A lieber klagen anstatt zu zahlen. Der Ablauf las sich zu Beginn wie folgt:

"Der Klageweg ist einfach.

-Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten. (ganz sicher?)
-Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
-Es ist kein Rechtsanwalt notwendig."

Wenn Person A nun weiter wartet, bis z.B. der geforderte Betrag über 300 liegt (inkl. Säumniszuschlag), was passiert dann mit den zu erwartenden Klagekosten?

Derzeit verlangt der GEZ-Apparat 180€ von Person A.


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www.rundfunk-frei.de

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themob

Die Antwort kann Person A hier nachlesen, auch die Links, vor allem der erste der aufgeführt ist, bringt Klarheit (auch hier weiter unten verlinkt).

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html

Formel bei Klage vor VG :

Streitwert = Gebühren laut Tabelle * 3

Also bis 300 € sind es 25 € * 3 = 75€

Die nächste Grenze liegt bei 600 € mit einer Gebühr von 35 € * 3 = 105€

usw.

Hier 2 Links direkt zur Übersicht zu den Kosten, ausführlicher die ganze Thematik im oben beschrieben Link und dort enthaltene Links.

http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php#wertfestsetzung

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/tabelle_gkg/index.php


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