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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: xy-muc am 24. Juli 2013, 00:28

Titel: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 24. Juli 2013, 00:28
Hallo zusammen,

kann doch nicht sein, dass man als bisher GEZ-Unkundiger und nicht TV-Nutzer wegen einer abgelaufenen 2-Monatsfrist die kompletten 7 Monate dieses Jahres bezahlen muss. Sind die vollkommen irre geworden? 125 EUR ungerechtfertigte und unnötige RUNDFUNKGEBÜHREN jemandem am Existenzminimum abzuknöpfen ist eine sozialpolitische Sauerei erster Güte! Wie kann sowas zugelassen werden?
Mir bleibt echt die Spucke weg, was aus diesem Land geworden ist: 30qm ALG2-Aufstocker zahlt wegen lächerlicher Fristversäumung gleich viel wie der Chef mit Villa und Swimmingpool. Sind die von allen guten Geistern verlassen? Der ALG2-Bescheid ist aktuell und gültig seit Jahresbeginn, nur den "Beitragsservice" interessiert das überhaupt nicht?
Das wäre genauso, wenn ich in allen nachlassgewährenden Institutionen (bspw. Bibliothek) einen Beitragsnachlass nur während der ersten 60 Tage der Laufzeit des Bescheids erhalten könnte, obwohl der Bescheid ein halbes Jahr gilt. Nochmal, sind die von allen guten Geistern verlassen?
In der Bibliothek oder bei der Strassenbahn kann ich mich zudem noch entscheiden, ob ich das Angebot annehmen möchte oder nicht, kann ja schliesslich auch mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen, nur bei der vollkommen überflüssigen TV-Unterhaltung darf ich mich nicht nur nicht dagegen entscheiden, sondern muss sogar innerhalb 60 Tagen darum betteln, für ein nicht genutztes Angebot nicht bezahlen zu müssen? WTF???

Hat es Sinn, als Geringverdiener eine Auseinandersetzung mit dem "Beitragsservice" (was für ein Orwell'scher Neusprechbegriff, unfassbar) zu suchen? Die Betroffenen hätten möglicherweise Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.
Jedenfalls muss irgendetwas geschehen, sonst dürfen die Betroffenen eine Weile von Wasser und Brot leben um die TV-Gebühr bezahlen zu können. Und sage keiner, das hätte man wissen können, auf den zugesandten Bescheinigungen der Jobcenter steht kein Wort von irgendwelchen Fristen.
Solange man bedürftig ist, hat man keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Punkt. Alles andere ist ASOZIAL.

Und wieso bekommen die Betroffenen erst nach Monaten, nach denen Gebühren aufgelaufen sind, überhaupt erst eine Aufforderung zur Anmeldung? Wieso informieren die Jobcenter ihre Kundschaft eigentlich nicht über die von der GEZ ausgehende Gefahr? Nicht jeder hatte mit diesen Gebühreneintreibern schliesslich schonmal zu tun!

Ich bin da wirklich aufgebracht und auch etwas verzweifelt, ganz einfach weil man sich solchen Quatsch wie Rundfunkgebühren als Geringverdiener überhaupt nicht leisten kann... :'(
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Uwe am 24. Juli 2013, 07:05
Hallo und Willkommen!

Dann kämpfe mit uns gegen diese Abzocke und Informiere alle
die du kennst!

Das der Rundfunkbeitrag Verfassungswidrig ist siehst du zb. in

diesem Video.
http://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI

oder hier:
6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. Juli 2013, 08:31
Mir bleibt echt die Spucke weg, was aus diesem Land geworden ist: 30qm ALG2-Aufstocker zahlt wegen lächerlicher Fristversäumung gleich viel wie der Chef mit Villa und Swimmingpool.

Das ist völlig in Ordnung. Der Reiche in seiner Villa bezahlt für Zigaretten so viel wie ein Obdachloser. Was ist daran schlimm?
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Radio_Libertas am 24. Juli 2013, 09:19
@xy-muc

Ja, so ist die neue Rechtslage. Hier hilft nur, wie Uwe schon schrieb, sich am Protest beteiligen.


Das ist völlig in Ordnung. Der Reiche in seiner Villa bezahlt für Zigaretten so viel wie ein Obdachloser. Was ist daran schlimm?


Man kann die neue Regelung auf weitere, "für den Erhalt unserer Demokratie unerlässliche Güter" ausweiten. Es müssen ja nicht Zigaretten sein.

Die Deutschen trinken zum Beispiel immer weniger Bier. Damit diese "Flucht aus dem System verhindert wird" (Zitat aus einem Beitragsbescheid des ÖRR), wäre ich dafür, die Grundversorgung der Deutschen mit Bier über eine Haushaltsabgabe zu regeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob in einem Haushalt tatsächlich Bier konsumiert wird oder zum Beispiel lieber Wein oder überhaupt kein Alkohol. Jeder zahlt einen Beitrag, einfach für alle!

;)
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Juli 2013, 10:49
Mir bleibt echt die Spucke weg, was aus diesem Land geworden ist: 30qm ALG2-Aufstocker zahlt wegen lächerlicher Fristversäumung gleich viel wie der Chef mit Villa und Swimmingpool.

Das ist völlig in Ordnung. Der Reiche in seiner Villa bezahlt für Zigaretten so viel wie ein Obdachloser. Was ist daran schlimm?

Um bei dem Beispiel zu bleiben: der ALG2-Aufstocker hätte ja nichts für die Zigarette zu bezahlen brauchen, wenn er sich rechtszeitig darum bemüht hätte.
So schmerzlich es ist, da ist der ALG2-Aufstocker selbst schuld, wenn er seine Möglichkeiten nicht rechtzeitig ausnutzt.

Der ALG2-Aufstocker könnte auch jahrelang vergessen einen Antrag auf ALG2 zu stellen und sich hinterher beklagen, dass er nichts für die Vergangenheit bekommt...

Jetzt ist das Kind bereits im Brunnen gefallen:
Es gibt da drei Wege für diesen hypothetischen Fall:

1) ALG2-Aufstocker zahlt nicht und klagt wegen verfassungswidrigkeit des Beitrags oder dass er rückwirkend befreit werden sollte

2) ALG2-Aufstocker bietet Zahlung in Raten und stottert das mit 3 EUR oder 5 EUR monatlich ab: dagegen können sie eigentlich kaum was machen

3) ALG2-Aufstocker verweigert die Zahlung ohne Gerichts usw. und lässt es ggf. auf Gerichtsvollzieher Vollzug usw. ankommen, da er kaum was zu pfänden hat. Er stellt sein Konto auf P-Konto um und sagt sie sollen kommen.

Ich persönlich sehe den dritten Weg als die effektivste Waffe gegen diese staatlich verordnete Willkür!
Wenn  in der Bundesrepublik 5 Mio Menschen mit ALG2 oder am Existenzminimum dieses Spielchen mitmachen, gehen die Kosten der Inkasso so hoch, dass das komplette System in Frage gestellt wird. Das System ist ein korruptes System, das nur die Sprache des Geldes versteht und alle staatlichen Organe (inkl. Gerichte auch BVG) sind dem System untergeordnet.
Nur wenn der Bürger das System so teuer macht, dass richtig Sand in Getriebe kommt, werden sie nachdenklich. Alles andere wie vors Gericht usw. verzögert zwar das System, aber am Ende des Tages bekommen sie das Geld (verzinst) zurück!
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: six2seven am 24. Juli 2013, 11:18
SOPHIA  O
Das ist völlig in Ordnung. Der Reiche in seiner Villa bezahlt für Zigaretten so viel wie ein Obdachloser. Was ist daran schlimm?


…..schlimm ist, dass Du den Sinn dahinter nicht
verstehst.

Die  * Sozialverpflichtung* ist in der
kapitalistischen Gesellschaft weitgehend
untergegangen.
*Volksvermögen* vom Volk erarbeitetes Vermögen
wird überall verbrannt, und findet nicht mehr den Weg
der Bestimmung.
Ein Arbeitsloser ist heute ein gesellschaftlich geächteter
und vom Staat weitgehenst Verlassener.
Rentner mit wenigen * Entgeltpunkten* laborieren am
untersten Level.
*Arbeitnehmer* müssen zum Teil 2-3 weitere Tätigkeiten
belegen um zu existieren.

Dagegen brüstet sich die Politik mit exzellenten
Konjunkturdaten und Wirtschaftswachstum.

Wo liegt da der Sinn, wie bringt man so was
Beknacktes mit Verstand zusammen.

Wir sind bestimmt auch nicht nur aus Langeweile.
im Protest wegen 18 € monatl. 

Das ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung
mit den Auswüchsen kapitalistischer
Ellenbogenpolitik.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: schildzilla am 24. Juli 2013, 11:38
six2seven:
Das war gerade so wundervoll formuliert, dass ich glatt den Kopf zur Seite geneigt habe.
Deine Worte treffen zu.

Bei Zigaretten hat man noch die Freiheit des Willens, beim Rundfunkbeitrag nicht.

Wie falsch das System des Rundfunks läuft zeigt ein aktueller Thread im Forum “Aktuelles“, der beweist, dass unsere erpressten Gelder für privaten Profit verwendet werden:
Die gründen damit private Konzerne, die dann in private Kassen ohne Regulierung Geld fliesen lassen.
Unter anderem verkaufen sie von uns bezahlte Produktionen, deren Gewinn sicherlich überwiegend in den privaten Konzern fliesst.

Der Rundfunkbeitrag könnte sicher sofort sinken, würden die Rundfunk GmbHs umgehend in das finanzielle System der öffentlich rechtlichen eingebunden werden.

Es handelt sich um eindeutig kriminelle Machenschaften und dafür werden sie noch gerade stehen!
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Radio_Libertas am 24. Juli 2013, 11:42

…..schlimm ist, dass Du den Sinn dahinter nicht
verstehst.


Das ist jedoch, glaube ich, humoristisch zu verstehen. Genau so wie meine "Bierabgabe". (Ich selbst trinke übrigens so gut wie keinen Alkohol.)

Sie meint glaube ich:

1.) Fernsehen ist genau so ein Genussmittel,  wie Zigaretten.

2.) Zweitens ist eine steuerliche, einkommensgebundene Rundfunkgebühr noch deutlich unsozialer, da letztlich jemand der normal verdient, jedoch überhaupt nicht fernsieht, deutlich mehr belastet wird, als jetzt schon.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 24. Juli 2013, 13:32
Mir bleibt echt die Spucke weg, was aus diesem Land geworden ist: 30qm ALG2-Aufstocker zahlt wegen lächerlicher Fristversäumung gleich viel wie der Chef mit Villa und Swimmingpool.

Das ist völlig in Ordnung. Der Reiche in seiner Villa bezahlt für Zigaretten so viel wie ein Obdachloser. Was ist daran schlimm?

Ganz einfach: Rauchen und Fernsehen sind nicht lebensnotwendige Luxusprodukte. Rein theoretisch könnte jeder Raucher und Medienkonsument sofort damit aufhören, ohne Gefahr für Leib und Leben herauszufordern.
Was damit auch die einzige Form des Widerstands in einer Marktgesellschaft darstellt: der Boykott des Verbrauchers. Immer wieder gern gefordert z.B. bei Lebensmittelskandalen, in denen Politiker die Verbraucher zu "kritischem Einkaufsverhalten" auffordern, weil die Politik sich zu schwach fühlt, gegen Lobbyisten mit Verbraucherschutzgesetzen vorzugehen.
Bei Rundfunkgebühren wird von interessierter Stelle nun eine Pflicht zur Inanspruchnahme der Leistung unterstellt, ähnlich eines Grundnahrungsmittels wie Mehl, um einen Bezahlzwang zu rechtfertigen. Jörg Schönenborn (ARD): Rundfunkgebühr sei eine "Demokratieabgabe". Weil das lebensnotwendige Radio- und TV-Programm zu den Konsumenten übermittelt wird, ähnlich eines öffentlich-rechtlichen Milch-LKWs, der täglich eine Flasche Milch vor die Tür stellt.
Und mit dieser Konstruktion eine Einflussnahme des Verbrauchers geradezu MUTWILLIG verhindert wird, denn die Leistung ist nicht abbestellbar.
Es handelt sich damit um eine Zwangsabgabe, der nicht ausgewichen werden kann und die, ausser durch abstrakt-theoretische Möglichkeiten wie bei allgemeinen Wahlen durch ankreuzen einer anderen Partei, absolut unvermeidbar ist.

Mit der fehlenden Möglichkeit, die Leistung nicht in Anspruch nehmen zu können, müsste in jedem Staat der sich Sozialstaat nennt, eine Belastung nach Leistungsfähigkeit folgen. Wie in der Krankenversicherung oder der Lohnsteuer. Dass dies nicht geschehen ist, dafür bürgt der Name Kirchhof, Schröder nannte ihn "der Professor aus Heidelberg", seinerzeit Erfinder der Kopfpauschale bei Krankenversicherungen. Was der SPD den Wahlgewinn 2005 ermöglicht hat.

Also nochmal: wer nicht reich ist, belastet sich im Allgemeinen nicht mit Luxusprodukten. Wer es dennoch tut: es hindert ihn niemand daran, solange er es sich leisten kann.
Aber ein Luxusprodukt staatlicherseits als lebensnotwendig zu definieren (und  zig TV und Radioprogramme 24/7 SIND Luxus) um damit  eine allgemeine Zwangsabgabe für alle in gleicher Höhe einfordern zu können, das finde ich tatsächlich ungerecht gegenüber Geringverdienern. Und unfair gegenüber der Allgemeinheit, die die Leistung nicht abbestellen kann und der damit die Möglichkeit der Einflussnahme entzogen ist.

Dieser Rundfunkbeitrag schreit geradezu nach einer Verfassungsklage, so unstimmig in diversen Aspekten erscheint dieses Machwerk.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xrw am 24. Juli 2013, 14:31
Mit der fehlenden Möglichkeit, die Leistung nicht in Anspruch nehmen zu können, müsste in jedem Staat der sich Sozialstaat nennt, eine Belastung nach Leistungsfähigkeit folgen.

Es gibt ja reichlich Ausweichmöglichkeiten: Obdachlosigkeit, Gefängnis, sonstige geschlossene Anstalt, Kloster, Pflegeheim, ...

Dass für viele Sachen alle den selben Preis zahlen, hat überwiegend schlicht den Grund, dass das einfacher ist. Ansonsten ist das entscheidende marktwirtschaftliche Kriterium, wie hoch die Grenzkosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten sind. Wo die Grenzkosten niedrig sind, ist höherer Profit möglich, wenn Leute, die sich das sonst nicht leisten könnten, weniger zahlen müssen. Beim Rundfunk sind die Grenzkosten annähernd null; ob alle oder niemand wo zuschauen macht bei den Gesamtkosten nahezu keinen Unterschied (bis auf das sauteure Streaming im Internet).

Im Prinzip gibts schon auch andere Sachen, denen man ziemlich schlecht ausweichen kann, und für die trotzdem aus relativ guten Gründen jeder zumindest lokal gleich viel zahlt, insbesondere diverse grundstücksbezogene Abgaben (die effektiv Mieter genauso zahlen). Beim öffentlichrechtlichen Rundfunk ist es halt so, dass sie gerade wollen, dass ihn jeder nutzt. Grundsätzlich ist das legitim; die Frage ist bloß, ob es durchsetzbar ist. Ein Einheitsbeitrag, der ohne grobes Eigenverschulden auch von eigentlich befreiten finanziell Schwachen eingetrieben wird, ist dafür sicher nicht besonders förderlich (und die richtig harten Fälle sind ja erst die, bei denen sie das Anfang 2015 rückwirkend für über 2 Jahre machen werden).
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 24. Juli 2013, 14:33

Um bei dem Beispiel zu bleiben: der ALG2-Aufstocker hätte ja nichts für die Zigarette zu bezahlen brauchen, wenn er sich rechtszeitig darum bemüht hätte.
So schmerzlich es ist, da ist der ALG2-Aufstocker selbst schuld, wenn er seine Möglichkeiten nicht rechtzeitig ausnutzt.

Der ALG2-Aufstocker könnte auch jahrelang vergessen einen Antrag auf ALG2 zu stellen und sich hinterher beklagen, dass er nichts für die Vergangenheit bekommt...

Sehe ich anders. Auf diese Schiene, dass Rundfunkgebühr im Stellenwert gleichbedeutend mit ALG2-Leistungen sei, sollte man sich gar nicht erst einlassen. Die Erfinder der Gebühr wollen genau das, die Aufwertung der Luxuspauschale zu einem lebensnotwendigen Produkt, für das die Anbieter monopolistisch die Allgemeinheit abkassieren können.

Nein, es sollte anerkannt werden, dass es sich um ein medientechnisches Luxusprodukt handelt.
Und dieses Luxusprodukt im Stellenwert absolut nachrangig gegenüber lebensnotwendigen ALG-2 Leistungen zu stehen hat. So dass im Endeffekt jeder, der bedürftig ist, während der gesamten Bezugszeit vor Zwangsabgaben geschützt ist. So dass das sowieso äusserst knapp bemessene Geld für Wohnung und Ernährung voll zur Verfügung steht.

Ich nehme dabei nochmal Bezug auf den ersten Beitrag: wegen einer willkürlichen Fristverletzung einer willkürlichen Zwangsabgabe auf ein medientechnisches Luxusprodukt muss ein bedürftiger Mensch am Existenzminimum jetzt im Juli diesen Jahres trotz nachgewiesener Bedürftigkeit seit 1.1.13 eine Nachzahlung von über 1/3 seiner monatlichen staatlichen Unterstützung für nicht abbestellbare TV-Gebühren ausgeben? Für ein überflüssiges Luxusprodukt? Was ist, wenn der Betroffene absichtlich aus Sparsamkeit (Stromkosten) keinen Fernseher und Radio hat und bspw in die Bücherei geht, um Zeitung zu lesen?

Mir erscheint diese unverhältnismässige Belastung von armen Menschen äusserst fragwürdig und unvereinbar mit einem Sozialstaat.

Zitat
Jetzt ist das Kind bereits im Brunnen gefallen:
Es gibt da drei Wege für diesen hypothetischen Fall:

1) ALG2-Aufstocker zahlt nicht und klagt wegen verfassungswidrigkeit des Beitrags oder dass er rückwirkend befreit werden sollte

2) ALG2-Aufstocker bietet Zahlung in Raten und stottert das mit 3 EUR oder 5 EUR monatlich ab: dagegen können sie eigentlich kaum was machen

3) ALG2-Aufstocker verweigert die Zahlung ohne Gerichts usw. und lässt es ggf. auf Gerichtsvollzieher Vollzug usw. ankommen, da er kaum was zu pfänden hat. Er stellt sein Konto auf P-Konto um und sagt sie sollen kommen.

Ich persönlich sehe den dritten Weg als die effektivste Waffe gegen diese staatlich verordnete Willkür!
Wenn  in der Bundesrepublik 5 Mio Menschen mit ALG2 oder am Existenzminimum dieses Spielchen mitmachen, gehen die Kosten der Inkasso so hoch, dass das komplette System in Frage gestellt wird. Das System ist ein korruptes System, das nur die Sprache des Geldes versteht und alle staatlichen Organe (inkl. Gerichte auch BVG) sind dem System untergeordnet.
Nur wenn der Bürger das System so teuer macht, dass richtig Sand in Getriebe kommt, werden sie nachdenklich. Alles andere wie vors Gericht usw. verzögert zwar das System, aber am Ende des Tages bekommen sie das Geld (verzinst) zurück!

Ich finde, das sollte eigentlich über 1) entschieden werden. Müsste in so einem Fall auf den Beitragsbescheid gewartet werden und dieser angefochten werden? Also quasi die oft beschriebene Vorgehensweise? Kann man im Verlauf des Verfahrens dazu die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen? Ist das ohne finanziellen Selbstmord möglich, eine juristische Konfrontation zu versuchen?
Ansonsten würde ich 2) wählen, denn 3) hört sich nach Polizei, Gerichtsvollzieher und einer Menge Ärger im Nachgang an (Schufa etc).

Der Betroffene ist eigentlich ein friedlicher, aber gelegentlich widerspenstiger Mitbürger. Da dieser weder viel Geld, noch einen TV hat und höchstens mal bei Freunden deren öffentlich-rechtliches Zwangsabo mitnutzt, ist ihm anscheinend sehr zuwider, über 125 EUR dieser 7,5 MRD-Krake ("Liebe Zuschauer, wir verabschieden uns in die Sommerpause") zu übergeben und selbst von Wasser und Brot leben zu müssen.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. Juli 2013, 12:39


Sehe ich anders. Auf diese Schiene, dass Rundfunkgebühr im Stellenwert gleichbedeutend mit ALG2-Leistungen sei, sollte man sich gar nicht erst einlassen.

Sorry! Anscheinend habe ich mich nicht klar ausgedrückt! Ich habe nicht gesagt, dass RF den gleichen Stellenwert hat. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass er sich durchaus hätte in den letzten 7 Monaten ein wenig anstrengen dürfen, weil die Gebührenpflicht  und die Befreiungsmöglichkeiten nunmal bekannt sind. Außerdem hätte er sich durchaus erst ab dem Zeitpunkt, wo er den neuen Bescheid bekommt anmelden können und befreien lassen können. Es hätte ja sein können, dass er gerade in die Wohnung eingezogen ist...

Zitat
Nein, es sollte anerkannt werden, dass es sich um ein medientechnisches Luxusprodukt handelt.
Und dieses Luxusprodukt im Stellenwert absolut nachrangig gegenüber lebensnotwendigen ALG-2 Leistungen zu stehen hat. So dass im Endeffekt jeder, der bedürftig ist, während der gesamten Bezugszeit vor Zwangsabgaben geschützt ist. So dass das sowieso äusserst knapp bemessene Geld für Wohnung und Ernährung voll zur Verfügung steht.
Wer sowas fordert, hat noch nicht verstanden worum es wirklich bei diesem System geht!
Kohle Kohle Kohle! Und zwar um jeden Preis. Der ganze Befreiungsprozess ist doch nur auf Abzocke ausgerichtet!
Warum sonst soll man sich bei GEZ befreien lassen?!
Die Behörden (ARGE/BaföG amt /usw.) hätten doch mit Leistungsbezug die Befreiung mitsenden können, wie es auch sehr viel früher gewesen ist, jedenfalls als ich noch BaföG bezogen habe  |-.
Nun wollen sie auch alles im Original haben, damit keiner mit Fax irgend etwas nachweisen kann! Deshalb muss man als ALG2 Emfpänger entweder jedes Mal in sauren Apfel beißen und Einschreiben schicken. Oder immer wieder riskieren, dass man den einen oder anderen Monat doch noch zahlen muss, weil die normale Post "verschwindet". Die ganze Maschinerie ist nur auf Abzocke ausgerichtet!

Zitat
Ich nehme dabei nochmal Bezug auf den ersten Beitrag: wegen einer willkürlichen Fristverletzung einer willkürlichen Zwangsabgabe auf ein medientechnisches Luxusprodukt muss ein bedürftiger Mensch am Existenzminimum jetzt im Juli diesen Jahres trotz nachgewiesener Bedürftigkeit seit 1.1.13 eine Nachzahlung von über 1/3 seiner monatlichen staatlichen Unterstützung für nicht abbestellbare TV-Gebühren ausgeben? Für ein überflüssiges Luxusprodukt? Was ist, wenn der Betroffene absichtlich aus Sparsamkeit (Stromkosten) keinen Fernseher und Radio hat und bspw in die Bücherei geht, um Zeitung zu lesen?
Wie gesagt: er hätte sich befreien lassen können! Viel schlimmer finde ich, dass Bürger, die nicht in Genuss von ALG2 kommen gar keine Möglichkeit haben diese Schmarotzer auf legaler Weise und ohne Risiko loszuwerden!

Zitat
Mir erscheint diese unverhältnismässige Belastung von armen Menschen äusserst fragwürdig und unvereinbar mit einem Sozialstaat.
Viel schlimmer ist ein ÖRR-System mit 9 Mrd  EUR jährlich, das sich als Parasit von den Bürger des Landes ernähert und die Politik uns Bürger dem System als Fraß vorgeworfen hat. Sieh das mal so: er ist mit Zahlung von 125 EUR diese Parasiten los! Was sollen die anderen Bürger machen?

Zitat
Ich finde, das sollte eigentlich über 1) entschieden werden. Müsste in so einem Fall auf den Beitragsbescheid gewartet werden und dieser angefochten werden? Also quasi die oft beschriebene Vorgehensweise? Kann man im Verlauf des Verfahrens dazu die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen? Ist das ohne finanziellen Selbstmord möglich, eine juristische Konfrontation zu versuchen?
Ansonsten würde ich 2) wählen, denn 3) hört sich nach Polizei, Gerichtsvollzieher und einer Menge Ärger im Nachgang an (Schufa etc).
[\quote]
Hier muss man für 1) eben den Rechtsweg bestreiten! Hier kann aber auf dem juristischen Weg alles passieren. Ich glaube aber, dass die Chancen des Bürgers eher gering sein wird:
a) PKH kannst du gerade bei diesem Fall vergessen, denn er hätte sich früher befreien lassen können.
b) selbst wenn man den Weg von 1) in erster Instanz gewinnt, werden sie in Berufung gehen. Und spätestens in zweiter Instanz ist jedem Bürger (meine Annahme) das finanzielle Risiko zu groß!
c) der Weg 1) wird damit auch wieder in 2) oder 3) enden! Aber: wer nichts hat, dem kann auch nichts weggenommen werden!
Wer Risiken scheut und ein "braver Bürger" sein will, er sollte den Weg 2 gehen!
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 26. Juli 2013, 12:10
OK, ich habe jetzt den Befreiungsantrag von
http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/beratung/rundfunkbefreiung.pdf
verwendet, um endlich, endlich beim "Beitragsservice" Mitglied werden zu müssen dürfen.

Es hat keinen Sinn, das ganze Aussitzen zu wollen, jeder Monat, der vergeht, kostet, egal ob angemeldet oder nicht.
Zumindest ab August läuft dann meine Befreiung.

Im übrigen werde ich, sobald ich einen Beitragsbescheid habe, der ausweist, dass ich Januar bis Juli bezahlen muss, Widerspruch einlegen
wegen unverhältnismäßiger Benachteiligung von sozial Schwachen, die einen Großteil ihres Einkommens für versäumte, möglicherweise unstatthafte Gebühren (da keine Geräte vorhanden) ausgeben müssen. Ratenzahlung behebt die m.E. Ungeheuerlichkeit nicht, dass ein gültiger, 6 Monate laufender ALG2-Bescheid vom Beitragsservice nur 2 Monate lang anerkannt wird. Es geht bei ALG2 nicht um Peanuts, sondern um die nackte Existenz. Was sich die Damen und Herren, die üppigst von den Zwangsgebühren leben, scheinbar nicht vorstellen können und wollen.
Bleibt zu hoffen, dass ihnen die Justiz das demnächst mal genauer klarmacht.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Juli 2013, 11:55

Wieso?
Melde dich doch einfach ab August!
Es könnte doch sein, dass du gerade eingezogen bist!
Oder warte bist der nächste Bescheid kommt und melde dich ab dem Zeitpunkt!
Dann gehst du den Ärger mit Zahlung / Nichtzahlung Gericht usw. aus dem Weg:

OK, ich habe jetzt den Befreiungsantrag von
http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/beratung/rundfunkbefreiung.pdf
verwendet, um endlich, endlich beim "Beitragsservice" Mitglied werden zu müssen dürfen.

Es hat keinen Sinn, das ganze Aussitzen zu wollen, jeder Monat, der vergeht, kostet, egal ob angemeldet oder nicht.
Zumindest ab August läuft dann meine Befreiung.

Im übrigen werde ich, sobald ich einen Beitragsbescheid habe, der ausweist, dass ich Januar bis Juli bezahlen muss, Widerspruch einlegen
wegen unverhältnismäßiger Benachteiligung von sozial Schwachen, die einen Großteil ihres Einkommens für versäumte, möglicherweise unstatthafte Gebühren (da keine Geräte vorhanden) ausgeben müssen. Ratenzahlung behebt die m.E. Ungeheuerlichkeit nicht, dass ein gültiger, 6 Monate laufender ALG2-Bescheid vom Beitragsservice nur 2 Monate lang anerkannt wird. Es geht bei ALG2 nicht um Peanuts, sondern um die nackte Existenz. Was sich die Damen und Herren, die üppigst von den Zwangsgebühren leben, scheinbar nicht vorstellen können und wollen.
Bleibt zu hoffen, dass ihnen die Justiz das demnächst mal genauer klarmacht.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 28. Juli 2013, 17:27
Wie bitte? Ich bin davon ausgegangen, dass der BS die Daten der Einwohnerämter bekommen hat, da steht doch auch das Einzugsdatum drin?
Wenn sich jemand zum 1.8.2013 anmeldet muss dieser doch sicher nachweisen, gerade eingezogen zu sein?

Die Person um die es geht, ist seit vielen Jahren nicht beitragspflichtig gewesen, hatte keine Geräte und/oder keine eigene Wohnung.
Nachdem er vor einigen Jahren in die neue Stadt gezogen war, wurden ihm einige Briefe der GEZ in die neue Wohnung zugestellt. Diese wurden, wie übliche Werbungspost, ungelesen aussortiert. Danach war jahrelang Ruhe.

Aber eben jetzt wurde er im Zuge der Schnüffelei für die Beitragspflicht für alle und jeden erneut angeschrieben, und ging davon aus, auf jeden Fall seit 1.1. 13 zahlungspflichtig zu sein und dieses auch nachweisen zu müssen?!
Verständlicher wäre es sowieso, denn die Wohnung ist eine Meldeadresse, (wohnt meiste Zeit bei Partnerin), erst im September wird die beitragspflichtige Wohnung regelmässig genutzt werden. Aber das interessiert doch den Beitragsservice nicht, oder kann man sich tatsächlich ohne Problem erst jetzt ab August, oder gar September anmelden?
Bitte um Aufklärung... :o
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 30. Juli 2013, 15:13
Habe einen ähnlichen hypothetischen  Fall bei Person A!
Derjenige hat sich für Zeitraum ab März angemeldet und Befreiung beantragt. Das hat er erst Mitte Mai gemacht! Mit einem Bescheid, der erst ab März losging! Das ging so durch!
Er musste ja noch nichtmal sagen, dass er erst gerade eingezogen ist!
Natürlich alles rein hypothetisch!

Wenn es irgendwann rauskommt, durch Abgleich, dann zahlt er halt die 2 Monate. Er hat ja nichts falsches angegeben!
Anmeldung für Zeitraum usw. kann man frei wählen!

schau mal:
Person A meldet sich unter:

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Sind Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet?*
Antwort nein!


Anmeldung zum*
Hier Monat wählen! z.B. September!
Am besten wählt Person A den Monat, wo der neue Bescheid losgeht!
Damit werden auch dumme Fragen nicht mehr kommen (hoffentlich)!

Am Ende druckt er alles aus und legt den Bescheid im Original mit (viele Ämter schicken sogar irgendetwas speziell für die GEZ)!

Dann mit Einschreiben hinschicken und abwarten!

Die erste Befreiung hat die Person A mit Einschreiben geschickt!

Kann man sicherheitshalber auch mit Fax vorher senden (Fax alleine genügt aber nur um den Eingang zu belegen!). Sie wollen den Originalbescheid.
Seit die Beitragsnummer da ist, schickt Person A den Befreiungsantrag mit normaler Post und hackt nach 3 Wochen telefonisch nach.
Ist "Postschwund" zu beklagen, dann hat er noch gute 5 Wochen Zeit um noch einen Originalbescheid zu besorgen und das ganze nochmal hinzuschicken.
Fairerweise muss man aber sagen, dass die Person A, keinen Postschwund bis dato gehabt hat! Vielleicht, weil er immer zusätzlich mit Fax schickt und immer nach 3 Wochen nachhackt. Dann bestätigt man in der Regel den Eingang und sagt wann der Bescheid raus geht!
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: googol am 13. August 2013, 02:59
Hallo hab das selbe Problem. Die ganze GEZ Geschichte war zwar bekannt, aber diese 2 Monate Regelung war für mich auch neu. Toll das man von der GEZ nicht informiert wird oder vom Arbeitsamt. Auf den Beleg stand davon jemlich auch nix.
Bekomme jetzt auch einen neuen Bescheid ab August, also einfach mal versuchen sich ab da an anzumelden? Dachte man muss ab Januar so oder so bezahlen? Und wenn die sich mit den Einwohnermeldeamt kurzschließen, wissen die auch, dass ich schon früher da gewohnt habe.
Andere Frage. Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit? Muss dazu sagen, dass ich mich komplett abgemeldet hatte vor 2 Jahren. Nun ist die Frage, was ich machen soll, da ich ab Oktober studiere und bis dahin arbeitslos bin bzw mich befreien lassen könnte, aber mit den Risiko die letzten 6- 7 Monate zahlen zu müssen wegen meines Versäumnis ;(
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: googol am 13. August 2013, 03:38
Hallo hab das selbe Problem. Die ganze GEZ Geschichte war zwar bekannt, aber diese 2 Monate Regelung war für mich auch neu. Toll das man von der GEZ nicht informiert wird oder vom Arbeitsamt. Auf den Beleg stand davon jemlich auch nix.
Bekomme jetzt auch einen neuen Bescheid ab August, also einfach mal versuchen sich ab da an anzumelden? Dachte man muss ab Januar so oder so bezahlen? Und wenn die sich mit den Einwohnermeldeamt kurzschließen, wissen die auch, dass ich schon früher da gewohnt habe.
Andere Frage. Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit? Muss dazu sagen, dass ich mich komplett abgemeldet hatte vor 2 Jahren. Nun ist die Frage, was ich machen soll, da ich ab Oktober studiere und bis dahin arbeitslos bin bzw mich befreien lassen könnte, aber mit den Risiko die letzten 6- 7 Monate zahlen zu müssen wegen meines Versäumnis ;(

Natürlich meinte ich das hypothetisch srry ;)
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xrw am 13. August 2013, 12:18
Hatte noch einen alten Bescheid bis Januar 2013. Wäre ich für Januar noch befreit?

Nur dann, wenn die Person Ende 2012 ein Rundfunkgerät besessen hätte und dafür befreit gewesen wär. Wobei die gezielte Besserstellung von ehemaligen Rundfunkteilnehmern in § 14 Abs. 5 RBStV angreifbar ist. Ich würd da bei einer Klage unter Bezug auf Art. 3 GG relativ gute Erfolgschancen sehn.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: xy-muc am 17. August 2013, 11:15
Habe mich letztens mit dem zuletzt genannten  "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" angemeldet und bei "Anmeldung zum" "01082013" eingetragen.
Rückantwort Beitragsservice: Befreiung akzeptiert, angemeldet ab 1.8.2013.

Fraglich ist, ob noch was nachkommt, denn nach der momentan gültigen Unrechtsgesetzgebung hätten sie Anpruch auf Januar-Juli.
Möglicherweise halten sie den Ball flach, denn gerade die Alg2er abzuzocken ist, glaube ich, langfristig schlecht für die Publicity dieses Saftladens.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 03. September 2013, 15:34
Habe mich letztens mit dem zuletzt genannten  "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" angemeldet und bei "Anmeldung zum" "01082013" eingetragen.
Rückantwort Beitragsservice: Befreiung akzeptiert, angemeldet ab 1.8.2013.

Fraglich ist, ob noch was nachkommt, denn nach der momentan gültigen Unrechtsgesetzgebung hätten sie Anpruch auf Januar-Juli.

Selbst wenn!
Die Chancen stehen gut dagegen zu klagen und zu gewinnen.
Meiner Ansicht nach gilt sowas wie ein Gewohnheitsrecht: wenn man vorher kein Teilnehmer war und vor Gericht sagt, dass man die neue Regelung nicht wusste und nicht von der GEz rechtzeitig informiert gewesen ist, hat man gute Chancen den Prozess zu gewinnen...
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Gutes am 28. September 2014, 21:54
Hallo,
das Thema ist zwar schon ein wenig älter aber vielleicht sucht ja doch noch jemand Antworten, so wie ich :)
Wir haben erst im April von der Zwangszahlung erfahren, da wir eben keinen Fernseher und Radio haben.
Wir wurden von der Rundfunkgebührenzentrale angeschrieben, seit wann wir hier wohnen und haben auch die Wahrheit zurückgeschrieben, dass wir vor dem 1.1. 2013 eingezogen sind.
Daraufhin folgte eine Rechnung von knapp 400 Euro.
Wir waren natürlich entsetzt und haben unsere Unterlagen eingereicht, dass wir ALG 2 in der Zeit bezogen haben ( zum Glück nun nicht mehr). Unser letzter Bescheid war noch nicht länger als 2 Monate her, der wurde angenommen aber wir sollen nun trotzdem noch 150 Euro zahlen.
Wir hatten gleich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass wir keine Chance auf die Befreiung hatten, da diese nur 2 Monate im Nachhinein gilt und man uns erst über ein Jahr später über eine Zahlungspflicht überhaupt informiert hat, da wir wirklich keine der Medien nutzten und daher auch nicht angemeldet waren. Dies wurde abgeleht mit der Begründung, dass die Bürger über Fernsehn und Radio informiert wurden.
Wir haben erneut Widersruch eingelegt mit der Aufforderung einer stichhaltigen Begründung, da die oben erwähnte nun wirklich nicht standhalten kann.
Aber schon einen Tag später kam ein Schreiben, dass wir eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbart hätten und die 1. Rate in 2 Wochen fällig ist.

Ich habe bei den netten Leuten angerufen. Erklärte, dass wir nie eine Ratenzahlung vereinbart haben und der Widerspruch auf dem Weg ist.  Die erste Mitarbeiterin hat wirklich nach 5 Minuten einfach aufgelegt, nachdem sie mir immer wieder nur gesagt hat, dass ich falsch liege und wir zahlen müssen.

Ich habe noch einmal angerufen und eine sehr nette Dame hat mir erklärt, dass es ihr sehr leid tue und sehr ungerecht sei aber wir nicht drum herum kommen die 150 Euro zu zahlen!

Nun kommt es aber:
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Unglaublich aber ich hoffe ich kann jemanden so ein wenig Geld sparen.

Ich denke wir würden mit einer Klage vielleicht uns die 150 Euro sparen aber ihr wisst ja, wer, der gerade aus dem ALS 2 draußen ist kann sich die Klage leisten.
Wir haben es nun unter Vorbehalt gezahlt und nehmen es als ein Ende der Gerechtigkeit hin, da wir im Moment nicht unsere Existenz mit Kind gefährden wollen.

! Immer unter Vorbehalt die 17 Euro zahlen... vielleicht hat es doch irgendwann ein Ende

Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: ss32 am 28. September 2014, 22:26
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Ihr habt euch doch gar nicht angemeldet, sondern nur Auskunft gegebe, seit wann ihr da wohnt.

Wer auf einen Beitragsbescheid wartet und dagegen Widerspruch einlegt, dessen Befreiuung wird bestimmt nicht davon abhängig gemacht, dass er vorher sämtliche Auskünfte verweigert hat.

Mag sein, dass für die Hotline-Fuzzies der gewünschte Vorgang jetzt nicht durchführbar ist, nach Widerspruch (auf einen Bescheid, und nicht gegen die Infobriefe!) wird er möglich.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: mickschecker am 28. September 2014, 23:14
! Immer unter Vorbehalt die 17 Euro zahlen... vielleicht hat es doch irgendwann ein Ende
Das ist leider genau das falscheste was man machen konnte.
Erstens akzeptieren die keine Zahlung unter Vorbehalt und verbuchen es als "gerne" bezahlt
und zweitens interessiert die dein Passus "unter Vorbehalt" eh einen feuchten Kehricht .
Beitragsbescheid (jetzt Festsetzungsbescheid) abwarten und erst dann wieder reagieren.
Titel: Re: ALG 2 Befreiung zu spät mitbekommen
Beitrag von: Gravity am 29. September 2014, 00:53
Nun kommt es aber:
Sie hat mir erklärt, dass eine nachträgliche Anerkennung möglich gewesen wäre, wenn wir über der EMA (Einwohnermeldeamt) angemeldet worden wären und nicht auf den ersten Brief geantwortet hätten.
Also wir hätten auf eine Anmeldebestätigung der Rundfunkgebührenstelle warten sollen.

Da wir uns selbst angemeldet haben geht es nur mit den 2 Monaten.

Unglaublich aber ich hoffe ich kann jemanden so ein wenig Geld sparen.

Kann ich das so verstehen das wenn die Person z.B seit Anfang 2013 Arbeitslos ist und hat auch nicht mit bekommen das man sich befreien kann im nachhinein. Dann wird die Person Zwangsanmeldung bekommt das aber auch nicht mit ,dann kommt die erste Mahnung wo komplett die Gebühren ab 2013 verlangt werden. Kann diese Person sich im nachhinein komplett von den Gebühren ab 2013 befreien weil einem ja nicht geschrieben wurde wie es geht? 


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