Zum Thema: Viele Verfahren oder Unterstützung für Einzelkämpfer?
Die Antwort wird sich von selbst einstellen. Der Grund ist einfach:
a) Entweder gibt es in Dtld. irgendwo einen Rechtsanwalt, der in eigener Sache den Weg durch alle Instanzen gehen wird. Mir ist nur ein Herr bekannt, der aber schon im Rentenalter ist. Ob er sich das schlussendlich antun wird, ist unklar. Wenn er im Laufe des Verfahrens stirbt, gibt es ein Problem, wenn er quasi für andere mitgeklagt hat.
b) Es gibt finanziell potente Leute, die durch die Instanzen gehen. Die Gesamtkosten durch alle Instanzen sind äußerst hoch. Das liegt daran, dass eine Privatperson, die irgendeinen Anwalt mit der Sache betrauen wird, nach Stundensatz bezahlen muss. Das fängt dann mit 10 Stunden Einarbeitung à 150 Euro an. Dazu kommen dann die Fahrtkosten, die normalerweise bei Anwälten auch mit dem normalen Stundensatz berechnet werden. Für solche Privatpersonen wird die Sache also in der Regel unbezahlbar. Ob Unternehmer wie Herr Rossmann auch privat gegen den Beitrag vorgehen, ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, dass Rossmann auf dem Instanzenweg auch unterwegs ist, und dass seine Klage in Hannover demnächst zur Verhandlung ansteht. Es ist klar, dass er dort scheitern wird. Ob er dann weitermacht ist wohl unklar.
c) Realistischer ist die Sache, wenn es jemanden gibt, der einen Anwalt hat, der die Sache quasi für Selbstkosten macht. Hier wäre es natürlich schön, wenn sich während der Laufzeit der Prozess"kampagne" irgendwann so etwas wie eine "Soli-Party" oder ein "Soli-Kongress" organisieren ließe, für den Eintritt verlangt wird, und dessen Gewinne dann zur Finanzierung verwendet werden. Ich bin gerne bereit, auf einem solchen Termin aufzutreten und den Stand der Dinge zu erläutern. Beispielsweise die genaue juristische Begründung für die Berufung und ähnliches. Ich bin nämlich in der glücklichen Lage, einen solchen Anwaltskontakt zu haben.
Ich rechne damit, dass sich spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht dann alle treffen werden, die so weit durchgehalten haben werden. Dort werden alle Verfahren sicherlich ausgesetzt werden, bis auf ein Leitverfahren. Das wird dann auch beim BVerfG der Fall sein.
Fazit: Jeder, der nicht 5.000 Euro aufwärts einsetzen möchte oder einen idealistischen Anwalt hat, sollte den Klageweg verlassen und die Sache denjenigen überlassen, bei denen mindestens eine von beiden Möglichkeiten gegeben ist. Die Teilnahme an einem möglichst gut besuchten Kongress wäre ein besserer Beitrag als ein Klageweg, der dann nicht konsequent durchgezogen wird.