Ja das sage ich doch auch nicht anders: Der Beitrag ist klar verfassungswidrig, was ich in meinem Widerspruch auch deutlich machte.
Habe für Oberverwaltungsgericht, respektive Bundesverwaltungsgericht, bei denen dann Anwaltspflicht ist, aber schlicht nicht genug Geld in der Rückhand.
Weiterhin § 40 (1) VwGO: "Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art
gegeben..."
Die Frage ist, ob die 100-200€ Kosten für das Verwaltungsgericht von anfang an verloren sind. Ich weiß, das ist die einzige Chance, die ich/wir haben. Realistisch gesehen, rechne ich mit einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht (da der Verwaltungsakt wiegesagt dem geltenden Recht entspricht), mit der Option auf Berufung.
Wenn ich dann weiter nicht zahle, würde sicherlich die Vollstreckung eingeleitet werden, in einer Eskalationsstufe weiter dann unter Androhung von Haftstrafen (das haben sie schon bei jemandem bei einem einem <25€ Betrag gemacht). Mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ja auch abgelehnt.
Fazit: Ja ich bin voll bei euch, dass die ***** alle verklagt gehören und das Teil klar verfassungswidrig ist. Allerdings bin ich doch etwas Realist. Und wäge gerade Kosten/Nutzen ab.