Die Vorgehensweise der Anstalten auf Widersprüche ist bezeichnend. Kein Eingehen auf die Inhalte der Widersprüche, vielmehr wird durch rhetorisches taktieren versucht die Front der Zahlungsunwilligen aufzuweichen. Bereits vor dem 31.12.2013 gab es bundesweit ca. 700 000 angemeldete Nutzer, die n i c h t bezahlten. Dazu kommen noch seit ersten Januar ca.3,5 Millionen Bürger hinzu. Kein Wunder, dass das System an seine Grenzen stößt. Bei weiterer Verweigerungshaltung ist abzusehen, dass die Bestimmungen des 15.RÄndStV rein logistisch nicht in der Praxis umzusetzen sind. Auf zwei Widersprüche habe auch ich obiges Schreiben lediglich zur Kenntnis genommen. Gebührenbescheid Nr. 3 wird selbstredend, wenn er denn kommt- mit Standartantwort Nr.3 beantwortet. Ohne Widerspruchsbescheid- keine Klage, was durch solche Schreiben von den Anstalten versucht wird abzubiegen. Na, von mir aus... , da heißt es weiter warten auf den "richtigen Widerspruchsbescheid" oder Klage wegen Untätigkeit einreichen. Bloß nicht einknicken!!
Hilfreich wären allerdings auch solche Forum Nutzer die sich vor "Ihrer Problemstellung" auch mal selbst informieren würden. So gehen die wichtigsten Beiträge immer wieder unter, da ständig die selben Fragen ganz " aktuell" auf Seite 1 erscheinen, was ständig ausbremmst und auch den geduldigsten Beantwortern jeglichen Elan nimmt.