Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade eine fiktive Person A vor, die bisher keine GEZ gezahlt hat und auch dieses Jahr sämtliche Infopost des „Beitragsservice“ ignoriert hat, bis auf den Beitragsbescheid, der Mitte Juli per Post kam.
Gegen diesen wurde Ende Juli Widerspruch eingelegt und Person A hat außerdem die Aussetzung der Vollstreckung beantragt.
Mitte August kam ein Brief, der mit drei Sätzen „verfassungsrechtliche Bedenken“ verneinte und sich sonst eher wie eine weitere „Information“ las. Beitragsrückstände ~160€ usw…
Auf die Aussetzung der Vollstreckung wurde garnicht eingegangen.
Person A ist sich unsicher, wie es jetzt weitergeht.
1. Ist dieses Schreiben bereits der Widerspruchsbescheid, gegen den vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden kann?
2. Person A muss nun also wirklich zahlen? (Zahlung unter Vorbehalt?/Konsequenzen bei weiterer Zahlungsverweigerung?)
3. Ist bald der Beitragsbescheid für das nächste Quartal zu erwarten? Gleiches Verfahren wieder oder kann man das irgendwie zusammenfassen?
Ich freue mich über Beiträge, die diese fiktive Situation ein wenig aufklären und der fiktiven Person A in ihrem Kampf helfen!