Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. Ich füge die Anschreiben nachher noch (von Zuhause) hier im Forum anonymisiert bei. Ich konnte bislang keinen Unterschied zwischen den inzwischen 3 Bescheiden erkennen.
@Rochussind das regelrechte Bescheide mit einer Entsprechenden Überschrift (Gebühren/Beitragsbescheid) und einer Rechtsbehelfsbelehrung
Ja es handelt sich tatsächlich um diese Schreiben. Den anderen kram (Zahlungsaufforderungen, Standardschreiben etc. ) hat Person A natürlich zwischendurch auch immer wieder mal bekommen.
Die ganze andere Post ignoriert & archiviert Person A inzwischen nur noch.
@copenfanWenn der Beitragsservice von dem selbst verschuldeten Spielchen die Nase voll hat, wird er schon irgendwann einen Widerspruchsbescheid ausstellen.
In dem Fall habe ich mich belesen und man soll beim Verwaltungsgericht mit Widerspruch der GEZ versuchen seinen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung versuchen zu erwirken (soweit die GEZ diesen nicht akzeptiert hat; wovon auszugehen ist).
Auf den Widerspruch müsste man in dem Fall natürlich mit einer Klage erwidern.
Zu den vielen Tipps:Person A wäre es am liebsten eine Klage so lange wie möglich hinaus zu zögern. Er vermute ja fast, dass die GEZ abwartet was die Klagen der größeren Konzerne ergeben und dass sich das Problem zugunsten der GEZ irgendwann von selbst löst. Hoffen tut Person A natürlich, dass sich das Problem zu unseren Gunsten löst ;-)