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Autor Thema: Gerichtsvollzieher gibt auf!  (Gelesen 11431 mal)

V
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Gerichtsvollzieher gibt auf!
Autor: 13. September 2013, 00:10
Gerade bei Facebook entdeckt:

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10202025447017913&set=o.220777574617060&type=1&theater


Ob das Schreiben vertrauenswürdig ist, kann ich Euch nicht garantieren.





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jetzt_reicht_es

Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#1: 13. September 2013, 14:38
Ich würde sowas wie AZ usw. unkennlich machen!


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#2: 13. September 2013, 15:22
Hier dürfte es sich um 2 Bußgelder handeln.... 8)


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#3: 13. September 2013, 22:23
Die Sache ist aber nur die, dass der Gläubiger vorab die Vollstreckungsmaßnahmen bezahlen muss. Sagt der Schuldner, auf die erste Vollstreckungsstufe hin nein, ich zahle nicht, bleibt nur Stufe zwei, Beugehaft.

Dies hat der Gerichtsvollzieher nun dem Gläubiger mitgeteilt. Wenn der Gläubiger nun die Kosten für die Beugehaft vorab bezahlt hat, kommt die Polizei und verhaftet den Schuldner.

Gerichtsvollzieher geben also nicht auf. Sie machen so lange weiter wie der Gläubiger die Vollstreckungskosten zahlt.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#4: 13. September 2013, 22:46
Oh, dann wirds aber teuer für den B-Service. Ich lass mich wie einen Schwerverbrecher wegsperren und die müssen hoffentlich auch noch Schadensersatz für Lohnausfall bezahlen. Der Rest wie Schmerzensgeld für Rufmord ist dann Extrataschengeld für mich.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#5: 13. September 2013, 23:04
Oh, dann wirds aber teuer für den B-Service. Ich lass mich wie einen Schwerverbrecher wegsperren und die müssen hoffentlich auch noch Schadensersatz für Lohnausfall bezahlen. Der Rest wie Schmerzensgeld für Rufmord ist dann Extrataschengeld für mich.

Wollen die uns alle hinter Gitter bringen? ;-) Die machen sich doch einfach nur lächerlich.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#6: 13. September 2013, 23:40
Beugehaft für TV-Schaum, "aufbereitete" System-Nachrichtenkürmmel und Laberntaschen Gehälter.
Damit tuen die sich einen weiteren Gefallen, wie bei dem verfassungswidrigen Zwangsbeitrag.

Guten Sinkflug Propaganda.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#7: 14. September 2013, 07:42
Ich würde definitiv in den Knast gehen bevor ich was bezahle!!!

Wenn die das mit mehreren machen, das wird um die Welt gehen und Wellen schlagen.
Solche Überschriften würde man sehen:

"Deutsche sind immer noch Nazi´s"
"Zwangs TV wer nicht Spurt wird eingesperrt"
"ARD und ZDF sind eindeutig Stasi 2.0"

Ich freue mich schon auf den Spaß!!! in meinem Fall würde ich das auf der ganzen Welt öffentlich machen.
Also meinen ganzen Fall. Werde ja gerade in ruhe gelassen, aber meine Katze bekommt droh Briefe von der Stasi.
Mal sehen ob die auch in den Knast muss. Bevor die Polizei oder Gerichtsvollzieher kommt, da muss ich mal Kameras verstecken
und Nachbarn anstiften zum Videoaufzeichnung. Oder beim Nachbar versteckte Kamera installieren...
Kampflos werde ich und meine Katze niemals aufgeben... Aber ich bekomme von dem Verein 20Millionen Euro, da könnte man es sich anders überlegen  >:D >:D >:D


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jetzt_reicht_es

Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#8: 14. September 2013, 11:43

Dies hat der Gerichtsvollzieher nun dem Gläubiger mitgeteilt. Wenn der Gläubiger nun die Kosten für die Beugehaft vorab bezahlt hat, kommt die Polizei und verhaftet den Schuldner.

Beugehaft wird aber nur dann angewendet, wenn andere Maßnahmen nicht greifen.
Pfändung der Gegenstände in der Wohnung oder Pfändung des Kontos (wenn kein P Konto) des Gläubigers wird zuvor versucht.

Hier sagen natürlich viele Sprüche wie: "Sollen sie mich doch einsperren!"

Ich möchte den sehen, der normal berufstätig ist und sein Leben von diesen Verbrechern ruinieren lässt wegen rund 240 EUR jährlich.

Ich bin ehrlich: ich werde mich weiterhin weigern zu zahlen so lange es geht um Sand in die Getriebe zu bringen. Allerdings bin ich nicht bereit dafür ins Gefängnis zu wandern und meinen Job zu verlieren. Denn dann verliere ich definitiv mehr als 240 EUR jährlich.
Ich sehe das dann wie Schutzgeld:
Ich bezahle die Mafiosis damit ich und meine Familie in Ruhe leben können


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#9: 14. September 2013, 12:04
Selbst, wenn andere Maßnahmen nicht greifen wandert niemand in den "Knast".

Der Haftbefehl wird nicht vollstreckt.

Ab 500,-- Euro Rückstand hat der GV allerdings Zugriff auf alle Daten ohne das ihr dies mitbekommt.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#10: 15. September 2013, 18:45
Beugehaft gibt es nur, wenn man die Vermögensaufstellung verweigert.
(Offenbarungseid)
Für das Verweigern von Zahlungen an sich nicht.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#11: 15. September 2013, 18:53
Ich habe an dem Thema alles zu Verweigern!
Für wie lange müsste man den in den Knast?
Also wenn Woche oder 2 ist kein Problem, da nehme ich Urlaub oder so.


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#12: 15. September 2013, 18:58
Mach vorher Dein Konto leer und räume Deine Wohnung aus.
Die werden sich sonst bestimmt noch bedienen, wenn Du im Knast bist.


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

a
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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#13: 15. September 2013, 19:54
Ich schließe mich dem an und würde lieber freiwillig in den Knast gehen, als dass ich auch nur einen Cent an die ÖR-Mafia bezahle.

Seit bereits acht Monaten schreibe ich jeden Monat dem Beitragsservice, dass ich, unter anderem aus Gewissensgründen Rundfunkbeitragsverweigerer bin. In meinem neuesten Schreiben diesen Monat, droht mir der Beitragsservice trotz damaliger Kündigung/Abmeldung des/vom Rundfunkstaatsvertrages meinerseits damit, nächsten Monat den Beitragsbescheid mit einer Säumnisgebühr von 8€ zuzustellen. Das sind dann Beitragsgebühren für Januar bis September und etwas über 160€.


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Re: Gerichtsvollzieher gibt auf!
#14: 15. September 2013, 21:44
Habe das entsprechende Gesetz gefunden:

§ 24 LVwVG – Zwangshaft

(2) Die Zwangshaft beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwei Wochen.




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