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Autor Thema: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid - Textbaustein 1  (Gelesen 11953 mal)

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Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit, meine negative Informationsfreiheit, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher verfassungswidrig:


Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Programmumfang und damit den Geldbedarf der Anstalten auf das Funktionsnotwendige begrenzt:

Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
Zitat
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."

Mit 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 7,5 Mrd. pro Jahr ist der Rahmen des Funktionsnotwendigen bei weitem überschritten und hebelt meine oben genannten Grundrechte aus.

Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört nämlich da auf, wo sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt.

Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen.

Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen.

Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es enthält aber keinen Anspruch auf kostenlose Information. Ebenfalls von der Informationsfreiheit erfasst ist die sog. negative Informationsfreiheit, also das Recht, das Informationsangebot bestimmter Medien nicht zu nutzen.

Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne. Ich lehne die öffentlich-rechtlichen Sender aus den vorhin genannten Gründen ab.

In der alten Regelung konnte jeder aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er wenig Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert.

In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist. Die Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, werden mit dieser neuen Regelung inkl. des Rundfunkbeitrags grob verletzt.

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen.


Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die Anstalten bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.


Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit, meine negative Informationsfreiheit, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher verfassungswidrig.



Anregungen für Eure Argumente in Videoform:

http://www.youtube.com/watch?v=fvBeAinkfYE
http://www.youtube.com/watch?v=tqIWrY_Kpgg
http://www.youtube.com/watch?v=tQFrRNHb1NM
und das Lied von DNMK: "GEZ noch? Genug GEZahlt!"
http://www.youtube.com/watch?v=GyUumvFO8Zc 


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Widerspruch gegen den Beitragsbescheid - Textbaustein 1 

Jetzt mit Bild :) -> Textbaustein 1


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Dickes fettes Danke schön, ich bin zwar noch nicht in ihrem Raster aufgefallen, aber werde selbstverständlich klagen und bin sehr dankbar für Formulierungsideen.

LG Angie


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Ich wunder mich, dass ich von der Gaunerbande noch nichts gehört habe, denn ich begehe ja seit Anfang diesen Monats eine Ordnungswidrigkeit  :police:

Aber wenn es kommt, das Schreiben, weiß ich jetzt, was ich zurückschreibe  8)


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Dickes fettes Danke schön, ich bin zwar noch nicht in ihrem Raster aufgefallen, aber werde selbstverständlich klagen und bin sehr dankbar für Formulierungsideen.

LG Angie

Danke und gern geschehen. :)

Es gibt noch sehr viele andere Ansetze die in den Gutachten und hier stecken.
Wir müssen nur das Potential nutzen. Wir lassen uns unsere Grundrechte nicht nehmen.


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Ich wunder mich, dass ich von der Gaunerbande noch nichts gehört habe, denn ich begehe ja seit Anfang diesen Monats eine Ordnungswidrigkeit  :police:

Aber wenn es kommt, das Schreiben, weiß ich jetzt, was ich zurückschreibe  8)

Meine Meinung:

Erst durch den Erlass des Verwaltungsakts (Beitragsbescheid) kann theoretisch die Zeit für OWI gerechnet werden.

Ich könnte mir sogar denken, die Anstalten haben absichtlich die Zeitspanne von knapp 6 Monaten mit der Zusendung des Beitragsbescheids abgewartet (gegen diesen kann sich der Bürger erst wehren), um mit der angeblichen Ordnungswidrigkeit der Bevölkerung Druck machen zu können. Durch die verspätete Zusendung konnten sie leichter behaupten, dass sich kein Widerstand gegen die neue Abgabe bildet. Nicht jeder ist gleich von sich aus aktiv bereit, die Feststellungsklage einzureichen. Hier merkt man dann wieder, wie die Sender die Bürger auch außerhalb des Rundfunks manipulieren und für dumm verkaufen.


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Kann es sein, das Nicht-Zahler später bearbeitet werden?
Aus dieser Gruppe schätze ich die meisten Klagewilligen.



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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

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Kann es sein, das Nicht-Zahler später bearbeitet werden?
Aus dieser Gruppe schätze ich die meisten Klagewilligen.

Ich bin der Meinung, es handelt sich um eine perfide Taktik.


Ich könnte mir sogar denken, die Anstalten haben absichtlich die Zeitspanne von knapp 6 Monaten mit der Zusendung des Beitragsbescheids abgewartet (gegen diesen kann sich der Bürger erst wehren), um mit der angeblichen Ordnungswidrigkeit der Bevölkerung Druck machen zu können. Durch die verspätete Zusendung konnten sie leichter behaupten, dass sich kein Widerstand gegen die neue Abgabe bildet. Nicht jeder ist gleich von sich aus aktiv bereit, die Feststellungsklage einzureichen. Hier merkt man dann wieder, wie die Sender die Bürger auch außerhalb des Rundfunks manipulieren und für dumm verkaufen.


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Hier merkt man dann wieder, wie die Sender die Bürger auch außerhalb des Rundfunks manipulieren und für dumm verkaufen.

Zu einem "Geschäft" gehören immer 2 Parteien.


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