Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 90517 mal)

s

six2seven

Re: Antwort auf Widerspruch...
#90: 26. August 2013, 12:18
Hallo  LEFTY,

….zur Abwechslung mal was zum Lachen.
damit es in unserer Bewegung nicht allzu
moralinsauer wird.
Bei der Lektüre der 10-seitigen richterlichen 
Begründung der Ablehnung, fiel mir eine ebenso logische
Anleitung der  DEUTSCHEN POST ein:
Zitat;

Der Wertsack ist ein Beutel,
der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird,
weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht,
die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

 Paragraph 49 der Allgemeinen Dienstanordnung der Deutschen Bundespost


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 3
Re: Antwort auf Widerspruch...
#91: 26. August 2013, 17:20
Zitat
Und nicht nur das. Jetzt werden auch die juristischen Geschütze in Stellung gebracht:
http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/602/Beschluss%201VB65-13.pdf

Danke für den Link Lefty,

da bewegen sich die Richter Stilz, Dr. Mattes und Gneiting aber auf dünnem Eis:

Zitat
Die Inhaberschaft einer Wohnung stellt als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar,
den der Rundfunkbeitrag abschöpfen will. Vielmehr wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung besteht. Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe fordert jedoch einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche
Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann
(vgl. P. Kirchhof, Gutachten, a.a.O., S. 61).

Laut Wikipedia "Inhaber":
Zitat
...]Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) selbst wird der Begriff allerdings nicht häufig verwendet. Im Zusammenhang mit dem Eigentum oder dem Besitz an Sachen wird der Begriff Inhaber nicht verwendet.[...
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber

(Alle Hervorhebungen nachträglich von mir)

Die juristische Problematik tritt dadurch zutage, dass eine "Wohnung" weder Beiträge zahlen noch "fernsehen" kann. Mit welcher (juristisch tragfähigen) Begründung will man also einen von mehreren in der  Wohnung lebenden Menschen dazu verdonnern "Beiträge" zu bezahlen. Zitat aus meinem ersten (und widersprochenem) Beitragsbescheid: "Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 wird für Ihre Wohnung der Betrag von 64.36 EUR, bestehend aus 53,94 EUR Rundfunkbeiträgen und 10,42 Kosten, festgesetzt."

In meinen zweiten Beitragsbescheid steht komischerweise nichts mehr von "Wohnung". Der heißt dann plötzlich auch wieder "Gebühren-/Beitragsbescheid". Ich dachte die Rundfunkgebühren wurden abgeschafft?

Viele Grüße, workhard


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Antwort auf Widerspruch...
#92: 26. August 2013, 21:55
Hier noch der Link zu einem Widerspruchsschreiben, in dem fast alle Argumente zusammengefasst sind.
http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf
Zu befürchten ist, dass die Gerichte sich wieder darauf zurückziehen, dass der sogenannte Rundfunkbeitrag eine "Abgabe sui generis" ist, also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer. Damit wäre diese Zwangsabgabe unanfechtbar zementiert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antwort auf Widerspruch...
#93: 26. August 2013, 22:55
Zu befürchten ist, dass die Gerichte sich wieder darauf zurückziehen, dass der sogenannte Rundfunkbeitrag eine
"Abgabe sui generis" ist, also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer.
Damit wäre diese Zwangsabgabe unanfechtbar zementiert.

Wieso eigentlich "wieder"?

...so einfach dürfte das aber ohnehin nicht gehen - daran müssen auch strenge Kriterien geknüpft werden.
Sonst gäbe es keinen Grund mehr, alles per Abgabe "sui generis" abzutun ;)

Nee, nee, neee!

http://de.wikipedia.org/wiki/Sui_generis
Zitat
"Es ist allerdings zu beachten, dass die Einordnung eines Gegenstands in die Kategorie sui generis nur das letzte Mittel sein darf, um diesen Gegenstand zu beschreiben.
Vorher ist die Möglichkeit auszuschöpfen, den Gegenstand in vorhandene Kategorien, wenn auch durch deren Erweiterung, einzuordnen."

Es gibt genug Kriterien, die den sogenannten "RundfunkBEITRAG" bereits als *STEUER* bzw. genauer *ZWECKSTEUER* qualifizieren - im übrigen lt. der Doktorarbeit von Anna Terschüren auch die vorherige sogenannte "RundfunkGEBÜHR" - wie selbst ARD-ZDF-GEZ beim sogenannten "Faktencheck" gestehen:

Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6332.msg48226.html#msg48226


...und zur *ZWECKSTEUER*

Anna Terschüren: Die HA ist verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6495.0.html

Zitat von: Anna Terschüren, Doktorarbeit, Fazit, Seite 162ff
„Dennoch  entspricht  der  Rundfunkbeitrag  einer  unzulässigen 
Zwecksteuer
  und  verstößt  gegen  die  allgemeine 
Gleichbehandlung  sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so
dass davon auszugehen  ist, dass  er  einer Prüfung durch das BVerfG
nicht  standhalten würde.  Im Ergebnis  ist die Reform als 
inkonsequent zu bezeichnen. Da  im Kern lediglich der
Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht 
bedacht  wurde,  dass  eine  solche  Veränderung  ebenfalls  zu
berücksichtigende  Begleiterscheinungen  mit  sich  bringt,  ergeben 
sich alte  und  neue  Schwierigkeiten,  die  den  Rundfunkbeitrag  im 
Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.

...und was sonst noch so gegen "sui generis" spricht:
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html


Ganz so einfach ist es also mitnichten.
Zum Glück.

Aber:
Holzauge, sei wachsam! ;)

Deshalb:

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Antwort auf Widerspruch...
#94: 27. August 2013, 00:46


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antwort auf Widerspruch...
#95: 27. August 2013, 01:19
Damit wir hier nicht zu sehr abdriften - neues Thema dazu:
Rundfunkbeitrag = Abgabe "sui generis" - also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6682.0.html

Für den Rest geht's ab *hier* wieder weiter bzgl. "Antwort auf Widerspruch..." :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 3.238
Re: Antwort auf Widerspruch...
#96: 22. September 2013, 14:59
Kann man nicht die Säumniszuschläge vermeiden, wenn sofort klargemacht wird, dass nicht gezahlt wird und ein Beitragsbescheid verlangt wird? Mir brauchen die nach fast 10 Monaten nicht mit sowas kommen. Ich habe denen ja schon zweimal per Email geschrieben, dass ich nicht zahle, mit guten Gründen, einmal per Briefpost. Deren Antwort auf meine Briefpost war brauchbar, aber seit August kommt nichts mehr von denen. Wenn die von mir Säumnis- oder Mahngebühren haben wollen, mach ich denen nochmal einen Betrugsvorwurf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: Antwort auf Widerspruch...
#97: 22. September 2013, 16:07
Kann man nicht die Säumniszuschläge vermeiden, wenn sofort klargemacht wird, dass nicht gezahlt wird und ein Beitragsbescheid verlangt wird?
Theoretisch schon!
Aber deine Briefe liest ja keiner richtig!
Sogar die Bescheide gehen automatisch raus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 14
Widerspruchsantwort Nr. 2 - und Widerspruch Nr. 3
#98: 24. September 2013, 21:01
- 3. Widerspruch –

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom xx Widerspruch xx ein.

Begründung:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in An-spruch genommen wird.

Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er bereit halten könnte, von denen inhaltlich Ihrerseits ein stetiger Zugriff auf den öffentlichen Rundfunk unterstellt wird! Das betrifft private Haushalte gleich wie die freie Marktwirtschaft. Letztlich ist das staatliche Angebot von öffentlichem Rundfunk öffentlich, wobei hier für Sie nochmals die Begrifflichkeit erklärt wird: öffentlich = nicht geheim, benutzbar, für die Allgemeinheit zugänglich.

Egal, welches neu- oder altmodische Empfangsgerät ein Bürger Deutschlands besitzt, gilt es zu beweisen, dass er den Service/das Angebot der ÖRR nutzt.

Wer (noch) ein Kassetten Radiogerät oder Stereoanlage besitzt, dem kann unterstellt werden, damit Schallplat-ten, Kassetten oder CD's abzuspielen, aber nicht ausschließlich einen angebotenen Radiosender der ÖRR zu hören, zumal ein Empfang je nach Anschlussart nicht gewährleistet und garantiert ist.

Wer einen PKW besitzt und dort ein Kassettenradio- oder MP3-Player-Gerät als Multifunktionstechnik verbaut ist, ist ebenfalls nicht zu unterstellen, dass der "Halter" des Kfz das Angebot der ÖRR nutzt.


Wer einen Fernseher hat, egal, ob Röhrenfernseher oder LED-, Plasma- oder LCD-Flachbildschirm, dem darf gleichzeitig nicht unterstellt werden, dass er das Angebot der ÖRR in irgend einer Form nutzt, nur weil es weltweit öffentlich empfangbar ist, wenn gleich viele andere Sender parallel unverschlüsselt ihre Programme anbieten. Dazu gibt es Dekoder und andere Verschlüsselungstechniken, die von vielen Nutzern bereitwillig käuflich erworben werden für ein Angebot, bei denen Interesse und somit eine Nachfrage besteht.

Bildschirme dienen im Sinne von Bildschirm als Datenverarbeitungs- und –ausgabegeräte oder als sog. Multifunktiontechnik.

Es gibt übrigens Fälle, bei denen z.B. ein sog. Bildschirm genutzt wird, an dem ausschließlich Videobearbei-tungs- bzw. Medienkonsolen oder Multimediakonsolen genutzt werden.
Auch wird eine Lüge unterstellt, dass jemand ein vermeintliches "Empfangsgerät" nutzt, um allein das Angebot der ÖRR zu verarbeiten. Der Umstand, dass ein Multimediabildschirm in der heutigen Zeit ein klassisches Fern-sehgerät ersetzt, berechtigt noch lange nicht ein unbefugtes Einziehen von Geldern für ein öffentlich angebotenes Programm, welche frei zugänglich gemacht ist und nicht eingeschränkt oder gesperrt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Einzig allein die Tatsache, dass auch die freie Marktwirtschaft zur Rechenschaft gezogen werden soll (bzw. wird), weil ein Empfangsgerät bereitgehalten werden "könnte", zeigt, dass es dem ÖRR offensichtlich ausschließlich nur um die Versorung aller dem ÖRR Apparat Beschäftigten geht.

Sollte man einem Haushalt unterstellen, einen internetfähigen Personal Computer, Laptop, Netbook, Smartphone oder Tablet zu nutzen und somit die Nutzung des Angebotes der ÖRR unterstellt, dann ist dieser Umstand über die Filterung der IP_Adressen mit einfachsten (kostenlosen!) technischen Mitteln zu beweisen. Ämtergänge/Krankenkassenkommunikation/Informationsforen/schulische Kinderanwendungen/ Steuerbescheide/Schule/Fernstudien/Seniorenbildung usw. haben insgesamt NICHTS mit dem ÖRR zu tun und sind öffentlich über eines der vorgenannten Medien zu verarbeiten und zwar kostenlos.
Will man der Beweispflicht seitens der ÖRR nicht nachkommen, so darf einer Person/einem Haushalt ein Nutzen der angebotenen empfangsbereiten Programme und Anwendungen der ÖRR weiterhin nicht unterstellen.

Freundliche Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Antwort auf Widerspruch...
#99: 24. September 2013, 22:54
@ ghillie

du musst anders an die Sache rangehen

hier die möglichen Antworten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6870.msg51209.html#msg51209 oder http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Zitat
Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in An-spruch genommen wird.

"Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Die Bundesländer waren daher zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages berechtigt." <-- Wenn das so ist.
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig
kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist.

"nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären" kann ich nicht akzeptieren. Man kann z.B. alle SD Sender in Schwarz-Weiß austrahlen und HDTV verschlüsseln.

"lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen" kann ich nicht akzeptieren. Im Jahr 2011 lebten 16,3 Millionen Personen(40,4%) in einem Einpersonenhaushalt.
Das heißt ca. 40% aller Haushalte zahlen mehr als alle anderen.

"der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist" kann ich nicht akzeptieren. Ein Einpersonenhaushalt muss ca. 107,88 Euro mehr pro Jahr zahlen als ein Zweipersonenhaushalt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2013, 23:19 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

g
  • Beiträge: 14
Re: Antwort auf Widerspruch...
#100: 25. September 2013, 18:15
Hallo Zusammen,

den bemängelten bzw. unrichtigen Absatz fand ich nach einiger Recherche hier: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html

Hmm....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jtk

  • Beiträge: 6
Re: Antwort auf Widerspruch...
#101: 25. Oktober 2013, 08:56
@wimmerma
Wie ist der weitere Werdegang bei dir ? Hast du jetzt GEZahlt ?

Gruß
jtk



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#102: 25. Oktober 2013, 09:38


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2014, 23:53 von Bürger«

p
  • Beiträge: 39
Re: Antwort auf Widerspruch...
#103: 29. Oktober 2013, 22:41
Mein oben erwähnter Widerspruch ist nun bereits eine Klage beim VG geworden.

Meinem Antrag auf Ruhen des Verfahrens hat der SWR nicht zugestimmt.
(Siehe hier dazu.)

Grüße,
Philokaios


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A
  • Beiträge: 52
Re: Antwort auf Widerspruch...
#104: 07. November 2013, 19:55
Ich habe heute folgenden Brief erhalten, den ich so bisher noch nicht gesehen habe:
Zitat
[P Kennzeichnung]
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie teilen uns mit, dass Sie den offenen Betrag nicht zahlen werden.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist der Beitrag Kraft Gesetz und nicht aufgrund vertraglicher Regelungen zu zahlen.
Wir führen das Mahnverfahren unverändert weiter. Bis zur Abmeldung besteht Beitragspflicht.
...
[Es folgt noch der Kontostand]
Wobei ich noch anmerken muß, auf die ersten zwei Widersprüche, die ich per Einschreiben+Eigenhändig abgeschickt habe, wurde garnicht reagiert.
Dann bin ich in einen Haushalt gezogen in dem gezahlt wird und habe das mitgeteilt. Aus dem darauf folgenden Antwortschreiben ging hervor, daß sie meine Widersprüche registriert haben.
Dieser Brief ist die Antwort auf den dritten (letzten) Widerspruch für das Konto, den ich per Einschreiben+Rückschein+Eigenhändig verschickt hatte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben