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Autor Thema: Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz  (Gelesen 10505 mal)

U
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Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz
Autor: 06. Juli 2013, 14:11
Wie schon auf FB erwähnt, musste ich leider meinen Befreiungsantrag abschicken.

Ich plane, in Kürze in die Privatinsolvenz zu gehen, aufgrund der dort beinhaltenden Wohlverhaltensklausel bin ich gezwungen, sämtlichen finanziellen Problemen aus dem Weg zu gehen, um das Verfahren nicht zu gefährden.

Ich bin seit geraumer Zeit gesundheitlich arbeitsunfähig, dies hat körperliche und psychische Hintergrunde, näher werde ich nicht drauf eingehen.
Ich hätte mich daher eh schon befreien lassen können, habe es aber nicht getan, da diese Befreiung im Endeffekt nur mich persönlich betrifft, meine Beiträge würden dann aus Steuergeldern bezahlt. Ich wollte mich gegen diesen Beitrag wehren, das bleibt mir nun teilweise versagt.
Aber meine psychischen Probleme lassen keine andere Möglichkeit zu, als den Weg der Privatinsolvenz zu gehen.

Hier mein Befreiungsantrag:



und dazu noch ein nettes Schreiben an die Schmarrotzerbande:



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A
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Top. :)

Bin mal gespannt auf die Antwort, auch wenn ich vermute, dass nur wieder Textbausteine zurückkommen,


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chevignon

Bemerkenswert finde ich, dass du trotz all deiner Probleme trotzdem noch mit soviel Hingabe so einen Text verfasst.
Für deine Zukunft alles Gute!

Chevignon


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j

jetzt_reicht_es

Jetzt spiele ich mal des Teufels Advokat und provoziere:
"Für jemanden, der nie ÖRR geschaut hat und das Angebot noch nie genutzt hat, weißt du aber verdammt gut Bescheid über die ÖRR!"

Advokat Ende:
Leg dir ein Paar Argumente bereit um dieser oder ähnlichen Fragen etwas entgegensetzen zu können.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!


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U
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Jetzt spiele ich mal des Teufels Advokat und provoziere:
"Für jemanden, der nie ÖRR geschaut hat und das Angebot noch nie genutzt hat, weißt du aber verdammt gut Bescheid über die ÖRR!"


Da kann ich nur insofern drauf antworten, dass man durch Hörensagen so Einiges mitbekommt.

Okay, ich gebe ja zu, in frühester Jugend, habe ich, da ich noch bei meinen Eltern wohnen musste, gezwungenermassen auch einige Male den ÖRR geschaut, und sogar legal :D
Und nach meinem Auszug eventuell auch mal schwarz, aber seit dem ich einen PC mit Internetanschluss habe, nutze ich das Fernsehen nur noch, um nebenbei Sender wie N24, n-tv, Russia Today, Sport1 oder Eurosport laufen zu lassen.


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j

jetzt_reicht_es

Klingt plausibel!


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U
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Bemerkenswert finde ich, dass du trotz all deiner Probleme trotzdem noch mit soviel Hingabe so einen Text verfasst.
Für deine Zukunft alles Gute!

Chevignon

Danke Dir,

ich bin zwar psychisch ganz schön angeschlagen, aber auf den Kopf gefallen bin ich noch nicht :D

Ich gehörte noch einer Jugend an, die seine Freizeit sinnvoll genutzt hat, und sich nicht vor den Fernseher verkrochen haben. Für mich gab es nur Schule und diverse Sportvereine :D


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U
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Re: Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz
#7: 25. August 2013, 06:23
Wie lange muss man eigentlich auf eine Anwort auf einen Befreiungsantrag so in der Regel warten, es sind jetzt schon 7 Wochen vergangen :(

Ich ahne Böses, Behörden und "Artverwandte" verschlampen ja gerne mal diverse Schreiben.
Man gut, dass ich das alles per Einschreiben gemacht habe.


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Re: Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz
#8: 25. August 2013, 08:01
Ich ahne Böses, Behörden und "Artverwandte" verschlampen ja gerne mal diverse Schreiben.
Man gut, dass ich das alles per Einschreiben gemacht habe.

Wie wäre es gleichzeitig eine schlichte Petition an den Landtag zu schicken? Mit einer Kopie dieses Antrags als Anlage und Begründung?


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Uwe

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Re: Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz
#9: 13. September 2013, 12:53
Und gibt es schon was neues zu berichten?

Wie lange muss man eigentlich auf eine Anwort auf einen Befreiungsantrag so in der Regel warten, es sind jetzt schon 7 Wochen vergangen :(

Ich ahne Böses, Behörden und "Artverwandte" verschlampen ja gerne mal diverse Schreiben.
Man gut, dass ich das alles per Einschreiben gemacht habe.


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Re: Befreiungsantrag wegen Privatinsolvenz
#10: 13. September 2013, 13:25
Wie lange muss man eigentlich auf eine Anwort auf einen Befreiungsantrag so in der Regel warten, es sind jetzt schon 7 Wochen vergangen :(

Ich ahne Böses, Behörden und "Artverwandte" verschlampen ja gerne mal diverse Schreiben.
Man gut, dass ich das alles per Einschreiben gemacht habe.

Was die Regel ist, kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall musste ich in meinem Fall 12 Woche warten, bis überhaupt der nächste Brief kam.
Es war eine Kontostandsmitteilung, in der mir für "die Information" gedankt wurde und mein Befreiungsantrag mit keinem einzigen Wort erwähnt wurde.
Erst als ich danach darauf bestand, über den Status meines Antrags informiert zu werden,
http://helmutenz.wordpress.com/2013/06/08/antwort-auf-kontostandsmitteilung-des-baz-vom-4-juni-2013/,
kam schliesslich ein ablehnender Bescheid des SWR.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

 
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