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Autor Thema: Filmförderungssonderabgabe beim Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 2633 mal)

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  • Beiträge: 321
Die Sonderabgabe zur Filmförderung liegt momentan beim Bundesverfassungsgericht
Mündliche Verhandlung in Sachen „Filmförderung“
Pressemitteilung Nr. 54/2013 vom 20. August 2013
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-054.html
(und hat wohl eher schlechte Chancen).

Es gibt da ein paar Parallelen zum Rundfunkbeitrag; insbesondere halt ich den Rundfunkbeitrag nicht für eine (unzulässige) Steuer, sondern für eine (unzulässige) Sonderabgabe wie die Filmförderung. Auch die Öffentlichrechtlichen zahlen die Filmförderungssonderabgabe
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
§ 67 Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen
http://www.gesetze-im-internet.de/ffg_1979/__67.html
(also effektiv die Rundfunkbeitragszwangsverpflichteten).

Artikel dazu im Verfassungsblog unter
Die Zukunft des deutschen Films wird in Karlsruhe verhandelt
von Maximilian Steinbeis, Di 20 Aug 2013
http://www.verfassungsblog.de/de/die-zukunft-des-deutschen-films-wird-in-karlsruhe-verhandelt


Edit "Bürger":
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Bitte keine "integrierten" Hyperlink-Hinterlegungen ohne Titelangaben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2016, 01:34 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.126
Die Sonderabgabe zur Filmförderung liegt momentan beim Bundesverfassungsgericht (und hat wohl eher schlechte Chancen). Es gibt da ein paar Parallelen zum Rundfunkbeitrag; insbesondere halt ich den Rundfunkbeitrag nicht für eine (unzulässige) Steuer, sondern für eine (unzulässige) Sonderabgabe wie die Filmförderung. Auch die Öffentlichrechtlichen zahlen die Filmförderungssonderabgabe (also effektiv die Rundfunkbeitragszwangsverpflichteten). Artikel dazu im Verfassungsblog.

War nicht in einem Widerspruchsbescheid bzw. in einem dieser Textbausteinschreiben die Rede davon, dass er keine Steuer sei, weil ja ausschließlich der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des ÖRR und zu nichts anderem herangezogen wird?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Rochus, dann ist es eine Zwecksteuer


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Das betrifft dann auch unseren öffentlich rechtlichen Rundfunk:

Filmförderung vor dem Aus? - Verfassungsgericht prüft gesetzliche Lage
http://www.shortnews.de/id/1054518/filmfoerderung-vor-dem-aus-verfassungsgericht-prueft-gesetzliche-lage?utm_source=twitter&utm_campaign=131009&utm_medium=crime

Zitat
Der deutsche Film muss wohl um staatliche Finanzspritzen bangen. Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung. Dabei soll klar gestellt werden, ob diese mit dem Grundgesetz einhergeht.

Grund für die Überprüfung des Gesetzes ist die Klage von TV-Anstalten und DVD-Verleihern, die sich dagegen ausgesprochen haben, die Filmförderungsanstalt zu finanzieren. Ralf Schilling von UCI äußerte, dass man die Frage nach dem Sinn der Förderungen stellen müsse.

Grund für das Infragestellen der Förderung sei, dass die Filme, welche Fördergelder erhalten würden, nur wenige Besucher in die Kinos locken würden. Filmproduzenten sehen ein eventuelles Aus der Förderung kritisch.


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