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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201903 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#30: 15. September 2013, 23:40
...
Antrag:

Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer …, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Das würde ich eher nicht tun.

Interessant wäre, zu wissen, ob man die Einleitung des Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO beantragen kann, gegen das Land.

Das ist nur der Antrag in der Klageschrift nicht die Begründung. Was spricht gegen die Eröffnung mit diesem Klagebegehren?

Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO ->
Ist dafür nicht zu früh? Wir sind erst bei der untersten Ebene, dem Verwaltungsgericht.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#31: 16. September 2013, 00:55
Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO ->
Ist dafür nicht zu früh? Wir sind erst bei der untersten Ebene, dem Verwaltungsgericht.

Anmerkung:

Der VDGN hat bereits im Juni eine
Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), 20.06.2013
Normenkontrollklage gegen rbb-Satzung zum neuen Rundfunkbeitrag
VDGN initiierte Gang vor Gericht.
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie Kompetenzüberschreitung und Unklarheit der Normen moniert

http://www.vdgn.de/news-single/article/normenkontrollklage-gegen-rbb-satzung-fuer-den-neuen-rundfunkbeitrag/

Zitat
[...]
Gerügt wird mit der Klage, daß mit dem Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrige Regelungen getroffen worden sind.
[...]
Umfangs der Datenerhebung
[...]
mangelnde Normenklarheit der Beitragssatzung
[...]
Der rbb überschreite seine Regelungskompetenzen. So erlegt die Beitragssatzung dem sogenannten Beitragsschuldner alle Beweispflichten auf. Solch eine Festlegung hätte aber nur der Gesetzgeber treffen dürfen.
[...]
Grundsätzlich stellt die Klage in Frage, daß es sich abgabenrechtlich beim Rundfunkbeitrag tatsächlich um einen Beitrag handelt. [...] Es handele sich somit um eine Steuer, die systemfremd als „Beitrag“ bezeichnet werde.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#32: 16. September 2013, 10:14
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkrete_Normenkontrolle
Bei der konkreten Normenkontrolle überprüft ein Gericht im Rahmen eines laufenden Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. -> Richtervorlage

Die Möglichkeit der Richtervorlage hatte ich schon ein paar Mal erwähnt.

Der VDGN wurde bis jetzt bezüglich der Rundfunkgebühr mind. zwei Mal auf den "normalen" Rechtsweg verwiesen. Ob es diesmal auch so sein wird, werden wir bald erfahren. Ich würde mich über die Annahme der Normenkontrollklage dennoch freuen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#33: 16. September 2013, 18:30
Den Antragsteil in der Klageschrift könnte ich mir auch so vorstellen:


Antrag:
Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer …, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage wegen der unangemessenen und vermeidbaren Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten die Gesundheit gefährdenden und die Lebenszeit verschlingenden medialen Klamauk der Beklagten den Rundfunkbeitrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungswidrig zu erklären.

Begründung:


Gibt es noch mehr Ideen, Vorschläge oder Anregungen?

-------------------------------------
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte auf abgeordnetenwatch:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f404394.html#q404394

Bitte, tragt euch weiterhin bei dem Punkt "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" ein.

Für die FREIHEIT,
gegen die FRECHHEIT!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#34: 16. September 2013, 21:35
Nach langem Überlegen und abwägen, was in den Antrag reinmuß und soll, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass es völlig ausreicht, die Aufhebung des Beitragsbescheides/Widerspruchsbescheides und die Abwälzung der Verfahrenskosten auf den Beklagten zu beantragen.

Warum?

Nun weil das Gericht eben dann prüft, ob die die Klage zulässig und begründet ist. Zulässig ist sie auf jeden Fall, durch fristgemäße Klageerhebung gemäß Rechtsbehelf.

Um dann aber festzustellen, ob die Klage begründet und dem Antrag ensprechen zu können, muß das Gericht eben alle angeführten Punkte der Begründung durchprüfen.

Wenn dort dann eben die verfassungskonformität angezweifelt wird, mit entsprechenden Fakten, muß das Gericht dem nachgehen.

Damit ist so ein langer Antrag wohl hinfällig, eher wohl falsch gestellt. Wird dann kein anderes Ergebnis herauskommen.

Antrag kurz, dafür die Begründung füllen, mit Allem was Ihr auftreiben könnt.

Ich denke, damit liege ich wohl richtig, oder? ::)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#35: 16. September 2013, 22:04
Meinen Antrag hast ja mittlerweile gesehen, der wird relativ lang und ausführlich.

Damit will ich erreichen daß wirklich alle Punkte meiner acht DIN-A4 Seiten Begründung auch abgearbeitet werden, da ich auf jeden Punkt der Begründung eingehe.

Das ist zwar vermutlich etwas unkonventionell aber ich denke schaden wird es nicht.

Es ist ein gutes Gefühl Widerstand zu leisten  >:D



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Re: Jetzt kommt die Klage
#36: 16. September 2013, 22:30
wimmerma,

mein Antrag in der Klageschrift wird in etwa die Länge haben, die ich hier als Beispiel gebracht habe. Jeder sollt seinen Weg gehen, wo er meint, die besten Chancen zu haben. Das ist vollkommen in Ordnung. Du hast lange genug gegrübelt und eine Entscheidung getroffen. Geuer und andere haben den Mut gehabt, das Wort "verfassungswidrig" in den Mund zu nehmen. Die Masse wird es nicht tun. Warum? Trefflicher als Volker Pispers kann man es kaum beschreiben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=1h47m50s  ;)
(Ansonsten Player bei 1 Std. 47 Min. und 50 Sek. starten.)

Meinen Antrag hast ja mittlerweile gesehen, der wird relativ lang und ausführlich.

Damit will ich erreichen daß wirklich alle Punkte meiner acht DIN-A4 Seiten Begründung auch abgearbeitet werden, da ich auf jeden Punkt der Begründung eingehe.

Das ist zwar vermutlich etwas unkonventionell aber ich denke schaden wird es nicht.

Es ist ein gutes Gefühl Widerstand zu leisten  >:D

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j

jetzt_reicht_es

Re: Jetzt kommt die Klage
#37: 19. September 2013, 14:14
Warum? Trefflicher als Volker Pispers kann man es kaum beschreiben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=1h47m50s  ;)
(Ansonsten Player bei 1 Std. 47 Min. und 50 Sek. starten.)
So ist es!
Danke für den Link!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#38: 19. September 2013, 15:49
Meine Klageschrift ging soeben per Einschreiben mit Rückschein an das Verwaltungsgericht. Nun heisst es abwarten und Tee trinken  ;)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#39: 20. September 2013, 11:24
Streitwertfestsetzung vom Verwaltungsgericht ist da, Rechnung über 105 EUR auch :D

Begründung werde ich nun innerhalb von 3 Wochen einreichen. Da hab ich für die Ausarbeitung noch ein bisschen Luft...

Sind ja auch neue, interessante Aspekte aufgetaucht in letzter Zeit...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#40: 25. September 2013, 08:30
Zitat
Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.

Wo ist denn da noch etwas individuell zurechenbar, wenn schon alleine der Slogan "Einfach für alle" den Individualiserungscharakter der Regelung ausschließt?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

e

ed

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Re: Jetzt kommt die Klage
#41: 07. Oktober 2013, 14:15
Danke, philokaios! Das ist sehr hilfreich.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#42: 07. Oktober 2013, 16:18
Hier eine komplette Klageschrift.

Meine Klageschrift ist in der Rohfassung fertig und geht die nächsten Tage ans VG. Für ergänzende oder korrigierende Hinweise wäre ich noch dankbar.

Hat noch jemand unterstützende Ideen dazu?

Grüße in die Runde,
philokaios


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Re: Jetzt kommt die Klage
#43: 15. Oktober 2013, 11:25
Meine Klageschrift ist in der Rohfassung fertig und geht die nächsten Tage ans VG. Für ergänzende oder korrigierende Hinweise wäre ich noch dankbar.

Fortsetzung: die Klage liegt dem VG nun vor. Meine LRA hat nun 6 Wochen Zeit zu antworten. Die umgehende Rückfrage vom Gericht, ob ich das Ruhen des Verfahrens beantrage (war in meiner Klageschrift nicht ganz eindeutig formuliert) werde ich schriftlich bejahen. Laut VG (Telefon) geht das als schlichte Antwort ohne weitere Begründung. Dadurch entfällt dann auch die andere Frage nach der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter (statt der Kammer) automatisch (das würde man wählen, wenn es schnell gehen soll).

Grüße,
philokaios


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Re: Jetzt kommt die Klage
#44: 15. Oktober 2013, 22:17
Update: Kaum eine Woche nach Einreichen der Klagebegründung kommt heute Post vom VG,mit der Stellungnahme des Bayerischen Rundfunks.
Leider kann ich erst morgen das Dokument online stellen, einige Infos trotzdem vorab.

Der Antrag auf Abweisung meiner Klage wird mit 2 ! Argumenten begründet.

Kurzfassung:

I) Der Kläger ist seit 1997 als Rundfunkteilnehmer gemeldet, ist einmal umgezogen, hat wiederholt versäumt, die Gebühren pünktlich zu zahlen und ist deshalb mit Säumniszuschlägen belegt worden.
Im Dezember 2012 widerruf der Einzugsermächtigung.
Beitragsbescheid-Widerspruch-2. Beitragsbescheid-Widerspruch-Klage.
Das Beitragskonto weist Rückstand auf...

Aha, sehr interessant, trägt wesentlich zur Sache bei... :o

II)
Die Klage ist unbegründet.
Beitragsbescheid ist rechtmäßig, schränkt mich nicht ein.
Rechtsgrundlage RBStV, etc.

Gähn... ???

So, jetzt was nützliches...

Hinsichtlich der VErfassungskonformität verweist der Beklagte auf:

-Gall/Schneider in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §2 RBStV
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §3 RBStV 
-Wirtschaftsrechnungen des Stat. Bundesamtes über "Laufende Wirtschaftsrechnungen Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern, Fachserie 15, Reihe 2, 2012
-Gutachten Kirchhof
-Gutachten Kube
-Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Das wars im Groben...
Klasse, was?

Dann noch der Hinweis, dass der Fall, wegen der grundsätzlichen Bedeutung nur durch die Kammer und nach mündlichen VErhandlung entschieden werden müssen.

Um Hinweis um die Erfolsaussichten des Falles wird ebenfalls gebeten.

Alles in Allem eine Frechheit. Auf keinen Punkt wird eingegangen, warum Säumniszuschläge erhoben werden wird auseinanderklamüsert, obwohl in der Klage kein Wort darüber steht...

Morgen gibts den gesamten Wortlaut, die Quellen können ja schonmal gecheckt werden ;)

Edit: Kleiner Nachtrag, Axel Schneider, Verfasser der o.g. Kommentare ist "juristischer Referent für das Rundfunkbeitragsrecht beim BR"
Wer hätte das gedacht?


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