Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ  (Gelesen 6180 mal)

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
Autor: 04. Juli 2013, 18:03
Hallo GEZ Freunde,

Person A + Person B leben in einer häuslichen Gemeinschaft und haben noch nie GEZ gezahlt.
Person A und B haben nun den 1. Bettelbrief bekommen mit Bitte um Auskunft zur Person und Sachverhalt usw....
Die fiktiven Personen haben sich entschieden, nicht gegen die Gebühr zu klagen, sondern ab dem Beitragsbescheid unter Vorbehalt zu zahlen.
Siehe: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige

Hierzu vorab dennoch ein paar allgemeine Fragen:
1. Ist es korrekt dass Person A und Person B diese Anfragen erstmal ignorieren können und erst bei dem Stichwort "Beitragsbescheid" aktiv werden müssen?
2. Was macht die GEZ wenn Person A und Person B sich totstellen - erhalten Sie dann nach 2 oder 3 "Bettelbriefen"  2 Beitragsbescheide (Also jeder einen)?
3. Wenn Person A nach Erhalt des Beitragsbescheides und Absendung des Musterbriefs zur Zahlung unter Vorbehalt für den Haushalt der Personen A+B zahlt, muss Person B sich dann noch gegenüber der GEZ erklären, dass Person A für den Haushalt zahlt oder checkt das die GEZ automatisch?
4. Hat jemand Erfahrung damit, ob bei erfolgten Anmeldungen nach Ausfüllen der "Bettelbriefe" oder Erhalt eines Beitragsbescheides ohne vorheriges ausfüllen der Fragebögen Versäumniszuschlage erhoben werden?

Danke für alle Antworten!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#1: 04. Juli 2013, 22:02
Bisher lief es bei allen im Forum bekannten Fällen bei Haushalten, die bis Ende 2012 nicht angemeldet waren, so:

Es kommen, in jeweils einigen Wochen Abständen, Aufforderungen zur Anmeldung. Wir auch auf die dritte Aufforderung nicht reagiert, kommt erst einmal gar nichts mehr.

Irgendwelche Ordnungswidrigkeitsgelder o.ä. wegen nicht-anmelden sind bisher noch in keinem Fall erhoben worden.

Auch falls einmal der Beitragsbescheid da sein sollte: Legt man fristgerecht Widerspruch ein und stellt gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, kann nichts passieren! Die Rundfunkanstalten zögern, so gut es irgendwie geht, drohende Gerichtsverhandlungen raus und drohen daher NICHT mit einer Vollstreckung oder leiten eine solche gar ein!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#2: 05. Juli 2013, 07:44
Danke für deine Antwort. Ich finde selbst wenn man Gez irgendwann zahlen muss sollte man zunächst verzögern und blockieren so gut es geht.

Ich habe jetzt schon viel gelesen hier und es gibt einige, die Widerspruch gegenden Beitragsbescheid einlegen um dann den Klageweg zu gehen.

Daher meine Frage: Was passiert denn eigentlich wenn man Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt ohne den Klageweg anzustreben? Lehnt die Gez dann einfach ab und man muss auf eine Vollstreckungsdrohung warten?


Übrigens: In 2 Personen Haushalten (Person A plus Person B) ist das ganze auch ziemlich aufwändig denke ich weil die GEZ 2 Personen gleichzeitig bearbeiten muss......


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#3: 06. Juli 2013, 14:12
Daher meine Frage: Was passiert denn eigentlich wenn man Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt ohne den Klageweg anzustreben? Lehnt die Gez dann einfach ab und man muss auf eine Vollstreckungsdrohung warten?

Irgendwann wird ein negativer Widerspruchsbescheid der zuständigen LRA kommen und dann muss gezahlt werden, will man nicht vor Gericht klagen. Der negative Widerspruchsbescheid ist ja gleichzeitig Grundlage der Klage.

Da die GEZ aus irgendeinem Grund im Moment eine Verzögerungstaktik fährt und auf den Widerspruch keinen Widerspruchsbescheid ausstellt, sondern nur mit Textbausteinen um Verständnis bittet, ist der Widerspruch im Moment tatsächlich ein Mittel, zumindest zeitlich befristet, nicht zahlen zu müssen.

Vorausgesetzt natürlich, mit dem Widerspruch wird gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der LRA gestellt, wie hier im Forum ja schon öfters erklärt wurde.

Alle Aussagen sind natürlich nur meine persönliche Meinung und haben keinerlei rechtliche Relevanz!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#4: 06. Juli 2013, 20:44
Hallo copenfan,

danke für deine Antwort!

In Bezug auf diese völlig fiktive Darstellung der Situation der erfundenen Personen A + B würde ich es dann für eine gute Idee halten, erst Widerspruch einzulegen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, auf Zeit zu spielen, "irgendwann" dann einen negativen Widerspruchsbescheid zu erhalten und dann mit der "Ich zahle, aber nur unter Vorbehalt..." Taktik weiter zu verfahren.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 19
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#5: 08. Juli 2013, 14:29
Dass kein Bescheid durch die NachfolgeGEZ ergeht könnte vielleicht auch darin begründet liegen, dass diese gar nicht dazu ermächtigt ist Bescheide auszustellen. Das dürfen rechtlich gesehen meines Wissens nach nur Behörden und Ämter, aber garantiert keine  Anstalten öffentlichen Rechts.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#6: 08. Juli 2013, 17:14
Klar verschicken die Bescheide.

Wonach sieht das denn aus?

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 49
Re: Fragen zu Bettelbriefen der GEZ
#7: 12. Juli 2013, 18:35
nur so zur Info:

habe jetzt Hausaufgaben.

Seit Anfang des Jahres nichts gezahlt, jetzt die Tage nach 2 Bettelbriefen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.  Offizielles Datum 7 Tage vor Erhalt. ca. EUR 11,- Säumniszuschläge.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben