Eine kurze Zusammenfassung des Beschlusses vom 24.07.2013:
Es wurde ein zulässiger AdV-Antrag beim VG gestellt (der AdV Antrag bei der LRA war erfolglos).
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides sah das Gericht jedoch nicht. Der Misserfolg wurde höher eingeschätzt als der Erfolg im Hauptsacheverfahren. Ein offener Ausgang rechtfertigt ebenfalls nicht die AdV lt. Gericht.
Die Verfassungswidrigkeit/Unwirksamkeit des RBStV ist nach summarischer Prüfung lt. VG unwahrscheinlich.
Die vorgetragenen Gründe (Steuercharakter des Rundfunkbeitrages, informationelle Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Religionsfreiheit sowie unzulässige Zwangsfinanzierung) genügen lt. VG nicht zur Annahme einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit.
Es bleibt somit beim Sofortvollzug, d.h. es muss erst einmal gezahlt werden unabhängig des Hauptsacheverfahrens.
Dann werden noch die üblichen Nebenvoraussetzungen der Adv abgearbeitet (unbillige Härte, Existenzbedrohung etc.) und bei dem geringen Betrag eher pauschal verneint.
Ganz erstaunlich das bei der bayerischen Gerichtsbarkeit die Adv-Anträge durch Schreiben des BR quasie stattgegeben wird,
Und weiter geht's...
Post vom Bayerischen Verwaltungsgericht.
...der Antragsgegner hat...erklärt, bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens Vollzugs- und Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.(Geht doch!)
...
Der Bayerische Rundfunk hat angekündigt, ... die Kosten des Verfahrens zu tragen,...(Oha, das auch noch?!)
und im badenwürtenbergischen Gerichten die Adv-Anträge abgewisen werden.
Würden alle AdV-Anträge stattgegeben, würde die Finanzierung desd ör-Rundfunkes zusammenbrechen. Von daher denke ich wird es vermehrt zu Ablehnungen der AdV-Anträge kommen wenn diese Überhand nehmen.
VG