So wie ich das verstehe bedeutet der Wortlaut:
Bezieht man Hartz 4, beantragt den Nachweis im Juni und reicht ihn innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung beim Beitragsservice ein, gilt die Befreiung auch bis Januar rückwirkend.
Als Leistung sehe ich den Bezug von Hartz 4 (Sozialleistungen).
Bekommt man seit Januar 2013 (also seit der neuen Regelung) Hartz 4 und beantragt in 2015 irgendwann erst eine Befreiung, dann ist man rückwirkend bis Januar 2013 befreit, da im Nachweis steht, dass man seit Januar 2013 Leistungen bezieht.
Diese Regelung ist hinfällig, wenn der Nachweis 2 Monate oder später nach der Ausstellung erst beim Beitragsservice landet, denn dann ist man nicht rückwirkend befreit, sondern man zahlt rückwirkend!
Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?
Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie unter „Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?”
Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Entschuldigung, völlig falsch verstanden.
Jeder der z.B. ALG II beantragt und bekommt, erhält zum Leistungsbescheid auch eine "Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio".
Beispiel:
Leistungsbewilligung ALG II vom 1.7.2013 - 1.12.2013 (die sind immer nur 6 Monate gültig) mit
Bescheid vom 14.6.2013Die "Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" beinhaltet zwei wichtige Sätze:
Bescheid wurde erstellt am: 14.6.2013Die Leistungen werden für den Zeitraum 1.7.2013 bis 31.12.2013 bewilligt
Der Betroffene hat nun maximal 2 Monate Zeit (14.6.2013 - 13.8.2013) die Befreiung zu beantragen. Macht er dies erst nach dem 13.8.2013, aber in 08.2013, erfolgt die Befreiung ab 09.2013, also müsste der Betroffene von 07.2013 bis 08.2013 Beiträge bezahlen.
Wer diese Bescheinigung bekommt (zusammen mit der Leistungsbewilligung) ist gut beraten, den Befreiungsantrag ohne Zeitverzug zu stellen.
Jeder Betroffene bekommt die Papiere zusammen (Leistungsbewilligung und Bescheinigung).
Sollte jemand auf die Idee kommen, im November die Bescheinigung nochmal zu fordern (vielleicht weil man es nicht mehr findet etc.) mit dem Ansatz rückwirkend befreit zu werden ab 1.7.2013, wird Pech haben.
Denn der Hinweis:
Bescheid wurde erstellt: 14.6.2013 (Bescheid ist nicht zu verwechseln mit Bescheinigung)
bleibt unverändert erhalten. Und wenn das Papier mit dem Befreiungsantrag im November eingereicht wird, sind die 2 Monate (14.6.2013) um und derjenige darf von 07.2013 - 11.2013 bezahlen. Befreiung erfolgt für Dezember. Im Dezember muss er den neuen Befreiungsantrag stellen, sobald er die Leistungsbewilligung im Dezember bekommt für 01.01.2014 - 30.06.2014
Es interessiert in Köln niemanden ab wann jemand Leistungen bezieht. Es interessiert die nur die "Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio"
Aus der sind alle für die Kölner erforderlichen Daten zu sehen.
Wann wurde der Bescheid erstellt - Wie lange läuft der Bewilligungszeitraum
Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, muss man sich erneut befreien lassen wenn sich nichts geändert hat.
Oder zahlen (oder warten bis der Bescheid kommt und alle Wege die zur Klage führen beschreiten).
Und da es noch andere Befreiungsgründe gibt, wo diese Bescheinigungen vielleicht nicht gemeinsam mit dem Leistungsbewilligungsbescheid zusammen kommt, haben die 2 Monate gesetzt, die man Zeit hat.
Befreiungsanträge vorsorglich zu stellen (wegen finanzieller Situation) ohne die erforderlichen Nachweise mit zu schicken, ist wie gegen Windmühlen kämpfen.
Also bitte nicht denken, dass eine rückwirkende Befreiung wie hier vorgestellt wird (Hartz IV seit 01.2013, Befreiungsantrag in 2015 gestellt), akzeptiert wird.