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Autor Thema: Gesucht: Plenarprotokoll 1. Lesung Landtag Schleswig-Holstein  (Gelesen 2038 mal)

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Ich bin auf der Suche nach dem Protokoll der 1. Lesung zum Gesetztesentwurf des 15. RÄStV. Das, was mir hier in der Suchergebnisliste als 1. Lesung präsentiert wird, ist es nicht. Lediglich die 2. Lesung wird zutreffend ausgeworfen:

Zitat
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag   
  - Zustimmung zum Staatsvertrag; Ablösung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Änderung der Rundfunk-, ZDF-, Deutschlandradio- und Rundfunkfinanzierungsstaatsverträge; Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag pro Haushalt bzw. Betriebsstätte, Beitragspflichtige, Höhe der Beiträge, Befreiungen -   
   
Gesetzentwurf LRg 18.02.2011 Drucksache 17/1336 (86 S)
Umdruck 17/2264, 17/2362, 17/2395, 17/2403, 17/2414, 17/2421, 17/2426, 17/2427, 17/2437, 17/2443, 17/2447, 17/2448, 17/2450, 17/2452, 17/2453, 17/2454, 17/2455, 17/2457, 17/2462, 17/2464, 17/2465, 17/2472, 17/2473, 17/2474, 17/2498, 17/2540, 17/2556, 17/2623, 17/2677, 17/2696, 17/3121, 17/3299
Sammeldrucksache LtgPräs 22.03.2011 Drucksache 17/1400
1. Lesung Plenarprotokoll 17/46 25.03.2011 S 3981  
 


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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themob

Schau mal ob hier etwas dabei ist:

Mittig, Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Da sind auch alle relevanten Themen verlinkt

http://lissh.lvn.parlanet.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=DID=K-54409&format=WEBVORGLFL1


Hier ist das Plenarprotokoll 17/46 aber interessant wohl nur der Verweis auf 17/1400

http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl17/plenum/plenprot/2011/17-046_03-11.pdf

Hier wäre 17/1400 - die Zustimmung der einzelnen Parteien

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1400/drucksache-17-1400.pdf


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Dann haben die wohl, ähnlich wie in Bremen, die Angelegenheit gleich weiter durchgewunken und sich gar nicht erst mit Reden aufgehalten wie z. B. in NRW. Kann man natürlich auch anders herum sehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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themob

Vorangehend zu 17/1400, der Abstimmung, gibt es nur die Drucksache 17/1336 vom 18.2.2011

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1300/drucksache-17-1336.pdf

Auf diese Drucksache bezieht sich zumindest die Abstimmung

Vielleicht bringen Dich ja die unter Punkt E (Seite 6 + 7 der Drucksache 17/1336) genannten Informationen weiter. Da sind alle Daten und Drucksachen aufgeführt die im Vorfeld relevant waren:

Zitat
E. Information des Landtages nach Artikel 22 der Landesverfassung
Die Information des Landtages nach dem Parlamentsinformationsgesetz ist erfolgt durch Schreiben vom 12. Juni 2010, 30. September 2010 und 25. Oktober 2010 an den Präsidenten des Landtages, durch mündliche Berichterstattungen im Innen- und Rechtsausschuss am 30. Juni 2010, am 1. und 29. September 2010 sowie am 3. November 2010, außerdem durch mündliche Berichterstattungen im Petitionsausschuss am 4. Mai 2010 und am 14. September 2010.
Zudem hat der Ministerpräsident am 12. März 2010 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (Drucksache 17/340) und am 10. September 2010 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thorsten Fürter und Dr. Andreas Tietze geantwortet (Drucksache 17/809).
Außerdem hat der Ministerpräsident zu einem Antrag des SSW zum 15. RÄStV (Drucksache 17/488) am 19. Mai 2010 im Plenum des Landtages Stellung genommen.
Schließlich ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages durch die Landesregierung nach § 8 Abs. 1 LBGG durch Schreiben vom 5. und 25. Oktober 2010 beteiligt worden.


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Vielen  Dank für die Hilfe!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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xrw

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Dann haben die wohl, ähnlich wie in Bremen, die Angelegenheit gleich weiter durchgewunken und sich gar nicht erst mit Reden aufgehalten wie z. B. in NRW.

Bei Sachen, die nicht strittig sind, ist das in der ersten Lesung (und manchmal auch in der zweiten) ziemlich normal. In NRW war der 15. RÄStV IIRC strittig. Und in Schleswig-Holstein gibts nicht so viele Abgeordnete, die auch mal reden wollen.

Aber in Schleswig-Holstein sind ja die ganzen Umdrucke und Ausschussprotokolle, die eher mehr Informationen hergeben, öffentlich. Es gibt in Deutschland sonst keinen Landtag, der so transparent arbeitet wie der in Schleswig-Holstein. Und die Suchfunktion spuckt ja auch die vorhandenen Dokumente zu einem Vorgang ziemlich komplett aus, so dass man sie auch findet. Das ist leider alles keine Selbstverständlichkeit.


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