Update: Kaum eine Woche nach Einreichen der Klagebegründung kommt heute Post vom VG,mit der Stellungnahme des Bayerischen Rundfunks.
Leider kann ich erst morgen das Dokument online stellen, einige Infos trotzdem vorab.
Der Antrag auf Abweisung meiner Klage wird mit 2 ! Argumenten begründet.
Kurzfassung:
I) Der Kläger ist seit 1997 als Rundfunkteilnehmer gemeldet, ist einmal umgezogen, hat wiederholt versäumt, die Gebühren pünktlich zu zahlen und ist deshalb mit Säumniszuschlägen belegt worden.
Im Dezember 2012 widerruf der Einzugsermächtigung.
Beitragsbescheid-Widerspruch-2. Beitragsbescheid-Widerspruch-Klage.
Das Beitragskonto weist Rückstand auf...
Aha, sehr interessant, trägt wesentlich zur Sache bei...
II)
Die Klage ist unbegründet.
Beitragsbescheid ist rechtmäßig, schränkt mich nicht ein.
Rechtsgrundlage RBStV, etc.
Gähn...
So, jetzt was nützliches...
Hinsichtlich der VErfassungskonformität verweist der Beklagte auf:
-Gall/Schneider in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §2 RBStV
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §3 RBStV
-Wirtschaftsrechnungen des Stat. Bundesamtes über "Laufende Wirtschaftsrechnungen Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern, Fachserie 15, Reihe 2, 2012
-Gutachten Kirchhof
-Gutachten Kube
-Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart, -Schneider, ZUM 2013, 472
Das wars im Groben...
Klasse, was?
Dann noch der Hinweis, dass der Fall, wegen der grundsätzlichen Bedeutung nur durch die Kammer und nach mündlichen VErhandlung entschieden werden müssen.
Um Hinweis um die Erfolsaussichten des Falles wird ebenfalls gebeten.
Alles in Allem eine Frechheit. Auf keinen Punkt wird eingegangen, warum Säumniszuschläge erhoben werden wird auseinanderklamüsert, obwohl in der Klage kein Wort darüber steht...
Morgen gibts den gesamten Wortlaut, die Quellen können ja schonmal gecheckt werden
Edit: Kleiner Nachtrag, Axel Schneider, Verfasser der o.g. Kommentare ist "juristischer Referent für das Rundfunkbeitragsrecht beim BR"
Wer hätte das gedacht?