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Autor Thema: Widerspruchsbescheid erhalten - wer ist auch schon soweit?  (Gelesen 16912 mal)

g
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Hallo Leute, da hier viele Threads hier unübersichtlich sind, fange ich einen Neuen an, auch weil es bei vielen wohl nicht so recht voran geht.

Was bisher geschah:
Person A:
  • bezahlte für ein Neuartiges Empfangsgerät bis 31.12.12
  • empfindet die Neuregelung seit 01.01.13 als gesetzeswidrig und stellt Zahlungen ein
  • erhält mehrere Zahlungsaufforderungen und Ende Mai einen Beitragsbescheid
  • legt reichlich begründeten Widerspruch ein
  • erhält einen Widerspruchsbescheid

Wortlaut dieses ist: "Wir geben dem Widerspruch nicht statt" ... "Gegen den angefochtenen Bescheid in Fassung dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb von vier Wochen Klage eingereicht werden."

Hierbei hatte Person A sich mit dem Widerspruch direkt an den Intendanten seiner zuständigen Rundfunkanstalt gewandt, da dieser nur vertretungsberechtigt für die juristische Person, die ja die Forderungen nach Beiträgen stellt, ist. Die Antwort kam dann im Auftrag, aber handschriftlich unterschrieben und es wurde auf jede der Begründungen des Widerspruchs eingegangen.

Habt ihr konkrete Anregungen, oder noch Tipps? Person A würde dann nämlich die Klageschrift vorbereiten und demnächst an das zuständige Gericht übersenden.

Was ich mal noch anmerken möchte ist, dass ihr seht, hier muss nirgendwo wegen Untätigkeit geklagt werden, sondern die Herren sind durchaus sehr schnell und lesen auch persönlich, man muss nur den richtigen Adressat wählen.

Was meint ihr?


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S
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Daß das Verwaltungsgericht den Widerspruch als begründet anerkennen wird, ich habe da so meine Zweifel. Und was ist, wenn man die Klage verliert? (gemeint ist ausdrücklich ein wohlbegründeter Widerspruch)

Die GEZ-Gegner drängen sich vielleicht gegenseitig zu sehr in die Mühlen der Justiz, oder lassen sich drängen. Ich bin mir unsicher, ob die gerichtliche Auseinandersetzung tatsächlich den gewünschten Erfolg zeitigen wird.

Die anderen, die noch keinen Widerspruchsbescheid bekommen haben, würde ich ermutigen wollen. 
Vielleicht hat der "Beitragsservice" nicht auf alles einen "Textbaustein" oder der klingt zu bigott, als daß man sich vollendes lächerlich machen möchte?



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V
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Die Person A könnte unter anderem diese Argumente verwenden, ausbauen und auf ihre Lage anpassen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6193.msg47397.html#msg47397

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6138.msg47239.html#msg47239

Anm.:
Könntest du deinen reichlich begründeten Widerspruch für alle unter Widerspruchs-/Klagebegründungen anonimisiert zur Verfügung stellen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 14:57 von Viktor7«

S
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Daß das Verwaltungsgericht den Widerspruch als begründet anerkennen wird, ich habe da so meine Zweifel. Und was ist, wenn man die Klage verliert? (gemeint ist ausdrücklich ein wohlbegründeter Widerspruch)

Dann hat man die Klage verloren.

Die GEZ-Gegner drängen sich vielleicht gegenseitig zu sehr in die Mühlen der Justiz, oder lassen sich drängen. Ich bin mir unsicher, ob die gerichtliche Auseinandersetzung tatsächlich den gewünschten Erfolg zeitigen wird.

Eine Klage ist lediglich ein Antrag an eine Behörde, verbunden mit einer Gebühr. Wenn das Dir zu viel erscheint und Dich überfordert, wenn Du nicht mal versuchen willst, mit dem angemessenen Weg Dich zu wehren, dann brauchst Du nicht zu klagen. Dann zahle und jammere nicht. Niemand drängt.

Die anderen, die noch keinen Widerspruchsbescheid bekommen haben, würde ich ermutigen wollen. 
Vielleicht hat der "Beitragsservice" nicht auf alles einen "Textbaustein" oder der klingt zu bigott, als daß man sich vollendes lächerlich machen möchte?

Ich verstehe den Satz nicht. Versteht jemand diesen Satz?



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Zitat
Wortlaut dieses ist: "Wir geben dem Widerspruch nicht statt" ... "Gegen den angefochtenen Bescheid in Fassung dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb von vier Wochen Klage eingereicht werden."

Mich würde das Schreiben in anonymisierter Form auch interessieren...


Person R hat heute den gleichen Brief erhalten, den viele hier schon bekommen haben, gespickt mit Textbausteinen a la "Sie sind der Auffassung, dass der Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig sei?" und "Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen" am besten aber "Sie erhalten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entsprechende Zahlungsaufforderungen"

Mit keiner einzigen Silbe wurde dem Widerspruch der Person R Beachtung geschenkt.

Wenn Person R nun seinen Widerspruch und Aussetzung der Vollziehung in einem zweiten Brief bekräftigen möchte, würde sie dies dann auch gleich direkt an den Intendanten seiner zuständigen Rundfunkanstalt schicken wollen.


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g
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Okay, ich werde heute Nachmittag mal die Dokumente hochladen.

Nebenbei habe ich mich mal mit diversen Verfahren in der Vergangenheit beschäftigt, u.a. auf http://www.gez-abschaffen.de/ dokumentierte.

Das Problem ist, dass bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht eigentlich absolut keine Chance auf Erfolg ersichtlich ist, da nach aktuellem Recht wirklich ein Beitrag entrichtet werden muss (da ich etwas, was unter die Definition von Wohnung fällt bewohne). Und beim Verwaltungsgericht klagt man ja gegen den Verwaltungsakt und nicht gegen das Gesetz an sich. Dass das Gesetz AN SICH gegen jegliche Grundsätze verstößt ist hierbei ja egal, denn wenn man DAMIT ein Problem hat, muss man sich ans Verfassungsgericht wenden, oder durch die Instanzen marschieren.

Ich bin also ernsthaft am überlegen, mein Potemonnaie zu schonen...obwohl mich dieser UNrechtsstaat dermaßen....anekelt....

Ich rechne also damit in erster Instanz sowieso zu unterliegen und einen Anwalt kann und will ich mit nicht leisten für die Berufung. Ich weiß, die Einstellung, es nichteinmal zu versuchen, ist scheiße, aber ich bin echt nicht so gut bei Kasse...Wenn mich jemand finanzieren möchte, bitte PM an mich  ;)


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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Dass das Gesetz AN SICH gegen jegliche Grundsätze verstößt ist hierbei ja egal, denn wenn man DAMIT ein Problem hat, muss man sich ans Verfassungsgericht wenden, oder durch die Instanzen marschieren.

...und die 1. Instanz ist nun mal das Verwaltungsgericht.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

V
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Okay, ich werde heute Nachmittag mal die Dokumente hochladen.

Nebenbei habe ich mich mal mit diversen Verfahren in der Vergangenheit beschäftigt, u.a. auf http://www.gez-abschaffen.de/ dokumentierte.

Das Problem ist, dass bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht eigentlich absolut keine Chance auf Erfolg ersichtlich ist, ...


Falsch!

Die aktuellen Klagen von E. Geuer, Rossmann, Klage eines Fuhrunternehmers, Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen und andere sind anhängig. Nichts ist entschieden.

Wie kommst du zu der falschen Annahme, dass unsere Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der neuen Rundfunkgebühr keinen Erfolg haben werden?


Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die neue Rundfunkgebühr sind verfassungswidrig. Es ist nicht schwer das nachzuvollziehen:

Energischer Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

Sehr geehrte Grundgesetzverletzer, 

für den durch Sie ausgewählten und produzierten Schund zahle ich nicht.
Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD, DVD und Internet) und der zugehörigen Technik vollkommen ausgeschöpft.

Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen **ungehindert** zu unterrichten.

Ich habe nicht vor ihre manipulativen Schundbruchstücke des Weltgeschehens für 54€ pro Quartal zu finanzieren und auf meine Quellen zu verzichten.

Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit, meine negative Informationsfreiheit, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher verfassungswidrig.

Ihre jämmerlichen Erpressungsversuche  zeigen mir ihre Verachtung gegenüber dem Grundgesetz und den Bürgern.

Sollten Sie die Bescheidung des Widerspruch absichtlich verzögern, was ich immer wieder von Gleichgesinnten höre, so werden sie dies max. drei Monate verzögern können (siehe § 75 Verwaltungsgerichtsordnung  (VwGO)). Danach können wir Bürger auch ohne eure negative Bescheidung gegen euch klagen. Ihr konntet lange genug gegen die Verfassung verstoßen und auf unsere Kosten fürstlich leben. Damit ist bald Schluss. Die Klagewelle rollt an.

Wir sehen uns bald vor Gericht.

Ohne Grüße
...



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Ja das sage ich doch auch nicht anders: Der Beitrag ist klar verfassungswidrig, was ich in meinem Widerspruch auch deutlich machte.

Habe für Oberverwaltungsgericht, respektive Bundesverwaltungsgericht, bei denen dann Anwaltspflicht ist, aber schlicht nicht genug Geld in der Rückhand.

Weiterhin § 40 (1) VwGO: "Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art
gegeben..."

Die Frage ist, ob die 100-200€ Kosten für das Verwaltungsgericht von anfang an verloren sind. Ich weiß, das ist die einzige Chance, die ich/wir haben. Realistisch gesehen, rechne ich mit einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht (da der Verwaltungsakt wiegesagt dem geltenden Recht entspricht), mit der Option auf Berufung.
Wenn ich dann weiter nicht zahle, würde sicherlich die Vollstreckung eingeleitet werden, in einer Eskalationsstufe weiter dann unter Androhung von Haftstrafen (das haben sie schon bei jemandem bei einem einem <25€ Betrag gemacht). Mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ja auch abgelehnt.

Fazit: Ja ich bin voll bei euch, dass die ***** alle verklagt gehören und das Teil klar verfassungswidrig ist. Allerdings bin ich doch etwas Realist. Und wäge gerade Kosten/Nutzen ab.


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

Ich rechne also damit in erster Instanz sowieso zu unterliegen und einen Anwalt kann und will ich mit nicht leisten für die Berufung. Ich weiß, die Einstellung, es nichteinmal zu versuchen, ist scheiße, aber ich bin echt nicht so gut bei Kasse...Wenn mich jemand finanzieren möchte, bitte PM an mich  ;)

Hallo gay-e-z,

ich bin auch sehr knapp bei Kasse, aber wenn es soweit ist und du den Kostenbescheid vom Verwaltungsgericht bekommst, schick ihn mir zu, ich überweise das für dich direkt an das Verwaltungsgericht.

So was kann ich gar nicht haben.




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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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BRAVO!! Radio_Libertas.

1 x zahlen oder ein Leben lang!!



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Hallo gay-e-z,

ich bin auch sehr knapp bei Kasse, aber wenn es soweit ist und du den Kostenbescheid vom Verwaltungsgericht bekommst, schick ihn mir zu, ich überweise das für dich direkt an das Verwaltungsgericht.

So was kann ich gar nicht haben.


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Wir haben hoffentlich bald mit dem Rechtsanwalt geklärt, welcher Klageweg nach dem Widerspruch am sinnvollsten ist.

Es könnte dabei rauskommen, dass es strategisch besser ist, ab dem zweiten Quartal (zweiter Bescheid) unter Vorbehalt zu bezahlen, um dem zweiten Widerspruch/einer zweiten Klage mit zusätzlichen Kosten zu entgehen. Das Geld für das erste Quartal könnte man so lange zurückhalten, bis der Widerspruch beschieden wird oder die drei Monate um sind und eine günstige schriftliche Abwicklung der Anfechtungsklage gestartet werden kann.


Zur Info:

Wenn Landesgesetze als verfassungswidrig erklärt werden:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/video-erfassung-nummernschild-scanning-ist-verfassungswidrig-karlsruhe-kippt-zwei-landesgesetze-a-540652.html

Zitat
Karlsruhe - Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig.

Wenn Bundesgesetze verfassungswidrig erklärt werden:
http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/


Bundesverfassungsgericht:
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html
Zitat

c) Die Beschreitung des Rechtsweges ist für die Beschwerdeführer auch nicht ausnahmsweise unzumutbar.
25

Dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerdeführer einen Gebührenbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können. Unzumutbar ist die Beschreitung des Rechtsweges zwar, wenn der Betroffene zunächst gegen eine Norm verstoßen müsste, um damit die Auferlegung einer Geldbuße zu provozieren und dann im Verfahren gegen den Bußgeldbescheid inzident die Verfassungswidrigkeit der Norm zu beanstanden (vgl. BVerfGE 81, 70 <82 f.>; 97, 157 <165>; s. zur Parallelproblematik bei der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1 RGebStV, Rn. 52). Die bloße Erwirkung eines Rundfunkgebührenbescheides ist einer solchen Situation jedoch nicht vergleichbar. Zwar ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr für einen längeren Zeitraum als sechs Monate nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV mit Bußgeld bedroht. Der Betroffene kann der Verwirklichung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes jedoch dadurch entgehen, dass er die streitige Gebühr einstweilen entrichtet und später, falls sie unberechtigt war, seinen Erstattungsanspruch nach § 7 Abs. 4 RGebStV geltend macht. Angesichts der – auch bei längerer Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – überschaubaren Höhe der einstweilen zu zahlenden Rundfunkgebühr ist diese Vorgehensweise für den Betroffenen nicht unzumutbar. …






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, ab dem zweiten Quartal (zweiter Bescheid) unter Vorbehalt zu bezahlen,

Nein, nicht zahlen, diesem Unrechtssystem keinen Cent!


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...
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Was meint ihr?

Wir, und damit meine ich nicht nur meine Familie und mich sondern auch die anderen  Widerspruchsführer, haben uns mit unserem Widerspruch an die Stelle gewandt, die uns seitens des Beitragsservice als Adressat genannt wurde. Allerdings mussten auch alle anderen zunächst einmal die Zahlung verweigern, um überhaupt in den Besitz des ersehnten Bescheides zu gelangen. Alleine das ist schon ein Witz! Aber das nur so nebenbei.

Da Du es ja nun schon forciert hast, kannst Du ja dann auch wacker voran schreiten und den Laden aufmischen.

Im übrigen, kann es passieren, dass Du Dir den schicken Anzug für den Termin beim zuständigen OVG und auch die Hotelbuchung für Leipzig sparen kannst. Falls die Verwaltungsrichter erkennen, dass die Angelegenheit verfassungsrechtliche Züge trägt, können die Deinen Fall direkt nach Karlsruhe durchreichen und da darfst Du Dich dann auch wieder selbständig vertreten. (Siehe hierzu u. a. Art. 100 GG sowie § 22 BVerfGG)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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xrw

  • Beiträge: 321
Im übrigen, kann es passieren, dass Du Dir den schicken Anzug für den Termin beim zuständigen OVG und auch die Hotelbuchung für Leipzig sparen kannst. Falls die Verwaltungsrichter erkennen, dass die Angelegenheit verfassungsrechtliche Züge trägt, können die Deinen Fall direkt nach Karlsruhe durchreichen und da darfst Du Dich dann auch wieder selbständig vertreten. (Siehe hierzu u. a. Art. 100 GG sowie § 22 BVerfGG)

Das ist auch die einzige Chance, ohne großen finanziellen Aufwand zu gewinnen, weil sonst im Erfolgsfall mit Sicherheit die Rundfunkanstalt den Instanzenzug ausschöpfen würde. Es reicht aber nicht, dass "die Angelegenheit verfassungsrechtliche Züge trägt", sondern das Gericht muss von einer für das Verfahren direkt relevanten Verfassungswiedrigkeit voll überzeugt sein. Und da ergeben sich die Chancen eher daraus, dass bei einer Vielzahl von Verfahren wenigstens ein Richter die Möglichkeit nutzt.

Wenn es dazu kommt, stellt sich die Frage nach einer Vertretung eh nicht, weil das dann eine Angelegenheit zwischen den Gerichten ist. Die ursprünglichen Beteiligten kriegen nur Gelegenheit zur Äußerung (sofern das Bundesverfassungsgericht die Vorlage überhaupt als zulässig betrachtet).


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