Hallo GEZ Freunde,
Person A + Person B leben in einer häuslichen Gemeinschaft und haben noch nie GEZ gezahlt.
Person A und B haben nun den 1. Bettelbrief bekommen mit Bitte um Auskunft zur Person und Sachverhalt usw....
Die fiktiven Personen haben sich entschieden, nicht gegen die Gebühr zu klagen, sondern ab dem Beitragsbescheid unter Vorbehalt zu zahlen.
Siehe:
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeigeHierzu vorab dennoch ein paar allgemeine Fragen:
1. Ist es korrekt dass Person A und Person B diese Anfragen erstmal ignorieren können und erst bei dem Stichwort "Beitragsbescheid" aktiv werden müssen?
2. Was macht die GEZ wenn Person A und Person B sich totstellen - erhalten Sie dann nach 2 oder 3 "Bettelbriefen" 2 Beitragsbescheide (Also jeder einen)?
3. Wenn Person A nach Erhalt des Beitragsbescheides und Absendung des Musterbriefs zur Zahlung unter Vorbehalt für den Haushalt der Personen A+B zahlt, muss Person B sich dann noch gegenüber der GEZ erklären, dass Person A für den Haushalt zahlt oder checkt das die GEZ automatisch?
4. Hat jemand Erfahrung damit, ob bei erfolgten Anmeldungen nach Ausfüllen der "Bettelbriefe" oder Erhalt eines Beitragsbescheides ohne vorheriges ausfüllen der Fragebögen Versäumniszuschlage erhoben werden?
Danke für alle Antworten!