Nehme an das der Zwangsanmeldung 3 Schreiben mit einer Auskunftsaufforderung voraus gingen.Liege ich da richtig?
Korrekt. Im dritten Schreiben wurde die Zwangsanmeldung bereits angedroht, im vierten wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt.
Ist es möglich das 3. Schreiben hochzuladen?! Annonym natürlich!
Und noch 2 Fragen:
1) Bist du ganz sicher, dass du nie auf die Schreiben reagiert hast?
2) Bist du der einzige, der dort angemeldet ist und ist es ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus, wo mehrere Parteien wohnen?
Mich überrascht diese Vorgehensweise wirklich, denn extra für solche Fälle (totale Kontaktverweigerung) ist doch das Gesetz geschaffen worden, dass sie im Wege der Auskunftserzwingungsverfahren von allen Bewohnern Auskunft verlangen können.
Wenn ich zwangsangemeldet werden würde, würde ich alles was vor dem Bescheid kommt, ignorieren!
Außerdem kann man vorher statt Ignorieren einfach die Briefe zurücksenden lassen --> siehe "Heute kam der erste Brief von der GEZ"
Bescheid mit Widerspruch entgegnen: "Gesetz verlangt das Innehaben einer Wohnung! Dies ist in diesem Falle strittig und von der LRA zu beweisen; außerdem lässt die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit vermuten, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte; Aber in diesem Fall sind so oder so die formalen Fakten (Innerhaben einer Wohnung) strittig und noch zu beweisen!"
Alles was sie können ist "vermuten" !
Die Vermutung kann man aber sehr einfach (z.B. Zeugenaussagen, Anmeldung in anderen Länder etc.) widerlegen!
Schade ist natürlich im aktuellen Fall die "Reaktion", die die Vermutung lediglich bestärkt hat....