Interessante Ansichten und Schreiben an Rundfunkanstalt/BAZ bezüglich BAZ - Wohnung und Abbuchung aus Sicht eines Datenschutzsachverständigen
Eines vorweg: Mir geht es nicht darum, den Rundfunkbeitrag selbst zu kritisieren, sondern nur um die Kritik an der – aus meiner Sicht – ziemlich schief gelaufenen Umsetzung!
Zur Antwort auf die Frage der Überschrift zitiere ich hier mein Schreiben an den Beitragsservice von SWR und RBB, mit dem ich den Widerruf der Lastschrift zum Beitragseinzug von “RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO” begründet habe:
Quelle: Abbuchung RundfunkbeitragEigentlich soll mit der Einführung des Rundfunkbeitrags alles so einfach sein: “Eine Wohnung, ein Beitrag” ist der Slogan für den neuen Rundfunkbeitrag. Das es nicht ganz so einfach ist, läßt sich – in Bezug auf die rechtliche Konstruktion des real exisiterenden Beitragsservice – bereits in meinem Blogbeitrag vom 30. März 2013 nachlesen. Aber auch der Slogan “Eine Wohnung, ein Beitrag” entpuppt sich als deutliche komplizierter als er sich liest.
Quelle: Was ist eine WohnungNachdem ich am 30. März die ungerechtfertige Lastschrift von “ARD ZDF Deutschlandradio” storniert habe, erhielt ich heute ein auf den 03.05.2013 datiertes Schreiben mit der Aufforderung, neben den fälligen Beiträgen doch auch die Kosten für die Rücklastschrift zu übernehmen. Daher schrieb ich folgende E-Mail zurück:
Quelle: Real existierender Beitragsservice.....