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Autor Thema: Rentnerin mit minimaler Rente  (Gelesen 10896 mal)

b
  • Beiträge: 4
Rentnerin mit minimaler Rente
Autor: 17. September 2013, 08:04
Hallo, Person B wendet sich heute mal an dieses Forum, in der Hoffnung, einen guten Rat zu bekommen, über die Suche hatte B leider kein ähnliches Problem gefunden (obwohl B sicher ist, das Person A nicht als einzige dieses Problem hat.

Es geht um folgendes:

Person A ist Rentnerin, bekommt eine Rente (Große Witwenrente und Zusatzrente) von insgesamt 850€. Sie bezieht keine sonstigen sozialen Leistungen. Nach Abzug von Miete, Telefon, Umlagen bleiben Ihr im Monat ca. 150€ zum leben. Person A ist zudem schwerbehindert (Ausweis, 100%), stumm aufgrund einer Kehlkopfkrebs-OP, und z.Zt stark sehbehindert (Grauer Star, 1. OP ist am 25. September).

Bis zum 31.12.2012 war sie von der GEZ-Gebühr dauerbefreit. Seit 1.1.2013 soll sie nun den Mindestbetrag (5,99€) monatlich zahlen. 2 Einsprüche wurden bis jetzt abgelehnt, mit eben dem Hinweis, das sie keinerlei soziale Leistungen bezieht (formloses Standardschreiben). Mein Argument, das sie aufgrund ihrer niedrigen Rente weniger zum Leben hat als ein Hartz IV-Empfänger wurde ignoriert. 6€ alleridngs bedeuten für Person A schon wieder 1,5 Tage Essen und Trinken.

Wissen Sie, ob es hier schon (Grundsatz)Urteile gibt, auf die man sich berufen könnte, oder wie wir in der Angelegenheit weiter vorgehen könnten? Person A und B stehen vor der Wahl einfach zu zahlen oder die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben, und notfalls die Sache von einem Gericht entscheiden zu lassen. Ehrlich gesagt: B hat keine Lust einfach zu zahlen!!!

Person B sieht es nämlich nicht ein, das ein Hartz IV-Empfänger mit monatlich 364€ + freier Miete und bezahlten Umlagen von der GEZ befreit ist, während meine kranke Person A mit all ihren Problemen und lediglich ca. 150€ im Monat zum leben davon noch diese Mindest-Gebühr zahlen soll, zumal sie die ganzen Jahre über befreit war. Das ist sozial absolut ungerecht.

Für einen Tip wäre ich durchaus dankbar.

Mfg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2013, 08:48 von Uwe«

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#1: 17. September 2013, 09:35
Hallo

Es gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem über so einen Fall mit der alten Rundfunkgebühr geklagt wurde.
Ich finde es nur gerade nicht, aber es ging um den Gleichheitsgrundsatz:
Jemand der nicht mehr Geld hat als jemand der soziale Leistungen bezieht, muss ebenso freigestellt werden.


Soweit ich weiss, muss ohnehin jeder mit 100% Behinderung befreit werden. Auf einen Buchstaben in Behindertenausweis kommt es noch an glaube ich.
Auf keinen Fall sollte man schon zahlen, denn die liefern diese Tour bei vielen, die eigentlich befreit sind.

Tipp: Einfach mal in Google nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag suchen und diesen relativ kleinen Vertrag mal lesen.
Da steht drin, welche Bedingungen zur Befreiung erfüllt werden müssen.

Keine schatz u vor den Gaunern haben, denn die haben nichts zu sagen - sie wissen es nur noch nicht.


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#2: 17. September 2013, 09:50
Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir auf alle Fälle weiter.


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#3: 17. September 2013, 10:01
Dir?
Ich dachte Person A und B würde möglicherweise dieses Problem haben/bekommen :)
In Form können genannte Personen übrigens auch Gutachten gegen den Rundfunkbeitrag finden, die ihn insgesamt in Frage stellen, sowie viele Beispiele für solche Fälle.


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b
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Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#4: 17. September 2013, 10:20
HI. Nein, das Problem hat Person A (Rentnerin), während ich als Person B (Verwandter) mich darum kümmere.  :)

Ich habe aber das Urteil gefunden:

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-66510_Rundfunkgebuehrenbefreiung-auch-bei-knappen-Einkuenften-aus-Altersrente-und-Wohngeld.news12795.htm

Auf das werde ich mich mal berufen, denn Person A hat definitiv weniger als den Hartz IV Satz zum leben! GEZahlt wird jedenfalls nicht! >:D

Mfg.


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Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#5: 17. September 2013, 10:33
6€ alleridngs bedeuten für Person A schon wieder 1,5 Tage Essen und Trinken.

Weder Intendanten noch Diäten-Abgeordneten werden das verstehen. Sie zahlen für Rundfunk und jeder muss zahlen, das ist ja gerecht.


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six2seven

Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#6: 17. September 2013, 10:56
 
 
Zitat bikerbaer:
Rentnerin mit minimaler Rente

Hallo bikerbaer
……..den Weg über den Antrag beim Sozialamt bezgl. Grundsicherung im Alter, wirst Du gehen müssen um eine Änderung herbeizuführen, ich finde auch, Du bist verpflichtet das zu tun. Es kann nicht angehen, dass  Leute durch * fadenscheinig begründete Forderungen* von Politik und ÖRR,  weiter in die Armut getrieben werden.
Deine Anfrage hier, solltest Du 20 x kopieren und an Alle relevanten Stellen senden:
M.Dreyer Vorsitzende der Rundfunkkommission
Dem Intendanten Deiner zuständigen Rundfunkanstalt
Deinem Politiker im Wahlkreis
Den verschiedenen Parteien
Gutachter Kirchhof u.s.w….
 All diese Leute haben keinen blassen Schimmer, was Ihre unüberlegte, hingeworfene Unterschrift für Folgen hat, abgesehen davon, interessiert es einen Dreck, in Ihren Etagen läuft es ja prächtig.
Wenn wir nur immer quängeln über Zustände und nicht das Übel an der Wurzel angehen, ändert sich gar nichts.
Du kannst gerne Hilfeleistung von mir anfordern, was den Weg des Antrages beim SA
angeht, auch per PM.


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Uwe

  • Moderator++
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#7: 17. September 2013, 11:07
SUPER,
Das ist eine klasse Antwort!


 
Zitat bikerbaer:
Rentnerin mit minimaler Rente

Hallo bikerbaer
……..den Weg über den Antrag beim Sozialamt bezgl. Grundsicherung im Alter, wirst Du gehen müssen um eine Änderung herbeizuführen, ich finde auch, Du bist verpflichtet das zu tun. Es kann nicht angehen, dass  Leute durch * fadenscheinig begründete Forderungen* von Politik und ÖRR,  weiter in die Armut getrieben werden.
Deine Anfrage hier, solltest Du 20 x kopieren und an Alle relevanten Stellen senden:
M.Dreyer Vorsitzende der Rundfunkkommission
Dem Intendanten Deiner zuständigen Rundfunkanstalt
Deinem Politiker im Wahlkreis
Den verschiedenen Parteien
Gutachter Kirchhof u.s.w….
 All diese Leute haben keinen blassen Schimmer, was Ihre unüberlegte, hingeworfene Unterschrift für Folgen hat, abgesehen davon, interessiert es einen Dreck, in Ihren Etagen läuft es ja prächtig.
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themob

Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#8: 17. September 2013, 11:09
Herzlich Willkommen,

es wäre schön wenn es viele wie Person B geben würde  ;)

Ich würde, bevor ich den Weg über Widerspruch und Klage gehe, erstmal versuchen zu ergründen, ob Person A ein ungedeckter Bedarf als Grundsicherung zusteht.

Die Fragen einfach wahrheitsgemäß ausfüllen und berechnen lassen:

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

zum gegenprüfen ein anderer Link

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php#   (nicht durch den Wortlaut ALG 2 oder Hartz IV durcheinander bringen lassen, es geht um den Anspruch Grundsicherung)

Kommt als Ergebnis ein ungedeckter Bedarf heraus (größer 0) bedeute es nichts anderes wie: Ab zur Behörde und Sozialleistung beantragen, denn diese stehen Person A zu.

(Gegeben falls, sollte 0 herauskommen, mit dem Einkommen solange variieren, bis 0,01 herauskommt, um zu erkennen ob der ungedeckte Bedarf nicht mehr als 5,99€ (oder 17,98€ bei vollem Beitrag) übersteigt - dann würden auch die Voraussetzungen vorliegen, eine Befreiung zu bekommen, muss aber eine entsprechende Bescheinigung des Amtes vorweisen woraus dies hervorgeht.)

Scham und Stolz dürfen dafür keine Rolle spielen. Das hatten die Landespolitiker, die diese Regelung des Rundfunkbeitrags als geltendes Landesrecht verabschiedet haben, auch nicht.

Angenommen Person A hat Anspruch auf Sozialleistung und beantragt diese auch, hat es mehrere positive Nebeneffekte.

1: Die Befreiung des Rundfunkbeitrags
2: Die dadurch von der Landespolitik gewünschten steigenden Sozialausgaben
3: Die Erträge der Rundfunkanstalten dezimieren sich
4: Person A hat mehr Geld zum Leben

Für Betroffene wie Person A (vorausgesetzt es besteht ein ungedeckter Bedarf) erhöht sich durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen ein bisschen die Lebensqualität. Warum sollte dies Person A nicht in Anspruch nehmen?

Betrachtet man also den Rundfunkbeitrag aus dieser durchaus gewollten satirischen Perspektive, kann er vielen Menschen helfen, die bisherige Lebensqualität zu verbessern. Dazu bedarf es nur viele Personen B.

PS: Hier der Link zur genannten Entscheidung beim BverfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.html

Ein Link der deutschen Rentenversicherung zum Thema Grundsicherung - Hilfe für Rentner:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Interne Links im Forum, die Person B vielleicht noch helfen könnten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6583.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html





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Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#9: 17. September 2013, 11:22
wow. Erst mal vielen Dank für die Hilfe. ich muss das jetzt erst mal aufarbeiten.  ;)
Je nachdem, was sich so ergibt, werde ich mich hier dann wieder melden.


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six2seven

Re: Rentnerin mit minimaler Rente
#10: 17. September 2013, 16:36
Zitat themob:
Betrachtet man also den Rundfunkbeitrag aus dieser durchaus gewollten satirischen Perspektive, kann er vielen Menschen helfen, die bisherige Lebensqualität zu verbessern. Dazu bedarf es nur viele Personen B.


Hallo themob

…….danke, die Anleitung könnte von keinem RAW besser
und vor Allem eingehender dargestellt werden.

Ich hoffe, dass viele auf den Zug springen und
Angst oder Scham überwinden, denn was die Leute
fordern( so es Ihnen zusteht ), ist weder Bettelei
noch Bittstellerei, es ist die richtige Reaktion
auf * unberechtigte Forderungen*.
Wer mit abgedrehten Begriffen wie * Kurtaxe und Demokratiesoli *
argumentiert, forciert geradezu den Widerstand.   


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