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Autor Thema: 3. GEZ Gebühren-/Beitragsbescheid ohne "klare" Reaktion auf Widerspruch  (Gelesen 15341 mal)

d
  • Beiträge: 130
Hallo zusammen,

Person A verfolgt schon seit längerem seinen eigenen "Kampf" gegen die GEZ'Tapo und verfolgt das Geschehen hier im Forum regelmäßig.

Person A verweigert zudem pünktlich seit 01.01.2013 (mit vorheriger Anmeldung) die Beitragsgebühren. Damals hat er pünktlich vor dem 01.01. ein Widerspruchsschreiben mit Begründung der Zahlungsverweigerung abgeschickt

Inzwischen hat Person A (gestern) seinen 3. GEZ Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten. Auf den ersten hat dieser bereits (wie auf der Rückseite des Schreibens beschrieben) fristgerecht Widerspruch eingelegt mit seiner persönlichen Begründung. Daraufhin wurden lediglich weitere Zahlungserinnerungen erhalten und ein allgemeines Schreiben wieso die Gebühren angeblich rechtskräftig seien. Es war jedoch keinerlei Bezug zu dem ursprünglichen Widerspruchsschreiben erkennbar. Zusammen mit dem ersten Widerspruch hat Peson A auch ein weiteres Schreiben (separat abgeschickt per Einschreiben) zur Aussetzung der Vollstreckung. Auch hierzu kam keinerlei Reaktion/Schreiben des Beitragsservice.

Statt dessen hat Peson A nun einen 2. Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten, welchen er erneut fristgerecht mit einer Kopie seines  ersten Widerspruchs sowie Verweis auf die ausstehenden Rückmeldungen per Einschreiben abgeschickt hat. Ebenfalls bis heute ohne Reaktion!

Seit gestern liegt nun der 3. Gebühren-/Beitragsbescheid mit der üblichen Androhung einer Vollstreckung vor - absolut identisch mit den ersten beiden Schreiben.


Wie ist eure Erfahrung/Meinung zu dieser "hypothethischen" Sachlage? Person A hätte nichts dagegen, wenn es ewig so weiter geht... aber irgendwann hätten die beim Beitragsservice wohl auch die Nase voll?

Habt ihr einen Rat oder Erfahrung wie man in so einer Situation damit am Besten weiter Verfahren sollte? Einfach wie bisher per Widerspruch und einfordern einer Reaktion auf erfolgte, vorliegende Widersprüche?

Nach meinem Kenntnisstand wäre der Beitragsservice doch verpflichtet den Widerspruch bzw. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung von Person A zu widersprechen (statt gegen werden Sie diesem ja wohl kaum) und mir mit dem Schreiben das zuständige Gericht für eine Klage mitzuteilen? So ist jedenfalls mein Wissensstand über den Weg bis zu einer Klage.

Für euren Rückmeldung wäre ich in jedem Fall dankbar. Bei Bedarf poste ich gerne noch eine anonymisierte Kopie des Person A "hypothethisch" vorliegenden Beitragsbescheid in diesen Thread.

(Dies ist mein erster Post und ich hoffe der hypothethischen anonymisierung ist damit genüge getan)


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w

wtfacow

Person A könnte nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen.


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    • OB
Besteht die Möglichkeit alle 3 Bescheide anonymisiert dem Forum zur Verfügung zu stellen?


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R
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@ d-angel2001,

sind das regelrechte Bescheide mit einer Entsprechenden Überschrift (Gebühren/Beitragsbescheid) und einer Rechtsbehelfsbelehrung (Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb....usw.usf.), oder sind es lediglich die Zahlungsaufforderungen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

c
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Wenn der Beitragsservice von dem selbst verschuldeten Spielchen die Nase voll hat, wird er schon irgendwann einen Widerspruchsbescheid ausstellen.

Ansonsten kann man weiterhin alle 3 Monat statt der Rundfunkgebühren das Porto für ein Einschreiben und die Verbindungsgebühren für 2 Telefaxe investieren und auf jeden "echten" Beitragsbescheid mit einem Widerspruch reagieren.

Ich frage mich ja, ob dann auf jeden Widerspruch ein separater Widerspruchsbescheid erlassen werden müsste und ob es Sinn macht, die Widersprüche im Laufe der Zeit mit immer mehr Argumente anzureichern.

Man hat ja jedes mal 3 Monate Zeit und später vor Gericht schadet es sicher nicht, wenn man möglichst viele Argumente hat. Eventuell kann man zur Abwechslung auch bei den weiteren Widerspruchsschreiben gleichzeitig diesen Serienbrief "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen" entkräften. Wobei ob es der Schrieb wert ist, darauf überhaupt einzugehen?


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d
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Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten. Ich füge die Anschreiben nachher noch (von Zuhause) hier im Forum anonymisiert bei. Ich konnte bislang keinen Unterschied zwischen den inzwischen 3 Bescheiden erkennen.

@Rochus
Zitat
sind das regelrechte Bescheide mit einer Entsprechenden Überschrift (Gebühren/Beitragsbescheid) und einer Rechtsbehelfsbelehrung

Ja es handelt sich tatsächlich um diese Schreiben. Den anderen kram (Zahlungsaufforderungen, Standardschreiben etc. ) hat Person A  natürlich zwischendurch auch immer wieder mal bekommen.

Die ganze andere Post ignoriert & archiviert Person A inzwischen nur noch.


@copenfan
Zitat
Wenn der Beitragsservice von dem selbst verschuldeten Spielchen die Nase voll hat, wird er schon irgendwann einen Widerspruchsbescheid ausstellen.

In dem Fall habe ich mich belesen und man soll beim Verwaltungsgericht mit Widerspruch der GEZ versuchen seinen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung versuchen zu erwirken (soweit die GEZ diesen nicht akzeptiert hat; wovon auszugehen ist).

Auf den Widerspruch müsste man in dem Fall natürlich mit einer Klage erwidern.


Zu den vielen Tipps:
Person A wäre es am liebsten eine Klage so lange wie möglich hinaus zu zögern. Er vermute ja fast, dass die GEZ abwartet was die Klagen der größeren Konzerne ergeben und dass sich das Problem zugunsten der GEZ irgendwann von selbst löst. Hoffen tut Person A natürlich, dass sich das Problem zu unseren Gunsten löst ;-)


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Nur damit ich das richtig verstehe ... "Person A" hat tatsächlich BESCHEIDE bekommen ?
Und das gleich 3 mal ? Vom wem ? LRA ? Oder GEZ ? Wer DARF überhaupt einen Rechtskräftigen Bescheid ausstellen ?
Nach dem Lesen hier bin/war ich der Meinung das die LRA die Bescheide ausstellen ...
Ist das Rechtlich überhaupt erlaubt / zulässig ?

Ich glaube die Wissen selbst nicht mehr was Sie tun oder es ist eiskalte Zermürbungstaktik ...

Gruß,
ViSa


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Uwe

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Hallo Uwe,

Das Thema verfolge ich auch ... werde aber nicht wirklich schlau daraus ...

Wenn jetzt irgendeine Person X, nehmen wir mal an im BL Niedersachsen nicht zahlt (Bisheriger Nichtzahler) kommen erstmal die 3 Bettel/Drohbriefe - bzw. Infopost das man dort noch gar nicht geführt ist.

"Irgendwann" wird Person X vermutlich zwangsangemeldet und zahlt immer noch nicht. Person X treibt das Spiel so lange bis ein Rechtkräftiger Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eintrudelt. Nach meinem Wissenstand durch Lesen im Forum wird dieser Bescheid von der LRA erstellt. Soweit vermutlich richtig ... ?

Und hieran schließt die für mich entscheidende Frage:
"Gibt" es sowas wie 3 Bescheide überhaupt ? Werden mit dem Erscheinen der zusätzlichen - bzw. Folgebescheide die zuerst ausgestellten Bescheide ungültig ?

Ich persönlich habe noch nie von mehreren Bescheiden gehört und bin grade etwas verwirrt ...

Gruß,
ViSa


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t

themob

Rein rechnerisch fällt es mir im Moment schwer, das zu glauben.

1 Quartal ist fällig am 15.2.2013 - es kommen erfahrungsgemäß mindestens 2 Schreiben in 4 Wochen Abstand, dann der Bescheid = Mai 2013
2 Quartal ist fällig am 15.5.2013 - hier normal auch, außer die Firma x in y verzichtet auf Infoschreiben, dann 4 Wochen nach Mai der Bescheid = Juni 2013 
3 Quartal ist fällig am 15.8.2013 - es kann kein Bescheid erfolgen da das 3 Quartal noch nicht fällig ist............................
4 Quartal ist fällig am 15.11.2013

Hier bin ich mal auf die anonymisierten Bescheide von Person A gespannt. Auch welches Bundesland es betrifft.

Oder sind es identische Bescheide von Firma x in y und Zeitversetzt von der LRA des betreffenden Bundeslands? Das erkennt man ja an dem aufgeführten Zeitraum im Bescheid.

Was ein Widerspruch vor dem 1.1.2013 ohne vorherigen Verwaltungsakt, bezogen auf den Rundfunkbeitrag ab 1.1.2013 bewirken sollte, kann ich im Moment auch nicht ganz nachvollziehen.

Vielleicht kann Person A das ganze mal chronologisch darstellen damit wir es besser nachvollziehen und verstehen können.


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Hallo,

ich bin gestern leider nicht mehr dazu gekommen die Bescheide einzuscannen (wurde leider Arbeitsbedingt etwas später). Ich hole das heute Abend nach!

Um die bisherigen Fragen schon einmal kurz zu klären:

Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen. Die Bescheide kamen vom Norddeutschen Rundfunk soweit ich mich (ohne vorliegende Schreiben) entsinnen kann. Aber auf jeden Fall von dem GEZ-Verein und nicht irgendein RA oder sonstiges.

Es handelt sich um die "klassischen" Gebühren-/Beitragsbescheide soweit ich das erkennen kann - und Ja... inzwischen 3 Stück! So ganz ist mir auch nicht klar wie das kommt. Eventuell sind die LRA etwas durcheinander geraten, da Person  A 2 Gebührenkonten führen (musste)... eines Privat und das 2. nur für ein ebenfalls gewerblich genutztes Kfz (unter selbiger Anschrift). Irgendwann kamen dann scheinbar aber nur noch Rechnungen/Bescheide für das Hauptkonto.

Ich denke heute Abend komme ich mal dazu die Daten bereit zu stellen. Es ist auf jeden Fall kein Fake, wie teils schon angenommen. Ich wäre wirklich daran interessiert zu erfahren, wie Person A damit am Besten umgehen soll oder ob er das Spiel einfach so lange weiter Spielen sollte, wie die LRA mitspielen (möchten).


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...3 Quartal ist fällig am 15.8.2013 - es kann kein Bescheid erfolgen da das 3 Quartal noch nicht fällig ist............................
...

...

Wir überlegen, ob wir nicht auch noch zusätzlich zum 1. Quartal auch im 3. Quartal auf einen Bescheid warten. Das zweite Quartal haben wir mitbezahlt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zumal ja auch auf unseren Widerspruch nur das WischiWaschi-Schreiben als Antwort kam.


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[...] Das zweite Quartal haben wir mitbezahlt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. [...]

@Rochus

Person A hat damals auch lange mit sich gerungen ob er unter Vorbehalt zahlen soll oder es ganz lassen soll. Das Schreiben der GEZ'Tapo dass Zahlungen unter Vorbehalt nicht möglich sind, hat jedenfalls dazu animiert es dann gar nicht zu tun :-D

Das "unter Vorbehalt" gezahlte Geld sieht man sowieso nie wieder!

Bis jetzt ist dabei nicht tragisches passiert. Im schlimmsten Fall (ist nach meinem Verständnis) mit einer negativ Rückmeldung auf einen Beitragsbescheid-Widerspruch zu rechnen. Zeitgleich sollte man auch gleich bei den LRA beantragen, dass die Vollstreckung aufgehoben wird, bis ein Rechtsurteil in der Sache gefällt ist. Das kann sich natürlich erst mit dem negativ Bescheid entscheiden, wo auf ein entsprechend zuständiges Gericht verwiesen wird. Auf diese eine Klage (1. Instanz) würde Person A es notfalls auch in Eigenregie ankommen lassen um mich nicht gleich zu beugen und hofft, dass in der Zwischenzeit irgendwas positives passiert (z.B. durch andere Klagen von Großkonzernen).


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Hallo,

Person A hat soeben noch einmal seine Beitragsbescheide durch gesehen. Ich war der festen Überzeugung dass Person A bereits insgesamt 3 hat - aber es sind nun doch nur insgesamt 2 (habe mich wohl im Unterlagen Wust der GEZ'Tapo etwas verzählt).
Der zweite Bescheid gehört zu einem separaten Beitragskonto (gewerblich genutztes Kfz).

Somit hat sich die Situation nun doch geklärt. Also gleiches Widerspruchsschreiben losschicken und fertig. Vorsorglich wurden ohnehin die ersten Widersprüch schon mit beiden Beitragsnummern versehen.


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