Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid  (Gelesen 20258 mal)

l
  • Beiträge: 17
Hi Ho,

folgender hypothetischer Fall:

angenommen, ein zahlungsunwilliger Mensch legte Widerspruch gegen einen Gebühren-/ Beitragsbescheid ein, mit der Begründung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, und stellte zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebühren- /Beitragsbescheid bis über den Widerspruch entschieden wurde.

Nehmen wir weiter an, die GEZ habe darauf reagiert und würde schreiben, daß der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wegen der Ratifizierung in den Länderparlamenten zum geltenden Landesrecht wurde, die Rundfunkbeiträge keine Steuern seien und sie eine Verfassungswidrigkeit nicht erkennen könne.

Und natürlich möchte die GEZ auch noch den offenstehenden Betrag, wobei sie in diesem hypothetischen Beispiel keine Frist angegeben hätte. Auch hätte sie keinerlei Bezug auf den Antrag auf Aussetzung genommen, also den Antrag weder angenommen noch abgelehnt.

Nun würde eine solche Antwort der GEZ unseren zahlungsunwilligen Menschen nicht sonderlich überraschen, aber er würde sich nun zweierlei fragen:

a)   wie er am besten weiter vorgehen könne, denn er will weiterhin nicht zahlen.
b)   handelt es sich bei solch einer Antwort um eine Ablehnung des Widerspruchs?  Denn in diesem hypothetischen Beispielbrief der GEZ kommt das Wort „Ablehnung“ gar nicht vor.

Vielen Dank für alle Ideen hierzu!

salü, Kristina



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Wenn, wie in dem hypothetischen Fall, dem Schreiben der Ex-GEZ oder der Rundfunkanstalt Begriffe wie "Ablehnung" oder "Widerspruchsbescheid" fehlen würden und darüber hinaus noch nicht einmal darauf hingewiesen wird, bei welchem Gericht in welcher Frist Klage erhoben werden kann, wäre das allenfalls eine Bestätigung des Eingangs des Widerspruchsschreibens. Auf keinen Fall mehr!

Professionell arbeitende Behörden haben da ganz andere Gepflogenheiten. Da wird dem Beitragspflichtigen sofort klar, um was es sich handelt.

Auch sähe da eine Eingangsbestätigung ganz anders aus. Da liest man dann für gewöhnlich, dass das Widerspruchsschreiben eingegangen ist und das es sich in der Bearbeitung befindet und die Behörde unaufgefordert auf den Widerspruchsführer zukommt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 41
Gut, die Nachfolgeorganisation der GEZ würde nicht sagen, daß es eine Steuer sei, aber die Steuer, die keine ist, hat den Charakter einer Steuer.
Praktisch wird sicher versucht werden, diesen Charakter mit Haarspaltereien zu vertuschen, schließlich ist die Nachfolgeorganisation nicht im Besitz der Gesetzgebungshoheit.

Steuern werden definiert als einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besonndere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (nicht Sender) zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das jeweilige Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft.

Als "Tatbestand" ließe sich der "Wohnraum" annehmen, denn alle, die eine Wohnung haben, sind seit dem 1.1.2013 leistungspflichtig. Bis zum 1.1.2013 dagegen war die Gebührenzahlung mehr oder weniger freiwillig und an ein vorhandenes Fernsehgerät gekoppelt, über welches die Gegenleistung der Rundfunkanstalten verkonsummiert werden konnte. 

Tja, das ist die Gretchen-Frage, sollte man so tun, als habe man Tomaten auf den Augen? Denn genau das wird wohl abverlangt werden.

"Verfassungsfeindlichkeit" ist übrigens die Vorstufe zur "Verfassungswidrigkeit".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Als "Tatbestand" ließe sich der "Wohnraum" annehmen, denn alle, die eine Wohnung haben, sind seit dem 1.1.2013 leistungspflichtig. Bis zum 1.1.2013 dagegen war die Gebührenzahlung mehr oder weniger freiwillig und an ein vorhandenes Fernsehgerät gekoppelt, über welches die Gegenleistung der Rundfunkanstalten verkonsummiert werden konnte.

Mit einer Wohnung kann ich aber kein Fernsehen, sondern es setzt bestimmte technische Hilfsmittel voraus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

S
  • Beiträge: 41

Mit einer Wohnung kann ich aber kein Fernsehen, sondern es setzt bestimmte technische Hilfsmittel voraus.

Daraus spricht echte Erfahrung. Wie wäre es, wenn Du Fernsehwillige berätst?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Daraus spricht echte Erfahrung. Wie wäre es, wenn Du Fernsehwillige berätst?

Meine Erfahrung lehrte mich in dieser Sache bis jetzt nur eines - das Gro der Fernsehwilligen ist unbelehrbar, der Volksverdummung der ÖRR verfallen und wehrlos. Den Rest braucht man nicht beraten, der kleine Teil weiß was zu tun ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

c
  • Beiträge: 168
Es gibt eine Standardantwort des Beitragsservice auf einen rechtliche korrekt gestellten Widerspruch und einen rechtlich korrekt gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieses Schreiben ist rechtlich aus mehreren Gründen nicht bedeutsam:

1. Es kommt im Vergleich zum Beitragsbescheid nicht von der zuständigen LRA, sondern nur vom Beitragsservice.

2. Es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung anhängig.

3. Es wird nicht direkt auf den Widerspruch bzw. den Antrag auf Aussetzung Bezug genommen, es heißt nur: "vielen Dank für Ihre Mitteilung"

4. Das Wort "Bescheid", "Widerspruchsbescheid" o.ä. ist in dem Schreiben nicht zu finden.

Es handelt sich dabei für uns lediglich um eine Eingangsbetätigung des Widerspruches und kann zur Kenntnis genommen werden, mehr nicht!

Warum die Landesrundfunkanstalten keine Widerspruchsbescheide ausstellen, ist nicht ganz klar, scheinbar wird wirklich eine öffentlichkeitswirksame "Klagewelle" befürchtet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Es gibt eine Standardantwort des Beitragsservice auf einen rechtliche korrekt gestellten Widerspruch und einen rechtlich korrekt gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieses Schreiben ist rechtlich aus mehreren Gründen nicht bedeutsam:

1. Es kommt im Vergleich zum Beitragsbescheid nicht von der zuständigen LRA, sondern nur vom Beitragsservice.

2. Es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung anhängig.

3. Es wird nicht direkt auf den Widerspruch bzw. den Antrag auf Aussetzung Bezug genommen, es heißt nur: "vielen Dank für Ihre Mitteilung"

4. Das Wort "Bescheid", "Widerspruchsbescheid" o.ä. ist in dem Schreiben nicht zu finden.

Es handelt sich dabei für uns lediglich um eine Eingangsbetätigung des Widerspruches und kann zur Kenntnis genommen werden, mehr nicht!

Warum die Landesrundfunkanstalten keine Widerspruchsbescheide ausstellen, ist nicht ganz klar, scheinbar wird wirklich eine öffentlichkeitswirksame "Klagewelle" befürchtet.

Sehr gut zusammengefasst!

Am meisten stört mich, dass in unserem Falle der Adressat des Widerspruchs ganz klar der WDR  am Appellhofplatz gewesen ist und nicht der Laden in Köln-Bocklemünd, die Antwort aber, wie von Dir schon beschrieben, aus Bocklemünd kam.

Mittlerweile ist auch unsererseits Schluss mit Lustig und wir werden jetzt ein wenig schärfer vorgehen. Vor allem wurde, obgleich das Schreiben damit eingeleitet worden war, überhaupt nicht auf unseren Widerspruch gegen den aufgenötigten Sämniszuschlag eingegangen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Mir fällt gerade auf, dass dieses Thema bei gerade mal 7 Antworten 298 mal aufgerufen worden ist. Da sollen wohl bei der EX-GEZ und den Anstalten die Drähte heiß laufen.

Wie wäre es denn mal mit einer Begrüßungsrubrik für die lieben Mitleser der Anstalten und des Beitragsservice?

Die können sich auch gerne hier friedvoll (und damit meine ich beide Seiten) mit uns austauschen.  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

l
  • Beiträge: 17
Hi Ho,

zunächst mal vielen Dank für die hypothetischen Antworten auf die hypothetische Frage. Vor allem die von Rochus und Copenfan waren sehr informativ.

Yup, in dem hypothetischen Schreiben, daß ich mir natürlich selbst ausgedacht habe, tritt nur einmal der Begriff "Bescheid" auf, nämlich in dem Eröffnungssatz, daß die zahlungsunwillige Person den Gebühren-/Beitragsbescheid vom soundsovielten beanstande, weil sie den Rundfunktbeitrag als  verfassungswidrig ansieht.

Auch fehlen in dem hypothetischen Schreiben sämtlliche Hinweise darauf, bei welchem Gericht in welcher Frist Klage zu erheben sei, ebenso ist kein Hinweis zu entnehmen, daß es sich um eine Empfangsbestätigung handle.

Hübsch, da habe ich mir doch glatt diese Standardantwort des Beitragsservice wohl selbst ausgedacht  ;)

Mal sehen, was mir dem nächses einfällt  :laugh:

Halte euch auf dem Laufenden, bis dann
salü, lily



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 2
Moin zusammen!
Heute habe ich solch eine "Mitteilung" auf Antwort meines Widerspruchs erhalten! Wie gehe ich weiter vor?? Soll ich weiter abwarten?
Außerdem kam dieses Woche ein "Gebühren-/Beitragsbescheid"! Diesen will ich jetzt auch widersprechen, wäre dies der zweite Widerspruch??

Danke und schönen Feierabend!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

f
  • Beiträge: 1
Moin zusammen!
Heute habe ich solch eine "Mitteilung" auf Antwort meines Widerspruchs erhalten! Wie gehe ich weiter vor?? Soll ich weiter abwarten?
Außerdem kam dieses Woche ein "Gebühren-/Beitragsbescheid"! Diesen will ich jetzt auch widersprechen, wäre dies der zweite Widerspruch??

Danke und schönen Feierabend!

Hallo alle zusammen!!!

ich brauche ganz dringend Hilfe. Das ganz liegt jetzt beim Finanazamt Bremen,
Abteilung Vollstreckung.

Im Oktober 2012 hat die GEZ über die Gemeinde mein Konto gepfändet, das heißt als Alleinerziehende können die das "nur" sperren und mich zur Zahlung zwingen.(Haben die ja auch geschafft)

Nun habe ich wirklich im Vorfeld nie richtig oder gar nicht auf die Forderungen der GEZ reagiert.
Erst ab Oktober 2012 habe ich immer wieder schrifltich versucht denen klar zu machen, das ich nicht so viel Geld habe.

Ich habe dennen also eine Ratenzahlung von 15€ angeboten. Dem haben die Zugestimmt, mir aber gleichzeitig geschrieben das ich die 68€ an Gebühr auch zahlen müßte.

Das habe ich nicht gemacht und auch der GEZ mitgeteilt.
Keine Reaktion.

Bis zum 13.11.2013 ging das immer hin und her. Ab März 2013 habe ich den Dauerauftrag von 15€ auf 25€ erhöht.Immer noch keine Reaktion, nur Rechnungen und Aufforderungen zu zahlen.

Ich habe die GEZ aufgefordert mir eine Auflistung meiner Zahlungen zu zusenden, aber auch da kam nicht....Rechnung.

Darauf hin habe ich mich höffstlich für Ihre Auflistung bedankt und erklärt das ich wohl nicht so schnell sterben würde und auch nicht vor hätte auszuwandern.

Nächstes Schreiben von der GEZ:  Zur Ihrer Information wir haben gegen die alten Rückstände Vollstreckung eingeleitet.

Das war am 12.11.2013 und am 14.11.2013 kam der Brief vom Finanzamt.

Meine Rechtschutz sagt wir hätten alle diesen Vertrag und müßten auch alle Zahlen.
Sehe ich nicht so.

Aber egal wen ich um Rat frage, alle wollen zahlen und bezahlen auch wohl.
Nun hab ich Angst, Lohn/ Auto alles weg.... wegen der GEZ... weil die nicht sehen das ich doch Zahle... nur nicht das was die wollen.

Ich bitte Sie... was kann /was soll ich machen...? Kann mir jemand helfen???
Mit freundlichen Grüßen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.254
Hallo DerElvis, Hallo frieda 1505!

Es häufen sich hier Fragen, die auf eine unerlaubte Rechtsberatung hinausgehen, gerade wenn schon ein Rechtsbeistand befragt wurde (frieda 1505 / Rechtschutz sagt...). Bitte schaut in die Forumsregeln und formuliert die Fragen danach um. Dann werdet Ihr bestimmt (mehr) Antworten bekommen.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 2
danke seppl.

habe mir nochmal alles durchgelesen und bin nun doch etwas schlauer geworden :-)
aber in der regel ist es sinnvol jeden bescheid zu widersprechen, oder? hab hier was darüber gelesen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.254
Ich habe den beiden Bescheiden, die ich dieses Jahr bekommen habe, einzeln widersprochen. Beim 2. habe ich noch deutlich hinzugefügt, dass ich auch zukünftigen Bescheiden widersprechen werde. Seitdem habe ich keinen Weiteren mehr bekommen. Einer ist überfällig. Was immer das bedeuten mag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben