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Autor Thema: Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 22038 mal)

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Hier erzählt Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages UND AUCH der damaligen Rundfunkgebühr.
Unbedingt reinschauen!

Das Video:

https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 20:24 von Viktor7«
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen ein!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 01.01.2013, aufgerufen 21.07.2013 --- ganz nach unten scrollen:
Zitat
Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.

Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen, Auslassungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:

Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Oh, welch schamlose Lügen!!!


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...und dass der gebetsmühlenartig als "zeitgemäßt", "einfach", "fair", "gerecht", "sozial" und "solidarisch" propagierte sogenannte "Rundfunkbeitrag" mitnichten ein Beitrag sondern eine versteckte Zwecksteuer ist, wird u.a. hier dokumentiert:

Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

Ich zahle lieber wohltätigen Zwecken,
als unersättlichen Zecken!

Fernsehfrei - und Spaß dabei!

Und dabei wird es auch bleiben!


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...und das sind die auch von Anna Terschüren erwähnten, jedoch von ARD-ZDF-G€Z trotz ständig reklamiertem Auftrag der "Unabhängigen und umfassenden Information und Berichterstattung" tunlichst verschwiegenen Gegen-Gutachten:

6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" / "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
Verfassungswidrigkeit und allerhand andere Rechtsverstöße bescheinigen.

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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weitere vernichtende Interviews zur Verfassungswidrigkeit des
sogenannten "Rundfunkbeitrags" / "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"

fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8

fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

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Uwe

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Heute morgen um 10.00 Uhr hatte das Video 62 000 Aufrufe und 4 Stunden später
sind es bereits über 75 000 Aufrufe!  ;D

Endlich kommt mal etwas Bewegung bei den Leuten!


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Uwe

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Jetzt um 17.31 Uhr über 91 000 Aufrufe!  ;D

das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA

Heute morgen um 10.00 Uhr hatte das Video 62 000 Aufrufe und 4 Stunden später
sind es bereits über 75 000 Aufrufe!  ;D

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das überrascht mich nicht. Schaut euch die Werte in Facebook an:

830-mal geteilt.

Fast 50.000 Leute haben den Beitrag gesehen.

Was glaubt ihr, was für eine Verbreitung dadurch erreicht wird?



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Uwe

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Heute morgen 163 000 Aufrufe! ;D

Und das sagte der SWR Justiziar Eicher 2006 dazu!

Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

das Video:
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Heute morgen 163 000 Aufrufe! ;D

Und das sagte der SWR Justiziar Eicher 2006 dazu!

Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA

Schau mal in meine Signatur  ;)

Man kann das gar nicht oft genug wiederholen. Der Mann könnte auch Politiker sein. Nicht einmal ein Jahr später rennt er wild applaudierend hinter Herrn Prof. Dr. Kirchhof und seinem wilden Gutachten her, in dem das totale Gegenteil als der Weisheit letzter Schluss verkauft wird.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

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Noch immer Top Aktuell! 187 000 + Aufrufe !  ;D


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sieh an sieh an - selbst der Petitionsausschuß des Bundes gibt zu, das diese Steuer Ländersache ist: https://epetitionen.bundestag.de/epet/purubrik.$$$.rubrik.Rundfunkgebuehren.html

Aber Steuern darf nur der Bund einführen, nicht ein Land des Bundes!



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Das Video von Anna Terschüren jetzt auch
ergänzt bei ihrer Doktorarbeit unter:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Es steht 7:1,5 gegen ARD-ZDF-GEZ ;)


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f
  • Beiträge: 8
hallo wie schon geschrieben

für Gebühren, Beiträge und Kosten , muß der verlangende Steuern zahlen;


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