Autor Thema: Fragen zu Gutachten aus Januar 2013  (Gelesen 2897 mal)

themob

  • Gast
Fragen zu Gutachten aus Januar 2013
« am: 12. August 2013, 20:50 »
Vom 24. Januar 2013 existiert ein Gutachten von Heiko Hiller, welches er im Auftrag der Linken erstellt hat.

http://www.gesine-loetzsch.de/fileadmin/2013/201303/Gutachten_Rundfunkbeitrag_Praxis_2013_final__2_.pdf

Dort ist unter anderem auf Seite 27 zu lesen:

Zitat
Die damalige ARD-Vorsitzende Monika Piel betonte im Dezember 2012, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdrücklich daran gelegen sei, keine sozialen Härten entstehen zu lassen. Gleichzeitig verwies sie jedoch darauf, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nicht
einfach zur Disposition der Rundfunkanstalten stehen: „Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen.“

Dieses Beispiel zeigt: Die Sender haben einen Handlungsspielraum. Den haben sie in der letzten Zeit nicht nur einmal genutzt.
So verzichten sie – trotz entsprechender Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – auf:

1
eine Rundfunkbeitragserhebung in Kleingärten (Bauten mit mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche), eine Rundfunkbeitragserhebung in Pflegeheimen

2
Haustürkontrollen durch die „Beitragsbeauftragten“ und vollumfängliche Anwendung der staatsvertraglichen Möglichkeiten zur
Datenerfassung der Beitragszahler

zu 1
Auf welcher gesetzlichen Grundlage können die Landesrundfunkanstalten gesetzliche Vorgaben "als Handlungsspielraum" betrachten indem komplette Gruppen einfach nicht herangezogen werden? Ohne das die Verträge entsprechend geändert wurden.

zu 2
Das ist was der ÖRR sagt, aber sie machen davon Gebrauch, auch wenn es nur im ersten Schritt Betriebe sind, die eventuell Besuch bekommen, mit dem Argument, behilflich zu sein bei der Beitragsermittlung. Daten holen sie sich ebenso, auch durch Zukauf.


Grundsätzlich gönne ich den in 1 genannten Gruppen die Beitragsbefreiung, es geht mir um die gesetzliche Verankerung, dass die Rundfunkanstalten ganze Gruppen, obwohl im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen, als Handlungsspielraum einfach mal so befreien.

Da würde es ja nahe liegen, dass die Rundfunkanstalten ebenso Städte, Kommunen etc. befreien (Handlungsspielraum) wie z.B. Köln oder andere, bei denen mal gesagt wurde, sie müssen die Höhe der alten Gebühren bezahlen, bis die wirkliche Beitragshöhe ermittelt wurde. An die große Glocke hängt es ja niemand. Ebenso wie seinerzeit die Drogeriemarktkette DM sagte: Wir verhandeln erstmal mit der Rundfunkanstalt und machen es dann davon abhängig ob wir klagen werden. Von DM habe ich nie wieder was gehört.

Welche Instanz überprüft die Handlungsspielräume? Wer überprüft ob nicht Gesetze einfach aus Eigennutz ausgehebelt werden? Die Öffentlichkeit wird nichts mitbekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline xrw

  • Beiträge: 321
Re: Fragen zu Gutachten aus Januar 2013
« Antwort #1 am: 12. August 2013, 22:43 »
zu 1
Auf welcher gesetzlichen Grundlage können die Landesrundfunkanstalten gesetzliche Vorgaben "als Handlungsspielraum" betrachten indem komplette Gruppen einfach nicht herangezogen werden? Ohne das die Verträge entsprechend geändert wurden.

Da ist das Gesetz schwammig genug, dass man das zumindest mit etwas Fantasie entsprechend auslegen kann. Dass Kleingartenlauben im Sinn des BKleingG keine Wohnungen sind, heißt ja nicht umgekehrt, dass es andere sind. Sie müssen immernoch zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein (oder dazu genutzt werden). Da ist es nicht abwegig, bis zum Beweis des Gegenteils unter bestimmten Umständen davon auszugehn, dass sie das nicht sind. Schwierig wär es nur, wenn sie wen, der dafür zahlen will, daran hindern wollten.

Bei Pflegeheimen nehmen sie in ähnlicher Weise an, dass das Gemeinschaftsunterkünfte sind. Teilweise ist das wohl auch nicht falsch, wobei hier aber aus § 3 Abs. 2 Nr 2 RBStV ziemlich klar wird, dass das zumindest in der Pauschalität nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht (erkennbar soll eine dauerhafte heim- oder anstaltsmäßige Unterkunft grundsätzlich als Wohnung gelten). Damit verschieben sie auch bloß das Abgrenzungsproblem auf den Bereich zwischen Alten- und Pflegeheim. Solang es keine eingefahrene Verwaltungspraxis gibt, haben sie da aber sicher einen gewissen Auslegungsspielraum.

zu 2
Das ist was der ÖRR sagt, aber sie machen davon Gebrauch, auch wenn es nur im ersten Schritt Betriebe sind, die eventuell Besuch bekommen, mit dem Argument, behilflich zu sein bei der Beitragsermittlung. Daten holen sie sich ebenso, auch durch Zukauf.

Das sind sowieso nur Ermächtigungen, bei denen sie völlige Freiheit haben, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht, solang sie damit nicht höherrangige Ziele wie "Beitragsgerechtigkeit" komplett ad Absurdum führen. Das gibt nichts her.

Welche Instanz überprüft die Handlungsspielräume? Wer überprüft ob nicht Gesetze einfach aus Eigennutz ausgehebelt werden? Die Öffentlichkeit wird nichts mitbekommen.

Erstmal (nach interner Kontrolle) die Rechtsaufsichtsbehörde (z.B. das zuständige Ministerium) von sich aus oder auf Antrag. Wobei das Konzept von "Eigennutz" bei öffentlichrechtlichen Organen nicht zieht; da wird ja von vornherein unterstellt, dass ihr Eigennutzen grundsätzlich gleichzeitig gemeinnützlich ist (und genau da liegt auch der grundlegende Systemfehler).

Je willkürlicher sie die Grenzen ziehn, desto eher riskieren sie damit auch, dass wer erfolgreich auf Gleichbehandlung klagt und dann auch nicht zahlt, woraus eine gewisse Erosion folgen könnte. Direkt klagebefugt ist aber wohl niemand, solang es nicht so krass ist, dass z.B. die Opposition den zuständigen Minister wegen Verletzung seiner Amtspflichten (Aufsicht) anklagen könnte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Tags: