Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen  (Gelesen 12562 mal)

j

jetzt_reicht_es

Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#15: 30. Juli 2013, 15:13
Habe einen ähnlichen hypothetischen  Fall bei Person A!
Derjenige hat sich für Zeitraum ab März angemeldet und Befreiung beantragt. Das hat er erst Mitte Mai gemacht! Mit einem Bescheid, der erst ab März losging! Das ging so durch!
Er musste ja noch nichtmal sagen, dass er erst gerade eingezogen ist!
Natürlich alles rein hypothetisch!

Wenn es irgendwann rauskommt, durch Abgleich, dann zahlt er halt die 2 Monate. Er hat ja nichts falsches angegeben!
Anmeldung für Zeitraum usw. kann man frei wählen!

schau mal:
Person A meldet sich unter:

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Sind Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet?*
Antwort nein!


Anmeldung zum*
Hier Monat wählen! z.B. September!
Am besten wählt Person A den Monat, wo der neue Bescheid losgeht!
Damit werden auch dumme Fragen nicht mehr kommen (hoffentlich)!

Am Ende druckt er alles aus und legt den Bescheid im Original mit (viele Ämter schicken sogar irgendetwas speziell für die GEZ)!

Dann mit Einschreiben hinschicken und abwarten!

Die erste Befreiung hat die Person A mit Einschreiben geschickt!

Kann man sicherheitshalber auch mit Fax vorher senden (Fax alleine genügt aber nur um den Eingang zu belegen!). Sie wollen den Originalbescheid.
Seit die Beitragsnummer da ist, schickt Person A den Befreiungsantrag mit normaler Post und hackt nach 3 Wochen telefonisch nach.
Ist "Postschwund" zu beklagen, dann hat er noch gute 5 Wochen Zeit um noch einen Originalbescheid zu besorgen und das ganze nochmal hinzuschicken.
Fairerweise muss man aber sagen, dass die Person A, keinen Postschwund bis dato gehabt hat! Vielleicht, weil er immer zusätzlich mit Fax schickt und immer nach 3 Wochen nachhackt. Dann bestätigt man in der Regel den Eingang und sagt wann der Bescheid raus geht!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 3
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#16: 13. August 2013, 02:59
Hallo hab das selbe Problem. Die ganze GEZ Geschichte war zwar bekannt, aber diese 2 Monate Regelung war für mich auch neu. Toll das man von der GEZ nicht informiert wird oder vom Arbeitsamt. Auf den Beleg stand davon jemlich auch nix.
Bekomme jetzt auch einen neuen Bescheid ab August, also einfach mal versuchen sich ab da an anzumelden? Dachte man muss ab Januar so oder so bezahlen? Und wenn die sich mit den Einwohnermeldeamt kurzschließen, wissen die auch, dass ich schon früher da gewohnt habe.
Andere Frage. Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit? Muss dazu sagen, dass ich mich komplett abgemeldet hatte vor 2 Jahren. Nun ist die Frage, was ich machen soll, da ich ab Oktober studiere und bis dahin arbeitslos bin bzw mich befreien lassen könnte, aber mit den Risiko die letzten 6- 7 Monate zahlen zu müssen wegen meines Versäumnis ;(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2013, 03:27 von googol«

g
  • Beiträge: 3
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#17: 13. August 2013, 03:38
Hallo hab das selbe Problem. Die ganze GEZ Geschichte war zwar bekannt, aber diese 2 Monate Regelung war für mich auch neu. Toll das man von der GEZ nicht informiert wird oder vom Arbeitsamt. Auf den Beleg stand davon jemlich auch nix.
Bekomme jetzt auch einen neuen Bescheid ab August, also einfach mal versuchen sich ab da an anzumelden? Dachte man muss ab Januar so oder so bezahlen? Und wenn die sich mit den Einwohnermeldeamt kurzschließen, wissen die auch, dass ich schon früher da gewohnt habe.
Andere Frage. Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit? Muss dazu sagen, dass ich mich komplett abgemeldet hatte vor 2 Jahren. Nun ist die Frage, was ich machen soll, da ich ab Oktober studiere und bis dahin arbeitslos bin bzw mich befreien lassen könnte, aber mit den Risiko die letzten 6- 7 Monate zahlen zu müssen wegen meines Versäumnis ;(

Natürlich meinte ich das hypothetisch srry ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#18: 13. August 2013, 12:18
Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit?

Nur dann, wenn die Person Ende 2012 ein Rundfunkgerät besessen hätte und dafür befreit gewesen wär. Wobei die gezielte Besserstellung von ehemaligen Rundfunkteilnehmern in § 14 Abs. 5 RBStV angreifbar ist. Ich würd da bei einer Klage unter Bezug auf Art. 3 GG relativ gute Erfolgschancen sehn.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x
  • Beiträge: 6
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#19: 17. August 2013, 11:15
Habe mich letztens mit dem zuletzt genannten  "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" angemeldet und bei "Anmeldung zum" "01082013" eingetragen.
Rückantwort Beitragsservice: Befreiung akzeptiert, angemeldet ab 1.8.2013.

Fraglich ist, ob noch was nachkommt, denn nach der momentan gültigen Unrechtsgesetzgebung hätten sie Anpruch auf Januar-Juli.
Möglicherweise halten sie den Ball flach, denn gerade die Alg2er abzuzocken ist, glaube ich, langfristig schlecht für die Publicity dieses Saftladens.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#20: 03. September 2013, 15:34
Habe mich letztens mit dem zuletzt genannten  "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" angemeldet und bei "Anmeldung zum" "01082013" eingetragen.
Rückantwort Beitragsservice: Befreiung akzeptiert, angemeldet ab 1.8.2013.

Fraglich ist, ob noch was nachkommt, denn nach der momentan gültigen Unrechtsgesetzgebung hätten sie Anpruch auf Januar-Juli.

Selbst wenn!
Die Chancen stehen gut dagegen zu klagen und zu gewinnen.
Meiner Ansicht nach gilt sowas wie ein Gewohnheitsrecht: wenn man vorher kein Teilnehmer war und vor Gericht sagt, dass man die neue Regelung nicht wusste und nicht von der GEz rechtzeitig informiert gewesen ist, hat man gute Chancen den Prozess zu gewinnen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#21: 28. September 2014, 21:54
Hallo,
das Thema ist zwar schon ein wenig älter aber vielleicht sucht ja doch noch jemand Antworten, so wie ich :)
Wir haben erst im April von der Zwangszahlung erfahren, da wir eben keinen Fernseher und Radio haben.
Wir wurden von der Rundfunkgebührenzentrale angeschrieben, seit wann wir hier wohnen und haben auch die Wahrheit zurückgeschrieben, dass wir vor dem 1.1. 2013 eingezogen sind.
Daraufhin folgte eine Rechnung von knapp 400 Euro.
Wir waren natürlich entsetzt und haben unsere Unterlagen eingereicht, dass wir ALG 2 in der Zeit bezogen haben ( zum Glück nun nicht mehr). Unser letzter Bescheid war noch nicht länger als 2 Monate her, der wurde angenommen aber wir sollen nun trotzdem noch 150 Euro zahlen.
Wir hatten gleich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass wir keine Chance auf die Befreiung hatten, da diese nur 2 Monate im Nachhinein gilt und man uns erst über ein Jahr später über eine Zahlungspflicht überhaupt informiert hat, da wir wirklich keine der Medien nutzten und daher auch nicht angemeldet waren. Dies wurde abgeleht mit der Begründung, dass die Bürger über Fernsehn und Radio informiert wurden.
Wir haben erneut Widersruch eingelegt mit der Aufforderung einer stichhaltigen Begründung, da die oben erwähnte nun wirklich nicht standhalten kann.
Aber schon einen Tag später kam ein Schreiben, dass wir eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbart hätten und die 1. Rate in 2 Wochen fällig ist.

Ich habe bei den netten Leuten angerufen. Erklärte, dass wir nie eine Ratenzahlung vereinbart haben und der Widerspruch auf dem Weg ist.  Die erste Mitarbeiterin hat wirklich nach 5 Minuten einfach aufgelegt, nachdem sie mir immer wieder nur gesagt hat, dass ich falsch liege und wir zahlen müssen.

Ich habe noch einmal angerufen und eine sehr nette Dame hat mir erklärt, dass es ihr sehr leid tue und sehr ungerecht sei aber wir nicht drum herum kommen die 150 Euro zu zahlen!

Nun kommt es aber:
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Unglaublich aber ich hoffe ich kann jemanden so ein wenig Geld sparen.

Ich denke wir würden mit einer Klage vielleicht uns die 150 Euro sparen aber ihr wisst ja, wer, der gerade aus dem ALS 2 draußen ist kann sich die Klage leisten.
Wir haben es nun unter Vorbehalt gezahlt und nehmen es als ein Ende der Gerechtigkeit hin, da wir im Moment nicht unsere Existenz mit Kind gefährden wollen.

! Immer unter Vorbehalt die 17 Euro zahlen... vielleicht hat es doch irgendwann ein Ende



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#22: 28. September 2014, 22:26
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Ihr habt euch doch gar nicht angemeldet, sondern nur Auskunft gegebe, seit wann ihr da wohnt.

Wer auf einen Beitragsbescheid wartet und dagegen Widerspruch einlegt, dessen Befreiuung wird bestimmt nicht davon abhängig gemacht, dass er vorher sämtliche Auskünfte verweigert hat.

Mag sein, dass für die Hotline-Fuzzies der gewünschte Vorgang jetzt nicht durchführbar ist, nach Widerspruch (auf einen Bescheid, und nicht gegen die Infobriefe!) wird er möglich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#23: 28. September 2014, 23:14
! Immer unter Vorbehalt die 17 Euro zahlen... vielleicht hat es doch irgendwann ein Ende
Das ist leider genau das falscheste was man machen konnte.
Erstens akzeptieren die keine Zahlung unter Vorbehalt und verbuchen es als "gerne" bezahlt
und zweitens interessiert die dein Passus "unter Vorbehalt" eh einen feuchten Kehricht .
Beitragsbescheid (jetzt Festsetzungsbescheid) abwarten und erst dann wieder reagieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
You can win if you want

G
  • Beiträge: 3
Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
#24: 29. September 2014, 00:53
Nun kommt es aber:
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Unglaublich aber ich hoffe ich kann jemanden so ein wenig Geld sparen.

Kann ich das so verstehen das wenn die Person z.B seit Anfang 2013 Arbeitslos ist und hat auch nicht mit bekommen das man sich befreien kann im nachhinein. Dann wird die Person Zwangsanmeldung bekommt das aber auch nicht mit ,dann kommt die erste Mahnung wo komplett die Gebühren ab 2013 verlangt werden. Kann diese Person sich im nachhinein komplett von den Gebühren ab 2013 befreien weil einem ja nicht geschrieben wurde wie es geht? 


Edit "Bürger":
Dieser Thread muss moderiert werden.
Bitte etwas Geduld.

Bitte nicht unnötig und ungekürzt lange Kommentare zitieren.

Bitte an *alle* - für alle Fragen und Antworten gilt der wichtige Hinweis rechts oben im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten.

Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Danke für Euer Verständnis & Euer Mitwirken.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2014, 05:12 von Bürger«

 
Nach oben