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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: xrw am 30. August 2013, 15:24

Titel: Filmförderungssonderabgabe beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: xrw am 30. August 2013, 15:24
Die Sonderabgabe zur Filmförderung liegt momentan beim Bundesverfassungsgericht
Mündliche Verhandlung in Sachen „Filmförderung“
Pressemitteilung Nr. 54/2013 vom 20. August 2013
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-054.html
(und hat wohl eher schlechte Chancen).

Es gibt da ein paar Parallelen zum Rundfunkbeitrag; insbesondere halt ich den Rundfunkbeitrag nicht für eine (unzulässige) Steuer, sondern für eine (unzulässige) Sonderabgabe wie die Filmförderung. Auch die Öffentlichrechtlichen zahlen die Filmförderungssonderabgabe
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
§ 67 Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen
http://www.gesetze-im-internet.de/ffg_1979/__67.html
(also effektiv die Rundfunkbeitragszwangsverpflichteten).

Artikel dazu im Verfassungsblog unter
Die Zukunft des deutschen Films wird in Karlsruhe verhandelt
von Maximilian Steinbeis, Di 20 Aug 2013
http://www.verfassungsblog.de/de/die-zukunft-des-deutschen-films-wird-in-karlsruhe-verhandelt


Edit "Bürger":
Hyperlinks transparent gemacht und mit Titeln versehen.
Bitte keine "integrierten" Hyperlink-Hinterlegungen ohne Titelangaben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Filmförderungssonderabgabe beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Rochus am 03. September 2013, 07:09
Die Sonderabgabe zur Filmförderung liegt momentan beim Bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-054.html) (und hat wohl eher schlechte Chancen). Es gibt da ein paar Parallelen zum Rundfunkbeitrag; insbesondere halt ich den Rundfunkbeitrag nicht für eine (unzulässige) Steuer, sondern für eine (unzulässige) Sonderabgabe wie die Filmförderung. Auch die Öffentlichrechtlichen zahlen (http://www.gesetze-im-internet.de/ffg_1979/__67.html) die Filmförderungssonderabgabe (also effektiv die Rundfunkbeitragszwangsverpflichteten). Artikel dazu (http://www.verfassungsblog.de/de/die-zukunft-des-deutschen-films-wird-in-karlsruhe-verhandelt/) im Verfassungsblog.

War nicht in einem Widerspruchsbescheid bzw. in einem dieser Textbausteinschreiben die Rede davon, dass er keine Steuer sei, weil ja ausschließlich der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des ÖRR und zu nichts anderem herangezogen wird?
Titel: Re: Filmförderungssonderabgabe beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: schildzilla am 03. September 2013, 08:20
Rochus, dann ist es eine Zwecksteuer
Titel: Re: Filmförderungssonderabgabe beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: schildzilla am 09. Oktober 2013, 11:00
Das betrifft dann auch unseren öffentlich rechtlichen Rundfunk:

Filmförderung vor dem Aus? - Verfassungsgericht prüft gesetzliche Lage
http://www.shortnews.de/id/1054518/filmfoerderung-vor-dem-aus-verfassungsgericht-prueft-gesetzliche-lage?utm_source=twitter&utm_campaign=131009&utm_medium=crime

Zitat
Der deutsche Film muss wohl um staatliche Finanzspritzen bangen. Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung. Dabei soll klar gestellt werden, ob diese mit dem Grundgesetz einhergeht.

Grund für die Überprüfung des Gesetzes ist die Klage von TV-Anstalten und DVD-Verleihern, die sich dagegen ausgesprochen haben, die Filmförderungsanstalt zu finanzieren. Ralf Schilling von UCI äußerte, dass man die Frage nach dem Sinn der Förderungen stellen müsse.

Grund für das Infragestellen der Förderung sei, dass die Filme, welche Fördergelder erhalten würden, nur wenige Besucher in die Kinos locken würden. Filmproduzenten sehen ein eventuelles Aus der Förderung kritisch.