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Jetzt kommt die Klage

Begonnen von wimmerma, 07. September 2013, 09:48

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Viktor7

Zitat von: Viktor7 am 07. September 2013, 14:30
Einleitung eines Klageverfahrens:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/einleitung_klageverfahren_02/index.php

Die Klageschrift:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.php

Bei dem Link "Die Klageschrift" ergeben sich einige mögliche Suchbegriffe für google:

"Klageschrift" "Klagebegehren" "Verwaltungsakt"

Ergebnisse:
http://www.google.de/search?q=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22&oq=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22&gs_l=mobile-heirloom-serp.3...3621.3621.0.4650.2.1.0.1.1.0.257.257.2-1.1.0....0...1ac..24.mobile-heirloom-serp..1.1.69.2rN8VN9ngwM

oder

"Klagebegehren" "angefochtene Verwaltungsakt"

Ergebnisse:
https://www.google.de/#q=%22Klagebegehren%22+%22angefochtene+Verwaltungsakt%22&start=10

oder

"Klageschrift" "Klagebegehren" "Verwaltungsakt" "Beispiel"

Ergebnisse:
https://www.google.de/#q=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22+%22Beispiel%22

...


Sicherlich wird dort was Brauchbares dabei sein. ;) Ohne Mühe des Suchens wird es nicht gehen. Auf der anderen Seite müsste doch auch ein fähiger und sachkundiger Anwalt gesucht und auf gemeinsamen Kurs zeitaufwändig gebracht werden.

wimmerma

ZitatEs wird beantragt den Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013, mir zugegangen am xx.xx.2013, aufzuheben sowie die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. - 21.12.2010  erneut auf seine Gesetzeskonformität zum Grundgesetz zu prüfen.

Für mich liest sich das sehr gut und sollte zielführend sein.

Wenn nicht noch was Durchschlagenderes vorgetragen wird, übernehme ich den Antrag auch so.

Ansonsten bin ich etwas enttäuscht über die mangelnde Resonanz bei diesem Thema. Erstmals geht es jetzt tatsächlich ans Eingemachte, außer längst Bekanntem und Google Links, kommt aus dem Forum aber nix Verwertbares.

Schade:-\


503

frag mal auch Olaf Kretschmann
vielleicht kann er dir auch helfen.
er hat Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
,,Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer."
"Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten."


themob

Zitat von: wimmerma am 14. September 2013, 22:30
Bitte lest und versteht die Fragen erst, bevor irgendwas gepostet wird.
Thema ist der "Antrag" in der Klageschrift, und nicht die Begründung!
Das sind zwei paar Stiefel...

Ohne zielgerichteten Antrag kann unser Verfahren und damit alle Mühen, die vorher getätigt wurden, ruckzuck beendet und das Klo runtergespült werden.

Es scheint jedoch bei Verwaltungsverfahren so zu sein, dass der Antrag vom Richter selbst noch korrigiert werden kann.

"Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden.§ 86 Abs. 3 VwGO."

Eine Möglichkeit:
"Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens."

Quelle: gez-abschaffen.de


ZitatJohn Smith
Route 66
60600 Chicago

Verwaltungsgericht xy

Anfechtungsklage

des

John Smith, Route 66, 60600 Chicago                                                - Kläger-

gegen

Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm, Rundfunkplatz 1, 80335 München -Beklagter-

Ich erhebe (Anfechtungs)Klage und beantrage:

Den Bescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Begründung


Hier mal entsprechende Links zu Form und Aufbau, teilweise sehr umfangreich

http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsbpdf/schemavwpr1.pdf

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_staatverwkom/text/agverwr1_thiele/PruefSchema_Anfechtungsklage.pdf

http://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/niedersachsen/RA_Klausur_im_OER.pdf

PS: Ich selbst hatte meine Klage als Feststellungsklage betitelt. VG hat daraus eine Anfechtungsklage gemacht.


wimmerma

#20
@Viktor7: Die Quellen und Anträge aus 2007-2010 sind wenig zielführend, da andere Thematiken in einer anderen Rechtsumgebung.

@themob: John Smith zielt nur auf den Widerspruchsbescheid ab. Sollte eigentlich ausreichen, die Forderung auf Prüfung der Verfassungskonformität is da dann wohl automatisch mit drin, explizite Erwähnung im Antrag schadet aber doch nicht, oder wie siehst Du das?


Sophia.Orthoi

#21
Zitat von themob geaendert:

ZitatJohn Smith
Route 66
60600 Chicago

Verwaltungsgericht xy

Anfechtungsklage

des

John Smith, Route 66, 60600 Chicago                                                - Kläger-

gegen

Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm, Rundfunkplatz 1, 80335 München -Beklagter-

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe (Anfechtungs)Klage und beantrage:

Den Bescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Begründung


also, "wegen Rundfunkbeitrag" habe ich da oben zugefügt, und so was macht man normalerweise.

themob

#22
Zitat von: wimmerma am 15. September 2013, 14:18
@themob: John Smith zielt nur auf den Widerspruchsbescheid ab. Sollte eigentlich ausreichen, die Forderung auf Prüfung der Verfassungskonformität is da dann wohl automatisch mit drin, explizite Erwähnung schadet aber doch nicht, oder wie siehst Du das?

John Smith zielt immer auf den Gebühren-/Beitragsbescheid ab. Sozusagen die Ausgangssituation. 

Darum der Satz (habe ihn noch leicht hier korrigiert):
ZitatDen Gebühren-/Beitragsbescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Der Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit würde ich in der Begründung mit reinnehmen. Gestützt durch die verschiedenen Gutachten und Quellennachweise bzw. Ausdrucke die als Anlage beigefügt sind (vor allem Terschüren und Degenhart - meine persönliche Meinung).

Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Alle Anlagen 2 x abgeben oder einreichen. 1 für VG und 1 für Beklagte. Sonst könnten Kosten entstehen.

Ansonsten hat John Smith ja in seiner Widerspruchsbegründung gute Aspekte aufgeführt die ebenfalls in die Begründung mit reinmüssen.

Wenn John noch mehr einfällt, kann es nicht schaden es auch zu erwähnen.

Der Punkt 2 in der Widerspruchsbegründung kann ausgebaut werden mit den aktuellen Rechtsprechungen aus der jüngsten Zeit, allerdings ergänzt mit den Dokumenten die nachweisen das die obersten Datenschützer im Vorfeld sehr wohl gegen diese Art der Datenerhebung waren und nicht so verhält wie es das OLG jetzt gesagt hat. (Wahrscheinlich hat dies die Rundfunkanstalt beim OLG im Rahmen des Eilantrags so gesagt). Fast alle hatten im Vorfeld offiziell darauf hingewiesen, nur hat es weder die Anstalten noch die Landesparlamente interessiert. So gesehen hat das OLG aus meiner Sicht eine falsche Entscheidung getroffen, wenn ich von dieser Begründung ausgehe.

Sollte John entsprechende Dokumente benötigen, PM an mich.

@Sophia.Ortoi - der Rundfunkbeitrag ist nicht der Verwaltungsakt gegen den Klage erhoben wird. Du kannst uns aber gerne aufklären indem Du Deine eigene Klage im Wortlaut wieder gibst bzw. was das VG dann daraus gemacht hat.

SHODAN

#23
Zitat von: themob am 15. September 2013, 14:48
Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Du hast wirklich alle 6 Gutachten und Arbeiten ausgedruckt ? Das müssen ja zig hundert Seiten sein  :P

Meiner Meinung nach sollte man so viel wie möglich im Antrag erwähnen da ich gelesen habe daß der Richter nur dieses bearbeiten darf und nichts darüber hinaus.

Danke an alle die hier mithelfen !

themob

Zitat von: SHODAN am 15. September 2013, 16:21
Zitat von: themob am 15. September 2013, 14:48
Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Du hast wirklich alle 6 Gutachten und Arbeiten ausgedruckt ? Das müssen ja zig hundert Seiten sein  :P

Nein habe ich nicht. Ich habe mir von Degenhart und Terschüren nur die relevanten Seiten (die ich für mich persönlich als relevant angesehen habe) ausgedruckt. In der Klagebegründung dann die entsprechenden Passagen zitiert und als Quellenangabe auf die Anlage xy Seite xxx + xxx bzw. Seite von - bis verwiesen. Nur diese Seiten wurden zur Klage hinzugefügt. Nicht die gesamten Werke.


Sophia.Orthoi

Zitat von: themob am 15. September 2013, 14:48
@Sophia.Ortoi - der Rundfunkbeitrag ist nicht der Verwaltungsakt gegen den Klage erhoben wird. Du kannst uns aber gerne aufklären indem Du Deine eigene Klage im Wortlaut wieder gibst bzw. was das VG dann daraus gemacht hat.

Diese erste Seite heißt "Rubrum", mit "wegen" leitet man den "Prozessgegenstand" ein. Es muss nicht so genau sein, es ist wie ein Betreff, um die Sache schnell einordnen zu kölnnen. Wenigstens ist das, was mir mal gesagt wurde und bei einer Klage tat. Ich glaube aber nicht, dass die Klage scheitern würde, wenn man es nicht angibt.

Sophia.Orthoi

Zitat von: SHODAN am 15. September 2013, 16:21
Meiner Meinung nach sollte man so viel wie möglich im Antrag erwähnen da ich gelesen habe daß der Richter nur dieses bearbeiten darf und nichts darüber hinaus.

Das gilt bei einer Zivilklage, nicht bei einer Verwaltungsklage. Bei ihr muss selbst das Gericht forschen.

Viktor7

#27
Zitat von: wimmerma am 15. September 2013, 14:18
@Viktor7: Die Quellen und Anträge aus 2007-2010 sind wenig zielführend, da andere Thematiken in einer anderen Rechtsumgebung.
...

Hallo wimmerma,

wo liegen die Schwierigkeiten aus den vielen Hinweisen, dem Klagenschriftschema, das hinter einem der Links verborgen ist, die alten Klagenschriften und das Klageschriftschema so umzuformulieren, dass eine Klagenschrift an die heutige Gesetzeslage und das Anliegen angepasst ist?

Zitat von: wimmerma am 07. September 2013, 09:48
Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.

Wie hat die Person A bis jetzt den Antrag-Abschnitt/das Klagebegehren formuliert?

Viktor7

#28
Nachtrag:

Hallo wimmerma,

das wäre mein erster Entwurf eines möglichen Antrags in der Klageschrift:


Antrag:

Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer ..., in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Sophia.Orthoi

#29
Zitat von: Viktor7 am 15. September 2013, 22:23
Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Das würde ich eher nicht tun.

Interessant wäre, zu wissen, ob man die Einleitung des Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO beantragen kann, gegen das Land.