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Autor Thema: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht  (Gelesen 8640 mal)

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Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
Autor: 08. September 2013, 12:16
Hallo zusammen,
ich fasse mich kurz.

Wir wohnen in Ba-wü.

Vorgeschichte:
Wir haben für 2013 keine Rundfunkgebühren bezahlt. Nach dem ersten Gebührenbescheid haben wir Widerspruch (Einschreiben gegen Rückschein) eingelegt. Es kam ein weiterer Gebührenbescheid, hier haben wir geantwortet, dass wir widersprochen haben und auf den Widersruchsbescheid warten (Einschreiben gegen Rückschein).
Wir rechnen mit einem negativen Bescheid und damit, dass wir Klage einreichen müssen.

Problem:
Ich bin im 9. Monat schwanger und habe ein Kleinkind. Ich habe kaum Zeit zum recherchieren und wenn das Baby da ist, dann sowieso nicht mehr. Mein Mann macht bei uns keinen Papierkram. Ich habe Angst, dass ich durch den vielen Trubel grade die Frist zur Klage verpasse.

Frage:
Kann mir jemand BITTE (!) seine aktuelle (2013) Klageschrift als Musterbrief schicken? So dass ich dann nur nochmal drüberlesen, ggfs. ein bisschen korrigieren und die richtige Adresse des Gerichtes eintragen muss? Das wäre ganz ganz toll. Einfach für allgemeine Klagegründe.

Ich wäre wirklich SEHR dankbar.  :D :o


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#1: 08. September 2013, 14:29
Ich habe Angst, dass ich durch den vielen Trubel grade die Frist zur Klage verpasse.

Meines Wissens nach gibt es Möglichkeiten, fristwahrend Klage einzureichen - die eigentliche ausführliche Begründung jedoch nachzureichen.

Deswegen:
Keine Panik auf der Titanic ;)

Näheres hierzu vermutlich in den nächsten Tagen/ Wochen...


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#2: 08. September 2013, 14:52
Ich bin im 9. Monat schwanger und habe ein Kleinkind. Ich habe kaum Zeit zum recherchieren und wenn das Baby da ist, dann sowieso nicht mehr. Mein Mann macht bei uns keinen Papierkram. Ich habe Angst, dass ich durch den vielen Trubel grade die Frist zur Klage verpasse.

Gerade diesen Stress kann man den Rundfunkanstalten und den Politikern nicht vergeben. Ich kann nicht ruhig
Urlaub machen, ohne mir Sorgen zu machen, eine Frist zu verpassen. Bei Dir ist es noch schlimmer.

Kann mir jemand BITTE (!) seine aktuelle (2013) Klageschrift als Musterbrief schicken? So dass ich dann nur nochmal drüberlesen, ggfs. ein bisschen korrigieren und die richtige Adresse des Gerichtes eintragen muss? Das wäre ganz ganz toll. Einfach für allgemeine Klagegründe.

Wenn es so weit ist, kannst Du vielleicht persönlich zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und die Klage zu
Protokoll geben, also mündlich, und später fristgerecht schriftlich eine Begründung einreichen. Das wäre vielleicht
das einfachste. In diesen formalen Sachen hilft das Gericht, jedoch nicht inhaltlich bei der Begründung.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#3: 08. September 2013, 15:53
HA!

Da ist mir doch glatt noch was eingefallen, zum Thema mündlich und so... Also das ganze Geraffel, das läuft auf meinen Mann, da kann ICH ja schlecht mündlich Klage einreichen.

Und er...hmmm...er macht bei uns gar nichts, was mit Behörden/Formularen/Bank/Versicherungen/Steuern/Schriftkram etc. zu tun hat und ich äh...ja...er unterschreibt halt, was ich ihm hinhalte ;-) Also das mit dem mündlichen an dieser Stelle, das fällt wohl flach.

Ich wundere mich ja schon, dass noch keine Musterklageschreiben im Netz in Umlauf sind. Oder suche ich hier nur wieder mal falsch?

Danke soweit schonmal!


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#4: 11. September 2013, 14:42
Ich bin kein Jurist, aber es gibt kaum einen Austausch mit Behörden, den nicht ein bevollmächtigter Dritter übernehmen kann/darf.



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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#5: 11. September 2013, 15:14
Ich glaube nicht dass es sich lohnt, selbst zu klagen, weil schon Klagen eingereicht wurden vor dem BGH. Deren Urteile sind dann bindend für den B-Service, sieht nicht gut aus für diese B-Leute. Bis dahin muss man sich wohl nur gegen den offiziell unterschriebenen Beitragsbescheid wehren, wenn dann mal einer kommt. Solange nur die Infopost kommt, mit Kontohöhe zum Beitragskonto und hohlen Floskeln ohne Unterschrift, kann man nichts machen, was sich lohnt. Ich zahle nicht und hab noch nichts gehört von dieser B-hörde. Vieleicht, weil ich selber stichhaltige Gründe angegeben habe. Dann halten die wohl lieber den Ball flach. Habe schon meinen Brief mit 5 unanfechtbaren Gründen fertig an die B-urschen, will ich noch vom Rechtschutz prüfen lassen.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#6: 07. Oktober 2013, 13:16
Roggi hat vermutlich recht: klagen ist nicht mehr so entscheidend, denn es gibt ja schon laufende Verfahren. Und der B-Service hat ja auch bei mir (in BW) die Vollziehung "bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens" ausgesetzt.

Dennoch poste ich mal meine Klageschrift, die diese Woche an das VG geht, weil ja hier auch nach Vorlagen gefragt wurde.
Für Hinweise und Ergänzungen wäre ich noch sehr dankbar!

Das Klage-Schriftbeispiel befindet sich hier:

Grüße,
philokaios


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#7: 07. Oktober 2013, 15:10
Ich bin kein Jurist, aber es gibt kaum einen Austausch mit Behörden, den nicht ein bevollmächtigter Dritter übernehmen kann/darf.
Ich glaub Noch_ein_GEZappter hat da recht.
Da müsstest du dich mal erkundigen (oder jemand kennt sich hier aus), ob es reicht, wenn dein Mann dir eine Bevollmächtigung gibt. Vielleicht reicht es ja schon, dass ihr verheiratet seid?  :o


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#8: 07. Oktober 2013, 16:24
Das Klage-Schriftbeispiel befindet sich hier:
Wegen Aktualisierung musste der Link geändert werden. Anhang befindet sich jetzt genau hier.

Grüße,
philokaios


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#9: 08. Oktober 2013, 09:57
Ich glaube nicht dass es sich lohnt, selbst zu klagen, weil schon Klagen eingereicht wurden vor dem BGH. ...

So so, vor dem BGH wurden schon Klagen eingereicht??? Was hat denn der BGH mit dem Rundfunkbeitrag zu tun?
Es sei denn, Du kannst erläutern, was Du mit "BGH" meinst.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#10: 08. Oktober 2013, 12:29
Ich habe die Klage von Sixt gemeint. Es ist noch kein Verfahren eröffnet. Wenn es soweit ist, sind unsere Klagen vor den kleinen Gerichten schon längst abgewimmelt. Ich glaube zumindest dass es sich nur lohnt, gegen die Beitragsbescheide Widerspruch einzulegen und nicht zu zahlen. Dann braucht man das Geld nicht mühselig zurückholen. Dafür lohnt es sich zu klagen.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#11: 08. Oktober 2013, 13:28
Sixt geht aber auch nicht zum BGH. Niemand wird in diesem Fall zum BGH gehen. Sixt wird das für ihn zuständige Verwaltungsgericht aufsuchen. Die Richter werden, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung haben, das ganze gem. Art. 100 direkt nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht durchreichen. Der Bundesgerichtshof hat damit nichts zu tun.

Käme Sixt auf die Idee, direkt das BVerfGer anzurufen, würde ihm bzw. seinen Anwälten deutliche gemacht, dass sie zuvor den Rechtsweg auszuschöpfen hätten. Der Hinweis kostet dann mal locker über 2.000 Euro.

Der andere Fall wäre, dass man die Ochsentour durch sämtliche Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor sich hätte und erst in Leipzig, beim BundesVerwGer, erkannt würde, dass das ganze verfassungswidrig sein könnte. Dann geht es von dort aus nach Karlsruhe. Ohne BGH. Denn merke: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit ihm gleichauf.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#12: 08. Oktober 2013, 14:38
Vielen Dank für die Information. Da hab ich einiges durcheinandergebracht, aber das liegt daran, dass ich eine Klage noch lange nicht vor mir habe, deshalb habe ich mich noch nicht damit beschäftigt. Mein Plan ist, dass ich Widerspruch einlege, damit vor Gericht gehe, weil Widersprüche sowieso abgelehnt werden, gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantrage und weiter nicht zahle. Bis mein Fall vor Gericht landet, wird soviel Zeit vergehen., dass bis dahin Höchstrichterliche Urteile gefällt wurden. Dann hat sich eine eigene Klage hoffentlich erledigt. Ich weiss nicht, was da auf mich zukommt, aber das werde ich wohl hinkriegen. So wie es aussieht, landen die Verfahren ja irgendwann in Karlsruhe, weil die örR um ihr Überleben kämpfen müssen. Ich meine, man kann auch das eigene Verfahren aussetzen bis solche Verfahren in Karlsruhe entschieden wurden. Aber lass uns das jetzt hier nicht vertiefen damit es nicht Offtopic wird.


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#13: 08. Oktober 2013, 15:29
Mein Plan ist, dass ich Widerspruch einlege, damit vor Gericht gehe, weil Widersprüche sowieso abgelehnt werden, gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantrage und weiter nicht zahle.

Hallo Roggi, was ist denn der Unterschied zwischen "ich klage" und "ich gehe mit dem Widerspruch vor Gericht"? Meinst Du noch eine andere Klage als die Anfechtungsklage auf den abgelehnten Widerspruchsbescheid?


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Re: Zeit ist Geld - Musterklage gesucht
#14: 08. Oktober 2013, 19:27
Zitat
was ist denn der Unterschied zwischen "ich klage" und "ich gehe mit dem Widerspruch vor Gericht"?

Ich habe mit gerichtlichen Auseinandersetzungen noch nie zu tun gehabt und hab keine Ahnung wie das abgeht. Wenn ein Widerspruchsfähiger Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt, werde ich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Ob das im Endeffekt eine Klage ist oder ob ich verklagt werde weiss ich gar nicht. Ich habe hier im Forum Informationen zum Klageweg gefunden, daran halte ich mich. Aber bis es bei mir soweit ist haben Andere bestimmt schon neue Erfahrungen gesammelt und hier gepostet. Ich habe nicht vor, eine Klage einzureichen gegen deren Grundgesetzwidrigen Gesetzen. Solch eine sogenannte Popularklage ist nur in Bayern möglich, so wie Sixt das jetzt macht. Die Bayern haben eine andere Landesverfassung als wir in NRW. Die Bayrische Landesverfassung ist 3 Jahre älter als unser bundesdeutsches Grundgesetz.


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