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Autor Thema: Zwangsanmeldung ... meine Antwort  (Gelesen 13013 mal)

L
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Zwangsanmeldung ... meine Antwort
Autor: 21. August 2013, 15:04
Es ist soweit. Nachdem ich auf sämtliche Schreiben des Beitragsservices nicht reagiert habe, wurde ich nun (endlich) zwangsangemeldet. Da ich nicht vorhabe, diesem Sch***verein auch nur einen müden Cent zu geben, werde ich mich mit Händen und Füßen wehren. Pfänden können sie nix, bei mir ist nichts zu holen. Beugehaft geht auch nur einmal für maximal 6 Wochen. Also kann der Spaß beginnen. Hier ist meine Antwort auf die Zwangsanmeldung:

Zitat
Ihre Zwangsanmeldung vom 15.08.2013
"Beitragsnummer" XXX XXX XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.08.2013 in dem Sie mich darüber informierten, dass Sie mir gegen meinen Willen ein einseitiges Rechtsgeschäft aufs Auge gedrückt haben. Als Reaktion darauf teile ich Ihnen hiermit folgendes mit:

Die Zwangsanmeldung sowie etwaige Zahlungsaufforderungen weise ich entschieden zurück.

 1)
Zwischen Ihnen und mir besteht kein vertragliches Rechtsverhältnis, mit dem sich eine Beitragszahlung begründen ließe. Auch werde ich mich nicht bei Ihnen anmelden und in Folge dessen eine freiwillige Übereinkunft mit Ihnen treffen. Betrachten Sie daher bitte, ihr unterbreitetes Angebot, als von mir hiermit ausdrücklich abgelehnt!

Um eine Beitragspflicht (richtiger wäre die Verwendung des Begriffes "Beitragszwang") zu begründen, müsste der öffentlich rechtliche Rundfunk, in dessen Auftrag Sie vermeintlich tätig sind, seiner eigentlichen Aufgabe nachkommen. Das tut er nicht. Zu den Aufgaben des öffentlich rechtlichen Rundfunks zählt ein Grundversorgungs- und Bildungsauftrag. Damit ist die Versorgung des Bürgers mit Informationen, sowie einem Minimum an Unterhaltung gemeint. Da sich der öffentlich rechtliche Rundfunk mittlerweile auf das Niveau der Privatsender herab begeben hat, besteht die Bedarfsdeckung in seichter Berieselung mit Mutantenstadl, selten dämlichen Telenovelas und noch überflüssigeren Soaps, Rosamunde-Pilcher-Kitsch und anderen Schmonzetten und neuerdings auch hirnlosem Doku-Soap-Trash, der glatt von RTL kommen könnte. Damit interpretiert der öffentlich rechtliche Rundfunk ein offenkundiges Bedürfnis nach geistiger Umnachtung und Verblödung in seinen Existenz begründenden Auftrag, und unterstellt mir die Notwendigkeit, verdummt zu werden. Da ich mich selbst als mündiger Bürger betrachte, finde ich diese Unterstellung zwar schmeichelhaft, aber nicht zutreffend. Ich möchte nicht von Ihnen verblödet werden.

Die Bedarfsdeckung mit Informationen ist ähnlich gelagert. Durch Auslassung relevanter Fakten, totschweigen von Ereignissen oder verzerrter Berichterstattung mutierte das einstige Flaggschiff der ARD, die Tagesschau, mittlerweile zu einer aktuellen Kamera 2.0. Die öffentlich rechtlichen Sender sind voll von politisch und ideologisch verzerrter, statt neutraler Berichterstattung und üben sich als unkritische Hofberichterstatter und Stichwortgeber unserer durch und durch korrupten Politikerkaste, die in den hohen Posten und Aufsichtspositionen ihr Unwesen treibt. Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist in Deutschland mitnichten staatsfern und darum kein Allgemeingut, sondern eine Gefahr für Freiheit und Demokratie.

Da mein Bedarf an Volksverdummung und Propaganda gedeckt ist, sehe ich keinerlei Nutzen, den mir der öffentlich rechtliche Rundfunk zu bieten hätte. Aus diesem Grund bin ich seit 2004 Rundfunkverweigerer und beabsichtige meine Abstinenz auch weiterhin zu leben. Darüber hinaus verbietet es mir meine Weltanschauung als Humanist und (echter) Liberalist, diese Form der Manipulation und Erziehung eigentlich mündiger Bürger und des Souveräns des Landes, zu hirntoten, obrigkeitshörigen Konsumzombies, zu alimentieren. Ich verweigere darum nicht nur den Konsum sondern auch jedwede monetäre Unterstützung der staatlichen Propagandamaschinerie.

Kurz: Ihr "Rundfunkbeitrag" ist nichts anderes als eine Goebbelssteuer. So etwas zahle ich nicht! Die staatlichen Propagandaschleudern können jene Lobbyhuren, die als einzige einen echten, nicht bloß unterstellten Nutzen davon haben, gefälligst auch selbst finanzieren.


 2)
Da ich als bisheriger Rundfunkverweigerer kein Kundenkonto bei Ihrer Firma hatte, betrieben Sie mit Ihren Anschreiben den Versuch einer Kaltaquise. Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf, mein von Ihnen zwangsweise eröffnetes Kundenkonto sowie sämtliche über mich gespeicherten Daten vollständig und unverzüglich zu löschen und mich künftig nie wieder mit irgendwelchen ungewünschten Anschreiben zu belästigen.

Ich werde jeden weiteren Ihrer Versuche, mich um mein Geld zu bringen, als Betrug werten und umgehend zur Anzeige bringen. Darum fordere ich Sie auf, sämtliche weitere Korrespondenz, insbesondere Zahlungsaufforderungen, künftig auch eigenhändig zu unterschreiben. Schreiben, die diese Aufforderung ignorieren, werde ich ebenso ignorieren. Nur mit Unterschrift machen Sie sich persönlich haftbar. Ich bestehe darauf, dass Sie sich nicht durch Weglassung von Unterschriften der Haftung zu entziehen gedenken.


 3)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der im Briefkopf aufgeführten Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine im Briefkopf angegebene Adresse.

Mit empörten und gerade noch freundlichen Grüßen


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wtfacow

Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#1: 21. August 2013, 15:23
Nehme an das der Zwangsanmeldung 3 Schreiben mit einer Auskunftsaufforderung voraus gingen.Liege ich da richtig?
Dann hätten wir mit dir den ersten bekannten Fall hier im Forum was nach Brief Nr. 3 kommt  ;)

Dein Brief ist nett geschrieben,  wird vermutlich aber vom Beitragsservice einfach ignoriert.
Halte uns mal auf dem laufenden wie es weitergeht.

Ansonsten schön das du mit uns kämpfst. Solche Leute wie dich brauchen wir.  :)


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#2: 21. August 2013, 15:39
Nehme an das der Zwangsanmeldung 3 Schreiben mit einer Auskunftsaufforderung voraus gingen.Liege ich da richtig?

Korrekt. Im dritten Schreiben wurde die Zwangsanmeldung bereits angedroht, im vierten wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt.


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#3: 21. August 2013, 16:02
Im dritten Schreiben wurde die Zwangsanmeldung bereits angedroht, im vierten wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt.

Ich hab keine Androhung gekriegt. Mein 3. Brief schaut so aus wie der hier, bloß kleinere Schrift und ohne Datumsangaben der ersten beiden Briefe.


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wtfacow

Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#4: 21. August 2013, 16:03


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#5: 21. August 2013, 17:26
Lokalhorst,

herzlich willkommen im Forum.

Im dritten Schreiben wurde die Zwangsanmeldung bereits angedroht, im vierten wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt.

Ich hab keine Androhung gekriegt. Mein 3. Brief schaut so aus wie der hier, bloß kleinere Schrift und ohne Datumsangaben der ersten beiden Briefe.

Bundesverfassungsgericht:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html

Der Rechtsweg habe durch die Beschwerdeführer nicht erschöpft werden können, da die Gebührenmitteilungen der Gebühreneinzugszentrale, die ab dem 1. Januar 2007 erlassen würden, rein mitteilenden Charakter hätten und daher von den Beschwerdeführern nicht angegriffen werden könnten. Jedenfalls lägen die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vor.

Wenn schon die Gebührenmitteilungen (Beitragsmitteilungen) nur einen mitteilenden Charakter haben und nicht durch einen Widerspruch angegriffen werden können, was ist erst dann mit den Spams zum Thema Anmeldung? :)


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#6: 22. August 2013, 09:59
...
Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html

Der Rechtsweg habe durch die Beschwerdeführer nicht erschöpft werden können, da die Gebührenmitteilungen der Gebühreneinzugszentrale, die ab dem 1. Januar 2007 erlassen würden, rein mitteilenden Charakter hätten und daher von den Beschwerdeführern nicht angegriffen werden könnten. Jedenfalls lägen die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vor.

Wenn schon die Gebührenmitteilungen (Beitragsmitteilungen) nur einen mitteilenden Charakter haben und nicht durch einen Widerspruch angegriffen werden können, was ist erst dann mit den Spams zum Thema Anmeldung? :)

Viktor7, das, was Du zitierst, ist nicht die Entscheidung des BVerfGer sondern die Einlassung der RAe.

Die Entscheidung folgt unter Römisch II.

Da aber ist folgendes von Interesse, wenn es darum geht, ob man das ganze Prozedere mit einer Feststellungsklage abkürzt oder den Weg der Anfechtungsklage wählt:

Zitat
Sollte eine solche Feststellungsklage deshalb für unzulässig gehalten werden, weil der Betroffene von der vorrangigen Möglichkeit Gebrauch machen kann, einen Gebührenbescheid gegen sich ergehen zu lassen und gegen diesen eine Anfechtungsklage zu erheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2559 -, MMR 1999, S. 291; VG Göttingen, Urteil vom 26. November 2006 – 2 A 281/06; Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1, Rn. 49 ff.), steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, den Bescheid, gegebenenfalls nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (§ 68 VwGO), im Wege der Anfechtungsklage bei den Verwaltungsgerichten anzugreifen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#7: 22. August 2013, 15:38
Gut aufgepasst Rochus!

Die Aussage über den Belang der Zahlungsmitteilungen/Gebührenmitteilungen der "GEZ" herscht in der Rechtswelt, laut meiner Recherche, einhellig die zitierte Meinung:

Zitat
http://openjur.de/u/491765.html
Bei dem in Anlage beigefügten streitgegenständlichen Schreiben der GEZ habe es sich nicht um einen Verwaltungsakt gehandelt, sondern lediglich um eine Zahlungsmitteilung. Eine solche sei nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht mit Klage angreifbar. Es werde verwiesen auf die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. März 1994, Az. M 15 K 92.4194, und vom 19. November 1999, Az. M 32a K 98.1755, ergangen jeweils zur Zahlungserinnerung. Erst im Rahmen einer zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren würden diese durch einen Verwaltungsakt (Gebührenbescheid) festgesetzt, gegen den dann die Anfechtungsklage statthaft sei.


Zitat
Ass. iur. Ermano Geuer - Gutachten
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
Möglich wäre nämlich auch, dass dem Beitragsschuldner zunächst nachrichtlich mitgeteilt wird, wie hoch nach Ansicht der Anstalt seine Rundfunkbeiträge sind. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Art informelle Zahlungsmitteilung.
Gegen eine solche Mitteilung, die keine Verwaltungsaktqualität hat (vgl. Hüttenbrink in BeckOK VwGO, § 68, Rn. 1 zum schlichten Verwaltungshandeln), gibt es also keinen Rechtsschutz (Vgl. Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 10 RBeitrStV, Rn. 49 mwN.).

Zur Feststellungsklage/Anfechtungsklage gibt es auch hier ein paar interessante Aussagen (siehe Zitate):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.msg49662.html#msg49662


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#8: 22. August 2013, 17:39
Das Bundesverfassungsgericht lässt es in dem zitierten Beschluss aber ausdrücklich offen, ob eine Feststellungsklage ohne Gebührenbescheid zulässig ist, wie es das VG Braunschweig befunden hat. Da ist die Gebührenpflicht vom Gericht verneint worden, ohne dass es zuvor einen Gebührenbescheid gegeben hat.

Der Fall ist nicht ganz vergleichbar mit typischen heutigen Fällen, weil es zuvor zumindest einen Ablehnungsbescheid zu einem Befreiungsantrag gegeben hat, aber das Bundesverfassungsgericht hält es offenbar für möglich, dass allein die gesetzliche Rundfunkbeitragspflicht eine Feststellungsklage erlaubt (im Extremfall ohne jeden vorherigen Kontakt zum Beitragsservice; es ginge dann also garnicht drum, ob eine Zahlungsaufforderung als Verwaltungsakt zu werten ist).


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jetzt_reicht_es

Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#9: 08. Oktober 2013, 09:45
Nehme an das der Zwangsanmeldung 3 Schreiben mit einer Auskunftsaufforderung voraus gingen.Liege ich da richtig?

Korrekt. Im dritten Schreiben wurde die Zwangsanmeldung bereits angedroht, im vierten wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt.
Ist es möglich das 3. Schreiben hochzuladen?! Annonym natürlich!
Und noch 2 Fragen:

1) Bist du ganz sicher, dass du nie auf die Schreiben reagiert hast?

2) Bist du der einzige, der dort angemeldet ist und ist es ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus, wo mehrere Parteien wohnen?

Mich überrascht diese Vorgehensweise wirklich, denn extra für solche Fälle (totale Kontaktverweigerung) ist doch das Gesetz geschaffen worden, dass sie im Wege der Auskunftserzwingungsverfahren von allen Bewohnern Auskunft verlangen können.

Wenn ich zwangsangemeldet werden würde, würde ich alles was vor dem Bescheid kommt, ignorieren!
Außerdem kann man vorher statt Ignorieren einfach die Briefe zurücksenden lassen --> siehe "Heute kam der erste Brief von der GEZ"

Bescheid mit Widerspruch entgegnen:  "Gesetz verlangt das Innehaben einer Wohnung! Dies ist in diesem Falle strittig und von der LRA zu beweisen; außerdem lässt die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit vermuten, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte; Aber in diesem Fall sind so oder so die formalen Fakten (Innerhaben einer Wohnung) strittig und noch zu beweisen!"

Alles was sie können ist "vermuten" !
Die Vermutung kann man aber sehr einfach (z.B. Zeugenaussagen, Anmeldung in anderen Länder etc.) widerlegen!
Schade ist natürlich im aktuellen Fall die "Reaktion", die die Vermutung lediglich bestärkt hat....


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Re: Zwangsanmeldung ... meine Antwort
#10: 06. April 2014, 17:34
Ich möchte kurz berichten, wie es weiter ging und Stellung zu den Fragen nehmen.

Zunächst die Fragen:

Zitat
1) Bist du ganz sicher, dass du nie auf die Schreiben reagiert hast?

100%'ig

Zitat
2) Bist du der einzige, der dort angemeldet ist und ist es ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus, wo mehrere Parteien wohnen?

Es gibt mehrere Parteien.


Wie ging es weiter?
Mit Datum vom 01.03.2014 erhielt ich meinen "Beitrags"bescheid. Der Brief kam tatsächlich erst mit über einer Woche Verspätung an, auf dem Umschlag war kein Poststempel zu sehen. Das hinderte mich nicht daran, denen einen 7-seitigen Widerspruch um die Ohren zu hauen. Darin berufe ich mich hauptsächlich darauf, dass ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht guten Gewissens finanzieren kann, weil er die Menschen mit seichter Unterhaltungsberieselung einlullt und zwischendurch, als Nachrichten getarnte, Systempropaganda verbreitet sowie schlichtweg lügt und Gehirnwäsche betreibt. Damit sind ARD und ZDF nicht das, wofür ich zahlen soll. Das sind staatsnahe Propagandaschleudern und für die muss ich keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Das Endergebnis ist, dass wir nur dem Namen nach einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.


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