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Umfrage

UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten

Ich habe den ersten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
13 (26%)
Ich habe den zweiten/dritten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
3 (6%)
Ich habe keine Reaktion der "GEZ"/Anstalt bezüglich der Widersprüche erhalten.
7 (14%)
Mein Widerspruch wurde negativ beschieden.
1 (2%)
Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung nicht mehr zahlen.
0 (0%)
Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung weniger Geld zahlen.
0 (0%)
Ich verweigere die Zahlung bis über den Widerspruch beschieden wurde.
10 (20%)
Ich zahle bereits unter Vorbehalt.
0 (0%)
Ich werde bis zur gerichtlichen Klärung unter Vorbehalt zahlen.
1 (2%)
Ich werde gar nicht zahlen.
15 (30%)
Ich habe bereits eine Anfechtungsklage eingereicht.
0 (0%)
Ich habe bereits eine Untätigkeitsklage eingereicht.
0 (0%)
Ich habe bereits eine Feststellungsklage eingereicht.
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 20

Autor Thema: UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch...  (Gelesen 18763 mal)

U
  • Beiträge: 147
Hallo,
habe erst jetzt von der Umfrage gelesen. ...


Hallo, aktuell läuft eine zweite Umfrage zu diesem Thema, bis 31.08.2013:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.msg49662.html#msg49662


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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  • Beiträge: 72
Danke ...

Ich habe den Link nicht gefunden, wo man abstimmen kann.


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
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