Erster Bescheid:
Gelber Umschlag mit Zustellungsvermerk (Datum und unleserlicher Unterschrift)
Dazu der Stempel "Deutsche Post AG"
Zweiter Bescheid:
Normalbrief, auf dem Umschlag "ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice"
Ansonsten sind die Briefe vollkommen gleich gestaltet und haben beide Absender im Briefkopf:
Name und Adresse der Rundfunkanstalt (links), ARD, … Beitragsservice (rechts)
Der erste Bescheid wurde für das 1 Quartal und der zweite Bescheid für das II Quartal ausgestellt.
So gesehen könnten sogar beide Briefe von der ehem. "GEZ" versendet worden sein.
Hallo Viktor,
also hast du genau den gleichen Mist wie ich bekommen,
links oben steht die zuständige "LRA" und rechts die "GEZ",
interessant wird es bei der Rechtsbehelfsbelehrung, da steht bei mir die LRA normal geschrieben und nur "co" der Beitragsservice aber fett gedruckt.
Ich finde diese Vorgehen ehrlich gesagt unter aller Kanone.
Jede Verwaltungsfachkraft die Verwaltungsakte erlässt dürfte sich so einen Mist nicht erlauben.
Da gilt nämlich § 35 VwVfG: "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist"
Die Behörde kann nur die LRA sein da der Beitragsservice wie bereits erwähnt nicht rechtsfähig ist.
Meines Erachtens kann der Beitragsservice nur als Art "Erfüllungsgehilfe" (im Sinne des BGB) der LRA angesehen werden der selbst niemals Entscheidungen treffen kann/darf.
Er handelt immer im Namen der LRA und deshalb muss die LRA auf den "echten" Verwaltungsakten draufstehen und eigentlich auch zweifelsfrei erkennbar sein. Was m. E. hier eben gerade nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
Vgl. § 37 Absatz 3 VwVfG: "Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. ..."
Beim Namen kann im Massenverfahren abgewichen werden (vgl. § 37 Absatz 5 VwVfG: "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen."), die erlassende Behörde muss aber für jeden erkennbar sein.
Und für mich sind die Widersprüche nur an die LRA, vorzugsweise an den Intendanten zu adressieren.
Die Adresse muss lauten:
"Herrn/Frau Intendant/-in,
LRA
Straße
PLZ ORT"
Damit müsste beim normalen Geschäftsgang die Post zumindest vom Intendanten abgezeichnet bzw. zu Kenntnis gebracht werden da die persönlich an ihn gerichtet ist. Der oberste Boss soll schon wissen was für Mist da unter seinem Namen und in seinem Verantwortungsbereich passiert.
Ich bin gespannt ob ich in meine Fall nun einen Serienbrief vom Beitragsservice erhalte oder ein individuelles Schreiben von der Rechtsabteilung der LRA.
Einen Widerspruchsbescheid kann nämlich ebenfalls nur die LRA erstellen und verschicken (lassen aber immer in ihrem Namen). Und meine Frist für den ADV Antrag läuft bereits...