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Autor Thema: Mitstreiter in Berlin gesucht: Das Klagen gemeinsam organisieren  (Gelesen 14977 mal)

V
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Hallo erstmal!
Tolle Seite hier auf jeden Fall.

Ich habe heute meinen ersten Brief vom Beitragsservice erhalten und will auf jeden Fall schon mal nicht einfach so zahlen.

Ob ich mich an einer Klage beteiligen kann hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits von den Kosten und andererseits von den Argumenten nämlich. Die beiden Petitionen hier unten spiegeln z.B. meine persönlichen Argumente nicht vollständig wider.
Ich behalte mir also vor mal zu sehen, was nun passiert und was ich so in meinem eigenen Fall tatsächlich erst einmal unternehme. Mein derzeitiger Plan geht in Richtung ""unter Vorbehalt" zahlen, also mit gut überlegten Argumenten und dann weiter zu sehen... Ich fürchte mein Recht auf diese "Zahlung unter Vorbehalt" zu verlieren, wenn ich erst eine Zahlungsaufforderung mit dem schönen Wort "BESCHEID" erhalte... Falls sich jemand dazu äussern möchte, bin ich offen für Einwände und Anregungen.  :) Klagen kann man dann ja immer noch.

Grundsätzlich macht mich dieser Beitrags"Service" agrressiv genug über eine Klage nachzudenken.  >:(   :D
Schönen Abend!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] Ich fürchte mein Recht auf diese "Zahlung unter Vorbehalt" zu verlieren, wenn ich erst eine Zahlungsaufforderung mit dem schönen Wort "BESCHEID" erhalte...
Falls sich jemand dazu äussern möchte, bin ich offen für Einwände und Anregungen. :)
Klagen kann man dann ja immer noch.

In der Tat:
Bis einschl. Zahlungsaufforderung und Zahlungserinnerung ist es wohl noch Zivilrecht.
Mit einem *Bescheid* ist der *Verwaltungsakt* vollzogen - dann greift offensichtlich auch *Verwaltungsrecht* - und eine Zahlung "unter Vorbehalt" ist somit offensichtlich nicht mehr möglich...

Siehe auch/ weitere Diskussion dieses Themas dann unter
Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6832.msg50891.html#msg50891


Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidcharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist und der Bürger seine "Zahlung unter Vorbehalt" stellen darf: [...]

Noch einmal:
Öffentliche Abgaben, zu denen man durch einen echten Bescheid als Verwaltungsakt verdonnert wird, kann man nicht unter Vorbehalt zahlen.
Aber ein Schreiben, das nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt. In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich.

[...]


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tolle Idee, sich mit Leuten aus dem Landkreis zu vernetzen und bei Klage/n gegenseitig zu unterstützen!

Also, wer ist in der PLZ 40... Gegend?


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Bei mir steht die Klage gegen den RBB kurz bevor. Ich werde die nächsten Tage noch einmal beim RBB anrufen und fragen, wie der Bearbeitungsstand meines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbeschied (Juli) ist, sollte das keine sinnvollen Ergebnisse bringen, werde ich Anfang November Untätigkeitsklage erheben.

Mein Klageverfahren gegen den RBB dokumentiere ich hier:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/

Ich bin eigentlich kein Mensch, der gerne an die Öffentlichkeit tritt, aber in dem Fall geht es so einfach nicht mehr weiter. Meine Härtefallanträge aus sozialen, religiösen- und Gewissensgründen stammen noch aus dem Dezember 2012. Ich hatte diese gestellt, sobald mir die Einführung der Haushaltsabgabe bekannt war.

Nach über einem Jahr Geplänkel muss nun etwas geschehen.

Ich werde auch verlangen, dass das Verfahren mündlich geführt wird, da es meiner Meinung nach immer wichtig ist, seiner Forderung persönlich vor Gericht Gewicht zu verleihen. Den Gerichtstermin werde ich bekannt geben. Solche Verfahren sind öffentlich und jeder ist eingeladen dazu zu kommen und sich anzuschauen, wie so etwas abläuft.

Ich berichte auch gerne, wie das Telefongespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern des RBB verlaufen ist.


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r
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Mittlerweile habe ich meinen Beitragsbescheid erhalten. Der Widerspruch ist raus. Nun warte ich auf den negativen Widerspruchsbescheid.

Weiterhin habe ich die Gelegenheit des Einwurfeinschreibens gleich genutzt :) und Widerspruch gegen die Säumnisgebühr von 8 EUR eingelegt, sämtliche Zahlungen (ich zahle zur Zeit freiwillig den alten Rundfunkbeitrag) unter Vorbehalt gestellt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Falls jemandem in Berlin (oder auch anderswo) ein Anwalt bekannt ist, der Interesse hat, Klagen gegen die Rundfunkgebühr an sich zu ziehen - gerne in Verbindung mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, freue ich mich über einen Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2013, 18:27 von rundfunkfreund«

D
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Schließe mich den Berlinern solidarisch an, wohne in Mitte. Zwischenzeitlich ist auch bei mir der 3. Bettelbrief eingegangen, die vorangegangenen "Produktangebote" habe ich beflissentlich ignoriert. Die Messer werden nun wohl gewetzt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2013, 17:38 von Don_Profondo«

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Wie ich unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7563.msg55263.html#msg55263 Bereits geschrieben habe, bin ich nun auch beim Schritt "Negativen Widerspruchsbescheid abwarten" angekommen. Ich bin gespannt, wie es hier weitergeht.


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Hallo ihr lieben Mitstreiter.

Bin neu hier und bin am 17.12. 2013  beim 3. Bittbrief angelangt sich freiwillig vom Beitragsservice bestehlen zu lassen. Langsam wird mir das zu heikel. Ich denke das die Zeit gekommen ist aktiv zu werden. Leider weiß ich nicht wie ich den 1. Schritt gegen den Beitragsservice machen soll. Ich befürchte die Zeit arbeitet  gegen mich bzw. Uns indem ich bzw. Wir inaktiv bleiben.

1. Brief  Mitte Oktober, 2.brief Mitte november und der dritte Mitte Dezember.

Ich hätte mir gewünscht das direkt der Beitragsbescheid kommt gegen den ich Widerspruch einlegen kann. Ich befürchte das der beitragsservice aus taktischen Gründen immer denselben Brief mit demselben textinhalt schickt um solange das auf einen bestimmten betragsschuld hochzupuschen, damit die Vollstreckung durchgeführt werden kann. Ich möchte gerne gegen den beitragsservice klage einreichen bzw.  Die ersten Schritte einleiten die. Dafür notwendig sind. Dazu brauch ich erstmal Backgrounds Info von euch bzw. Tips wie ich vorgehen kann.
Bin aus Raum berlin. Danke jetzt schon für eure Antworten.


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@Käse
Warum fürchtest Du, dass die Zeit gegen Dich arbeitet.

Du musst Dich einfach gedulden, bis der Beitragsbescheid kommt.
Alle Schreiben bis dahin kannst Du getrost (meines Wissens nach, ich bin kein Rechtsanwalt) ignorieren.

Wenn Du hier im Forum etwas liest, wirst Du diese Sicht bestätigt finden.



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Im Ursprungsposting fragte ich nach Erfahrungen mit "gemeinsam organisiertem Klagen über einen einzigen Anwalt" - egal in welchem Bundesland.

Bisher hat niemand etwas dazu berichtet.

Mich stimmt das als Indiz etwas skeptisch.

Typischerweise suchen sich Anwälte, die einen Prozess für aussichtsreich und öffentlichkeitswirksam halten, die passenden Klienten.
Ein solcher Prozess kann schließlich die Bekanntheit und das Ansehen des Anwaltes steigern.

Offenbar hat dies in Bezug auf Klagen gegen den Rundfunkbeitrag noch kein  Anwalt getan.

Welche Gründe vermutet ihr?


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